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IGNORED

Generelle Pflicht zur Verankerung unter 200 KG ?


dorengo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hhmmm.....

wie bestimmt man das vergleichbare Gewicht zu einer Verankerung gegen Abriss? Und wie will der SB das feststellen, wenn er davor steht?

Und komme mir jetzt bitte keiner mit "abreißen und nachmessen".

bye knight

http://www.bs-wiki.de/mediawiki/index.php/...orauslegung.jpg

Festigkeitsklasse 8.8

Schraube M10 (in geeignetem Dübel!), 2 Stück

Abreißkraft axial jeweils 16kN (1,6 Tonnen)

Bei 2 Stück macht das 3,2 Tonnen Abreißgewicht, plus Tresorgewicht.

Zumindest rein theoretisch. Der SB wird sich nicht besser damit auskennen.

Gast solideogloria
Geschrieben

Du lehnst es einfach schriftlich ab und verlangst einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Geschrieben
Du lehnst es einfach schriftlich ab und verlangst einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Und wenn Sie daran auch in dem Bescheid festhalten, dann klagst Du.

Geschrieben
was Dein SB da abgelassen hat, ist heiße Luft!

Es gilt einzig und allein das WaffG und die AWaffV. Die SB können noch soviel untereinander absprechen (meistens sind es Dienstanweisungen oder Handlungsanweisungen von höherer Stelle) wie sie wollen - durchsetzen könne sie es nicht

Versuchen es aber immer wieder :rolleyes:

Und das empfind ich als lästig :angry2: Buko

Harlekin

Geschrieben

:00000733:

dann ist mein B Würfel ja mit 4,8 Tonnen Abrissgewicht ja richtisch feste.

Und mein A Schrank, eh schon schwer, mit 3,8 T auch recht fest.

Ist nur die Frage, wie fest ist eine 28 ziger Backsteinmauer in dem die 10er Chemiedübel von Uppat stecken.

Geschrieben

Übersichtlich und leichter verständlich geht es mit den Flyern:

Flyer No 1: http://www.dsb.de/media/aktuelles/PDF/0903..._von_Waffen.pdf

Flyer No 2: http://www.hartmann-tresore.de/hartmann-tr...nd_Munition.pdf

Dann noch ein Zitat aus einem Anwortschreiben vom BMI an mich: "In diesem Zusammenhang habe ich auf § 36 (6) WaffG zu verweisen ("Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.").

D.h. die richtige Antwort lautet "NEIN", was eine "Generelle Pflicht" anbetrifft. Je nach Situation könnte jedoch der SB darauf kommen, höhere Anforderungen zu stellen und in diesem Fall müsste man sich dann halt überlegen, wie man weitermacht. Schlucken oder wehren..... Wohl dem, der dann eine (geeignete) RS-Versicherung hat und die Klärung dieser Frage somit dem Gericht überlassen kann.

Geschrieben
D.h. die richtige Antwort lautet "NEIN", was eine "Generelle Pflicht" anbetrifft.

Je nach Situation könnte jedoch der SB darauf kommen, höhere Anforderungen zu stellen und in diesem Fall müsste man sich dann halt überlegen, wie man weitermacht. Schlucken oder wehren..... Wohl dem, der dann eine (geeignete) RS-Versicherung hat und die Klärung dieser Frage somit dem Gericht überlassen kann.

Die höheren Anforderungen muß er aber schon begründen. Allgemeinplätze bzw. wir haben unter uns Sachbearbeitern abgesprochen das allgemein so sein soll ist keine ausreichende Begrüdnung auf gesetzlicher Grundlage, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten dürfte.

Und ob bei der Einforderung eines rechtsmittelfähigen schrifltich begründeten Bescheids dieser erfolgt, wissen wir nicht.

Geschrieben
...was haltet ihr davon?

Das schreibe ich lieber nicht, wäre möglicherweise eine Verbalinjurie. Dieter Nuhr fällt mir ein.

Falls Du nicht rechtschutzversichert bist - wäre das nicht ein Thema, wo die FvLW Rechtsschutz gewähren könnte? Um ein Exempel zu statuieren :gutidee: Wäre auch so ein Projekt, für das ich gerne was spenden würde!

Geschrieben
Die höheren Anforderungen muß er aber schon begründen.

Eben.

Er kann nicht die im Gesetz ausdrücklich für kleine Mengen Waffen erleichterten Bedingungen aufgrund der zu großen Zahl der in geringen Mengen vorhandenen Waffen außer Kraft setzen. :gaga:

Geschrieben
...

Er kann nicht die im Gesetz ausdrücklich für kleine Mengen Waffen erleichterten Bedingungen aufgrund der zu großen Zahl der in geringen Mengen vorhandenen Waffen außer Kraft setzen. :gaga:

Sehe ich genauso. Höchstens der Ort der Aufbewahrung könnte ein Grund sein. Aber da FatGod nicht im dunkelsten Busch im Nirwana wohnt, fällt dies eher auch weg.

Gruß Jägermeister

Geschrieben

Nein, weil Du zwei Schrauben brauchst, um ein Hebeln zu verhindern. Außerdem trägt das Mauerwerk meist viel weniger als die Schraube.

Geschrieben

Ich hab 2 B-Würfel und 2 A-Würfel als Pyramide gestapelt und alle mit 100x10mm Bolzen mit der Wand verschraubt. Nicht weil ich das muß sondern als reinen Selbstschutz und der Möglickeit 10 KW pro B-Würfel. Nicht das ich so viele habe aber wer weiss was noch kommt. Ein kleiner B-Würfel mit vielleicht 25kg Eigengewicht ist mit 2 KW z.B. doch schnell weggetragen. Ich bin mir sicher das meinen Turm so schnell keiner zerlegt um unten an die B-Würfel zu kommen.

Fakt ist: unter 5 KW braucht es nicht befestigt werden. Ich hab es trotzdem gemacht...

Geschrieben
Nein, weil Du zwei Schrauben brauchst, um ein Hebeln zu verhindern. Außerdem trägt das Mauerwerk meist viel weniger als die Schraube.

Hhmmm.... Im Gesetz bzw. in der Verordnung steht aber nur 200 kg und "Abriss". :unsure:

bye knight

Geschrieben

Ja.

Aber wenn du eine Schraube an einer Ecke eindrehst, und an der anderen Ecke ziehst, hast Du über den Hebel die 200kg Zugkraft ganz erheblich verstärkt. Auf die Schraube wirken dann um ein Vielfaches größere Kräfte.

Geschrieben
Ein kleiner B-Würfel mit vielleicht 25kg Eigengewicht ist mit 2 KW z.B. doch schnell weggetragen.

Ja und?

Dann ist er eben "weggetragen". Aber muß man dann immer nur auf "Nummer sicherer als das Gesetz verlangt" gehen?

Auch ein 300 kg-Tresor kann weggeschafft werden und der muß nicht angeschraubt werden.

Langsam kommt hier eine "Sicherheitsmanie" auf

Geschrieben
Langsam kommt hier eine "Sicherheitsmanie" auf

Stimmt. Noch schwerer, noch dicker, noch verankerter, noch raffiniertere Mehrfach-Schließmechanismen, jeden Austauschlauf am liebsten noch extra lagern...

Das nimmt irrationale Züge an, wie das ganze Thema in D. So langsam wird offenbar in Richtung "Cheopspyramide" gedacht...

Schaut auch mal über den Gartenzaun hinaus, wie das in fast sämtlichen Nachbarländern aussieht - ohne dass dadurch irgendein "Problem" entsteht.

Geschrieben

... oder in Deutschland!

Wo bis vor wenigen Jahren Tresore nicht vorgeschrieben waren.

Und es passierte auch nicht mehr. Eher weniger.

Das Problem ist die Gesellschaft - viele Leute sind krank!

Geschrieben
Das Problem ist die Gesellschaft - viele Leute sind krank!

Gerade wieder irgendwo gelesen, Schulkinder mit Burnout (ich wußte zu der Zeit noch nicht einmal, wie es geschrieben wurde bzw.was das wohl war - wenn es das überhaupt schon gab), leiden an Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen. Insofern sind es nicht nur die "Leute" sondern schon der "Nachwuchs".

Hauptsache aber noch´n Tresor, noch ´ne Sicherung, noch´n Verbot.

ich geh :bad:

Geschrieben
IEin kleiner B-Würfel mit vielleicht 25kg Eigengewicht ist mit 2 KW z.B. doch schnell weggetragen. Ich bin mir sicher das meinen Turm so schnell keiner zerlegt um unten an die B-Würfel zu kommen.

Mir ist es lieber, der B-Würfel wird weggetragen, als das meine halbe Bude darunter leidet, das "schweres Gerät" eingesetzt wird oder Ede auf mich wartet, dass ich den aufmache.

Geschrieben
Hallo Herr FatGod,

im § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG steht, dass Waffenbesitzer die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen haben, um zu verhindern, dass die Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können.

Waffenschränke mit geringem Gewicht, die nicht befestigt sind, können von Dieben samt Waffe weggenommen werden. Deshalb sind eben Vorkehrungen gegen die einfache Wegnahme zu treffen. Das heißt, befestigen, oder wie will man sonst die einfache Wegnahme verhindern.

Wir sind uns im Land Schleswig-Holstein einig. Alles was unter 200 KG wiegt ist zu befestiegen. Wenn dann etwas passiert (der Tresor gestohlen wird),

kann dem Waffenbesitzer von Seiten der Behörde kein Vorwurf mehr gemacht werden, dass dieser nicht die nötige Sorgfalt hat walten lassen, um seine Waffen vor Wegnahme zu sichern.

Also bitte, den B-Waffenschrank befestigen.

Ich lass das mal so im Vollquote. Das ist die Mail die ich heute vom SB bekommen habe. Ich werd jetzt wohl erstmal zähneknirschend Katzbuckeln (ich hatts ja eh vor, ich werd nur ungerne unrechtmäßig dazu gezwungen) und wenn er hier ist ich gleich mal nach so einem Beschlussdings fragen. Vllt kann ich ja die kosten für meine Bolzen wider einklagen :P

Geschrieben

Ich hätte ernst Probleme, dieser Aufforderung folge zu leisten... in meiner ausgebauten Dachwohnung habe ich nur "Pappedeckelwände", so daß Schrauben dort keine Verankerung darstellen, und am Boden Holzparkett, das dem Vermieter gehört, so daß ich auch nicht in den Boden verankern kann.

Aber sieh es mal so:

In dem Brief hat er Dir gestattet, Deinen Tresor unverankert aufzustellen.

Lediglich wenn er mitsamt Waffen gestohlen wird, werden sie Dir Vorwürfe machen ;).

Das ist alles Quatsch. Die Sachbearbeiter können sich da gar nicht "einig" sein... Gesetz ist Gesetz, das gilt für alle... auch, und ganz besonders, Behörden!

Geschrieben

Ich fang mal vorne an.

Deiner Sicherungspflicht nach § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG kommst du durch Aufbewahrung der Waffen in einem vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnis nach.

Der Tresor selbst ist schon allein dadurch gegen Wegnahme gesichert, das er sich in einer Wohnung befindet! Diese verfügt in der Regel über eine Tür, die unbefugten Zutritt zur Behausung verhindert ;)

Unter welchen Bedingungen eine Verankerung notwendig wird steht in §13 (1) AWaffV.

Lass dich nicht ins Boxhorn jagen.

greetz

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