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IGNORED

Generelle Pflicht zur Verankerung unter 200 KG ?


dorengo

Empfohlene Beiträge

Ich lass das mal so im Vollquote. Das ist die Mail die ich heute vom SB bekommen habe. Ich werd jetzt wohl erstmal zähneknirschend Katzbuckeln (ich hatts ja eh vor, ich werd nur ungerne unrechtmäßig dazu gezwungen) und wenn er hier ist ich gleich mal nach so einem Beschlussdings fragen. Vllt kann ich ja die kosten für meine Bolzen wider einklagen :P

Hallo,

nach meinem Rechtsverständnis ist die Unterbringung in einem geeigneten Behältnis (deinem Würfel) bereits die erforderliche Vorkehrung, durch die die Waffe gegen Wegnahme gesichert wird.

Das was ich über deinen SB denke, darf ich nicht sagen.....

Also ich würds ausfechten.

Gruß

Rennleitung

P.S.: Lass ihn doch mal konkrete Vorgaben machen, die er dir bitte mit Quelle begründet. Rest VwVerfG und VwGO

Edith sagt: Mutti war schneller

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"Wir sind uns im Land Schleswig-Holstein einig. Alles was unter 200 KG wiegt ist zu befestigen".

Ja, ganz klar...

Über was sich der SB mit seinem Behördenleiter, dem Landrat, ja auch dem Landesminister "einig" ist,

das ist - angesichts des eindeutig geregelten Bundesrechts - schlicht egal.

Gruß,

karlyman

(der seine Schränke freiwillig "angedübelt" hat;

aber das kann baulich oder auch vom Wohnverhältnis her eben nicht jeder

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Ich lass das mal so im Vollquote. Das ist die Mail die ich heute vom SB bekommen habe. Ich werd jetzt wohl erstmal zähneknirschend Katzbuckeln (ich hatts ja eh vor, ich werd nur ungerne unrechtmäßig dazu gezwungen) und wenn er hier ist ich gleich mal nach so einem Beschlussdings fragen. Vllt kann ich ja die kosten für meine Bolzen wider einklagen :P

Frag ihn einfach einmal, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese "Schnapsidee" steht. Und frag ihn mal, ob die marode Staatskasse in S.-H. die Schäden/Renovierungskosten in Mietwohnungen übernimmt. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob eine "mindestens200kgabrissfestebefestigung" nicht die Genehmigung des Vermieters voraussetzt.

Fangt nicht an, jeden Sch...e.i.ß hinzunehmen.

Die Bedeutung des Autokennzeichen PI - kennst du sicherlich

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Kann es. Und der LWB hat dann das Problem. Im schlimmsten Fall -und bei einer darüber stattfindenden Auseinandersetzung ist der schnell erreicht- nimmt der Trupp dann ersteinmal zur Sicherheit alles mit.

Dann beginnt der Spaß.

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In der Vergangenheit habe ich darauf hingewiesen (und eingefordert) dass die Arten der Verstöße veröffentlicht werden. Ich vermute einen erheblichen Prozentsatz in Fehlauslegungen der Kontrolleure.

Leider bekam ich keine einzige konkrete Auskunft. Nur allg. Geschwafel.

greetz

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In der Vergangenheit habe ich darauf hingewiesen (und eingefordert) dass die Arten der Verstöße veröffentlicht werden. Ich vermute einen erheblichen Prozentsatz in Fehlauslegungen der Kontrolleure.

Guter Punkt. Und dass auf deine Auskunfts-Anfrage hin keine konkreten Antworten der "Kontrollseite" kamen, das spricht Bände.

@ Lobo-s:

Bevor es zum "Schlimmsten" kommt, wird doch wohl noch die halbe Stunde Zeit sein, in den einschlägigen Aufbewahrungsvorgaben

nachzublättern - woraus sich dann eben keine (einforderbare) Verankerungspflicht ergibt.

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Ja und?

Langsam kommt hier eine "Sicherheitsmanie" auf

Wie ich im ganzen Posting geschrieben habe habe ich sie freiwillig angedübelt. Es sind mehrere Würfel übereinander gestapelt. Egal wie schwer sie sind kann man sie mit geringem Kraftaufwand verschieben (lackiertes Metall auf lakiertem Metall). Und da man nie weiss wie blöd man stolpern kann und ich mit meinen 115kg Körpergewicht gegen diesen Turm falle rutscht da mal so ein Würfel runter. Da ich eine kleine 3-jährige Tochter habe und sie evtl. zufällig genau in diesem Fall dahinterstehen könnte sind es mir die paar Cent für die Verankerung wert. Das hat nichts mit "Sicherheitsmanie" zu tun. Ich fühl mich einfach besser diese Unfallquelle beseitigt zu haben. Und falls jetzt jemand sagt "stell sie doch nebeneinander" sag ich schonmal "nein das geht nicht, dazu fehlt mir der Platz.

Wie gesagt, unter 200kg braucht man es nicht. Ich hab es trotzdem. Freiwillig zur Verhütung von Unfällen.

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Jeder kann doch soviele Schrauben und Verankerungen anbringen, wie er selber für richtig hält!

Pflicht, laut Gesetz, ist es eben, w.o. beschrieben, erst ab der 6.KW usw...

Bei uns wird kaum ein normaler Einbrecher einen der Tresore über den Balkon entwenden..

Kommt er durch den Garten, hat er vorher andere Hindernisse zu überwinden: Zäune, Türen, Mauern.

Dann muß er noch mehrere Türen aufbrechen. Kommt er vom Fußweg, muß er auch einige Türen aufbrechen..

Weiterhin muß der normale Dieb ein Kfz vor der Tür haben, damit er das Teil überhaupt

wegbekommt...dafür soll ich die Dinger noch freiwillig verankern??

Wer weiß, welche Sauerei einige Einbrecher hinterlassen, aufgrund ihres Adrenalinspiegels,

der weiß auch, dass sie im Normalfall andere Sorgen haben, als Tresore, von denen

sie nichts wußten, `rauszuschleppen...

Ganz zu schweigen davon, dass ich evtl. auch im Haus bin...

Ergo: Das Gesetz ist völlig ausreichend; es wird nichts verankert, was nicht verankert werden muß!

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Guter Punkt. Und dass auf deine Auskunfts-Anfrage hin keine konkreten Antworten der "Kontrollseite" kamen, das spricht Bände.

@ Lobo-s:

Bevor es zum "Schlimmsten" kommt, wird doch wohl noch die halbe Stunde Zeit sein, in den einschlägigen Aufbewahrungsvorgaben

nachzublättern - woraus sich dann eben keine (einforderbare) Verankerungspflicht ergibt.

Viel Spaß beim Diskutieren über die Auslegungen!

Auch, wen du im Prinzip absolut Recht hast.

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Egal wie schwer sie sind kann man sie mit geringem Kraftaufwand verschieben.... Und da man nie weiss wie blöd man stolpern kann und ich mit meinen 115kg Körpergewicht gegen diesen Turm falle rutscht da mal so ein Würfel runter. Da ich eine kleine 3-jährige Tochter habe und sie evtl. zufällig genau in diesem Fall dahinterstehen könnte sind es mir die paar Cent für die Verankerung wert.

DEN Fall hat auch garantiert niemand als "Sicherheitsmanie" bezeichnet.

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Er sagte mir im Kontext, dass sich er und seine Kollegen aus Schleswig-Holstein darauf geinigt hätten darauf hinzuweisen das Tresore unter 200kg verankert werden müssen.

Das wundert mich: In Kiel wurden alle LWB aufgefordert, bis Mitte Juli auf einem Formular Auskunft über die Aufbewahrung zu geben und einen Termin für die Nachschau zu vereinbaren. Bei mir hat die Nachschau vor zwei Wochen stattgefunden - trotz nicht verankertem A-Schrank (< 200kg) wurde weder etwas beanstandet noch auf eine generelle Verankerungspflicht hingewiesen.

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http://www.bs-wiki.de/mediawiki/index.php/...orauslegung.jpg

Festigkeitsklasse 8.8

Schraube M10 (in geeignetem Dübel!), 2 Stück

Abreißkraft axial jeweils 16kN (1,6 Tonnen)

Bei 2 Stück macht das 3,2 Tonnen Abreißgewicht, plus Tresorgewicht.

Zumindest rein theoretisch. Der SB wird sich nicht besser damit auskennen.

Dem Kontrolleur dürfte es schwerfallen, auch noch den Dübel zu kontrollieren...

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...Er sagte mir im Kontext, dass sich er und seine Kollegen aus Schleswig-Holstein darauf geeinigt hätten darauf hinzuweisen das Tresore unter 200kg verankert werden müssen.

...

Das ist quatsch. Ich hatte, wie Du sicherlich weißt, in letzter Zeit fast täglich mit dem Leiter der Behörde in meinem Kreis zu tun und der würde solchen Unsinn nie und nimmer unterstützen, obwohl der Mann, zurückhaltend ausgedrückt, übervorsichtig ist, aber immer fair agiert.

Gruß Jägermeister

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Das Schlimme an der Sache ist, daß der nicht des Lesens mächtig zu sein scheint (oder unwillig ist, das Gesetz richtig zu interpretieren). Schließlich hat er den Schrieb ja nach dem Besuch aufgesetzt. FatGod wird wohl bei Weigerung auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid warten müssen und ihn dann anfechten. Ich verwahre solange gerne Deine Waffen... :spiteful::fkr::teu38:

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Kein Wunder. Denn es gibt ja keine generelle Verankerungspflicht.

Das ist klar. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, daß die Behauptung des Pinneberger SB, man habe sich in ganz S-H auf eine solche angebliche Pflicht geeinigt, offenbar nicht simmt.

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...Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, daß die Behauptung des Pinneberger SB, man habe sich in ganz S-H auf eine solche angebliche Pflicht geeinigt, offenbar nicht simmt.

Richtig, siehe #64!

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"Geeinigt" können die sich schon haben.....

Ich habe solche Dinge mehr als einmal erlebt. Da wird von einem Möchte-Gern-Chef in einer Besprechung irgend ein Unsinn verzapft, etwas darüber geredet und niemand stimmt ihm zu.

Konkrete Widersprüche unterbleiben aber auch, weil man das Gefasel satt hat uund pünktlich Feierabend machen will (um zum Schießstand zu fahren. :D ) oder einfach zu müde von dem ganzen Gesülze ist und eingfach nichts mehr aufnimmt.

Irgendwann hat dann jemand den Bockmist irgendwie in irgend ein Protokoll geschrieben.

Irgendeiner bemüht diesen Schrieb dann als "alle haben sich geeinigt" und macht sien Ding - bis er auf die Nase fällt.

Dann wissen alle anderen dass sie recht hatten und gut daran taten, sich an das gesetz und nicht an das Gbelubber von irgendwelchen Durchreise-Beförderungswilligen zu halten.

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"Geeinigt" können die sich schon haben.....

Ich habe solche Dinge mehr als einmal erlebt.

Irgendwann hat dann jemand den Bockmist irgendwie in irgend ein Protokoll geschrieben.

Irgendeiner bemüht diesen Schrieb dann als "alle haben sich geeinigt" und macht sien Ding - bis er auf die Nase fällt.

Oder das Protokoll wird so abgefaßt, das alle zugestimmt haben, obwohl überhaupt nicht abgestimmt wurde. Oder es wird bewußt etwas hineingeschrieben, was gar nicht gesagt wurde oder wesentliches was gesagt wurde, wird weggelassen. Und schon ist die mögliche Urkundenfälschung vorgenommen.

Ironie an : Lustig wird das Ganze Ironie aus: wenn gegen ein solches Protokoll schriflicher Widerspruch eingelehgt wird und eine Korrektur mit den richtigen Inhalten gefordert wird. Da droht der Chef des Falschprotokollieres auch schon mal gerne mit der fristlosen Entlassung oder Versetzung. Ironie an.

Noch lustiger wird das Gnaze Ironie aus, wenn das Protokoll nicht geändert wird und das ganze an die Dienstaufsichtsbehörde geht.

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DAs Problem stellt sichnur selten, denn kaum einmal erachtet man die Inhalte für so wichtig dass eine Richtigstellungh gefordert wird. Keiner will der Katze die Schelle anhängen....

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Wenn es zu einem seit Jahren rechtskärftigen Bundesarbeitsgerichtsurteil, in dem anzuwendende Gesetze, Verordnungen und Erlasse als verfassungswidrig verurteilt sind und in einer Dienststellensitzung die Leitungsebene auf eben genau diesen Umstand hingewiesen wird, sollte das schon im Protkoll stehen und nicht einfach weggelassen werden.

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Ich vermute einen erheblichen Prozentsatz in Fehlauslegungen der Kontrolleure.

Das ist wie ich aus eigener Erfahrung weiß ein Riesenproblem bisweilen.

In meinem beruflichen Umfeld habe ich relativ häufig mit Personen der Exekutive zu tun, dabei kommen wir recht oft auf das Thema Waffen/Waffenrecht. Unglaublich, was es da teilweise für Wissensdefizite gibt und wie das von diesen Personen gegen den Kontrollierten ausgelegt wird!

Wird sein, wie Lobo-s das beschreibt: Erstmal kommt sicherheitshalber alles mit, man hat viel Streß und Kosten und bekommt (vielleicht) nach einem Prozeß seine Sachen zurück- aber mit welchem Aufwand und in welchem Zustand?

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Viel Spaß beim Diskutieren über die Auslegungen!

Auch, wen du im Prinzip absolut Recht hast.

Eben dies hab ich ja nun schon versucht. ich habe mit ihm am laufenden Rechner den Teil des Gesetzes durchgelesen, der eigntlich Aufklärung bringen sollte. Darauf hin wollte er sich ja nochmal informieren. Die Antowrt habe ich euch ja gepostet. Er beruft sich auf § 36 Abs. 1 Satz 1. Das wird wohl nur eine höhere Stelle entscheiden können. Nen SB aus nem anderen Kreis in SH anrufen wäre nochmal ne gute Idee.

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