Zum Inhalt springen
IGNORED

Hartz IV und Waffenrecht


mastermc51

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

ich habe leider per SuFu nix passendes gefunden.

Ein neuer Arbeitskollege hat mir sein Martyrium geschildert, als er gekündigt wurde, nichts fand

und in Hartz IV (eher HIV abkürzen, passt besser!) reingerutscht war.

Nun hat man ihn von amtswegen gezwunden seine teuren Waffen zu verkaufen, andernfalls hätte er

kein Hartz IV Geld bekommen.

Da waren u.a. eine Desert Eagle in .44 Mag und andere Schätzchen dabei.

Meine Frage hierzu... DÜRFEN DIE DAS ?

Ok, Waffen sind Werte, aber ist ja nicht so das jeder eine Barret in .50 BMG zu Hause hat.

Ein "Luxusschlitten" sind Waffen im allg. ja auch nicht.

Wenn man Standard Waffen hat für sagen wir 1000-1500 EUR Neupreis für eine,

können die einen dann zwingen die für einen Apfel und ein Ei zu verkaufen ???

(Vom Wertverlust des Verkaufes mal ganz abgesehen)

Jetzt hat er zwar wieder einen Job, aber das gezwungene Verkaufen hat ihm einen Verlust

von um die 10000 EUR "gekostet" und die geliebten Waffen sind bsi auf eine alle weg.

Gibts da Gesetze an die sich die Behörden haleten müssen, oder war das "dumm" von ihm die

Waffen als "Besitztümer" mit anzugeben?

Weil so teuer sind die ja nun nicht immer (hat ja nicht jeder OA-15 und co. gekauft)

Danke schon mal!

by mc

Geschrieben
Jetzt hat er zwar wieder einen Job, aber das gezwungene Verkaufen hat ihm einen Verlust

von um die 10000 EUR "gekostet" und die geliebten Waffen sind bsi auf eine alle weg.

Gibts da Gesetze an die sich die Behörden haleten müssen, oder war das "dumm" von ihm die

Waffen als "Besitztümer" mit anzugeben?

Weil so teuer sind die ja nun nicht immer (hat ja nicht jeder OA-15 und co. gekauft)

Sie dürfen.

Teure Waffen sind Vermögenswerte die zu verwerten sind so wie teure Schmuckstücke auch. So ist das halt mit der angeblichen Kuscheldecke Hartz4.

Er sollte sich vielleicht damit trösten, dass bei anderen das geliebte und sauer erarbeitet Eigenheim auf diese Weise den Bach runtergegangen ist.

Was aber interessant zu wissen wäre, woher wußten die von seinen "wertvollen" Waffen.

Und wie hätten sie wohl argumentiert, wenn er sie politisch korrekt zur Verschrottung abgegeben hätte.

Geschrieben
Was aber interessant zu wissen wäre, woher wußten die von seinen "wertvollen" Waffen.

Vielleicht ganz einfach weil Vermögenswerte anzugeben sind?

Wobei eine DE in 44 Magnum bei den derzeitigen Preisen kaum als Vermögensgegenstand zu verwerten ist.

Geschrieben
Und wie hätten sie wohl argumentiert, wenn er sie politisch korrekt zur Verschrottung abgegeben hätte.

na im nachhinein schätzen lassen und ihm als vermögen angerechnet!

er kann doch nicht einfach sein vermögen vernichten!... wenns ums geld geht, hört der "spass" echt auf!

finanz- und sozialpolitisch hätte er extrem unkorrekt gehandelt.

gruß alzi

Geschrieben

Das ist üblich. In Hartz IV rutscht man allerdings erst rein, wenn die getätigten Zahlungen von den bisherigen Arbeitgebern aufgebraucht wurden. Nebenbei muss man das erhaltene Hartz IV von der zukünftig eingezahlten Altersvorsorge etc. wieder zurückzahlen.

Z.B. die betriebsbedingten Aufhebungsverträge durch Arbeitgeber müssen zu einem Satz von etwas weniger als 1.800 Euro pro Monat aufgebraucht werden, bevor es Arbeitslosengeld gibt.

Eltern müssen für ihren Nachwuchs bis zu 26 Euro dazu berappen, für die Eltern kann bis auf 450 Euro Warmmiete plus 1.000 Euro Sonstiges alles vereinnahmt werden.

Das heisst, kommt der Vater oder die Mutter in ein Seniorenheim, dann kostet das 50 bis 80 Euro am Tag. Pflegeleistungen liegen bei 20 bis 55 Euro die Std. Die kommen dann gleich mit Anfragen rüber, wieviel Häuser man hat.

Logisch, dass der Kahn hier nicht dicht ist, das wird gern als Krampe benutzt.

Geschrieben
ich würde die einem befreundeten Waffenhändler "überlasen", dort ins handelsbuch eintragen lassen. Selber nur eine wertlose Kanone auf der WBK halten und mir die Kanonen zurückleihen wenn ich sieschießen möchte....etwas Aufwandsentschädigung für den Händler und gut. Später wieder zurückholen wenn es wirtschaftlich wieder besser ist... ;)

ich denke sollte gehen....

wäre dann aber trotzdem noch sein eigentum, das einen vermögenswert darstellt! muss er also angeben, selbst wenn er, waffenrechtlich gesehen, nicht mehr besitzer ist.

sozialbetrug!... waffenhändler beihilfe......

gruß alzi

Geschrieben
Wobei eine DE in 44 Magnum bei den derzeitigen Preisen kaum als Vermögensgegenstand zu verwerten ist.

Eben das meinte ich damit.

Und wenn man der Aufforderung folgt sie abzugeben, haben sie überhaupt keinen Wert mehr, man kann sich, wenn man will, also durchaus auf den Standpunkt stellen, dass sie wertlos sind.

Geschrieben
wäre dann aber trotzdem noch sein eigentum, das einen vermögenswert darstellt! muss er also angeben, selbst wenn er, waffenrechtlich gesehen, nicht mehr besitzer ist.

sozialbetrug!... waffenhändler beihilfe......

gruß alzi

dann eben nicht

Geschrieben
ok verkaufen für nen euro...bei den aktuellen marktpreisen..

..... ja klar...... weiter als bis eins können die auf den ämtern ja eh nicht zählen..... :rolleyes:

bin kein jurist, aber ................. mit gewissen äußerungen sollte man vorsichtig sein. mit bestimmten taten (siehe zitat) noch ein bisschen mehr!

gruß alzi

Geschrieben
..... ja klar...... weiter als bis eins können die auf den ämtern ja eh nicht zählen..... :rolleyes:

bin kein jurist, aber ................. mit gewissen äußerungen sollte man vorsichtig sein. mit bestimmten taten (siehe zitat) noch ein bisschen mehr!

gruß alzi

wenn ich es verkaufen soll kann ich doch den preis bestimmen.... aber wenn die bedenkenträger jetzt schon ausrücken...

Geschrieben
wenn ich es verkaufen soll kann ich doch den preis bestimmen.... aber wenn die bedenkenträger jetzt schon ausrücken...

Alzi hat da schon Recht Vermögenwerte weit unter Wert zu verkaufen wäre, im Falle einer Hilfsbedürftigkeit, eine unzulässige Schenkung zugunsten Dritter.

Die Moralisch spannende Frage wäre nur, wie sie sich wohl getraut hätten zu argumentieren, wenn er seine Mordinstrumente voller Ekel zu Verschrottung gegeben hätte.

Geschrieben
Alzi hat da schon Recht Vermögenwerte weit unter Wert zu verkaufen wäre, im Falle einer Hilfsbedürftigkeit, eine unzulässige Schenkung zugunsten Dritter.

Die Moralisch spannende Frage wäre nur, wie sie sich wohl getraut hätten zu argumentieren, wenn er seine Mordinstrumente voller Ekel zu Verschrottung gegeben hätte.

ok wieder was gelernt...bin ja kein Jurist. Aber was sind die reellen marktpreise für ein DE? Wäre mal interessant zu wissen..

Geschrieben
wenn ich es verkaufen soll kann ich doch den preis bestimmen.... aber wenn die bedenkenträger jetzt schon ausrücken...

wenn du aber in diesem fall dein eigentum verschenkst oder weit unter "markt"wert verkaufst bringt dir das auch nix!..... vermögenswerte musst du angeben, egal wieviel es DIR wert ist, oder einem potentiellen käufer. hier zählt der erzielbare/marktübliche preis.

und spätestens wenn ein gutachter mit der schätzung beauftragt wird bist du dran ( vor allem bei einem preis von 1€ ).

ganz so blöd sind die auch nicht!.....und wieder sind wir beim sozialbetrug.

ist bei privatinsolvenz nix anderes.....DU musst alle deine vermögensWERTE angeben und keine fantasie"preise"!

BEVOR ich solche spielchen veranstalte, würde ich mich eingehend mit einem fachanwalt und evtl. einem steuerberater kurzschließen.

sonst möglicherweise ....... :keulebaeh:

Geschrieben
wenn du aber in diesem fall dein eigentum verschenkst oder weit unter "markt"wert verkaufst bringt dir das auch nix!..... vermögenswerte musst du angeben, egal wieviel es DIR wert ist, oder einem potentiellen käufer. hier zählt der erzielbare/marktübliche preis.

und spätestens wenn ein gutachter mit der schätzung beauftragt wird bist du dran ( vor allem bei einem preis von 1€ ).

ganz so blöd sind die auch nicht!.....und wieder sind wir beim sozialbetrug.

ist bei privatinsolvenz nix anderes.....DU musst alle deine vermögensWERTE angeben und keine fantasie"preise"!

BEVOR ich solche spielchen veranstalte, würde ich mich eingehend mit einem fachanwalt und evtl. einem steuerberater kurzschließen.

sonst möglicherweise ....... :keulebaeh:

gut zu wissen...aber H4 betrifft mich aktuell nicht...wer weiß was in 20 Jahren ist!

Geschrieben
Aber was sind die reellen marktpreise für ein DE? Wäre mal interessant zu wissen..

und auch hier darf man nicht auf die dummheit und nachlässigkeit der ämter bauen.

wenns um (anderer leute) kohle geht, werden die recht kreativ! die wissen schon wie sie das machen können.

ein anruf bei frankonia oder einem sachverständigen ... 5 minuten bei onkel egon..... oder auch mal kurz den schwager gefragt, weil der is ja jäger....

gruß alzi

Geschrieben
ein anruf bei frankonia oder einem sachverständigen ... 5 minuten bei onkel egon..... oder auch mal kurz den schwager gefragt, weil der is ja jäger....

gruß alzi

Vermögen wird bei Hartz IV weiterhin angerechnet.

a) Volljährige haben einen Anspruch auf einen Vermögensfreibetrag von 150€ je Alter; mindestens 3.100€, max. 9.750€.

B) Minderjährige haben nur Anspruch auf einen Vermögensfreibetrag von pauschal 3.100€.

c) Personen, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, haben einen Freibetrag von 520 € je Lebensjahr, maximal 33.800 €

Normales Vermögen ist alles Geld und alle Gegenstände und alle Rechte, die der Arbeitsuchende verkaufen könnte. Weil es Sachen gibt, bei denen auch der Gesetzgeber einsieht, dass es schlecht wäre, diese zu verkaufen, werden diese einfach nicht zum Vermögen gezählt: (§12 III SGB II) 1. Hausrat (TV, Fernseher, Möbel, Küchengeräte) 2. für jeden Arbeitsuchenden ein eigenes angemessenes Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad, Mofa). Jedoch gilt hier die 6000 Euro Grenze.

Hartz IV Schonvermögen etc.

Was ich nur nicht verstehe: Es gibt doch einen Freibetrag beim Vermögen. Der ist zwar altersabhängig, aber mindestens 3100 EUR hoch. Zusätzlich gibt es Schonvermögen, das in diesen Freibetrag gar nicht eingerechnet wird. Wenn die Waffen nicht sooo teuer waren, hätte man sie doch nicht verkaufen müssen (zumal der Erlös - und darauf kommt es an - ja wohl nicht allzu hoch gewesen sein muss).

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Selbst Schuld wenn man die Waffen angibt.

Wie soll die ARGE denn jemals davon erfahren?

Seine paar alten Sportplempen als "Vermögenswerte" zu sehen ist in den meisten Fällen doch reines Wunschdenken.

Geschrieben

Wert.........was darf man darunter überhaupt verstehen?

Man hat z.B. einen alten KK-Revolver von S&W (z.B. M17).

Will man genau so einen kaufen kostet der Spaß z.B. 250/300,- (vom Händler).

Will man ihn verkaufen gibt es beim Händler max. 75,- für das Teil, an privat vielleicht 125,- (mit Glück).

Was will die Behörde da jetzt ansetzen? 75, 125, 250 oder gar 300€ (ist mal gerade das vierfache)?

Je nachdem wie ich frage bekomme ich einen anderen Preis genannt.

Und was ist wenn keiner das Teil kaufen will? Kann man dann noch überhaupt von WERT reden? Der Wert besteht dann nur noch im Kopf!

Geschrieben
Selbst Schuld wenn man die Waffen angibt.

Na hör mal...

Wenn jemand was von meinem Geld will, dann will ich schon wissen, was er an Vermögen hat, ob er sich nicht vielleicht selbst unterhalten kann - und ob er sogar vielleicht mehr hat als ich...

Geschrieben
Selbst Schuld wenn man die Waffen angibt.

Wie soll die ARGE denn jemals davon erfahren?

Seine paar alten Sportplempen als "Vermögenswerte" zu sehen ist in den meisten Fällen doch reines Wunschdenken.

und wer beim Verkauf 10 000€ Verlust einfährt hat wohl mehr als ein paar alte Sportplempen besessen.

Geschrieben
Na hör mal...

Wenn jemand was von meinem Geld will, dann will ich schon wissen, was er an Vermögen hat, ob er sich nicht vielleicht selbst unterhalten kann - und ob er sogar vielleicht mehr hat als ich...

Wo ist das denn bitte dein Geld?

Überleg mal was du über die Jahre eingezahlt hast, da kannste dich aber ne ganze Weile selber mit versorgen.

Außerdem wenn ich überlege wofür dieser Staat das Geld verbrennt, dann ist 1 Hartz4ler unser kleinstes Problem.

Außerdem stellt sich mir auch die Frage wieso man sowas angibt?

Die Arbeitsagentur hat wohl kaum Kontakte zur Waffenbehörde.

Und wenn da einer zur Wohnungsbesichtigung kommt, bleibt der Waffenschrank zu.

Nicht berechtigt = Waffenschrank bleibt zu.

So einfach ist das.

Geschrieben
und wer beim Verkauf 10 000€ Verlust einfährt hat wohl mehr als ein paar alte Sportplempen besessen.

Mein Beitrag war etwas allgemeiner zu sehen.

Sachwerte und Bargeld sind für die ARGE quasi nicht vorhanden, außer man ist so blöd und gibt sie an.

Da sollte jedem das Hemd näher sein als die Jacke.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.