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IGNORED

Schreckschusspistole


Planck1858

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe vor mir in nächster Zeit eine Schreckschusspistole zu zulegen. Bisher hatte ich eine Mauser HSc Mod. 90 9mm.

Ich war mit dieser Pistole sehr zufrieden, sie liegt gut in der Hand und ist auch von der Handhabung sehr simpel zu bedienen.

Meine neue Schreckschusspistole soll eine Walther P99 sein.

Könnt ihr zu dieser Pistole vielleicht etwas sagen? Ich habe schon einige Testberichte gelesen, komme doch trotzdem nicht zu einem Entschluss.

Ist eine Schreckschusspistole eigentlich überhaupt zur Abwehr geeignet? Ich möchte sie zum Eigenschutz verwenden, aber auch um Silvester mal ein paar

Raketen abzuschießen. Ist es verboten in einer Notsituation die Schreckschusswaffe mit einer Leuchtrakete zu bestücken und mit dieser dann zu schießen?

Geschrieben

Ob eine Schreckschußwaffe überhaupt zur Verteidigung taugt, wird immer wieder sehr kontrovers diskutiert. Ich erlaube mir dazu kein Urteil.

An Silvester damit zu knallen und Raketen abzuschießen ist nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt, und nur wenn die Raketen das Grundstück nicht verlassen können. Das ist praktisch unmöglich.

An die Selbstverteidigung mittels Signalrakete denkst Du am besten noch nichtmal! Das würde garantiert als versuchter Todschlag oder zumindest fahrlässige Körperverletzung ausgelegt werden, und ist keinesfalls von der Notwehr gedeckt!

EDIT:

Zu technischen Fragen zu der Pistole wendest Du Dich am sinnvollsten an das größte deutschsprachige Forum zu freien Waffen: www.co2air.de

Geschrieben

Ich habe eine Walther P99 Schreckschußpistole , die ich mir zum "Fummeln und zerlegen" während der Wartezeit auf die WBK zugelegt habe.

Das Ding macht einen sehr guten Eindruck und funktionierte bisher absolut störungsfrei.

Habe auch an Sylvester ein paar Leuchtkörper in den Himmel gesandt (großes Grundstück :) ) - auch keine Probleme.

Seit ich aber die WBK habe schlummert die P99 im Tresor und wartet auf die Dinge, die da kommen könnten.

"Führen" zur SV werde ich die wohl nie - evtl. pack ich die am 31.12.2010 noch mal aus.

Und evtl. auch mal für den Verein für die nexte Schulung zur Sachkunde :rolleyes:

Hast Du einen kleinen Waffenschein ?

Grüße

Sinu

Geschrieben
Hast Du einen kleinen Waffenschein ?

Oh ja, den hatte ich vergessen!

Ohne den (kostet 50,-€) darfst Du das Teil natürlich nicht mit vor die Tür nehmen!

Geschrieben

Kaufempfehlungen werd ich hier keine Abgeben...

Eigenschutz mit einer Schreckschuss ist ein viel diskutiertes Thema...im Prinzip ist davon abzuraten...ein normales Pfefferspray ist billiger, kleiner, einfacher in der Handhabung, und effektiver... aus meiner Sicht.

Was das Thema Leuchtrakete angeht.. in D wirst du wohl kaum in irgendwelche Ecken kommen wo es Nötig währe in einer Notsituation mit einer Leuchtrakete auf dich Aufmerksam machen zu müssen, und wenn es doch mal nötig sein sollte eventuell beim Bergsteigen als Beispiel, bist du mit einem Signalstift besser bedient...

Spar dir die 50€ die du in den KWS investieren musst um die Waffe führen zu dürfen und kauf dir 2 Dosen Pfefferspray...eine zum Ausprobieren und eine für die Hosentasche

Geschrieben

Ach ja - und für die "Leuchrakete" mußt Du den Schiessbecher aufschrauben, wo dann der "Leuchteinsatz" rein kommt.

Bis Du den da drin haben solltest bei einer imaginären Notsituation - hast Du längst die "Ohren" gebrochen.

Außerdem ist das dann wie ein "Geschoß" und nicht nur ein "Knallkörper" wie die "normale" Mun für eine Schreckschußwaffe.

In Deiner Haut möcht ich nicht stecken wenn das einer ins "blaue" Auge bekommt - und sei er noch so pöse .

Also lass es besser B)

Geschrieben

Na ja das ist nicht so einheitlich zu sehen.

ich trage wenn ich in Deutschland bin eigentlich immer ein Messer mit einer feststehenden Klinge.

Seitdem ich mein Taschenmesser nicht mehr mitführen darf.

Das Problem in vielen Situationen ist aber das dich damit keiner ernst nimmt obwohl ein Messer in den meisten Notwehrsituationen extrem effiktiver ist.

Hast du allerdings als Waffenträger in Zivil die Waffe auch nur ansatzweise freigemacht war die Situation eigentlich recht schnell geklärt und alles beruhigte sich.

Ist er allerdings schon unter 5 m an dich ran dann bringt die Schußwaffe meistens nicht viel. Der ist da viel zu schnell.

Ein ordendliches Pfefferspray ist eigentlich immer zu empfehlen und am effektivsten. Bringt allerdings nicht so viel wenn der Gegner unter Drogen steht.

In einer Notwehrsituation kannst du natürlich jedes Mittel anwenden das dir zur Verfügung steht.

Auch wenn dich jemand mit bloßen Fäusten angeht kannst du da mit ner SigPi raufhalten wenn du Sie gerade zur Hand hast.

Das ist dann sein Problem. Das hat nichts mit der Verhältnissmäßigkeit zu tun.

Geschrieben

es sei noch angemerkt, dass ( ausser für vollzugsbeamte, sprich polizei uä) pfefferspray in deutschland ausschließlich für die tierabwehr erlaubt ist.

gruß alzi

Geschrieben

Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von unter 12cm sind weiterhin frei zu führen.

Dagegen darf man Einhandmesser ebend nur noch zu einem "anerkannten Zweck" führen,

ich führe auch die meiste Zeit ein feststehendes Messer, kann man ja immermal gebrauchen :gutidee:

Geschrieben
Na ja das ist nicht so einheitlich zu sehen.

ich trage wenn ich in Deutschland bin eigentlich immer ein Messer mit einer feststehenden Klinge.

Seitdem ich mein Taschenmesser nicht mehr mitführen darf.

Das Problem in vielen Situationen ist aber das dich damit keiner ernst nimmt obwohl ein Messer in den meisten Notwehrsituationen extrem effiktiver ist.

Hast du allerdings als Waffenträger in Zivil die Waffe auch nur ansatzweise freigemacht war die Situation eigentlich recht schnell geklärt und alles beruhigte sich.

Ist er allerdings schon unter 5 m an dich ran dann bringt die Schußwaffe meistens nicht viel. Der ist da viel zu schnell.

Ein ordendliches Pfefferspray ist eigentlich immer zu empfehlen und am effektivsten. Bringt allerdings nicht so viel wenn der Gegner unter Drogen steht.

In einer Notwehrsituation kannst du natürlich jedes Mittel anwenden das dir zur Verfügung steht.

Auch wenn dich jemand mit bloßen Fäusten angeht kannst du da mit ner SigPi raufhalten wenn du Sie gerade zur Hand hast.

Das ist dann sein Problem. Das hat nichts mit der Verhältnissmäßigkeit zu tun.

Mh, das macht nachdenklich. Ich glaube, da hat jemand überproportional eine Bedrohungslage konstruiert. Bitte nicht nachmachen. Es gibt auch in Deutschland überwiegend normale Menschen.

Geschrieben
Na ja das ist nicht so einheitlich zu sehen.

Seitdem ich mein Taschenmesser nicht mehr mitführen darf.

Hast du allerdings als Waffenträger in Zivil die Waffe auch nur ansatzweise freigemacht war die Situation eigentlich recht schnell geklärt und alles beruhigte sich.

Ist er allerdings schon unter 5 m an dich ran dann bringt die Schußwaffe meistens nicht viel. Der ist da viel zu schnell.

Ein ordendliches Pfefferspray ist eigentlich immer zu empfehlen und am effektivsten. Bringt allerdings nicht so viel wenn der Gegner unter Drogen steht.

In einer Notwehrsituation kannst du natürlich jedes Mittel anwenden das dir zur Verfügung steht.

Auch wenn dich jemand mit bloßen Fäusten angeht kannst du da mit ner SigPi raufhalten wenn du Sie gerade zur Hand hast.

Das ist dann sein Problem. Das hat nichts mit der Verhältnissmäßigkeit zu tun.

Einige Dinge solltest du vielleicht noch mal nachlesen - und vor allem überdenken wenn du sie hier schon zum Besten gibst.

Geschrieben
....obwohl ein Messer in den meisten Notwehrsituationen extrem effiktiver ist.

Ich trage auch meist mein Taschenmesser; aber zum Zweck der Abwehr/Notwehr kann ich mir

wirklich "effektivere" bzw. geeignetere Werkzeuge vorstellen...

Geschrieben
Ob eine Schreckschußwaffe überhaupt zur Verteidigung taugt, wird immer wieder sehr kontrovers diskutiert. Ich erlaube mir dazu kein Urteil.

An Silvester damit zu knallen und Raketen abzuschießen ist nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt, und nur wenn die Raketen das Grundstück nicht verlassen können. Das ist praktisch unmöglich.

An die Selbstverteidigung mittels Signalrakete denkst Du am besten noch nichtmal! Das würde garantiert als versuchter Todschlag oder zumindest fahrlässige Körperverletzung ausgelegt werden, und ist keinesfalls von der Notwehr gedeckt!

EDIT:

Zu technischen Fragen zu der Pistole wendest Du Dich am sinnvollsten an das größte deutschsprachige Forum zu freien Waffen: www.co2air.de

Ich habe bislang immer gedacht, Notwehr sei diejenige Verteidigung, die..... bla, bla, bla..... greifbar und am "besten" geeignet ist !!!!

Mir wäre es mal grad egal, mit welcher Art Waffe ich meinen Angreifer ausschalte !

Wo ist hier das Problem ?

Govt

Geschrieben

Ganz einfach: Die geladene Pistole ist greifbar (also verfügbar) und geeignet. Diese noch mit einer Signalrakete zu verstärken ist nicht mehr durch Notwehr gedeckt, da hier absichtlich ein deutlich höherer Schaden beim Gegner wissentlich herbeigeführt wird.

Geschrieben

Zu dem Beitrag sage ich lieber nix! Wäre besser gewesen, du hättest es auch NICHT getan.

Geschrieben

Weil.....?

....ich mein Recht in Anspruch nehme, oder was ?

Wer bei mir eindringt, muss mit der ganzen Härte des Gesetzes rechnen...., und zwar des Mir zustehenden Rechtes auf Notwehr !

Und soweit mir bekannt, ist eine Überschreitung der Notwehr in einer Stress-Situation auch nicht strafbar (Putativ-Notwehr)

Zitat aus WiKi:

"Putativnotwehr (von lat. putare, „glauben“, „meinen“) ist ein Begriff aus dem Strafrecht, genauer der allgemeinen Strafrechtslehre. Wie der Begriff sagt, liegt hier gerade keine Notwehr vor. Der Täter geht lediglich irrig davon aus, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr bei dem vermeintlichen Angriff gegeben seien. Irrt der Täter dazu noch über die rechtlichen Grenzen der Notwehr, so spricht man vom Putativnotwehrexzess.

Beispiel: Ein Angreifer bedroht einen Jäger mit einer Pistole. Der Jäger schießt auf den Angreifer und verletzt ihn schwer. Er erfüllt also zumindest den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 StGB, die Tat könnte jedoch gem. § 32 StGB (Notwehr) gerechtfertigt sein. Es stellt sich aber heraus, dass die Pistole des Angreifers eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole war, so dass der Schuss auf den Angreifer nicht erforderlich im Sinne des Notwehrbegriffs war. Der abwehrende Jäger konnte dies jedoch im Moment des Erwehrens nicht erkennen und handelte im Glauben einer nicht anders abwendbaren Bedrohung.

Eine Handlung in Putativnotwehr, deren Erfolg den objektiven Tatbestand einer Strafrechtsnorm erfüllt, wird von der Strafrechtslehre entweder wie ein Tatbestandsirrtum („eingeschränkte Schuldtheorie“) oder wie ein Verbotsirrtum („strenge Schuldtheorie“) behandelt. Näheres wird zum Erlaubnistatbestandsirrtum erläutert, zu dem die Putativnotwehr einen Unterfall bildet.

Ein bekanntes Beispiel einer Entscheidung auf der Grundlage putativer Notwehr ist das umstrittene Urteil zur Tötung Benno Ohnesorgs durch den Berliner Polizisten Karl-Heinz Kurras."

So einfach ist das !

Govt

Geschrieben

Schön, dass mir das mal einer erklärt.......

Den Hintergrund meiner Aussage hast du aber nicht verstehen wollen?

Geschrieben

Ich erhalte mal wieder einen Maulkorb...

"WO ist die Vuvuzela der Waffenbesitzer, manchmal nervig, aber wenn es drauf ankommt auch sehr laut."

Scheinbar ja doch nicht ! SCHADE !

Ich halte NICHTS von politischer Korrektheit, warum auch, auch mich nimmt ja auch keiner Rücksicht !

Sollen sich doch unsere Politiker an unseren Meinungen und Aussagen einmal ein Beispiel nehmen und verstehen, warum wir soetwas schreiben !

Sowieso Quatsch mit der Schreckschusspistole..... ich bin raus !

Govt

Geschrieben

Du hast es nicht verstanden! Es geht nicht um die Einstellung, sondern um die HIER stattfindende Schreiberei. Winzi hat es doch klar ausgedrückt.

Reiner reißt sich für uns alle der Allerwertesten auf bei den Gesprächen und was bekommt er als kalte Dusche verpasst?

Exakt solche hier veröffentlichte Äußerungen. Ob diese richtig sind spielt dabei kleine Rolle.

Geschrieben
So einfach ist das !

Eben NICHT!

Du verwechselst hier Putativnotwehr (es liegt keine Notwehrsituation vor, man geht aber irrigerweise davon aus) und Notwehrexzess (Übertriebene Handlungen innerhalb einer realen Notwehrsituation).

Jetzt wird es tatsächlich einfach:

Du darfst in einer Notwehrsituation das schwächste, wirksame und zur Verfügung stehende Mittel einsetzen. Nicht jedoch dieses künstlich und vorsätzlich zu einem potentiell tödlichen Werkzeug umbauen.

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