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IGNORED

Führen auf dem Stand?


Mrks

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Geschrieben

Wie ist die rechtliche Situation in folgendem Planspiel:

Ein Schießstand befindet sich im Keller eines mehrstöckigen Gebäudes, im EG ist eine Kneiße, die ausschließlich von Schießstandbesuchern besucht wird, dort besteht auch die Möglichkeit draußen zu sitzen. Des Weiteren findet sich im EG eine Büchsenmacherwerkstatt.

Wie ist hier die Rechtslage? Kann man vom Schießstand mit geholsterter Waffe in diesen "Kneipenbereich" bzw. in den abgrenzten Außenbereich? Gehen wir davon aus, dass die Einwilligung des Betreibers liegt vorliegt. Zählt dieser Bereich noch als "die Schießstätte"? Kann ich mit Einwilligung eine Waffe auf dem befriedeten Besitztum eines Fremden führen?

Das eine Raucherpause vor der Tür des Standes verboten ist, ist mir völlig klar.

Danke für die Auskunft...

Geschrieben

Warum solltest Du denn evtl. mit geholsterter Waffe in den Außenbereich dürfen aber dann dort nicht rauchen dürfen. Verstehe diesen Gedankengang nicht?

Meines Wissens nach ist es in gastronomischen Außenbereich, solange vom Betreiber nicht verboten, doch noch erlaubt zu rauchen.

Genauso sollte es mit Einwilligung des Besitzers auch erlaubt sein mit geholsterter Waffe dort zu sitzen. Solange es innerhalb dieses befriedeten Besitztumes ist. Wie sinnvoll das ist und bezüglich Außenwirkung steht da wieder auf einem ganz anderen Blatt, würde hier aber wieder zu absolut sinnlosen Diskussionen führen.

Geschrieben
Kann man vom Schießstand mit geholsterter Waffe in diesen "Kneipenbereich"

ja, das Führen auf befriedetem Besitztum mit Erlaubnis des Besitzers ist ok. Genau genommen ist das gar kein Führen, denn Führen ist es nur im eben nicht befriedeten Besitztum. Was gemeint ist, ist jedoch klar.

bzw. in den abgrenzten Außenbereich

Kommt drauf an. Heißt abgegrenzt mit einer Mauer oder einem Zaun o.ä. versehen? Wenn frei zugänglich: NEIN! (Achtung, Straftat)

Wenn eingezäunt / eingemauert und nicht einfach zugänglich: Wie oben, aber man sollte sich der "Außenwirkung" stets bewusst sein.

Du darfst auch in deinem umzäunten Garten damit rumrennen - aber erklär' das mal dem SEK.

Kann ich mit Einwilligung eine Waffe auf dem befriedeten Besitztum eines Fremden führen?

Ja! Wichtig dabei ist: Nur Berechtigte dürfen das. Eine WBK (oder eine andere Erlaubnis) ist also Voraussetzung! (Auch hier: Nicht Führen, sondern "bei sich haben")

Wichtig bei der ganzen Sache ist:

- Wir sind in Deutschland (falls du das nicht bist).

- Immer den "Sinn" im Hinterkopf haben. Klar darf ich meine Waffe in meinem Garten führen. Wenn der Nachbar (oder Fremde) aber jedes Mal die

Polizei rufen, sollte man noch mal drüber nachdenken.

Edit:

Ich muss mich korrigieren.

Es steht geschrieben "4.

führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt"

§12 (3) WaffG sagt aber:

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

Erlaubt dürfte es hiermit trotzdem sein! Wenn ich das Gesetz übrigens richtig verstehe, dann ist dir das hier auch nur deshalb erlaubt, weil dort eine Schießstätte

bzw. sogar ein Büchsenmacher ist. Du darfst nicht in jeder beliebigen Kneipe (oder Grundstück) die Waffe führen, nur weil der Betreiber dir das erlaubt! ("zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit"). Du darfst sie (als Sportschütze, wie ich einer bin) nur zum sportlichen Zweck überhaupt erst verbringen, also zum Schießstand, Büchsenmacher, Wettkämpfe, Käufer etc.

Geschrieben

Hier kommt wieder ein altes Problem zum tragen:

(zu) viele machen sich keinerlei Gedanken wenn sie ihren Stand oder Außenanlagen/Parkplätze/Gaststätte planen.

Den meisten Sinn (auch, wenn es Geld kostet und Arbeit bedeutet) macht es, das Grundstück des Vereins/des Betreibers ERKENNBAR abzugrenzen. Bei meinen Planungen empfehle ich z.B. wenn kein Zaun erwünscht oder sinnvoll ist (falls der Wirt auch Laufkundschaft gerade am WE bedienen will) mindestens 1 m hohen Gabionen (die begrünt werden) aufzustellen und so eine klare "Grenze" der Schießstätte markieren, zu schaffen. Sieht gut aus, macht wenig Arbeit, kostet nicht die Welt, kann mit Hubwagen schnell bewegt weren aber schafft die gesetzlichen Voraussetzungen um keine Probleme zu bekommen.

Dann kann jeder seine Waffe mitnehmen wenn er einen Saft trinken will in der Pause.

Es ist aber sinnvoll, zusätzlich ein Hinweisschild (durchaus mit humorigem Text) aufzustellen welches jedem Besucher klarmacht, dass er hier "bewaffneten" begegnen könnte.

Dann gibt es hinterher kein Geschrei bzw. wenn Geschrei, keine Probleme mit den Behörden.

Viele Dinge sind ganz einfach zu lösen, man muss nur die richtigen Leute fragen und sich etwas Arbeit machen mit der Umsetzung.

Heutzutage halte ich solchen -Zitat eines Vorstandes: "Kinderkram"- für sehr wichtig. NIcht nur wegen der rechtlichen Problematik, sondern auch wegen der Außenwirkung.

Wenn Abgrenzung und Hinweis (plus Schild "hier ist JEDER willkommen") vorhanden sind wird es keine Probleme geben. Für niemanden.

Wenn jemand nicht weiß wie das mit den Gabionen läuft (kann man auch als Bausatz erwerben) - PN, ich kann Ansprechpartner nennen.

Geschrieben

:00000733: hola amigos,

auf Westerntreffen laufen wir alle mit umgeschnallten Revolver und UHR (ungeladen)in der Hand über dem Tipi(Park-)platz, der ist mit einer Schranke-die immer auf ist-

als "befriedetes Territorium" zu erkennen, wer uns da besuchen will weiss dass er mit Bewaffnete zu rechnen hat und ist immer willkommen, es hat noch nie deswegen Probleme

gegeben.

Einmal-nach dem Schulmorden in Winn...-hat die Ordnungsbeh. :gaga: das tragen von Waffen auf dem Treffen in Schwäbisch Hall untersagt als Bedingung für die Genehmigung, so liefen

alle Teilnehmer mit leeren Holster über dem Platz.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Genau genommen ist das gar kein Führen, denn Führen ist es nur im eben nicht befriedeten Besitztum.

Grundfalsch. Denn Führen ist alles, aber auch wirklich alles, was Du mit einer Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte anstellst.

Siehe Anlage 1 zum WaffG:

Im Sinne dieses Gesetzes ... führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,
Geschrieben

Es ist wie bei vielen Dingen. Das Begreifen/Verstehen fehlt bei einigen - wieder so ein Thema, welches in der WSK z.B. behandelt gehört. Aber leider wissen auch die meisten Funktionäre den Unterschied nicht.

Der LWB muss unterscheiden zwischen "Führen", "Nicht-Führen" und "bedarf keiner Erlaubnis zum Führen"

sowie den Bereichen "eigene/s Besitzhausstück"

und "mit Genehmigung des Eigentümers"

Dann sollte es etwas leichter fallen und hier nicht immer wieder falsche Darstellungen geben.

Edith meint - Seine Pestilenz würde dann auch nicht mehr so oft Haare raufend widerkäuen müssen........ :s75: .

Geschrieben

Bei den meisten SChützenvereinen oder Schießstädten, sind Schankräume unmittelbar angrenzend.

Aber, neben der Waffenrechtlichen Seite des ganzen, muss auch die Schießstandsordnung mit einbezogen werden.

Viele, wenn nicht sogar die meisten, Schießstädten haben ein Schild hängen, auf dem klar und deutlcih steht, dass keine Waffen ausserhalb des Schießstandes offen sein dürfen.

Bedeutet, die Waffen dürfen erst auf dem Schießstand selber ausgepackt und müssen dort auch wieder eingepackt werden.

Innerhalb des Schankraumes ist die Waffe in einem geschlossenen Behältnis zu verwahren.

In beiden Schützenvereinen, in denen ich Schieße ist das so geregelt und schränkt somit die § des Waffenrechts, was das Führenauf beriedetem Besitztum angeht, wieder ein, da der Besitzer bzw. Betreiber damit seine Zustimmung nicht gegeben hat.

Will sagen, nicht nur darauf schauen, ob es Waffenrechtlich in Ordnung gehth, sondern auch ob der Betreiber/Eigentümer eine eigene Einschränkung verfügt hat.

Geschrieben
Bei den meisten SChützenvereinen oder Schießstädten, sind Schankräume unmittelbar angrenzend.

...

Seltsam, nicht einmal in Papas DSB-KK-Match-EL-aber-eigentlich-ist-Tradition-wichtiger-Verein war das so, obwohl das die einzigen sind, die die Verwahrung (gegen Entgelt natürlich) mitanbieten, die ich kenne. Öfters gibt es offene LW-Ständer und immer gilt "Deine Waffe, Dein Problem". :rolleyes:

Geschrieben

Man sollte langsam mal von den ollen Kamelen wegkommen.

Es gibt nur einen sicheren Platz für jede Waffe- am Mann! Egal in welchem Zustand.

Problematisch wird es natürlich, wenn von der SpO Holster nicht zugelassen sind. Außerdem stelle ich mir gerade vor, wie jemand eine FP im Holster am Mann hat..................

Wenn es aber vom Material/Mann her möglich ist, sollte der Stand/Betreiber dem nicht entgegenstehen.

Geschrieben
...

Es gibt nur einen sicheren Platz für jede Waffe- am Mann! Egal in welchem Zustand.

...

Ja,

aber wo AUG und Jägerschnitzel kein Problem sind, da wird eine Voere 2185 Match schon unpraktisch. Es sollte einfach einzelfallbezogen im Rahmen des praktischen und rechtlich Möglichen gelöst werden. :rolleyes:

Geschrieben
Seltsam, nicht einmal in Papas DSB-KK-Match-EL-aber-eigentlich-ist-Tradition-wichtiger-Verein war das so, obwohl das die einzigen sind, die die Verwahrung (gegen Entgelt natürlich) mitanbieten, die ich kenne. Öfters gibt es offene LW-Ständer und immer gilt "Deine Waffe, Dein Problem". :rolleyes:

Wie gesagt, bei beiden Vereinen in denen ich schießen gehe, hängt so ein Schild.

Gut, mir selber ist das egal. Ich habe keine Ambitionen die Waffe geholstert durch das Schützenhaus spazieren zu tragen. Wen nich sie nicht benötige, kommt sie in die Rangebag und gut ist es.

Ich habe aber auch nichts dagegen, wenn jemand eine geholsterte Waffe führt. Jedem das Seine.

Die LW Ständer sind auch nur am Schießstand selber vorhanden. Im Schankraum zwar auch, aber da dürfen die Waffen nicht offen drinstehen. Sie haben in einem Futteral o.ä. zu stecken.

Man sollte natürlcih aber auch in Betarcht ziehen, wie es von außenher aussehen würde, wenn lauter Menschen vor einem Gebäude stehen, eine Kippe nach der anderen durchziehen und jeder ne Waffe geholstert hat.

Würde das nicht einfach das Bild, welches die Öffentlichkeit von uns hat nur noch bestätigen?

Geschrieben
...

Würde das nicht einfach das Bild, welches die Öffentlichkeit von uns hat nur noch bestätigen?

Dass Sportschützen auch nichts anderes als Tennis- oder Golfspieler sind? :rolleyes:

Wer seine Sportgeräte versteckt, muß ja etwas zu verbrergen haben. :huh: Dass das der Gesetzgeber auf dem Weg zur und von der Sportstätte faktisch vorschreibt, weiß ja kaum einer. :closedeyes:

Geschrieben

:confused: hola amigo Dan,

"die" Meinug der Öffentlichkeit wird durch die Medien manipuliert/gemacht, und wenn Du mal die Zuschauer ansprichst wirst du feststellen sie sind für Argumente empfänglich,

die Mehrheit überlegt nähmlich nur bei Sachen die sie selbst betreffen.

PC (Politikal Correctness) wird auch durch die Medien propagiert, und die Politischekaste dieses Landes ist zu feige um die Wirklichkeit zu sagen und danach zu arbeiten.

40 Jahre PC und Duckmäusertun haben uns dahin gebracht wo wir jetzt sind...nämlich fast rechtlos dem Gutmenschentum ausgeliefert.

Wer mich als möglicher Gewaltverbrecher beschimpft -nur weil ich Waffenbesitzer bin- muss mit einer Anzeige wegen Rufschädigung und Verleumdung rechnen.

ironie an-jeder Mann ist ein möglicher Vergewaltiger...denn der Tatgegenstand hängt zwischen seinen usw.-ironie aus

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Man sollte natürlcih aber auch in Betarcht ziehen, wie es von außenher aussehen würde, wenn lauter Menschen vor einem Gebäude stehen, eine Kippe nach der anderen durchziehen und jeder ne Waffe geholstert hat.

NORMAL???

Würde das nicht einfach das Bild, welches die Öffentlichkeit von uns hat nur noch bestätigen? Welches BIld?? Wenn ja - sollen sich daran gewöhnen, dann ist es normal!

Geschrieben

Wie ich ja weiter oben erwähnte, ist mir das ziemlich egal.

Wenn einer der Meinung ist, mit geholsterter Waffe eine Kippe vor dem Schützenhaus durchziehen zu müssen, dann ist das für mich in Ordnung.

Bei dem einen Schützenverein in dem ich schieße würde das eigentlich wunderbar gehen, da das Schützenhaus von der Hauptstraße aus überhaupt nicht zu sehen ist.

Bei dem anderen würde es wiederum nicht gehen, da der Eingangsbereich direkt beim Parkplatz und dieser nicht eingefriedet ist.

Auch bei einem weiteren Schützenverein im Vordertaunus, in dem ich mal vor Jahren war, wäre das nicht möglich, da der Eingangsbereich direkt an einer öffentlichen Straße ist und nicht eingefriedet ist und der Schützenschankraum ist im Keller bei den Schießständen und da können sie machen was sie wollen.

Es wäre schön, wenn es zur Normalität werden würde, nur irgendeiner wird von einem Gutmenschen mit geholsterter Waffe beim rauchen gesehen, fühlt sich bedroht und ruft die Polizei. Dann geht der Tanz wieder los.

So ist das nunmal hier in Deutschland. Es ist schade, aber zum jetzigen Zeitpunkt leider so.

Ich wollte auch nur sagen, dass man bei solch einer Angelegenheit auch die Regeln des Betreibers beachten muss.

Geschrieben

bei der Bundeswehr gab es eine Anweisung: keine Zigaretten sobald Waffen und / oder Munition am Mann.

ist das nicht sinnvoll ? oder eher sinnfrei ? oder nur eine sinnlose Einschränkung ?

Geschrieben
bei der Bundeswehr gab es eine Anweisung: keine Zigaretten sobald Waffen und / oder Munition am Mann.

ist das nicht sinnvoll ? oder eher sinnfrei ? oder nur eine sinnlose Einschränkung ?

Über die Sinnhaftigkeit dieser Anweisung nachzudenken solltest du erst gar nicht in Erwägung ziehen

Geschrieben
Wer seine Sportgeräte versteckt, muß ja etwas zu verbrergen haben. :huh: Dass das der Gesetzgeber auf dem Weg zur und von der Sportstätte faktisch vorschreibt, weiß ja kaum einer.

Ich habe die Erlaubnis zum Führen von Waffen, allerdings darf ich sie nur verdeckt führen, weil es so Vorschrift ist und ich hae damit kein Problem.

Geschrieben
Es gibt nur einen sicheren Platz für jede Waffe- am Mann! Egal in welchem Zustand.

Dein Wort in Gottes Ohr.

Das ist wieder so ein Bereich, wo Ideologie+Bauchgefühl (einerseits) und gesunder Menschenverstand (andererseits)

in der Praxis kollidieren...

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