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IGNORED

Erläuterung zum Erwerb von max2 pro Halbjahr


Orapul

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Foristi,

ich frage mich ob ich das Gesetz zum Erwerb richtig interpretiere, bitte um Aufklärung.

_____

Man kan maximal 2 Schusswaffen pro halbjahr erwerben, das halbjahr begint mit dem ersten Erwerb, angenommen Datum von heute 22.6.2010 also kann ich die 3. Waffe frühestens nach ablauf des halben Jahres erwerben also nach dem 22.12.2010 und da startet automatisch das nächste halbjahr auch ohne weiteren Erwerb bleibt der ablauf der halbjahre dann für immer am 22.6 und 22.12.

Der Ewerb der 2. und 4. und 6. ... Waffe ist also völlig unbeachtet!

______

Richtig oder Falsch?

Ora

Geschrieben
Richtig oder Falsch?

Falsch, zumindest bei uns im Kreis macht es sich der SB recht einfach :icon14: und macht zwei pro Kalenderhalbjahr. Theoretisch kannst du als am 30.6. zwei eintragen lassen und am 1.7. wieder zwei.

BBF

Gast solideogloria
Geschrieben

Und bei uns im Kreis ist es genauso wie von Orapul beschrieben.

Geschrieben
Hallo Foristi,

, das halbjahr begint mit dem ersten Erwerb, angenommen Datum von heute 22.6.2010 also kann ich die 3. Waffe frühestens nach ablauf des halben Jahres erwerben also nach dem 22.12.2010

Ora

Das Halbjahr beginnt, zumindest bei der für mich zuständigen Behörde, mit dem Eintrag der 2. Waffe. Ab da mußt du dann ca. ein halbes Jahr warten, bevor du die nächste Waffe eintragen lassen kannst.

Geschrieben

Also bei uns startet die Halbjahresfrist immer beim Erwerb einer Waffe.

Bsp. Ich kaufe eine am 01.01. dann kann ich bis zum 30.06. noch eine zweite kaufen. Kaufe ich diese am 01.03. kann ich ab 01.07. nach einem halben Jahr zur ersten eine weitere kaufen und erst am 01.09. die nächste, nach einem halben Jahr zur zweiten.

Die Halbjahresfrist beginnt immer mit dem Erwerb einer Waffe.

Geschrieben
Das Halbjahr beginnt, zumindest bei der für mich zuständigen Behörde, mit dem Eintrag der 2. Waffe. Ab da mußt du dann ca. ein halbes Jahr warten, bevor du die nächste Waffe eintragen lassen kannst.

Das geht mal garnicht nach dieser Logik wäre es ja nur eine Waffe pro Halbjahr da man immer nach der letzten ein halbes Jahr warten müsste.

Geschrieben

Was'n dat für'n Quatsch.

Pro Halbjahr hat nichts mit dem Kalenderhalbjahr zu tun.

Es zählt vom Eintrag an ein halbes Jahr.

Zum Bleistift: Am 1. März eine W eingetragen und am 1. Juni eine eingetragen.

Somit ist der nächste Eintrag am 2. September. Wobei der SB wohl nicht direkt auf den Tag schaut.

Die Nächste (1. Juni) am ersten Dezember.

Oder wer ist anderer Meinung?

Geschrieben
Ist keine Auslegungssache, steht so im Gesetz. :heuldoch:

So, wo steht das denn? Hm ... da bin ich doch mal froh, dass sich unser SB da nicht an die "Gesetze" hält.

BBF

Geschrieben

Das steht so da, aber einige SB legen das aus.

Ich kenne zwei verschiedene Methoden, die hier im gleichen Kreisverwaltungsreferat zur Anwendung kommen.

Nämlich 1. Ich kann 6 Monate nach Kauf der ersten Waffe die dritte kaufen (vorausgesetzt ich kaufe innerhalb der ersten 6 Monate auch eine zweite)

und die vierte 6 Monate nach der zweiten.

2. Es gibt tatsächlich "Halbjahre" - ich krieg' die WBK am 01.09. - dann kann ich innerhalb September - Februar 2 Waffen kaufen und März - August 2 Waffen.

Theoretisch also auch am 28.02. 2 Waffen und am 01.03. zwei Waffen.

Das wurde so vom Chef der Waffenabteilung bestätigt!

Am Ende ist's wohl "Glück" wie der SB es auslegt. Ich denke, erstere Methode ist die, die dem Gesetz noch am ehesten entspricht.

Geschrieben

Bei uns ist es kein Glück. Da gibts auf der Waffenbehörde so ein kleines Progrämmchen. Da gibt die Dame, bzw der Herr vom Amt das Datum, bzw die Daten, der beiden letzten Käufe ein und kann genau sehen wann die 6 Monatsfrist rum ist.

Geschrieben
Theoretisch also auch am 28.02. 2 Waffen und am 01.03. zwei Waffen.

dann erwirbst du aber innerhalb von 6 monaten ( bzw. 2 tagen ) 4 waffen!.

.. ansich kein problem..... wenn die behörde es zulässt. weil die behörde kann und darf diese ausnahmen machen ( " in der regel" ) und so entscheiden.

.. nur dem gesetzestext "innerhalb von sechs monaten" entspricht es nicht!

gruß alzi

Geschrieben
Pro Halbjahr hat nichts mit dem Kalenderhalbjahr zu tun.

Es zählt vom Eintrag an ein halbes Jahr.

Zum Bleistift: Am 1. März eine W eingetragen und am 1. Juni eine eingetragen.

Somit ist der nächste Eintrag am 2. September. Wobei der SB wohl nicht direkt auf den Tag schaut.

Die Nächste (1. Juni) am ersten Dezember.

Zustimmung. Ich denke auch, so ist das auszulegen.

Es gibt keine "Halbjahresblöcke", sondern "Halbjahresfristen".

Geschrieben
ich meinte die 2/6 Regelung.

ich auch!

bei kaliber größer musst du erstmal ein bedürfnis nachweisen, und ob dann die "gesamt"-waffe in dem größeren kaliber erworben wird, bzw. werden muss und auf 2/6 anzurechen ist, ... keine ahnung. ist eigentlich nur ein WS und keine waffe die erworben wird. es ergibt sich aber quasi eine basiswaffe in einem größeren kaliber..... interessante frage! was für spezialisten!

aber bei WS kleiner oder gleich: kein 2/6 (bedürfnisnachweis und erwerbserlaubnis durch eingetragene basiswaffe gegeben, erwerb muss nur angezeigt und WS eingetragen werden)

gruß alzi

Geschrieben
gilt diese Regelung auch für Wechselsysteme?

Nein. Denn diese wesentlichen Waffenteile sind zwar bezüglich ihrer Erlaubnispflichtigkeit Waffen gleichgestellt,

aber damit noch keine Waffen. Und 2/6 bezieht sich auf Waffen.

Geschrieben
Nein. Denn diese wesentlichen Waffenteile sind zwar bezüglich ihrer Erlaubnispflichtigkeit Waffen gleichgestellt,

aber damit noch keine Waffen. Und 2/6 bezieht sich auf Waffen.

Danke

@ karlyman

@ alzi

Geschrieben
Oder wer ist anderer Meinung?

Nein. Nur braucht man es sich auch nicht unnötig kompliziert machen.

Man schaut einfach ausgehend vom aktuellen Datum auf die zurückliegenden sechs Monate. Gab es in dieser Retrospektive nur einen Erwerb, so ist alles im Grünen Bereich. Es darf dann ohne Bedenken ein Neuerwerb stattfinden.

(Denn sonst - bei zwei Erwerbsvorgängen in den zurückliegenden sechs Monaten - hätte man ja per Datum heute zusammen mit dem geplanten Neuerwerb mehr als zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten erworben.)

Warum eine derartig triviale Angelegenheit immer wieder für Verwirrung sorgt und geradezu haarsträubende Wortmeldungen/Auffassungen heraufbeschwört, wird mir wahrscheinlich für alle Zeiten absolut unerklärlich bleiben.

Geschrieben

Meine Herren und Damen,

vom letzten Erwerb einer Waffe an einfach 6 Monate und 1 Tag hinzuzählen = nächstmöglicher Erwerb. Wer innerhalb von 6 Monaten keine Waffe erwirbt, hat dann eben eine Möglichkeit verschenkt.

just my 5 centavos

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