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Bedürfnis - Teilnahme am Wettkampf Pflich?


illumi0

Empfohlene Beiträge

Hallo,

mir wollte gerade jemand weismachen, damit ich nach 3 jahren wbk erstwbk überprüft werde, auf wettkampfschießen wenn das nicht erfüllt ist, wird mir die wbk - waffe enzogen

ist doch erst bei mehreren einträgen auf die grüne Pflicht am wettkampf teilzunehmen, aus meiner erfahrung, stimmt das so?

Habe 1 kurzwaffe auf der grünen und hab meine schießtermine alle beisammen >18

mfg

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Selten so gelacht... - Du bist im grünen Bereich. Keiner kann Dir die WBK entziehen, nur weil Du keinen Wettkampf geschossen hast. :00000733:

Erst bei mehr als dem "Grundbedarf" 2 KW und 3 Halbautomaten LW ist die Wettkampfteilnahme Grund für die Befürwortung weiterer Waffen.

Laß Dich nicht ins Bockshorn jagen.

Hallo,

mir wollte gerade jemand weismachen, damit ich nach 3 jahren wbk erstwbk überprüft werde, auf wettkampfschießen wenn das nicht erfüllt ist, wird mir die wbk - waffe enzogen

ist doch erst bei mehreren einträgen auf die grüne Pflicht am wettkampf teilzunehmen, aus meiner erfahrung, stimmt das so?

Habe 1 kurzwaffe auf der grünen und hab meine schießtermine alle beisammen >18

mfg

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Hallo,

leider nicht direkt zum Thema, passt aber thematisch perfekt dazu.

Ich bin 21 Jahre jung, 1 Jahr im Schützenverein (DSB), Sachkunde bestanden, MPU bestanden und als Erstanschaffung arbeite ich auf einen Smith & Wesson 686 hin. Das Einzige was mir noch fehlt ist die Bedürfnisbescheinigung.

Nun wurde mir gesagt, für die Bedürfniserteilung vom DSB/HSV sei es erforderlich an Wettkämpfen teilgenommen zu haben, da der Verein argumentieren müsse warum ich eine GK-Waffe bescheinigt bekommen solle, obwohl ich unter 25 sei. Ohne Wettkampfteilnahme ginge das nicht.

Ich habe von so einer Regel noch nie was gehört - bin nun verunsichert, ob ich mich überhaupt um einen Bedürfnisantrag bemühen soll? :huh:

Hoffe auf eure Ratschläge!

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da der Verein argumentieren müsse warum ich eine GK-Waffe bescheinigt bekommen solle

So ein Quatsch.

Das Bedürfnis stellt der Verband aus. Und der hat sich - wie alle anderen in DE auch - an geltendes Recht zu halten.

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Nun wurde mir gesagt, für die Bedürfniserteilung vom DSB/HSV sei es erforderlich an Wettkämpfen teilgenommen zu haben, da der Verein argumentieren müsse warum ich eine GK-Waffe bescheinigt bekommen solle, obwohl ich unter 25 sei. Ohne Wettkampfteilnahme ginge das nicht.

Du solltest mal überlegen, ob Du im richtigen Verein bist. Frage mal nach, wo das im Gesetz steht, daß Du einen Wettkampf mitgeschossen haben musst. :peinlich: Wenn das die Vereinsstatuten sind, ist es eben so - aber eher im Sinne von vorauseilendem Gehorsam. Es gilt eindeutig:

WaffG §14 Abs. (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten

Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach

§ 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des

Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu

machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein

regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des

Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Mehr muß nicht sein. Nun hast Du auch die MPU und für Dich gilt die Altersgrenze von 25 nicht mehr. Wenn ich das richtig sehe, schießt der DSB überwiegend Luftgewehr und Kleinkaliber. Vielleicht bist Du beim BDS oder BdMP besser aufgehoben.

Viel Glück bei der Klärung.

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Der Verein hat überhaupt nix zu argumentieren. Er hat lediglich zu bestätigen, daß du Mitglied bist und im letzten Jahr mit irgendwelchen Feuerwaffen 18x trainiert hast. Regelmäßig erfolgreich heißt eben auch, daß du die Scheibe getroffen, und dir nicht ins Bein geschossen hast.

Das Bedürfnis bestätigt dir der Verband.

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Der Verein hat überhaupt nix zu argumentieren. Er hat lediglich zu bestätigen, daß du Mitglied bist und im letzten Jahr mit irgendwelchen Feuerwaffen 18x trainiert hast. Regelmäßig erfolgreich heißt eben auch, daß du die Scheibe getroffen, und dir nicht ins Bein geschossen hast.

Das Bedürfnis bestätigt dir der Verband.

Falsch! Das wurde aber bereits x-fach durchgekaut.

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wer 10 wochen am stück keinen wettkampf bestritten hat ist per verordnung verpflichtet dieses zu melden und seine waffen sowie wbk unverzüglich seinem nächsten nachbarn der noch keine hat zu übereignen ohne dessen identität preis zu geben damit diese waffen endlich aus der legalität verschwinden und die zuständigkeit deutscher behörden endet, ein mindestalter für den beschenkten ist nicht festgesetzt sofern keine sachkunde vorliegt :gutidee:

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Es kommt auf die Befürwortungsrichtline des jew. (Landes-)Verbandes an.

Hallo,

genau das sehe ich aber auch so. Und das hat u.U. auch nichts mit dem Alter des Schützen zu tun. In einem meiner Verbände gilt ganz klar für eine Beführwortung des Verbandes die Richtlinie regelmäßiges Training (12/18) und Teilnahme an Wettkämpfen, wobei hier die Zahl von 1 LM i.d.R genügt.

Ich denke mal, dass sich hier die verschiedenen Schützenverbände und dazu noch die darin organisierten Landesverbände in ganz Deutschland unterschiedlich verhalten!

Ich würd einfach mal bei Verband fragen. Klare Frage, klare Antwort.

Gruß

Frank

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Wie ich das Thema liebe...

Die Verantwortlichen sollten sich doch mal bitte überlegen wie man mit den

Vereinswaffen an Wettkämpfen teilnehmen soll. Ich Weiß ja nicht in welchen Vereinen die früher waren, aber

die nötige Qualität um gut abzuscheinden haben die nun wirklich nicht.

Mal abgesehen von dem "ausleihen" und zurückbringen der Waffe.

Nicht umsonst hat man als Schütze 2 KW als Grundbedarf frei. (auch wenn das für meinen geschmack zu wenig ist)

Traurig finde ich sowas vor allem mit dem Hintergrund das viele Vereine jammern, dass man sowenig Nachwuchs hat.

mfg

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Falsch! Das wurde aber bereits x-fach durchgekaut.

Ja, 1x pro Monat reicht auch. Oder 18x in kürzerer Zeit. Das im Gesetz nur "regelmäßig und erfolgreich" steht weiß ich auch. Ich weiß aber auch, daß verschiedenen Behörden/Verbände darüber verschiedene Meinungen haben. Mit 18x ist man auf der sicheren Seite.

Aber schön, daß wir mal darüber geredet haben.

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Vielen Dank für die Unterstützung! :)

Zunächst einmal, ich bin eigentlich mit meinem Verein sehr zufrieden, wir haben alles sehr nette Leute.

Trotzdem möchte ich auch meine eigene Waffe haben. Bemühe mich inzwischen auch schon um eine Mitgliedschaft im BDS (habe leider von meinem Kontakt noch nichts gehört).

1. Kann man diese Befürwortungsrichtlinien im Internet oder so einsehen?

2. MUSS der Verein mir die Mitgliedschaft und das regelmäßige Training bestätigen? Können Vereine darüber im Vorstand abstimmen (wie bei uns der Fall)?

3. Mir wurde gesagt das für den Schießnachweis es erforderlich wäre, dass man neben Präzision auch noch Duell bzw. 20 sek Serie schießen müsste. Wenn das stimmt, dann kann ich mein Schießbuch auch wegwerfen :mad: Wisst ihr genaueres?

Gruß, Holger

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3. Mir wurde gesagt das für den Schießnachweis es erforderlich wäre, dass man neben Präzision auch noch Duell bzw. 20 sek Serie schießen müsste. Wenn das stimmt, dann kann ich mein Schießbuch auch wegwerfen :mad: Wisst ihr genaueres?

Wenn das alles von Funktionären im Verein kommt, wechsle den Verein.

BBF

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Das ist die beste Empfehlung!

Anders merken die nie was - aber bitte den Vereinswechsel auch schriftlich (und vielleicht in einer Versammlung) begründen.

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Mir wurde gesagt das für den Schießnachweis es erforderlich wäre, dass man neben Präzision auch noch Duell bzw. 20 sek Serie schießen müsste. Wenn das stimmt, dann kann ich mein Schießbuch auch wegwerfen

Wechsle den Verein.

Ist zwar prinzipiell sinnvoll, Duell und Serie zu schießen, aber mit Leihwaffen eher nicht unbedingt zielführend und für die Befürwortung nicht erforderlich.

Solche selbsternannten kleinen Götter K****n mich extrem an. Kleingeistige Fahradfahrer - nach oben buckeln und nach unten treten. Dank ihres verliehenen Amtes können sie andere Leute kujonieren. Das absolut allerletzte!

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1. Kann man diese Befürwortungsrichtlinien im Internet oder so einsehen?

Ich glaube wohl eher nicht. Mir ist das jedenfalls nicht bekannt. Dann würden sich auch sicher einige Verbände gleich zu D****n machen....

2. MUSS der Verein mir die Mitgliedschaft und das regelmäßige Training bestätigen? Können Vereine darüber im Vorstand abstimmen (wie bei uns der Fall)?

Ob der Verein das bestätigen MUSS, weiß ich nicht. Mir stellt sich jedoch die Frage, warum der Verein ein Interesse haben sollte, einem Schützen, der 20 mal zum Schiessen da ist, dieses nicht auf einem Blatt Papier zu bestätigen. Vermutlich geht es da nur um vermeintliche "Ausübung von Macht".....einige Vorstände glauben tatsächlich noch, sie könnten im Verein herrschen wie Könige.

Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Frage den Vorstand doch einmal nach der Begründung hierfür. Das würde mich auch mal brennend interessieren. Meinen die, wenn du 20x da warst, vom Vorstand jedoch nicht alle die Hand heben, warst du auf einmal nur noch 5 mal da und 15 mal dein anderes Ich??? :00000733:

3. Mir wurde gesagt das für den Schießnachweis es erforderlich wäre, dass man neben Präzision auch noch Duell bzw. 20 sek Serie schießen müsste. Wenn das stimmt, dann kann ich mein Schießbuch auch wegwerfen :mad: Wisst ihr genaueres?

Noch einmal völliger Blödsinn. Im Gesetz steht ganz klar regelmäßiges Training drin (Verweis auf die Diskussion mit den 18x pro Jahr :rolleyes: ) und nicht mehr und nicht weniger. Beispielsweise kann ein DSB LG Schütze problemlos ein Bedürfnisnachweis für ein KK Gewehr bekommen, ohne bisher damit geschossen zu haben, weil in seinem Verein Beispielsweise keines zur Verfügung steht.

Noch eines sei angefügt: Wenn in Verbänden wie dem BDMP oder BDS jeder mit jeder seiner Waffen in allen Disziplinen 18x im Jahr geschossen haben müsste, dann gute Nacht.........

Du könntest dir ggf. auch den Nachweis deines Vereines sparen. Hast du eine anständige Schiesskladde, bei der die Einträge auch immer brav mit einem Stempel versehen sind? Falls ja, dann reicht das als Nachweis in der Regel auch.

Gruß

Frank

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Dank ihres verliehenen Amtes können sie andere Leute kujonieren. Das absolut allerletzte!

Ämter werden nicht als Lehen vergeben, sondern diese "Funktschonäre" werden leider immer wieder gewählt, weil sich - auch leider - keine anderen D...en finden, die diesen Job machen. Und da Weiterbildung bei viele "Funktschonären" - auch leider - oft nicht auf der Tagesordnung steht, machen die sich ihre eigenen Vorschriften und Gesetze. Und da die meisten Schützen - wieder mal leider - still leidende Schafe sind, nehmen sie das Verhalten der "Vereins- und Verbandsobristen" meisten unwidersprochen hin.

Austreten ist zwar eine Möglichkeit, eine andere wäre schriftliche Anfragen an den Vorstand (schriftliche Begründung für den Unsinn verlangen), Anfrage an die nächste Instanz (Kreis, Land) und letztendlich Bundesverband. Und wenn auch da "könnenwirleidernixanändern-Funktschonäre" sitzen, kann man immer noch den Verband wechseln.

Wie soll sich in den Verbänden etwas ändern, wenn alle Mitglieder vor den Problemen weglaufen?

Der Weg ist zwar etwas länger und scheint manchmal nie zu Ende zu sein, es lohnt sich m. E. aber, ihn zu begehen, wenn etwas geändert werden soll.

Im konkreten Fall: Mit dem SB reden, Schießbuch vorzeigen, Situation im Verein erläutern - letztendlich entscheidet er über das Bedürfnis, nicht der Verein.

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:gutidee: hola amigos,

was der Reservist vorgeschlagen hat kann funktionieren...wenn man den SB diesen Unsinn (von Verein) evtl. schriftlich vorlegen kann stehen die Chancen sehr gut.

Und vielleicht kommt es ja auch zu einem "Gespräch" zwischen SB und Vereinshäuplinge und Beantrager.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Im Gesetz steht ganz klar regelmäßiges Training drin (Verweis auf die Diskussion mit den 18x pro Jahr :rolleyes: ) und nicht mehr und nicht weniger. Beispielsweise kann ein DSB LG Schütze problemlos ein Bedürfnisnachweis für ein KK Gewehr bekommen, ohne bisher damit geschossen zu haben, weil in seinem Verein Beispielsweise keines zur Verfügung steht.

Auch ein Luftgewehrschütze braucht die regelmäßige Teilnahme am Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen. Da spielt es keine Rolle, ob der Verein kein KK-Gewehr hatte. Schießen mit Druckluft bis 7,5J reicht nicht aus.

Du könntest dir ggf. auch den Nachweis deines Vereines sparen. Hast du eine anständige Schiesskladde, bei der die Einträge auch immer brav mit einem Stempel versehen sind? Falls ja, dann reicht das als Nachweis in der Regel auch.

Wir reden hier über Hessen. Schau Dir mal den Antrag auf Bescheinigung eines Bedürfnisses beim HSV an: http://www.hess-schuetzen.de/index.php?aus...ausw=9&ts=1

Hier soll der Verein auf Seite 2 die Sportschützeneigenschaft und einen vorhandenen Stand bescheinigen. Unterlagen zum Nachweis der Sportschützeneigenschaften sind vorzulegen. Das ganze wird dann vom Kreisschützenmeister bestätigt und geht dann zur Verbandsgeschäftsstelle wo der GF unterschreibt oder eben auch nicht. Ich glaube nicht, dass der GF des HSV ein Bedürfnis ohne Vereinsunterschrift bescheinigt.

In Sachen Richtlinien findet sich was beim Schützenkreis Odenwald: http://www.schuetzenkreis-93-odenwald.de/S...affenerwerb.pdf

Das ergänzt um die Angaben auf der Internetseite des HSV gibt ein theoretisches Bild der Bedürfnisbescheinigungssituation in Hessen auf Verbandsebene. So nette Sachen wie nicht mehr als 2 Bedürfnisbescheinigungen in 6 Monaten ohne jedwede Rechtsgrundlage lasse ich mal lieber weg.

Was der Verein macht, ist charmant ausgedrückt, nicht in Ordnung. Hier so einen hanebüchenen Unsinn zu erfinden, um die Unterschrift zu verweigern. Das ist allerhand, aber nicht selten. Es gibt anscheinend eine Menge Vereine, bei denen im Vorstand darüber abgestimmt wird, ob der Bedürfnisantrag mit der nötigen Bescheinigung versehen wird oder nicht. Könnte ja sein, jemand hat seine Arbeitsstunden nicht abgeleistet. Dann gibt's auch keine Unterschrift. Davon halte ich nichts. Mal abgesehen davon, dass bei auch Leute in Vorständen sitzen, die nicht mal die Sachkunde haben. Wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, nicht will, dass jemand am Ende eine Waffe erwerben kann, dann lass ich ihn bei mir im Verein nicht schießen. Hat jemand seine Termine, werden die auch bescheinigt.

Ich wäre ja froh, wenn so jemand wie Holger bei mir im Verein wäre.

Gruß Lanfear

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