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IGNORED

Mit welchem Waffenschein darf ich Schreckschusswaffen mit mir herumführen?


Nyte166

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Hallo Leute,

also ich wollte mit 18 den Waffenschein 3. Klasse machen, weil ich gelesen habe, dann dürfte ich Schreckschusswaffen mit mir herumführen.

Stimmt das? Wenn nicht, welche Möglichkeit gibt es dann Schreckschusswaffen mit mir herumzutragen?

LG

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Waffenschein 3. Klasse???

Ist des der für die Erbsenpistolen???? :rofl:

Nein im Ernst, für das Führen von Schreckschuss/Signalwaffen brauchst Du den sog. Kleinen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG), (einfach nachgoogeln),

der kostet ung 50€ und gibts im Normalfall übers Ordnungsamt/ Waffbehörde.

Hier mal ein Link der deine fragen beantworten sollte: http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/formulare/84.pdf

Erik

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frage ist nur was du damit bezwecken willst?

du darfst dann zwar (mit 18 jahren) schreckschusswaffen mit dir führen, aber auf öffentlichen veranstaltungen, disco, usw. darfst du sie nicht mitnehmen!

und als abschreckung/verteidigungsmittel gegenüber anderen eher nicht geeignet!!

nachtrag:

der kl. waffenschein berechtigt dich aber auch nicht mit der/den waffe(n) so einfach in der gegend "rumzuballern"!

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Ich habe mich dem Thema "kleiner Waffenschein" noch nie beschäftigt, da in meinen Augen das Mitführen von Schreckschussplempen keinen Sinn macht.

Aber:

du darfst dann zwar (mit 18 jahren) schreckschusswaffen mit dir führen, aber (...) disco, usw. darfst du sie nicht mitnehmen!

Warum nicht in die Disco?

(Soll jetzt keine doofe Frage sein... ich weiß es tatsächlich nicht.)

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Nun der was verspricht sich ein 18 jähriger, von einem Waffenschein?

Die besten Chance seine Zuverlässigkeit zu verlieren, gerade aus der Art der Fragestellung.

Am besten bei der Ordnungsbehörde mal nachfragen.

Sonst würde ich mir die Seite Waffenscheine

mal durchlesen.

Den Kommentaren aus dem Gästebuch könnte man schließen, das dieses Urteil nicht allen gefällt.

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Ich habe mich dem Thema "kleiner Waffenschein" noch nie beschäftigt, da in

Warum nicht in die Disco?

(Soll jetzt keine doofe Frage sein... ich weiß es tatsächlich nicht.)

Weil das eine öffentliche Veranstaltung ist.

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Warum nicht in die Disco?

(Soll jetzt keine doofe Frage sein... ich weiß es tatsächlich nicht.)

Weil es da Personen geben soll die "Echte" dabei haben sollen, habe ich mal gehört.... :lol:

Duckundganzschnellwesch

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siehe Waffengesetz §42:

Zitat:

--------------------------------------------------------------------------------

§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

Bzw Du kommst damit gar nicht rein wenn der Betreiber einen Sicherheitsdienst hat der sein Handwerk versteht.

Erik

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Ich habe mich dem Thema "kleiner Waffenschein" noch nie beschäftigt, da in meinen Augen das Mitführen von Schreckschussplempen keinen Sinn macht.

Aber:

Warum nicht in die Disco?

(Soll jetzt keine doofe Frage sein... ich weiß es tatsächlich nicht.)

Weil das § 42 Abs. 1 WaffG untersagt und dort sowieso keiner Waffen haben will.

Genauso bei Silvesterveranstaltungen.

Festmeilen zur WM u.s.w, wobei hier wieder die Veranstaltung unter freiem Himmel, also das Versammlungsgesetz greifen könnte.

Dazu hatte ich aber schon mal zum Thema Weihnachtsmarkt vor BüMa geschrieben.

Ich denke mal die Schützenkönigsfeier wäre eine geschlossene Veranstaltung, oder? :confused:

P.S.:

Ich werde alt, war zu langsam!

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