Nyte166 Posted April 29, 2010 Share Posted April 29, 2010 Hallo Leute, also ich wollte mit 18 den Waffenschein 3. Klasse machen, weil ich gelesen habe, dann dürfte ich Schreckschusswaffen mit mir herumführen. Stimmt das? Wenn nicht, welche Möglichkeit gibt es dann Schreckschusswaffen mit mir herumzutragen? LG Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted April 29, 2010 Share Posted April 29, 2010 Waffenschein 3. Klasse??? Ist des der für die Erbsenpistolen???? Nein im Ernst, für das Führen von Schreckschuss/Signalwaffen brauchst Du den sog. Kleinen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG), (einfach nachgoogeln), der kostet ung 50€ und gibts im Normalfall übers Ordnungsamt/ Waffbehörde. Hier mal ein Link der deine fragen beantworten sollte: http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/formulare/84.pdf Erik Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted April 29, 2010 Share Posted April 29, 2010 frage ist nur was du damit bezwecken willst? du darfst dann zwar (mit 18 jahren) schreckschusswaffen mit dir führen, aber auf öffentlichen veranstaltungen, disco, usw. darfst du sie nicht mitnehmen! und als abschreckung/verteidigungsmittel gegenüber anderen eher nicht geeignet!! nachtrag: der kl. waffenschein berechtigt dich aber auch nicht mit der/den waffe(n) so einfach in der gegend "rumzuballern"! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 29, 2010 Share Posted April 29, 2010 Ich habe mich dem Thema "kleiner Waffenschein" noch nie beschäftigt, da in meinen Augen das Mitführen von Schreckschussplempen keinen Sinn macht. Aber: du darfst dann zwar (mit 18 jahren) schreckschusswaffen mit dir führen, aber (...) disco, usw. darfst du sie nicht mitnehmen! Warum nicht in die Disco? (Soll jetzt keine doofe Frage sein... ich weiß es tatsächlich nicht.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stoner Posted April 29, 2010 Share Posted April 29, 2010 Höchstwahrscheinlich wird der Veranstalter dies aufgrund seines Hausrechtes untersagen.... gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
oetzi Posted April 29, 2010 Share Posted April 29, 2010 Nun der was verspricht sich ein 18 jähriger, von einem Waffenschein? Die besten Chance seine Zuverlässigkeit zu verlieren, gerade aus der Art der Fragestellung. Am besten bei der Ordnungsbehörde mal nachfragen. Sonst würde ich mir die Seite Waffenscheine mal durchlesen. Den Kommentaren aus dem Gästebuch könnte man schließen, das dieses Urteil nicht allen gefällt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted April 29, 2010 Share Posted April 29, 2010 Ich habe mich dem Thema "kleiner Waffenschein" noch nie beschäftigt, da in Warum nicht in die Disco? (Soll jetzt keine doofe Frage sein... ich weiß es tatsächlich nicht.) Weil das eine öffentliche Veranstaltung ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted April 29, 2010 Share Posted April 29, 2010 Warum nicht in die Disco?(Soll jetzt keine doofe Frage sein... ich weiß es tatsächlich nicht.) Weil es da Personen geben soll die "Echte" dabei haben sollen, habe ich mal gehört.... Duckundganzschnellwesch Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted April 29, 2010 Share Posted April 29, 2010 siehe Waffengesetz §42: Zitat: -------------------------------------------------------------------------------- § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. Bzw Du kommst damit gar nicht rein wenn der Betreiber einen Sicherheitsdienst hat der sein Handwerk versteht. Erik Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted April 29, 2010 Share Posted April 29, 2010 Ich habe mich dem Thema "kleiner Waffenschein" noch nie beschäftigt, da in meinen Augen das Mitführen von Schreckschussplempen keinen Sinn macht.Aber: Warum nicht in die Disco? (Soll jetzt keine doofe Frage sein... ich weiß es tatsächlich nicht.) Weil das § 42 Abs. 1 WaffG untersagt und dort sowieso keiner Waffen haben will. Genauso bei Silvesterveranstaltungen. Festmeilen zur WM u.s.w, wobei hier wieder die Veranstaltung unter freiem Himmel, also das Versammlungsgesetz greifen könnte. Dazu hatte ich aber schon mal zum Thema Weihnachtsmarkt vor BüMa geschrieben. Ich denke mal die Schützenkönigsfeier wäre eine geschlossene Veranstaltung, oder? P.S.: Ich werde alt, war zu langsam! Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted April 29, 2010 Share Posted April 29, 2010 Was ist wenn die Disco eine Gästeliste hat? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ralf Künne Posted April 29, 2010 Share Posted April 29, 2010 Schau mal hier rein: KLICK ... und bevor wieder die üblichen Verdächtigen auf den Plan treten mache ich hier mal die Tür zu. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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