Zum Inhalt springen
IGNORED

wbk trotz alkoholdelikt?


jack2009

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
60+x Tagessätze = Unzuverlässigkeit für mindestens (!) fünf Jahre. Um den SB davon zu überzeugen, von der im Gesetz verankerten "Regel" abzuweichen, brauchst du schon sehr, sehr, sehr gut Argumnete.

Dumm gelaufen.

ich hab 45 tagessätze...nicht 60+

Geschrieben
60+x Tagessätze = Unzuverlässigkeit für mindestens (!) fünf Jahre. Um den SB davon zu überzeugen, von der im Gesetz verankerten "Regel" abzuweichen, brauchst du schon sehr, sehr, sehr gut Argumnete.

Dumm gelaufen.

Hier haben wir es aber "nur" mit 45 Tagessätzen zu tun.

Wenn überhaupt ist ein sachliches Gespräch mit dem SB vonnöten, aber ohne den Vereinsvorstand zu involvieren.

Gast Einzellader
Geschrieben
Hier haben wir es aber "nur" mit 45 Tagessätzen zu tun.

Kann dann der SB die Ausstellung der WBK überhaupt rechtlich verweigern? Schließlich hat der Gesetzgeber die Grenze doch ganz konkret auf 60 Tagessätze festgelegt, und 45 Tagessätze ist deutlich darunter. Der Richter hätte ja auch mehr verhängen können.

Geschrieben
Hier haben wir es aber "nur" mit 45 Tagessätzen zu tun.

Wenn überhaupt ist ein sachliches Gespräch mit dem SB vonnöten, aber ohne den Vereinsvorstand zu involvieren.

ich nicht so recht was ich nun machen soll...vorstand informieren oder eben nicht. ich sollte vieleicht ne umfrage starten :confused:

Geschrieben
Hier haben wir es aber "nur" mit 45 Tagessätzen zu tun.

Dann trifft die Regelunzuverlässigkeit nicht zu und es dürfte eigentlich keine Probleme geben.

Aber trotzdem vorher den SB kontaktieren, um ggf. die Gebühren für einen nichterteilten Antrag zu sparen.

Warum, wenn deutlich unter 60 TS?

Weil Alkoholdelikt immer auch bedeuten kann, das der Antragsteller nicht zuverlässige im Sinne §5 Abs. 1 Pkt. 2 sein könnte.

2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a ) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

b ) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

Geschrieben
motorrad gefahren und hab nen unfall verursacht...was zur folge hatte das mir die fahrerlaubnis für 9 monate entzogen wurde, ich ne mpu machen muß und ich ne geldstrafe bekommen hab mit 60 euro a´ 45 tagessätzen.

Ins Führungszeugnis kommt das nicht.

Du schreibst "mpu machen muß" wurde die noch nicht gemacht, wurde der Schein noch nicht wieder erteilt?

Wenn nein schaut es eher schlecht aus.

Karl

Geschrieben
Hallo Glockpilot,

das sehe ich nicht so. Ehrlichkeit wehrt immer am längsten. Und wer S******e baut, sollte dazu stehen. Es kommt nämlich immer blöd an wenn sowas später bekannt wird. Meine Meinung.

jgr81

Klar wehrt Ehrlichkeit am längsten, ABER ich erzähl ja nicht jedem gleich meine ganze Lebensgeschichte.

Wenn mich also keiner darauf anspricht, würde ich von mir aus nicht jedem von eventuellen Alkoholfahrten erzählen.

Meine Meinung :-) ....

Geschrieben

T

2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a ) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

b ) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

Diese TATSACHEN müssen beweisbar sein. Dürfte entfallen, wenn keinerlei waffenrechtliche Verfehlungen vorhanden sind.

Sollte es also bei der einzigen Verfehlung (§ 315c/316 StGB) geblieben sein und auch vorher war nichts, wird es einem SB schwerfallen, diese Schiene zu fahren.

Daher fällt § 5 Abs. 1 m.M. nach flach.

Wenn er ihn ärgen möchte, kann er den Versuch starten mit § 6 zu argumentieren - dieser Versuch lässt sich dann jedoch durch eine einfache Unterscuhung entkräften.

M.M. nach wird es (so er es denn wollen würde) einem SB sehr schwer werden, hier einen Versagungsgrund zu finden.

Da es sich bei den in Frage kommenden Gemeingefährlichen Straftatbeständen nicht um Verbrechenstatbestände handelt sondern um Vergehen und die Strafe doch deutlich unter den 60 TS geblieben ist, sollte einer Erteilung nichts entgegenstehen, da die Frist von 5 Jahren nach § 5Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b hier nicht greift, da eben die "Schallgrenze " von 60 TS deutlich unterschritten wurde.

Hingehen und fragen, den Vereinsvorstand unter 4 Augen und nach klarer Zusage von Vertraulichkeit informieren. Oder ein anderes, bekanntes Vorstandsmitglied.

Geschrieben
den Vereinsvorstand unter 4 Augen und nach klarer Zusage von Vertraulichkeit informieren. Oder ein anderes, bekanntes Vorstandsmitglied.

Was hat, objektiv gesehen, der Vereinsvorstand damit zu tun?

Geschrieben
Klar wehrt Ehrlichkeit am längsten, ABER ich erzähl ja nicht jedem gleich meine ganze Lebensgeschichte.

hallo

meine rede

wenn ich hier immer wieder lese wie anfaenger bei einigen vereinen behandelt werden OHNE dass irgendwas negatives vorliegt ...

egal wem du das erzaehlst: du hast ewig einen makel an dir denn irgendwann erzaehlt das wer rum

du kannst daher nur verlieren wenn du drueber redest

auf der anderen seite gewinnst du nix dabei wenn du es unverlangt angibts

das ist so wie wenn du im puff warst und es dann ein paar tage spaeter zerknirscht deiner holden zuhause erzaehlst

glaube mir: sie will es ned wissen!

und der verein wills auch ned wissen

macht nur probleme

im prinzip laesst sich - sehr abstrakt - fuer der vorstand sogar eine art mitverschulden konstruieren wenn er die alte geschichte von dir wusste und er davon niemand informiert hat im verein

in den gesetzen in DE ist eh alles bis auf den letzten punkt und beistrich geregelt

und es steht nirgendst dass du solche dinge angeben musst

daher: tu dir einen gefallen und mach das auch nicht

halt dich an bestimmungen und gesetze (vor allem wenn du es damals nicht getan hast, was ich hiermit scharf verurteile) aber mach keine fleissaufgaben die die sache fuer alle beteiligten komplizieren

Geschrieben
Was hat, objektiv gesehen, der Vereinsvorstand damit zu tun?

Für mich NIX! - für andere viel. Es ist eine Option, wenn man meint, andere müssen am Leben teilhaben.

Je nach Verein kann es durchaus sinnvoll sein zu informieren. Kommt so etwas dann später raus, können sehr stinkige Reaktionen erfolgen.

ICH würde gar nichts und niemanden über meine Ureigensten Dinge informieren - solange sie nicht von Belang für den Verein sind.

Geschrieben

:gutidee: hola amigo jack2009,

wenn die Sache mit deinem SB geklärt ist (ob gut oder schlecht), musst Du mit dein Vereinsvorsitzenden drüber reden, denn falls es doch mal bekannt wird-wie auch immer-

und Du hast nichts gesagt... sieht es sehr blöd für dich aus.

saludos de pancho lobo (ohne Alk) :hi::drinks:

Geschrieben
wenn die Sache mit deinem SB geklärt ist (ob gut oder schlecht), musst Du mit dein Vereinsvorsitzenden drüber reden, denn falls es doch mal bekannt wird-wie auch immer-

und Du hast nichts gesagt... sieht es sehr blöd für dich aus.

Was soll dann blöd aussehen? Meinst Du es könnte jemand sauer sein weil man sein Privatleben und Dinge, die ihn definitiv nichts angehen, vor ihm verbirgt?

Jeder Depp sollte Verständnis dafür haben, wenn man ihm nicht immer alles auf die Nase bindet.

Es gibt immer noch so etwas wie Privatsphäre und Alkoholfahrten oder andere Leichen, die man so im Keller hat gehören dazu.

Wenn ich mal so darüber nachdenke, was unser aktueller Vorsitzender manchmal für ein Schwafelkopp ist, möchte ich den wirklich nichts aus meinem Privatleben wissen lassen.

Nur meine Meinung.

Geschrieben

Zu unterscheiden sind hier Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

Erstere ist hier bei 45 TS nicht berührt, falls nicht noch weitere Erkenntnisse vorliegen sollten.

Wegen der 1,79 Promille muss aber auf eigene Kosten ein fachärztliches Gutachten über die persönliche Eignung beigebracht werden. Das ist unangenehm und teuer. In den letzten fünf Jahren darf kein Behandlungsverhältnis mit dem Gutachter bestanden haben.

Bei einem KWS-Antrag läuft die Prüfung im übrigen ohne Abweichungen ab, da bei jeder waffenrechtlichen Erlaubnis nach den selben Maßstäben zu verfahren ist. Wer einen KWS in Händen hält, hat somit auf jeden Fall auch einen Anspruch auf eine WBK (wenn er Sachkunde und Bedürfnis hat).

Geschrieben
Bei einem KWS-Antrag läuft die Prüfung im übrigen ohne Abweichungen ab, da bei jeder waffenrechtlichen Erlaubnis nach den selben Maßstäben zu verfahren ist. Wer einen KWS in Händen hält, hat somit auf jeden Fall auch einen Anspruch auf eine WBK (wenn er Sachkunde und Bedürfnis hat).

In diesem Fall also KWS ordern und dann diskret weitersehen...

Geschrieben
In diesem Fall also KWS ordern und dann diskret weitersehen...
Beantrage den kleinen Waffenschein.

Das Ergebniss wird dir mitgeteilt, Du kannst dann auch deine Akte beim SB persönlich einsehen.

Du darfst sie aber nicht Kopieren oder mitnehmen, aber du weißt dann was drinnsteht.

Schnuffi

Meine Rede!

Geschrieben

Die zumeist günstigere Variante wäre eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV. ;)

Wenn man sich seiner Sache sicher ist, kann man aber doch auch ganz normal direkt den WBK-Antrag stellen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.