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IGNORED

wbk trotz alkoholdelikt?


jack2009

Empfohlene Beiträge

hallo,

hab mal eine frage, meine freundin und ich sind kürzlich einem schützenverein beigeteten. zur zeit schießen wir mit dem luftgewehr. das macht ja soweit auch spass, nur möchten wir irgentwann mal auf scharfe waffen unsteigen und auch eigene erwerben. nun meine frage: ich habe vor zwei jahren ziemlich S******e gebaut...ich bin mit 1,79 promille motorrad gefahren und hab nen unfall verursacht...was zur folge hatte das mir die fahrerlaubnis für 9 monate entzogen wurde, ich ne mpu machen muß und ich ne geldstrafe bekommen hab mit 60 euro a´ 45 tagessätzen. steht sowas im polizeilien führungszeugnis und wenn ja wie lange? und bitte nicht darübe aufregen wie verantwortungslos ich bin...ich weis das ich riesen mist gebaut hab!!

mfg jack

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....bekommen hab mit 60 euro a´ 45 tagessätzen. steht sowas im polizeilien führungszeugnis und wenn ja wie lange?

Beantrage den kleinen Waffenschein.

Das Ergebniss wird dir mitgeteilt, Du kannst dann auch deine Akte beim SB persönlich einsehen.

Du darfst sie aber nicht Kopieren oder mitnehmen, aber du weißt dann was drinnsteht.

Ich habe mir auch schon meine Akte zur Einsicht vorlegen lassen.

Schnuffi

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Laut Waffengesetz wärst du weiterhin zuverlässig, da nur 45 Tagessätze.

ABER: Der SB kann dir sowas so auslegen, dass du persönlich nicht geeignet bist.

Und genau das wird er wahrscheinlich auch tun. Es könnte also durchaus noch ein paar Jahre dauern, bis ein

Antrag positiv (für dich) entschieden wird.

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Laut Waffengesetz wärst du weiterhin zuverlässig, da nur 45 Tagessätze.

ABER: Der SB kann dir sowas so auslegen, dass du persönlich nicht geeignet bist.

Und genau das wird er wahrscheinlich auch tun. Es könnte also durchaus noch ein paar Jahre dauern, bis ein

Antrag positiv (für dich) entschieden wird.

ich hab mal was von 3 jahren gehört...ist das korrekt bei 45 tagessätzen?

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Wenn du eine MPU machen mußt, dann ist aber schon mal was mit Alk im Staßenverkehr gewesen? Beim ersten mal ist das meines Wissens ungewöhnlich.

Mein SB hat mir mal erzählt, das mindestens 5 jahre seit der letzten Verurteilung vergangen sein müssen. Schaut wohl eher nicht so gut aus zur Zeit.

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Gast Einzellader
ich hab mal was von 3 jahren gehört...ist das korrekt bei 45 tagessätzen?

So steht es im Gesetz:

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zwei Mal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.

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Wenn du eine MPU machen mußt, dann ist aber schon mal was mit Alk im Staßenverkehr gewesen? Beim ersten mal ist das meines Wissens ungewöhnlich.

Mein SB hat mir mal erzählt, das mindestens 5 jahre seit der letzten Verurteilung vergangen sein müssen. Schaut wohl eher nicht so gut aus zur Zeit.

ab einen promille gehalt von 1,6 muß man eine mpu machen. hatte sowas vorher noch nie gehabt.

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na dann werd ich mich mal an meinen sb wenden....mal schauen was er sagt.

was muß man noch alles vorweisen bzw danach noch machen wen man eine wbk haben möchte?

Du wirst die Waffensachkunde brauchen. Da werden in der Regel einige Fragen geklärt.

Versuch herauszufinden welche Behörde bei Dir zuständig ist und beantrag den kleinen Waffenschein. Dann zeigt sich ob Du zuverlässig genug für waffenrechtliche Erlaubnisse bist.

Geh in Deinem Verein besser nicht mit der Alkoholgeschichte hausieren!!!

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Geh in Deinem Verein besser nicht mit der Alkoholgeschichte hausieren!!!

Hallo Glockpilot,

das sehe ich nicht so. Ehrlichkeit wehrt immer am längsten. Und wer S******e baut, sollte dazu stehen. Es kommt nämlich immer blöd an wenn sowas später bekannt wird. Meine Meinung.

jgr81

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Fragen im Zusammenhang mit der WBK - Erteilung und evtl. vorliegenden Einträgen kommen öfters vor.

Z.B.:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=352558

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=352648

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=346451

Leider enden sie alle gleich: in gegenseitigen Beschimpfungen und generellen Vorwürfen wg. des Deliktes.....

Zwei gute Ratschläge findet man aber in allen Threads:

1. Gespräch mit dem Sachbearbeiter, in dem man einen guten persönlichen Eindruck macht

2. Beantragung eines kleinen Waffenscheins, da die Überprüfungsprozedur wohl ähnlich ist.

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Hallo Glockpilot,

das sehe ich nicht so. Ehrlichkeit wehrt immer am längsten. Und wer S******e baut, sollte dazu stehen. Es kommt nämlich immer blöd an wenn sowas später bekannt wird. Meine Meinung.

jgr81

hab mir das auch schon überlegt...nur hab ich bedenken das ich vieleicht als alkoholiker abgestempelt werde. das ganze ist jetzt schon 2 jahre her und ich hab seit dem keinen tropfen akl mehr angerüht...und ich hab das auch nicht mehr vor!!!

habe daraus gelernt...da ich auch hätte tot seien können und noch viel schlimmer, es hätte der anderen person was passieren können...was zum glück nicht der fall war.

naja werd wohl mit den nach folgen noch ne weile leben üssen ...wie sagt man immer so schön "wer nicht hören will muß halt fühlen"

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das sehe ich nicht so. Ehrlichkeit wehrt immer am längsten. Und wer S******e baut, sollte dazu stehen. Es kommt nämlich immer blöd an wenn sowas später bekannt wird. Meine Meinung.

Bedingt richtig, aber andererseits geht vieles aus meinem Privatleben im Verein niemanden was an.

Im Vorfeld abchecken ist immer sinnvoll. Wenn das negativ ausfällt bleibt er eben bei der LuPi, beantragt nichts über Verein und Verband und hat im Zweifel seine Ruhe.

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Zwei gute Ratschläge findet man aber in allen Threads:

1. Gespräch mit dem Sachbearbeiter, in dem man einen guten persönlichen Eindruck macht

2. Beantragung eines kleinen Waffenscheins, da die Überprüfungsprozedur wohl ähnlich ist.

Der erste Tipp finde ich als den besseren, weil:

1. Was will der Betreffende mit dem kleinen Waffenschein, der ohnehin nur unnötig Geld kostet?

2. Kann der SB durchaus der Meinung sein, dass das Vergehen nicht so schlimm wiegt um den kleinen Waffenschein zu versagen - aber bei einer WBK einen anderen Maßstab ansetzt. Dann ist das Geld für den kleinen WS doppelt rausgeschmissen.

Also: Zum SB und dort selbst vorstellig werden - und den Vorsitzenden des Vereins würde ich mindestens einweihen. Oftmals hat der einen Draht zum SB oder kann aus Erfahrung etwas dazu sagen wie der SB die Sache sieht.

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Der erste Tipp finde ich als den besseren, weil:

1. Was will der Betreffende mit dem kleinen Waffenschein, der ohnehin nur unnötig Geld kostet?

2. Kann der SB durchaus der Meinung sein, dass das Vergehen nicht so schlimm wiegt um den kleinen Waffenschein zu versagen - aber bei einer WBK einen anderen Maßstab ansetzt. Dann ist das Geld für den kleinen WS doppelt rausgeschmissen.

Also: Zum SB und dort selbst vorstellig werden - und den Vorsitzenden des Vereins würde ich mindestens einweihen. Oftmals hat der einen Draht zum SB oder kann aus Erfahrung etwas dazu sagen wie der SB die Sache sieht.

das scheint mir auch sinnvoll...denke mal auch das er des öffteren kontakt zum sb hat und vieleicht auch mal mit diesem reden kann. das stärk auf jeden fall das vertrauensverhältniss...denke ich zumindest mal.

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das scheint mir auch sinnvoll...denke mal auch das er des öffteren kontakt zum sb hat und vieleicht auch mal mit diesem reden kann. das stärk auf jeden fall das vertrauensverhältniss...denke ich zumindest mal.

Hat hier irgendjemand Erfahrungen damit, daß ein SB sich bei einer Entscheidung durch einen Vereinsvorstand hat umstimmen oder beeinflussen lassen?

Ich schätze mal, daß kein SB sich diese Blöße und Angreifbarkeit gibt.

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60+x Tagessätze = Unzuverlässigkeit für mindestens (!) fünf Jahre. Um den SB davon zu überzeugen, von der im Gesetz verankerten "Regel" abzuweichen, brauchst du schon sehr, sehr, sehr gut Argumente.

Dumm gelaufen.

Ich kenne jemanden persönlich, der hat 4 Jahre nach seiner Verurteilung seine Eisen abgeben dürfen. Da gabs keinen Pardon. Weg und tschüß. (Wenn der Trottel die Waffen für ein Jahr beim Büxer geparkt hätte..., aber der Idiot hat mich ja nicht gefragt und Dummheit wird bestraft)

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Gast Einzellader
2. Kann der SB durchaus der Meinung sein, dass das Vergehen nicht so schlimm wiegt um den kleinen Waffenschein zu versagen - aber bei einer WBK einen anderen Maßstab ansetzt. Dann ist das Geld für den kleinen WS doppelt rausgeschmissen.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Für den kleinen Waffenschein gelten dieselben Voraussetzungen bezüglich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wie für eine WBK. Entweder wird jemand als waffenrechtlich zuverlässig eingestuft oder eben nicht. Etwas dazwischen wie z.B. zuverlässig genug für den kleinen WS, aber nicht zuverlässig genug für die WBK wäre meines Erachtens rechtlich nicht haltbar.

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