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IGNORED

Noch ein Internet-Hetzer im Kampf gegen die Waffenlobby


Kla65

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mich wundert ja doch eines:

Soviele hier haben die Aktivität des Bloggers verfolgt - und keiner ist auf die Idee gekommen, die Verteidigung zu informieren, damit sie eine Besetzungsrüge erheben oder Befangenheitsanträge stellen kann?

In der Revision läuft da wohl nichts mehr, wenn das verpasst wurde.

Teddy

Geschrieben

Eigentlich ist es ja eine gute Sache, dass Justitia auf beiden Augen blind ist. Muss das aber bereits bei der Auswahl der Schöffen gelten? Einige Teilnehmer des Winnenden-Prozesses dürften jedenfalls bei Erscheinen von Dietmar Näher beide Augen ganz fest zugedrückt haben.

Es kann mir jedenfalls niemand erzählen, dass keiner was gewusst hat.

Der Herr Näher hatte in der letzten Zeit in seinem Blog die Gegner von Stuttgart 21 massiv unterstützt. Das hatte ihm erhöhte Zugriffsraten aber auch Ärger mit der Staatsmacht eingebracht. Kennt bei den Behörden wirklich niemand dessen Blog? Wusste vom AAW niemand wer er ist? Er hat doch oft positiv über das Aktionsbündnis berichtet und eben auch kritisch über die Legal-Waffenbesitzer.

Der Dietmar Näher wirft auch sonst einige Fragen auf. Ich würde jedenfalls gern mal wissen, was er neben seiner Schöffentätigkeit beruflich macht. Wer finanziert denn sein Blog? Werbung ist es jedenfalls nicht und da er letztes Jahr sein Alter mit 46 Jahren angegeben hat, müsste er ja eigentlich noch arbeiten gehen.

Die Justiz hat sich mit der Berufung von Herrn Näher zum Schöffen im Winnenden-Prozess jedenfalls keinen Gefallen getan. Ich hoffe aber, dass sie aus ihren Fehlern lernt und dass Angeklagte in Zukunft wieder unparteiischen Schöffen und Richtern gegenüber stehen.

Vielleicht erklärt ja der Herr Näher in seinem Blog noch irgendwann, was ihn dazu bewegt hat, sich als Schöffe für diesen Prozess zu bewerben.

Falls es irgendwann mal Prozesse zu Stuttgart 21 gibt, sollte man jedenfalls etwas genauer darauf achten, dass nicht wieder der Herr Näher als Schöffe mit urteilen darf.

Geschrieben
Vielleicht erklärt ja der Herr Näher in seinem Blog noch irgendwann, was ihn dazu bewegt hat, sich als Schöffe für diesen Prozess zu bewerben.

als Schöffe bewirbt man sich nicht, sondern wird bestellt.

Harlekin

Gast solideogloria
Geschrieben

Man kann sich wohl in einigen Gemeinden tatsächlich selber bewerben, ansonsten kenne ich es so, dass man vorgeschlagen und bestellt wird. Und wenn man bestellt wird, dann hat mans an der Backe.

Geschrieben
als Schöffe bewirbt man sich nicht, sondern wird bestellt.

Harlekin

JEIN, wenn sich jemand/genug freiwillig melden (meist ueber Organisationen/Parteien) dann werden keine "willkuerlich" bestellt.

Ich war etliche Jahre Schoeffe am Landgericht Mannheim und wurde damals ueber eine Partei gefragt, ob ich mich nicht als Schoeffe melden wolle.

Es gingen dann aber ein paar Jahre ins Land bis sie mich kontaktiert hatten.

Wie wohl der Aufschrei gewesen waere, wenn einer der Schoeffen ein Sportschuetze mit WBK gewesen waere???

Wir wurden im Einfuehrungsgespraech ganz klar darauf hingewiesen, dass wir moegliche Konflikte am Besten direkt am Prozesstag melden sollen.

Als Beispiel: Man kennt den Taeter, oder ist nachgewiesen voreingenommen, usw.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass man z.B. keine T-Shirts mit Slogans usw. tragen solle.

Ich bin der Meinung, dass Herr Naeher seine Voreingenommenheit dem vorsitzenden Richter haette nennen koennen/muessen.

Wie DER das dann beurteilt ist sicher eine andere Frage.

Auf jeden Fall soltle man sich selbst "neutral" fuehlen, wenn man in den Prozess geht.

Ich war in der grossen Jugendstrafkammer und habe gerade zurueckueberlegt, aber ich hatte glaube ich niemals einen Fall, wo es um Schusswaffeneinsatz ging.

Viele Gruesse

Micha

Geschrieben
Auf jeden Fall soltle man sich selbst "neutral" fuehlen, wenn man in den Prozess geht.

Das stelle ich mir im vorliegenden Fall, d.h. bei den vorangeganenen Aktivitäten des Herrn Näher, aber schwierig vor...

Geschrieben
Das stelle ich mir im vorliegenden Fall, d.h. bei den vorangeganenen Aktivitäten des Herrn Näher, aber schwierig vor...

Ja, absolut! Ich an seiner Stelle haette das fuer mich auch mit "Nein, ich bin nicht neutral" beantwortet.

Geschrieben
Seine Lieblingslinks zeigen seine Voreingenommenheit.

Naja. Ich sehe da nichts was auf eine Voreingenommenheit hindeutet.

Einen gänzlich neutralen Schöffen zu finden dürfte wohl in diesem Prozess auch unmöglich sein.

Andererseits finde ich diesen Drang zur Selbstdarstellung im Internet dieser Beiden schon bemerkenswert.

Da fragt man sich schon welche Charaktere sich offensichtlich zu diesen Schöffenjobs hingezogen fühlen.

Geschrieben
Da fragt man sich schon welche Charaktere sich offensichtlich zu diesen Schöffenjobs hingezogen fühlen.

Es begaab sich zu der Zeit Ende der 60er Jahre, als eine kleine Gruppe "Weltverbesserer" beschloss, den "Marsch durch die Institutionen" anzutreten.

Und wenn sie nicht gestorben sind, marschieren sie noch heute

Geschrieben
Es begaab sich zu der Zeit Ende der 60er Jahre, als eine kleine Gruppe "Weltverbesserer" beschloss, den "Marsch durch die Institutionen" anzutreten.

Und wenn sie nicht gestorben sind, marschieren sie noch heute

Nun ja stellen wir uns aber vor es hätte sich gar nichts damals geändert wären wohl noch (obwohl es einige immer noch sind)

viele Paragraphen aus dem Reichsstrafgesetzbuch gültig unter anderem der §175 das wurde dann unter anderem auch durch

die Wende der End 60iger verworfen.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175

Ohne die "68iger" wären solche Paragraphen (auch Ehebruch,Kupplungsparagraphen) noch gültig und der hier bei einigen

äußerst beliebte Liberalinsky Guido Westerwelle würde aufgrund dieses "Tatbestandes" gesiebte Luft im Zuchthaus (auch das gabs noch 1960/70) atmen, denkt mal drüber nach!

Geschrieben
Nun ja stellen wir uns aber vor es hätte sich gar nichts damals geändert wären wohl noch (obwohl es einige immer noch sind)

viele Paragraphen aus dem Reichsstrafgesetzbuch gültig unter anderem der §175 das wurde dann unter anderem auch durch

die Wende der End 60iger verworfen.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175

Ohne die "68iger" wären solche Paragraphen (auch Ehebruch,Kupplungsparagraphen) noch gültig und der hier bei einigen

äußerst beliebte Liberalinsky Guido Westerwelle würde aufgrund dieses "Tatbestandes" gesiebte Luft im Zuchthaus (auch das gabs noch 1960/70) atmen, denkt mal drüber nach!

Habe darüber nachgedacht. Was wäre denn so schlecht daran?

Geschrieben
Nun ja stellen wir uns aber vor es hätte sich gar nichts damals geändert wären wohl noch (obwohl es einige immer noch sind)

viele Paragraphen aus dem Reichsstrafgesetzbuch gültig unter anderem der §175 das wurde dann unter anderem auch durch

die Wende der End 60iger verworfen.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175

Ohne die "68iger" wären solche Paragraphen (auch Ehebruch,Kupplungsparagraphen) noch gültig und der hier bei einigen

äußerst beliebte Liberalinsky Guido Westerwelle würde aufgrund dieses "Tatbestandes" gesiebte Luft im Zuchthaus (auch das gabs noch 1960/70) atmen, denkt mal drüber nach!

Gegen Veränderung ist im Prinzip ja nichts einzuwenden - es sollte dann aber schon besser werden

Wenn "man" deine obige Aussage bezüglich "Autobahn" gemacht hätte, wäre die Welt zusammengebrochen

Geschrieben

Da der Focus jetzt über den Fall berichtet hat http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/...aid_601415.html, sah sich Herr Näher gezwungen, zu den Anschuldigungen Stellung zu beziehen http://www.politblogger.eu/in-eigener-sache-10/. Er plädiert auf "nicht befangen", weil es in dem Prozess gegen den Vater von Tim K. nicht um das von ihm abgelehnte Waffenrecht ging.

Mal sehen, was das Landgericht Stuttgart zu dem Fall sagen wird.

Wir werden jedenfalls als peinliche lügende Waffennarren bezeichnet http://www.politblogger.eu/waffennarren-unter-sich/ bzw. Leute, die ein erotisches Verhältnis zu Waffen haben http://www.politblogger.eu/make-uuuuuuh-not-peng/ . Ich bin ich sehr gespannt, wie das Landgericht die Situation retten möchte.

Geschrieben
Ich bin ich sehr gespannt, wie das Landgericht die Situation retten möchte.

Gar nicht: Sobald der Angeklagte sein letztes Wort gesagt hat, ist eine Ablehnung nicht mehr möglich, also erst Recht nicht rückwirkend (stand hier bei WO).

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