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IGNORED

Frage zur gelben WBK


Karabinermann

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Geschrieben
Hat stellenweise gedauert, bis man diese Praxis, insbesondere in NRW einstellte.

Och, in Niedersachsen gibt es noch genug Leute, die diesen Schafsch..ß mit Beschränkungen drauf haben. Spricht man sie drauf an, duckmäusern sie rum, sie wollten es ja schließlich nicht mit ihrem SB verderben. Diese Schwachmaaten. (Nicht alle. Einige konnte ich schon überzeugen.)

Aber was will man machen ? Wenn schon der VdRBW rumheult: "Aber wir befürworten beim Antrag einer gelben WBK nur Repetierlangwaffen.", fragt sich sogar mancher SB, ob da jemand den Schuss nicht gehört hat.

Geschrieben
Aber was will man machen ? Wenn schon der VdRBW rumheult: "Aber wir befürworten beim Antrag einer gelben WBK nur Repetierlangwaffen.", fragt sich sogar mancher SB, ob da jemand den Schuss nicht gehört hat.

Na, El Marinero, dann schreibt man halt irgendeinen langen Prügel drauf. Wer beschi..s.s.en werden will, der wird beschi.s.s.en. Mich wunderts immer nur, wenn die Leute anschließend staunen, daß sie stinken.

Und wenn wir uns über den VdRBw und das Schießen unterhalten wollen, müßten wir einen eigenen Thread aufmachen und der könnte dem zur Zeit laufenden BDMP-Thread durchaus den Rang ablaufen

Geschrieben
Och, in Niedersachsen ...

Einigen ist nicht zu helfen, trotz Rechtsschutzversicherung.

Stellt sich die Frage, wozu man diese hat, wenn man sie nicht einsetzt, wenn man sie braucht.

Es kann halt erst einmal ärgerlicherweise sein eigenes Geld kosten, wenn man sein Recht gegen Unrecht handelnde Behörde einfordert..

Geschrieben
Die Regelung 2/6 hat ein Gerichtsurteil auf die Gelbe ausgeweitet ,

obwohl es nach meinem Verständnis so systematisch nicht im Gesetz steht.

Na ja, das Erwerbsstreckungsgebot galt von Anfang für die neue gelbe WBK. Per Gerichtsurteil wurde es lediglich nochmals bestätigt.

Wenn man § 14 WaffG aufmerksam liest, kommt man eigentlich schon von selbst drauf.

Geschrieben
Na, El Marinero, dann schreibt man halt irgendeinen langen Prügel drauf. Wer beschi..s.s.en werden will, der wird beschi.s.s.en.

Das sage ich auch immer. Und zwar schön nach den Regeln...

Geschrieben
Aber was will man machen ? Wenn schon der VdRBW rumheult: "Aber wir befürworten beim Antrag einer gelben WBK nur Repetierlangwaffen.", fragt sich sogar mancher SB, ob da jemand den Schuss nicht gehört hat.

Ich kapier dat nich..... Woraus wird denn diese "Befürwortungspraxis" für die Gelbe abgeleitet. Wenn einer sich mit dem "Bedürfnis" des "Sportschützen" einen Voreintrag auf Grün holt, muss er ja zwangsläufig die Kriterien für den Erwerb der Gelben erfüllen. Die Gelbe ist für "Sportschützen" - wäre er keiner hätte er keine Grüne und auch keinen Voreintrag für Selbige.

Auf unseren Bedürfnisanträgen ist das nur eine zusätzliche Zeile, die beim Ertsantrag für die Grüne mit ausgefüllt wird. Da wird aber keine Waffe angegeben und da wird auch kein extra Bedürfnis für eine "Gelbwaffe" bestätigt.

Per Gerichtsurteil wurde es lediglich nochmals bestätigt.

Du meinst, der Richter schloss sich deiner Meinung an ;)

Geschrieben
Ich kapier dat nich..... Woraus wird denn diese "Befürwortungspraxis" für die Gelbe abgeleitet.
§14 Waffengesetz

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden

Wahrscheinlich deshalb, weil es vor dem Absatz 4 steht und daher so interpretiert wird, das bei der prizipiellen Beantragung der gelben WBK eine zugelassen Waffe angegeben werden soll / muß.

Damit ist jeder Verband auf auf der sicheren Seite, was auch seine Anerkennung als Verband betrifft. Erinert mich für den Verband an die griechische Mythologie, wo Odysseus zwischen Scylla und Charybdis klar steuern muss, aber trotzdem Verluste erleidet.

Es ist leicht zu kritisierien, (auch für mich) wenn man die Verantwortung nicht zu tragen hat. Die Verbände müssen im Rahmen der rechtlichen Anforderungen an Befürwortung und Zulassung als

genehmigter Verband klar steuern.

Geschrieben

Es gibt aber zur Gelben WBK eine Vorgeschichte, zum Beispiel die Begründungen zu den verschiedenen Änderungen des Waffengesetzes. Und da steht dann Interessantes drin. Wenn ich aus dem Gedächtnis zitiere:

Die Gelbe WBK erlaubt es dem Sportschützen auch, Waffen zu erwerben, die er bei verbandsübergreifenden Sportwettkämpfen in verwenden kann.

Es ist also legitim, wenn die Praxis so aussieht, daß der Verband dem Sportschützen ein Bedürfnis bescheinigt (klassischerweise einen Repetierer-Ordonnanz-Stock), welches er als Begründung für die Ausstellung einer gelben WBK verwendet. Wenn die WBK ihm dann vorliegt, kann er all die Waffen nach 14.4 erwerben, ganz unabhängig davon, ob denn in seiner Sportordnung diese Waffen zugelassen sind. Einzellader-Pistolen werden zum Beispiel beim Silhouetten-Schießen des BDS verwendet, ein DSBler kann sich aber auf die einmal ausgestellte gelbe solch eine Pistole besorgen um auf den luxemburgischen Wettkampf zu gehen, der demnächst (24./25. April) stattfindet.

Sein Verband kann ihm ein Bedürfnis für einen KK-EL bescheinigen, damit ist der Verband fein raus, der Schütze, seine Behörde und wir alle sind zufrieden. Und daß die 2/6 Limitierung nach der letzten Verschärfung ganz klar auch für die Gelbe WBK gilt, geht übrigens aus denselben Bemerkungen zur Gesetzesänderung hervor. Und sie gilt für den Schützen, nicht für jedes Erlaubsdokument einzeln, nur zur Klarstellung, weil wir diese feine Idee letztens wieder mal hatten.

Geschrieben

@Tyr13

Die feine Idee hat was.

Wenn die bisherige Verfahrensweise nicht wieder in Frage gestellt wird, ist es eine Lösung, mit der alle gut leben könenn.

Geschrieben
Wahrscheinlich deshalb, weil es vor dem Absatz 4 steht und daher so interpretiert wird, das bei der prizipiellen Beantragung der gelben WBK eine zugelassen Waffe angegeben werden soll / muß.

Hierzu gehen die Meinungen auseinander:

Hierzu die Kommentierung bei Apel / Bushart, Kommentar zum Waffenrecht, Bd. II, Kohlhammer,

2004: zu § 14 Abs. 4 und der oben vertretenen Auffassung:

„Dies (das eben eine Einzelfallprüfung nicht gefordert wird, der Verfasser) kann dem Wortlaut von

Abs. 4 nicht entnommen werden, ist aber nach dem eindeutigen (in der Begründung fixierten) Willen

des Gesetzgebers so gewollt. Letztlich soll es also dabei bleiben, dass Sportschützen die in Abs. 4

genannten Waffen ohne gesonderten Nachweis des Bedürfnisses oder Sachkunde in unbegrenzter

Höhe erwerben dürfen. Abs. 4 verlangt nicht einmal, dass die zu erwerbenden Waffen nach

irgendeiner Disziplin der Schießsportordnung zugelassen sind.“

Wie geschrieben, um die Gelbe zu bekommen muss die Eigenschaft als Sportschütze anerkannt sein. Wer als Schützenvereinsmitglied eine Grüne WBK mit einem Eintrag besitzt, muss ja die Anforderungen für die Gelbe WBK erfüllen. Sonst hätte er das Bedürfnis für die Grüne ja nicht. Die Disziplinen für die Waffen sind vollkommen schnupps, weil der Gesetzgeber ja ausdrücklich die Teilnahme an Wettbewerben anderer Verbände ermöglichen wollte.

Bei meiner Behörde wird die Gelbe ohne Voreintrag und ohne spezielles Waffenbedürfnis ausgestellt.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Bei uns wird die Gelbe vom SB ausgestellt mit den den Grunddaten, ohne Voreintrag.

Bei den Verbänden ist eine Verbandskonforme Waffe anzugeben,

da die Formulare so gestaltet sind.

Zu Beginn Neugelb anno 2003 hat das im Umkreis von 50 km jeder SB anders gehandhabt.

Gleiche BezReg

Geschrieben

Die Formulare der Landesverbände sind (leider) nicht einheitlich.

Warum weiß ich nicht, aber mag der Tatsache geschuldet sein, das die Durchführung Sache der Länder ist.

Und bei Euch ist oder war man in dem Punkt nie so verbohrt wie bei uns.

Geschrieben

Dann sind nur bei einigen Landesverbänden verbandskonforme Waffen anzugeben, nicht beim Verband.

Und deshalb ist daraus auch kein "muss" aus §14.4 abzuleiten, nur weil einige LVs das so wollen.

Geschrieben

Hallo zusammen,

im Grunde ist es aber doch müßig über den "Voreintrag" in die WBK gelb zu debattieren. Selbst wenn die Sinnhaftigkeit möglicherweise nicht gegeben ist, so ist es in der Praxis doch kein wirklicher Nachteil. Wenn ich als Sportschütze mir eine Waffe für meinen Sport zulegen möchte, dann habe ich mir das doch vorher schon überlegt und kann doch problemlos den Waffentyp und das Kaliber angeben (sowohl bei der Bedürfnisbescheinigung, als auch beim WBK Antrag). Wenn dann nun der SB meint das Ding in Zeile 1 eintragen zu wollen, dann ist mir das doch gleich, solange ich diese spezielle Waffe nicht definitiv alls erste in einer gewissen Zeit erwerben MUSS.

Nachteilig ist die Sache in der Praxis doch nur für den, der sich eine Sportschützenbescheinigung für eine Waffe besorgt um dann genau 8 davon abweichende Waffen auf WBK, gelb zu kaufen. :heuldoch:

In so einem Fall würden mir dann noch ganz andere Fragen in den Kopf kommen.........(wäre ich ein SB)

Somit meine ich, dass es da doch deutlich mehr andere Probleme im Waffengesetz gibt, die uns die Praxis als Sportschütze, Jäger oder Sammler wirklich unnötig erschweren. :traurig_16:

Gruß

Frank

Geschrieben
Und deshalb ist daraus auch kein "muss" aus §14.4 abzuleiten, nur weil einige LVs das so wollen.

Daraus ist kein "muss" abzuleiten.

Dennoch wäre es informativ zu wissen,

warum es diese Unterschiede gibt oder

wo die Sachzwänge aus Sicht der Landesverbände

wirklich liegen.

Im Umkreis von 50km trägt kein SB mehr die beim Verband angegebene Waffe ein.

Da wird nur die erste Seite ausgefüllt und auf der letzten Seite die §14.4 Eigenschaft,

da anscheined noch für ein Jahrzehnt alte gelbe WBK Vordrucke aufgebraucht werden müssen.

Wenn Gelbe voll, gibt es ein neues Dokument ohne weitere Anträge als Verlängerung der Eintragungsplätze.

Geschrieben
Bei den Verbänden ist eine Verbandskonforme Waffe anzugeben,

da die Formulare so gestaltet sind.

Und genau hier liegt der Schwachsinn.

Zum Erwerb einer gelben WBK sollten die Verbände eigentlich nur die Sportschützeneigenschaft des Antragstellers befürworten. Mitglied im Verband und regelmäßiges Training oder Meisterschaften.

Keine Waffe oder sonstigen Quatsch. Noch nicht mal die Sachkunde, wenn diese bereits beim SB nachgewisen wurde. Stattdessen wird von den Verbänden sogar auch noch die Vorlage der Sachkunde gefordert. Wozu eigentlich ? Die liegt längst beim Ordnungsamt vor.

Alles andere, was hier praktiziert wird, ist selbstherrliches Rumreiten auf "gottgegebenen Prinzipien" seitens der Funktionäre. Pure selbst geschaffene Sachzwänge ohne jeden Sinn und Verstand.

Geschrieben
Alles andere, was hier praktiziert wird, ist selbstherrliches Rumreiten auf "gottgegebenen Prinzipien" seitens der Funktionäre. Pure selbst geschaffene Sachzwänge ohne jeden Sinn und Verstand.

Der Gesetzgeber hat die Hoheit über die waffenrechtlichen Befürwortungen nicht umsonst in die Hände der Verbände gegeben. Wozu sollte er seine Sesselfurzerkapazitäten belasten wenn es eine komplette, perfekt arbeitende Gängelungsinfrastruktur für lau gibt?

Geschrieben
Zum Erwerb einer gelben WBK sollten die Verbände eigentlich nur die Sportschützeneigenschaft des Antragstellers befürworten. Mitglied im Verband und regelmäßiges Training oder Meisterschaften.

Das würde aus meiner Sicht genügen.

Edit sagt Fasse Dich kurz

Geschrieben
Und es ist für die Verbände einfacher, immer alle Unterlagen mitschicken zu lassen,

als ein Archiv für schon eingereichte Unterlagen zu bauen und da zu suchen.

Und was wollen die damit ?

Prüfung der Berechtigung unterliegt dem SB.

Sachkunde hat er. Zuverlässigkeit hat er. Persönliche Eignung hat er.

Bedürfnisnachweis hat er nicht. Den braucht er vom Verband. Für die Gelbe also den Nachweis, ob der Antragsteller einem Verband angehört und regelmäßig trainiert. Nicht mehr und nicht weniger. Punkt !

Was, bitte schön, will der Verband jetzt mit Sachkunde oder dem Wunsch nach einer bestimmten Waffe ? Das hat er gar nicht zu prüfen, geschweige denn, zu entscheiden. Will der Verband das trotzdem haben, ist das reine Willkür und Schikane.

Geschrieben
Was, bitte schön, will der Verband jetzt mit Sachkunde oder dem Wunsch nach einer bestimmten Waffe ? Das hat er gar nicht zu prüfen, geschweige denn, zu entscheiden. Will der Verband das trotzdem haben, ist das reine Willkür und Schikane.

Es will nicht jeder Verband. Es wollen einige Landesverbände der Verbände. Es gibt optimale Formulare. Siehe Oben.

Gruß Tauschi

Geschrieben

http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/08...scheinigung.pdf

Das ist jetzt meine ich mindestens die vierte Version in den letzten acht Jahren.

Habe mich vielleicht nicht hinreichend genau ausgedrückt:

Art der Waffe:

Pistole, Revolver und Kaliberangabe.wie 9*19, .357 Mag, 44 Mag oder .45 ACP

Für die Gelbe WBK irgenwie nicht so ganz treffend gestaltet.

http://www.bdslv4.de/waffenrecht/Antrag%20...025.07.2009.doc

Das ist das Formular eines anderen Verbandes in unserer Ecke

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