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IGNORED

Frage zur gelben WBK


Karabinermann

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Hallo

Ich habe diese Woche endlich meine gelbe WBK bekommen :00000733: aber ich habe dazu mal eine Frage und zwar:

ich habe ein LAR beantragt, aber ich habe mich umendschieden und möchte mir nun doch zuerst ein Rem. 700 holen und nun wollte ich einmal Fragen ob das Probleme geben kann??

Meine Vereinskameraden sagen nein aber ich wollte doch mal andere Meinungen einholen.

:confused::confused:

Gruß Eric

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Wenn hier niemand dabei ist, der der gleichen SB hat wie du, werden dir unsere "Meinungen" kaum was helfen.

Bei meinem SB - vermutlich bei den allermeisten - wäre es kein Problem. Auch nicht nach meinem Verständnis für das WaffG.

Letztendlich rate ich dir deinen SB zu fragen.

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Das kann dir nur der-/diejenige sagen, wo du das Bedürfnis beantragt hast.

Wenn du nun eine Glock 17 beantragt hast und eine Glock 19 willst (in gleichem Kaliber), dann sagt

dir die Person wahrscheinlich "na wenn'se meinen, mir doch wurst" (vielleicht nicht O-Ton :P)

Wenn du statt einer Glock 17 in 9mm jetzt aber plötzlich eine Desert Eagle in .50 AE willst... könnte es

Schwierigkeiten geben ;)

Also: Nachfragen, wenn's eine ähnliche Waffe bzw. für die gleiche Disziplin ist, sollte es kein Problem sein.

Fragst du nicht nach, riskierst du, nie wieder ein Bedürfnis von dem (dann) übellaunigen Ansprechpartner zu bekommen ;)

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Voreintrag und Bedürfnis sind (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) zwei unterschiedliche Dinge.

Beim Voreintrag wird ja meines Wissens eigentlich nur das Kaliber und die Art vorgegeben, bspw. Pistole 9mm.

Beim Bedürfnis beantragst du aber normalerweise eine bestimmte Waffe für einen bestimmten Zweck.

Kaufst du nun eine grundverschiedene Waffe, die so gar nicht passt, könntest (nicht zwangsweise!) du Ärger

mit dem Verband kriegen. Der extremste Fall wäre, dass dir der Verband dann erst mal kein weiteres Bedürfnis ausstellt.

Daher auch mein Tipp mit dem Nachfragen.

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Hab mit der gelben WBK einen K31 fürs Ordonnanzgewehrschießen beantragt, der erste Einkauf (und Eintrag) war ein Erma KK-Unterhebelrepetierer.

Der K31 folgte dann übrigens einige Wochen später.

Und alles ohne Probleme, warum auch!

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Seit wann muss man denn, wenn man die Gelbe hat, die Waffe vorher spezifizieren?

Anders herum wird ein Schuh draus.

Bei uns musste man zu Beginn nach der Gesetzesänderung 2002 für den Erhalt der Gelben einmalig eine Disziplin angeben - analog zu einem Voreintrag auf GRÜN.

Man hat dann eine Gelbe mit dem Voreintrag für die Waffe der Disziplin erhalten.

Weil die Schützen allerdings oftmals eine andere Waffe gekauft haben als die für die Disziplin beantragte, hat der SB dann den Voreintrag weg gelassen...

... zwischenzeitlich lassen sie sogar die Disziplin weg.

Einfach eine Bestätigung vom Verband für die Gelbe. Fertig

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Der LAR/UHR, den du genannt hast, war nur eine "Referenzdisziplin" bzw. -waffe für die Erteilung der WBK Gelb

bzw. das Bedürfnis für deren Erhalt. Diese ist aber waffenrechtlich nicht bindend für den Erwerb eines ganz

bestimmten - nämlich solchen - Waffentyps (wer solches behauptet, der möge es rechtlich begründen).

Ein LAR (UHR auf gut deutsch) ist eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf.

Eine Remington 700 ist eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf.

Beide dürfen auf Basis der waffenrechtlichen Erlaubnis nach "§ 14 Abs. 4 WaffG (WBK Gelb) erworben werden.

Punkt.

Gruß,

karlyman

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HAllo

Vielen Dank für eure schnellen Antworten!!!!

Und die meisten haben eigendlich genau das geantwortet was ich mir gedacht habe aber ich finde es besser lieber einmal mehr zu fragen als später Ärger zu kriegen.

1000mal Danke für eure reichhaltigen Antworten.

:rolleyes:

Gruß Eric

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Hallo Eric

du mußt es so sehen: du hast die Erlaubnis beantragt und erhalten, daß du verschiedene Nicht-Deliktrelevante-Waffen kaufen darfst. Unter Beachtung der 2/6 Regelung. Einige SBs forden für die Beantragungesetz der Erlaubnis, daß du eine bestimmte Waffe benennst. Warum auch immer. Dann hast du die Erlaubnis. Es ist vom Gesetz kein Voreintrag vorgesehen und dürfte auch keiner vorhanden sein. Damit kannst du dir alles kaufen, was die Erlaubnis hergibt. Falls dein SB irgendwelche probleme damit hat, daß du dir nicht die zuerstgenannte Waffe kaufst, ist das sein persönliches Problem, hat aber mit dem WaffG nichts zu tun.

Steven

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Karabinermann

Hast Du die gelbe WBK etwa mit einem Voreintrag für ein LAR bekommen ?

Das Teil gibt es normalerweise blank mit dem Hinweis, was Du alles erwerben darfst.

Es soll immer noch SB geben, die bei der Beantragung der Gelben Angaben über eine bestimmte Waffe fordern, die man erwerben will. Das ist schlicht und einfach vom Gesetz überhaupt nicht vorgesehen, sondern reine Behördenwillkür.

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Moinsen!

Ich denke das wird immer mal minimale Unterschiede geben. Ich hab mir eine Bedürfnisbescheinigung ausstellen lassen aber keine Disziplin angegeben, ich dachte mir, die gelbe gibt es eh blanko. Bei Antrag auf dem Amt meinte mein SB (wirklich sehr netter und schneller Mensch) " Da müssense aber was angeben!" Ich fragte ihn was genau, er meinte "Wurst". Also hab ich vor ihm am Schreibtisch "Repetierbüchse, Kal. 8x57IS" reingeschrieben und die Sache war gegessen... :rainbow:

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Hallo,

wo liegt das problem? Ich habe ne Gelbe beantragt, und sonst nichts!

Habe dann auch eine gelbe bekommen ohne irgendwelche voreinträge....

Hab' ich da was verpasst? Seit wann muss man denn, wenn man die Gelbe hat, die Waffe vorher spezifizieren?

Hallo,

Wie oben schon einmal erwähnt scheint es hier auch unterschiede zwischen den einzelnen Behörden, bzw. Bundesländern zu geben. Ich habe mehrere gelbe WBKs. Meine "alte" Behörde hatte mir die damals blanko ausgestellt und es lag an mir, welche Waffen ich (im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten) ich erwerbe. Bei der ausstellung der letzten gelben WBK habe ich auch einen "Voreintrag" bekommen. D.h. die Behörde hat den Waffentyp und das Kaliber ind er ersten Zeile eingetragen, welches ich auch in meinem Bedürfnisnachweis stehen hatte. Auf meine Nachfrage, die der des Themenstarters entsprach bekam ich die folgenden Aussagen:

1.) Blanko WBK, giebt gibts es nicht bei der Behörde

2.) Die (vor) eingetragene Waffe muss ich nicht als erstes erwerben

3.) Prinzipiell muss ich die auch überhaupt nicht erwerben

Außer für den Fall, dass man für eine Waffe das Bedürfnis einreicht und dann 8 andere kaufen möchte, macht das zumindest bei meiner Behörde keinen Unterschiede. Und davon einmal abgesehen, würde in so einem Fall auch die glaubhafte Erklärung dieser Vorgehensweise nicht leicht werden...denke ich :rolleyes:

Die letztendliche Sinnhaftigkeit dieses "Voreintrages" hat sich mir jedoch bis heute nicht erschlossen :peinlich:

Gruß

Frank

@ACB

wenn ich mir was auf gelb kaufen will dann mache ich es einfach unter beachtung der 2-6 regel und fertig

so siehts das gesetz ja auch vor - voreintag auf gelb - sowas gibts nicht

Stimmt, eine derartige Eintragung ist nicht mit einem Voreintrag auf WBK grün zu verwechseln, der darüber hinaus auch zeitlich befristet ist!

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wenn ich mir was auf gelb kaufen will dann mache ich es einfach unter beachtung der 2-6 regel und fertig

so siehts das gesetz ja auch vor - voreintag auf gelb - sowas gibts nicht

So war's bei mir auch - und zwar von Anfang an: Bedürfnis beim Verein--> Verband angemeldet (ohne Disziplin), Gelbe bekommen (ohne Voreintrag) - dann gekauft, nach 2/6

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Die letztendliche Sinnhaftigkeit dieses "Voreintrages" hat sich mir jedoch bis heute nicht erschlossen :peinlich:

Geht mir auch so und ist totaler Nonsens, denn die gelbe WBK ist für sich bereits eine Erwerbserlaubnis für alle in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten "nicht deliktrelevanten" Waffen und (nach Eintrag) sogar für die dazugehörige Munition.

Im blödesten Fall kostet Dir dieser Blödsinn mal einen WBK-Platz. :icon13:

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Voreintrag auf Gelb ist doch Käse! Wer erzählt sowas? Nach geltendem WaffG - was für JEDEN SB der BRD bindend ist - wird die gelbe WBK blank ausgestellt. Du hältst dem Verkäufer deine nackte WBK unter die Nase und er verkauft dir dann auch die Waffe. Lies vorher aber bitte im WaffG nach, welche Waffen auf gelb zulässig sind! Die erwähnte Remington 700 ist ist kein Problem auf Gelb. Dein neues Arbeitsgerät musst du dann binnen zwei Wochen beim SB eintragen lassen. Fertig. Nicht mehr und nicht weniger.

Du kannst im Halbjahr immer "nur" zwei Waffen kaufen. Für mich ist das weit mehr als ausreichend.

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Zu Beginn der Ära Neue Gelbe wurde ein netter Text zusätzlich mit Dienstsiegel angebracht,

abhängig davon, was man gegenüber dem Verband als Begründung angab.

Konnte lauten:

Beschränkt auf den Erwerb von

- Unterhebelreptiergewehren oder

- Perkussionsrevolvern oder

- Repetiergewehr oder was sonst so kreativ ausdenkbar ist.

Hat stellenweise gedauert, bis man diese Praxis, insbesondere in NRW einstellte.

Die Regelung 2/6 hat ein Gerichtsurteil auf die Gelbe ausgeweitet ,

obwohl es nach meinem Verständnis so systematisch nicht im Gesetz steht.

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