Zum Inhalt springen
IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wer wollte denn davon überhaupt etwas wissen? Erinnert euch doch mal was hier los war, als ein paar wenige mahnende Stimmen zu hören waren.

Huh?

Du hast das alles mitgekriegt? Du bist doch erst seit dem 26.11.2011 dabei.....

Geschrieben

Wie kommst du darauf? Und welche Rolle spielt das?

Zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

Alles ist nach wie vor lesbar.

Dieser Name ist seit 2011 dabei.

Beide Varianten sind denkbar und regelkonform.

Geschrieben (bearbeitet)
oder auch Ansätze aufweist, auf die ein VG (mit der gemeinhin vorhandenen Allergie gegen vorbeugenden Rechtsschutz und dann auch noch in Verbindung mit einer FK) sich praktisch einlassen könnte.

Hatte gerade wieder so ein Beispiel aus Baden-Württemberg (VG Freiburg und VGH); vorbeugender Rechtsschutz in Form einer Feststellungsklage ist für die einfach Anathema. *Seufz*

Carcano

Bearbeitet von carcano
Geschrieben
man stattdessen aber eine vorbeugende Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht erheben kann.

Es muss sich also niemand erst die WBK entziehen lassen.

Doch, jedenfalls im Ländle. Anders wär's freilich schöner.

Carcano

Geschrieben
Doch, jedenfalls im Ländle. Anders wär's freilich schöner.

Carcano

Das war nicht zufällig die Entscheidung zu dem Eignungsgutachten? Ich halte die dazu ergangene Entscheidung des VG Freiburg für sehr zweifelhaft und mir fallen spontan einige Argumente dagegen ein. Ich weiß aber auch nicht, was von Klägerseite für die Zulässigkeit vorgetragen wurde.

Geschrieben
Das war nicht zufällig die Entscheidung zu dem Eignungsgutachten? Ich halte die dazu ergangene Entscheidung des VG Freiburg für sehr zweifelhaft und mir fallen spontan einige Argumente dagegen ein. Ich weiß aber auch nicht, was von Klägerseite für die Zulässigkeit vorgetragen wurde.

Es gab einen Vordurchlauf in der Eilinstanz (kann ein Fehler sein, zum Beispiel wenn jemand das selbstzerstörerisch in einer Gebührenstreitsache veranstaltet :-P - war hier aber sinnvoll und nötig); und da hatte sich der VGH schon positioniert. Erfolgsaussichten eines Berufungszulassungsantrags daher ablesbar 0,0 %, es wäre nur ein Durchlauf zur Verfassungsbeschwerde gewesen, um dem Gebot der Ausschöpfung der Fachgerichtsbarkeit zu genügen. Die Einscheidung darüber war für den Betroffenen letztlich eine ökonomische. Mit einer RSV wäre zumindest das Berufungszulassungverfahren zu machen gewesen; gibt immer noch viel zu viele Waffenbesitzer, die keine haben...

Problem ist, dass VG und VGH hier stark die Parallele zum Fahrerlaubnisrecht und zu den dortigen MPU-Problemen ziehen; dort ist es ja anerkannt bzw. "h.Rspr.", dass gegen die MPU weder isoliert vorgegangen werden kann (wurde hier freilich auch nicht getan, wäre klarer Fehler gewesen), noch (!!) dass eine vorbeugende Feststellungsklage gegen den drohenden Erlaubnisentzug zulässig sei.

Ich halte die Entscheidung dennoch für falsch. Ist aber ein Grundproblem der Verwaltungsjustiz mit dem vorbeugendem Rechtsschutz in praxi.

Carcano

  • 2 Wochen später...
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Eigentlich vollkommen uninteressant. Mir wäre am liebsten sie würde angenommen, dann kann der Quatsch mal ordentlich zerlegt werden. Leider wird daraus wohl auch nichts.

  • 6 Monate später...
Geschrieben

Hallo

Was ist aus der Verfassungsbeschwerde geworden?

Warum wurde sie zurück gewiesen?

Was steht in der Begründung der Zurückweisung, darf ich das erfahren!!!

Viele Grüße

Benzin

Geschrieben
Was ist eigentlich aus der Grafe-Verfassungsbeschwerde geworden?

Es wurde nach der Grafe Sache gefragt.

Geschrieben

Hallo zusammen,

Gibt es denn überhaupt noch eine Möglichkeit, wie festgestellt werden kann, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß ist?

Ich glaube irgendwo gehört zu haben, daß man sich (als Betroffener) durchklagen muß.

Aber was würde das bringen? Jedes Gericht kann doch nur auf Basis der geltenden Gesetze entscheiden. Ob der Inhalt eines Gesetzes korrekt oder eben nicht ist, kann doch nicht das Thema in einem Einzelfall sein sein? - Oder doch?

P.S. Falls ich hier juristische Begriffe ö.ä. ungenau, mißverständlich oder sogar falsch verwendet habe, bitte ich um Nachsicht und Korrektur. Ich bin eben kein Jurist.

Viele Grüße,

Markus

Geschrieben

Deshalb musst du dich ja auch durchklagen. Die Instanzen werden auf Grundlage des Gesetzes die Rechtmäßigkeit anerkennen und dann darfst du vors BVerfG und die Grundgesetzkonfirmität prüfen lassen. Nächster Schritt ist dann der EGMR.

Geschrieben
Hallo

Was ist aus der Verfassungsbeschwerde geworden?

Warum wurde sie zurück gewiesen?

Was steht in der Begründung der Zurückweisung, darf ich das erfahren!!!

Viele Grüße

Benzin

Hallo,

war im Vorfeld die Beratung nicht ausreichend bzw. mit Fehlern?

Wurde das Honorar zurück gefordert?

Bitte um Nachricht!

Viele Grüße

Benzin

Geschrieben

Mir hat das mal versucht ein RA zu erklären:

Es hat sich noch kein Waffenbesitzer aufgrund der Aufbewahrungskontrolle bei Gericht beschwert.

Erst wenn jemand aktiv die Kontrolle verweigert bzw. sich im Nachgang beschwert und das ganze vor Gericht durchsetzen will, dann

muss es durch die Instanzen gehen.

Leider ist es so das vorher aber die Behörden ankommen und einem Aufgrund der mangelnden

Mitarbeit die Zuverlässigkeit aberkennen und die WBK's lochen

Geschrieben
Erst wenn jemand aktiv die Kontrolle verweigert bzw. sich im Nachgang beschwert und das ganze vor Gericht durchsetzen will, dann

muss es durch die Instanzen gehen.

Leider ist es so das vorher aber die Behörden ankommen und einem Aufgrund der mangelnden

Mitarbeit die Zuverlässigkeit aberkennen und die WBK's lochen

Geschickt eingefädelt.

So kann man mit dem "Pöbel" eigentlich machen was man will.

Wer sich wehrt kriegt erstmal die Hosen ausgezogen.

Tolle Wurst.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.