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IGNORED

Tresor Stufe B in Bremen nicht mehr aureichend


KuKLeibjäger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eben!

Die AWaffV verlangt ein Entsprechen zu der VDMA-Bauvorschrift, was auch weiterhin von den Herstellern bestätigt wird.

Geschrieben
Richtig, aber erst einmal schreckt das viele ab.

Eigentlich erstaunlich, wo Heute doch fast jeder versucht, mit Angst und Schrecken zu führen - egal ob im Beruf oder in der Politik. :huh:

Geschrieben
Nö da scheidet sich garnichts. B ist Gesetz basta. Gesetz gilt für "fast" alle.

Auf welches Gesetz kann ich mich berufen ?

Ist das nun Willkür oder eine Rechtsgrundlage was das Stadtamt schreibt ?

Ich mein, ich muss ja mit den diskutieren.

Gruß,

der Jäger

Geschrieben
sich an die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften selbst nicht mehr hält

Die gibt es zum WaffG auch nicht in gültiger Form <_<

Die dortige Idee ist trotzdem Quatsch.

Eine der Säue die manche übereifrigen Waffenbehörden immer wieder mal durchs Dorf treiben wollen.

Die Tatsache, daß VDMA 24992 von 95(?) nicht mehr "aktuell" ist, wird schlicht und einfach durch das Label im Schrank ersetzt :

Dort bescheinigt eine zertifizierte Fachfirma, daß der Schrank, der später produziert wurde, dieser Regelung "entspricht" - und das genügt dann dem Gesetz auch vollkommen !

Gruß

G.T.

Geschrieben
Kann man ein Land eigentlich aus der Bananenrepublik Deutschland rausschmeißen? :rolleyes:

Nein.

Wir wären gezwungen im Extremfall sogar Ostpreußen anzugliedern.

Ich hoffe nur, die Russen merken das nicht -

damit könnten sie uns endgültig, unblutig und abschließend auf die Stufe

eines bankrotten Entwicklungslandes bringen B)

Geschrieben

Ist ja alles schön und gut was Ihr hier schreibt.

Nur hilft das alles KuK Leibjäger keinen Schritt weiter!

Er braucht konkrete Antworten und kein Gelaber.

Wer kann ihm helfen?

Geschrieben
Hach verdammt. Natürlich die allgemeine Verordnung zum Waffengesetz. Mea Culpa.

Wann hast Du den Schrank gekauft?

Ganz ehrlich???

Für mich nicht

Am 06.02.2010, also vorgetsern. Ich bin auch vom geltenden Recht ausgegangen.

ABER:

Ich habe ja meinen Eintrag in die WBK bekommen und abgesegnet, inkl. Munitionserwerb. Morgen hole ich die Pistole ab.

Wenn ich mich jetzt nicht mehr melde, kann eine Kontrolle erfolgen, dann bin ich wieder in der Beweispflicht oder ?

Ich habe übrigens bei Burgwächter angerufen, da war men ganz Ohr , habe das Merkblatt oder wie ich es nenn soll gerade gefaxt.

Mal sehen was da kommt.

Gruß

Der Jäger

Gast solideogloria
Geschrieben

Das war genau gut! Die freuen sich bestimmt.

Geschrieben
...

Ich hoffe nur, die Russen merken das nicht -

...

Selbst wenn sie es schon gemerkt hätten, warteten die sicher solange wir deren Gasrechnung noch bezahlen können. Die Ostsee-Pipiline ist ja nicht nur zur Bezahlung des ex-Kanzlers Schröder da. :hi:
...

Ich habe übrigens bei Burgwächter angerufen, da war men ganz Ohr , habe das Merkblatt oder wie ich es nenn soll gerade gefaxt.

Mal sehen was da kommt.

Gruß

Der Jäger

Schaden wird das kaum. :good:

Geschrieben
Ist ja alles schön und gut was Ihr hier schreibt.

Nur hilft das alles KuK Leibjäger keinen Schritt weiter!

Er braucht konkrete Antworten und kein Gelaber.

Wer kann ihm helfen?

Danke. Bremer sind in der Mehrheit übrigens ganz ok. :rolleyes:

Geschrieben

Habe gerade das Schreiben versucht zu lesen, es allerdings in Word geöffnet.

Mit welchem Programm wird es nicht zerschossen?

Wie auch immer.

Diese Mitteilung der Stadt Bremen ist ein Verwaltungsakt.

Als Rechtsbezug wurde gem. dem §36 (3) WaffG auf die Pflicht zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung hingewiesen.

Ansonsten kann ich keinen Rechtsbezug erkennen, der die ART dieser sicheren Aufbewahrung belastbar definiert.

Die VwV sind nicht rechtlich bindend.

Außerdem fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung (Hinweis auf Beschwerde-; Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten) mit entsprechender Fristeinräumung.

Dieser Verwaltungsakt ist formell falsch und damit imho nichtig.

Könnte dies bitte mal einer der Anwesenden verifizieren?

Ich würde aus vorgenannten Gründen sofort Wiederspruch gegen diesen Bescheid einlegen.

Ich bitte um Hilfestellung für KuK Leibjäger!

Geschrieben
Das stimmt, einige meiner besten Freunde kommen aus Bremen

Was steht denn auf dem Typenschild für ein baujahr?

Meiner wurde 2007 neu bei der großen P-Kette gekauft. Baujahr 2003...

Dann kann man sie mit Ihren eigenen Waffe schlagen... die faseln was von "produziert"...

Da muss ich heute abend nachsene, ich bin noch auf der Arbeit, aber vielleicht eine Möglichkeit.

Gruß der Jäger

Geschrieben

Wenn ich den lesbaren Rest richtig interpretiere, will die Stadt Bremen durch die Verursachung von (zusätzlichen) Kosten (auf seine Kosten zu belegen, daß...) die LWB in die Knie zwingen.

Wenn das Gesetz einen B-Schrank für ausreichend hält, ist die "Sicherheitslage in Bremen" ziemlich Sch...egal. Hier hilft es m. M. n. nur, einen rechtsfähigen Bescheid abzuverlangen und mit Einspruch und Klage zu arbeiten. Aber das ist hier schon hinreichend erörtert worden.

Das Problem dabei ist die Frage, ob beide Parteien dazu bereit sind. Ich denke, daß die Stadt Bremen bereits beim gut formulierten Einspruch zurückschreckt.

Außer: Die entsprechenden Sachbearbeiter haben alle das alte Bremer Abitur

Gast We are Borg
Geschrieben

Gegen diesen Verwaltungsakt brauchst Du noch nicht mal einen kompetenten Fachanwalt!

Einfach Widerspruch einlegen und als Begründung das WaffG/AWaffV zitieren! Falls der Widerspruch keinen Erfolg haben sollte: Klage schreiben (ist gar nicht sooooo schwierig) und vor dem Verwaltungsgericht klagen! Die Rechtslage ist dermassen klar und unzweideutig, dass Du auch hier ohne Anwalt auskommst.

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Verantwortlichen nicht vergessen! ;)

Geschrieben
Ist ja alles schön und gut was Ihr hier schreibt.

Nur hilft das alles KuK Leibjäger keinen Schritt weiter!

Er braucht konkrete Antworten und kein Gelaber.

Wer kann ihm helfen?

Wie immer ein erfreuliches und besonders hilfreiches posting eines Users, der ab Beitrag #30 angefangen hat mitzulesen.

:icon13:

CM :angry2:

Geschrieben
...

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Verantwortlichen nicht vergessen! ;)

Wer ist denn der/die Verantwortlichen? :confused:

Der SB vor Ort wohl eher weniger, außer Du hättest Anhaltspunkte für eine schuldhaft unterlassene Beratung seiner Vorgesetzten. ;)

Es könnte hilfreich sein, zu wissen, wem man vor'n Koffer scheißen will. :teu38:

Geschrieben
Die Rechtslage ist dermassen klar und unzweideutig, ...

Wie klar und eindeutig die Rechtslage hier ist, wird ihm dann der zuständige Verwaltungsrichter schon erklären.

Ob das dann auch mit den hier überwiegend dargestellten Ansichten übereinstimmt, ist äusserst zweifelhaft.

Ich verweise nur auf die völlig gegensätzlichen Urteile und VG-Entscheidungen bei identischer Sachlage an diversen Beispielen zum § 27 SprengG.

CM

Geschrieben
Wie klar und eindeutig die Rechtslage hier ist, wird ihm dann der zuständige Verwaltungsrichter schon erklären.

Ob dieses "Schreiben" eine "eindeutige Rechtslage" darstellt, dürfte aber ebenso umstritten sein. Deshalb ist es für alle hilfreich, wenn hier der Rechtsweg beschritten wird. Und der fängt mit einem rechtsfähigen Ablehnungsbescheid der Behörde und nicht mit so einem Schreiben an.

Geschrieben
Es könnte hilfreich sein, zu wissen, wem man vor'n Koffer scheißen will.

Dazu müsste man explizit den strukturellen und hierarchischen Aufbau der jeweiligen Behörde kennen.

Das ist aber de facto nicht notwendig.

Verantwortlich ist immer der jeweilige Leiter der Behörde/des Verwaltungsdezernats.

Der Sachbearbeiter am unteren Ende der Karriereleiter handelt nur auf Anweisung.

Eine Dienstaufsichtbeschwerde ist daher immer an die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten.

Geht eine solche Beschwerde irrtümlich an den falschen Adressaten, so ist dieser verpflichtet, die Beschwerde unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Ich empfehle in solchen Fällen jeglichen Schriftverkehr mit der Behörde immer als Einschreiben mit Rückschein zu führen. Bei fristgebundenen Widerspruchsverfahren ist dies ohnehin unerlässlich.

CM

Geschrieben
...

Ich empfehle in solchen Fällen jeglichen Schriftverkehr mit der Behörde immer als Einschreiben mit Rückschein zu führen. Bei fristgebundenen Widerspruchsverfahren ist dies ohnehin unerlässlich.

CM

Was nützt Dir der Nachweis des Zugangs eines Umschlags oder sonstiger Verpackung?
Geschrieben

Wenn ich das richtig verstanden habe dann hast Du deinen Voreintrag bekommen. Der Eintrag in die WBK ist ein Verwaltungsakt der Dir positiv beschieden wurde. Einen Widerspruch würde ich da nicht einlegen. Du hättest Widerspruch einlegen können, wenn der Eintrag nicht durchgeführt wurde. Dann hätte Dir das, sofern gewünscht, nach § 37 (2) Verwaltungsverfahrensgesetz, der Sachbearbeiter schriftlich geben müssen. Im Bescheid hätte dann auch die Rechtsbehelfsbelehrung gestanden. Von den eventuellen Kosten würde ich mich vorerst nicht abschrecken lassen.

Vielleicht hat man bei euch in der Behörde irgendwelche Zweifel an der Auslegung von Gesetzen. Und da man als Behörde nicht mal so eben beim Verwaltungsgericht nachfragen kann, wie es denn die Herren Richter gern hätten, so kann es eben vorkommen, dass man als Probebalon für die Behörde fungiert. Denn nach dem Gerichtsurteil ist ja die Frage der Behörde so oder so beantwortet. Und mach Dir keine Hoffnung mit irgendwelchen Beschwerden, entweder man beschreitet den Rechtsweg (sofern zulässig) oder man läst es.

(Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur)

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