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IGNORED

Mit Gaspistole im Einkaufszentrum unterwegs


schlacht

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Geschrieben
Nach meinem Ermessen ist es nicht notwendig in einem Einkaufszentrum mit einer Gaspistole rumzulaufen.

Tja, da stimme ich dir zu, nur:

Wie sieht es davor und danach aus? Aufm Parkplatz auf dem Weg zum Autoz.b. ? Wär blöd wenn du sie dann im Auto liegen hast, aber 50m weg würdest du sie grad brauchen..... Und drinnen: Gibst du dann die Waffe derweil beim Informationsschalter ab während du einkaufst?

Orte die "gefährlich" sind meidet man sowieso so gut es sich eben vermeiden lässt, von daher bräuchte niemand nie eine Waffe dabei zu haben... ausser er begibt sich wissentlich in Gefahr :gaga:

Manchmal reicht es eben in die falsche Gasse reinzulaufen oder auf dem Parkplatz an den falschen Leuten vorbeizulaufen um ein paar aufs Maul zu kriegen, das kannst du halt leider vorher nie sagen.... (Und ja, das ist mir schon passiert, ich saug mir das nicht aus den Fingern oder Erfinde Beispiele!)

Es gibt z.B. in den USA genug Fälle von CCW Trägern die in Bedrängnis geraten sind weil sie mal zu faul zum tragen waren oder sich dachten: nee, was soll denn daaaaa schon passieren, da brauch ich keine Waffe.

Hinterher sind die meistens von der Faulheit und dem Lessez Faire geheilt..... Und stecken sich lieber ne Waffe ein die vielleicht kleiner und schwächer ist, dafür ist die Versuchung nicht so gross das unbequeme Teil zuhaus zu lassen...

Wo ich dir Recht gebe: Ich würde peinlich genau drauf achten nicht versehentlich die Waffe rausschauen zu lassen, was passieren kann wenn es der falsche sieht, sieht man ja anhand von diesem Thread! Auch wenn man prinzipiell im Recht ist, die Scherereien sind es imho nicht wert.

lg

PS: Ich trag auch keine SSW, dafür ein g´scheites Einhand Feitel und das sieht man mitunter auch. Bei einem Taschenmesser ruft aber keiner versehentlich die Polizei (in Österreich schon gleich doppelt gar nicht)

SSW wäre mir zu unbequem zum rumschleppen im Vergleich zur auch nicht soooo prallen Wirkung im Ernstfall.....

EDIT:

Mal abgesehen davon, daß man als Waffenträger vielleicht ein bischen auf Draht sein sollte... Aber das ist Spekulation.

Ich interpretiere den Artikel dahingehend dass die Beamten schön (verdeckt?) gewartet haben bis er sich das nächste mal bückt, um dann von hinten den Zugriff zu starten.... Prio1: die rausschauende Waffe in dem Überraschungsmoment einzukassieren, während man Zeitgleich den Kerl "Zu Poden" bringt....

IMHO das absolut klügste was sie machen konnten bei der gegebenen Informationslage.... Das sich hinterher rausgestellt hat dass es eine SSW ist ist halt Pech/Glück je nach Blickwinkel....

Da kannst du auf Draht sein wie du willst, wenn du von sowas Überrascht wirst.... Der hat ja sicher nicht damit gerechnet dass die Polizisten zu ihm wollen, auch wenn er sie evtl. vorher kurz gesehen hat....

Geschrieben
Wie auch immer die tatsächliche Rechtslage ist: Nach meinem Ermessen ist es nicht notwendig in einem Einkaufszentrum mit einer Gaspistole rumzulaufen.

Es handelt sich hier immerhin um Kassel-Süd. Und wer die Ecke kennt, der weiss auch, dass der Mattenberg und Umgebung schon seit den 50-er Jahren berüchtigt sind.

Geschrieben

Vielleicht hat er die Gaspistole ja in dem Einkaufszentrum gekauft, weil er seinen KWS endlich mal nutzen wollte. :blum:

Waffenrechtlich hätte er in der Tat nur dann einen Verstoß begangen, wenn er dort irgendwo in eine öffentliche Veranstaltung reingeschlittert ist. Das lässt sich aus dem Artikel aber nicht ableiten.

Geschrieben

Dann waren eben beide "Parteien" ziemlich ahnungslos und ziemlich vorschnell.

Die Polizeivollzugsbeamten mit ihren Behauptungen bzw. Anschuldigungen;

der betroffene SSW-Träger mit seiner freiwilligen Abgabe (von Waffe UND KWS... ich fasse es nicht).

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Es war sein gutes Recht die Waffe dort zu tragen. Denn dafür hat er nunmal den kleinen Waffenschein!

Nach einer kurzen Kontrolle hätte die Polizei ihn unbehelligt mit der Waffe gehen lassen müssen. Die Verhaftung war ungerechtfertigt. Im Nachhinein sollte er ein Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Und wenn das nur dazu nützt das die Beamten sich mal mit der geltenden Rechtslage befassen.

Wenn ich daran denke was ich alles so in meinen Jackentaschen herumtrage (alles natürlich legale Gegenstände) dann hoffe ich nie an solche Dilettanten zu geraten. Die würden mich glatt einsperren weil man glaubt ich will den dritten Weltkrieg anfangen.

Geschrieben
Es war sein gutes Recht die Waffe dort zu tragen. Denn dafür hat er nunmal den kleinen Waffenschein!

Nach einer kurzen Kontrolle hätte die Polizei ihn unbehelligt mit der Waffe gehen lassen müssen. Die Verhaftung war ungerechtfertigt. Im Nachhinein sollte er ein Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Und wenn das nur dazu nützt das die Beamten sich mal mit der geltenden Rechtslage befassen.

Wenn ich daran denke was ich alles so in meinen Jackentaschen herumtrage (alles natürlich legale Gegenstände) dann hoffe ich nie an solche Dilettanten zu geraten. Die würden mich glatt einsperren weil man glaubt ich will den dritten Weltkrieg anfangen.

Hallo, vielleicht beziehen die Beamten sich auf den § 42a, Anscheinswaffen.

Heutzutage kann man vor gar nichts mehr sicher sein.

Geschrieben

Mit der Abgabe ist er nicht unbedingt reingefallen, da der Polizeieinsatz ziemlich teuer gewesen sein wird.

Er trägt dafür die Schuld. So geduldig ist Papier nicht, als das man alles definieren kann. In diesem Fall hätte selbst die Kripo auf den Deckel bekommen. Die Schimanski Jacke war schon immer nötig. Es sei denn, die hopsen aus dem Auto, bzw. beim Zugriff, z.B. bei einer Festnahme. Da blinkt es dann allerdings oder es werden allerlei Polizei Sticker angebracht.

Alles in allem immer schön offiziell oder uniformiert. Raucher Feueralarm ist auch nicht echt, kostet aber *g*

Geschrieben

Als Folge des § 42a besteht ein Führverbot.

Der KWS erteilt jedoch explizit - für die Reizstoff-/Schreckschusswaffen mit PTB - eine Führerlaubnis.

Er trägt dafür die Schuld.

Inwiefern?

Geschrieben
Hallo, vielleicht beziehen die Beamten sich auf den § 42a, Anscheinswaffen.

Heutzutage kann man vor gar nichts mehr sicher sein.

nein geht nicht denn es steht geschrieben:

"Dieser Waffenschein gilt unbefristet und berechtigt nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen."

weiter:

"Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen."

Die Lage ist eindeutig. Die Polizei hat gegen geltendes Recht verstoßen. Da kann man sich nicht rausreden.

Geschrieben
Habe gerade folgenden Artikel gefunden:

http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...rdhessen_kassel

Kurzfassung: Waffe war wohl kurz zu sehen, Polizei wurde angerufen, Mann anschliessend festgenommen.

Auszug aus dem Artikel:

"Wie sich bei der Inaugenscheinnahme der Waffe herausstellte, handelte es sich um eine Gaspistole mit dem sogenannten "PTB"-Zeichen, die ab 18 erworben werden kann, für die man zum Führen aber den "Kleinen Waffenschein" benötigt. Diesen konnte der 54-Jährige auch vorweisen. Aber das Waffenrecht kennt Einschränkungen, was das Mitführen derartiger Waffen an bestimmten Orten betrifft. Nach einem Vernehmungsgespräch mit den Polizeibeamten stimmte der offenbar reuige 54-Jährige der Vernichtung seiner Gaspistole und der freiwilligen Rückgabe des Kleinen Waffenscheins an die ausstellende Behörde zu. Nach Abschluss der polizeilichen Sofortmaßnahmen wurde der Beschuldigte gegen 19 Uhr wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz."

Mir ist nur nicht ganz klar, was dem Mann eigentlich vorgeworfen wird. Er hat doch einen kleinen WS und kann seine Gaswaffe damit führen. Auch hat er sich doch keinem Fehlverhalten ausgesetzt. Das einzige, was ich noch im Ansatz erkennen könnte, ist, dass die Waffe eben kurz zu sehen war. Aber selbst das sollte doch unter "führen" fallen, oder?

Bin auf andere Meinungen gespannt.

Gruß

schlacht

Hallo zusammen,

was passiert ist, ist passiert, man kann es nicht ändern. Neugierig wäre ich auf den Ausgang des Ermittlungsverfahrens.

Der Staatsanwalt bzw. der Richter können zu einem ganz anderen Schluß kommen.

Eins aber ist mit Sicherheit schon jetzt erledigt, die Waffe und der kleine Waffenschein.

Viele Grüsse

Geschrieben

Stellt euch mal vor die Polizei führt einen Zugriff durch und dann stellt sich heraus , das er völlig überflüssig war.

Da macht es sich doch besser, wenn im Protokoll steht: ...bewaffnete Person...vorrübergehende Festnahme

....waffenscheinpflichtige Schusswaffe....Waffe und Waffenschein eingezogen.

Das macht sich doch gut in den Akten.

Ich kenne Schützen, die kamen nach einem Wettkampf auf der Heimfahrt in eine Polizeikontrolle.

Die Polizisten verfielen in hektische Betriebsamkeit, die Schützen wurden stundenlang festgehalten aber

letzendlich durften sie doch ungehindert weiterfahren.

Am nächsten Tag stand in der Zeitung, "bei einer Polizeikontrolle wurden Schusswaffen sichergestellt"

Geschrieben
Wie auch immer die tatsächliche Rechtslage ist: Nach meinem Ermessen ist es nicht notwendig in einem Einkaufszentrum mit einer Gaspistole rumzulaufen.

sukram

Wie auch immer die tatsächliche Rechtslage ist; nach meinem Ermessen ist es nicht notwendig ein Auto mit mehr als 60 PS zu fahren.

Hoffentlich werden bald alle Fahrer von Autos über 60 PS angehalten, ihr Führerschein freiwillig eingezogen und die Fahrzeuge freiwillig vernichtet.

Ein Schritt weiter auf dem Weg in die schöne neue Welt.

Grün aus

TB

Geschrieben
"Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen."

.

Wie soll ich den das "in Aufzügen" verstehen? Darf ich dann keinen Aufzug(Lift) mehr benutzen?

Oder ist ein "Aufzug" (i.s.v Aufmarsch/Karnevalsumzug) gemeint?

Geschrieben

Stelle mir gerade mal vor, wir hätten in D sowas wie ein CCP.

Holla die Waldfee. Da müsste der Dienstherr aber nicht zur Nachschulung aufrufen, sondern zur Gehirnwäsche, damit es keine regelmäßigen Schootouts gibt... :rolleyes:

Zivilisten und Waffen...tststs :acute:

Geschrieben

@ Karly

Wieso der mit der Waffe Schuld hat ?

Weil wegen ihm, warum auch immer, eine Gefahrensituation aufgekommen ist. Ich kenne Leute, die laufen mit einer verchromten 6 Zoll 1911/45er mit Ernie Hill Holster auf der Strasse herrum, oder sitzen damit in Cafe`s, da ruft keiner die Polizei, weil das offensichtlich nach privater Sicherheitsfirma, Sicherheitsmassnahme oder sinnbezogenem Verhalten aussieht.

Bomberjacke, Wumme in die Jeans gesteckt, ist nicht zweifelsfrei "Ungefährlich". Skin Heads können soviele kleine Waffenscheine haben wie sie wollen, wenn die mit einer K Waffe rumlaufen, nimmt die Polizei denen diese Waffe sehr warscheinlich ab.

Geschrieben

Nemiad:

Unfug.

Noch hat man hier einen Rechtsstaat, da hat das Gesetz zu interessieren und nicht die Kleidung. Weiterhin kann einem rechtmaessig handelnden und im Besitz aller noetigen Erlaubnisse befindlichen Buerger auch keine Schuld an einem versehentlich durch andere ausgeloesten Einsatz gegeben werden.

In solchen Faellen zahlen halt wir alle, was aber auch egal ist, da die Polizisten eh im Dienst waren und es sich in solchen Faellen nur um kalkulatorische Kosten handelt.

Anders siehts bei Grosseinsaetzen wegen Fussball oder Castorchaoten aus und selbst da zahlts der Steuerzahler.

Geschrieben
Auf Jedenfall ist es nicht strafbar, weder für die Polizei noch für den Waffenjongleur.

Bei der Polizei bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher. Da ich eigentlich nur den Artikel kenne und keine weiteren Beweislagen, drängt sich mir hier der Verdacht auf Nötigung auf.

Da sollte man schon mal auf einer Anzeige gegen Unbekannt rumdenken. Straftaten im Amt oder Amtsmissbrauch wäre auch zu überlegen. Warum gibt er denn "reumütig" alles ab ? Hätte er eine Straftat begangen, wären Waffe und Schein sichergestellt worden. So hat er nur unter massivem Druck gehandelt. Aber ohne irgendeine Rechtsgrundlage.

Geschrieben
Skin Heads können soviele kleine Waffenscheine haben wie sie wollen, wenn die mit einer K Waffe rumlaufen, nimmt die Polizei denen diese Waffe sehr warscheinlich ab.

Was hat denn bitteschön "SKINHEAD sein" mit automatischem "nicht Waffen haben/besitzen dürfen" zu tun???

Ich glaube dieverwechseln Skinhead (nichtpolitisch) mit irgendwelchen faschistischen Glatzen????

skinkeinenazi.gif

gandhi.gif

Geschrieben

Ganz einfach, aus Sicht des Staates ist eine Waffe eine Gefahr.

Und wenn jemand eine Waffe bei einem Zivilisten sieht ist es erstmal eine Gefahr, egal ob er nun eine Erlaubnis hat oder nicht.

Aber nur bei Zivilisten. Einer Polizeistreife wurden wohl noch nie die Waffen abgenommen.

Und seien wir mal ganz ehrlich, jetzt wo ich weiß das der Herr seine Gaspistole los ist, fühle ich mich schon viel sicherer.

Jetzt kann mir ja garnichts mehr passieren :00000733:

Geschrieben
Ganz einfach, aus Sicht des Staates ist eine Waffe eine Gefahr.

Und wenn jemand eine Waffe bei einem Zivilisten sieht ist es erstmal eine Gefahr, egal ob er nun eine Erlaubnis hat oder nicht.

Aber nur bei Zivilisten. Einer Polizeistreife wurden wohl noch nie die Waffen abgenommen.

Und seien wir mal ganz ehrlich, jetzt wo ich weiß das der Herr seine Gaspistole los ist, fühle ich mich schon viel sicherer.

Jetzt kann mir ja garnichts mehr passieren :00000733:

Du bist Zivilist, besitzt Waffen und schiesst IPSC? Du bist eine Gefahr! Ich fühle mich erst wieder sicher, wenn man DIR Deine Waffen abgenommen hat.

Unglaublich, solche Worte aus der Tastatur eine Sportschützen , *kopfschüttel*.

Geschrieben
Wie auch immer die tatsächliche Rechtslage ist; nach meinem Ermessen ist es nicht notwendig ein Auto mit mehr als 60 PS zu fahren.

Hoffentlich werden bald alle Fahrer von Autos über 60 PS angehalten, ihr Führerschein freiwillig eingezogen und die Fahrzeuge freiwillig vernichtet.

Ein Schritt weiter auf dem Weg in die schöne neue Welt.

Grün aus

TB

Volltreffer! :appl:

Gruß

Erik

Archiviert

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