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IGNORED

Waffenversand per DHL Express Eigenhändig


AdventureQ

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Eine wenige Händler versenden mit DHL (Paket, eigenhändig, Rückschein). Die haben aber eine Sondervereinbarung mit DHL und das vermutlich nur, weil das Risiko bei bekannten Händlern einschätzbar ist und die DHL diese Kunden nicht verlieren möchte. Ansonsten ist weder bei UPS, Hermes, DHL oder DPD der Versand von Waffen möglich. Alle diese Unternehmen schließen den Versand von Waffen aus, wenn nicht ausdrücklich, dann über Hintertüren.

http://www.buechsenmacherverlag.de/main/in...p;beitrag_id=38

Das ist doch aber Blödsinn!

Ich habe in den letzten Jahren immerwieder bei DHL nachgefragt und mit DHL Express eigenhändig national ist es auf jeden Fall erlaubt Waffen zu versenden!

Fragt halt einfach selber nochmal nach.

Meine letzte Anfrage war vom Februar 2009:

Sehr geehrter IMI,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Schusswaffen können sie über den Expressversand versenden . Schusswaffe und Munition müssen getrennt , aber können in einem Paket verschickt werden .( Munition darf nicht mehr in der Waffe sein .)

Für eine vollständige Preisauskunft zu Ihrer Sendungsart, bitten wir Sie uns folgende Angaben mitzuteilen:

- genaue Abmessungen in cm

- genaues Gewicht in kg

Haben Sie noch Fragen? Unsere Kundenberater stehen Ihnen auch unter der unten aufgeführten Serviceline gerne zur Verfügung.

Wenn Sie uns per E-Mail antworten, senden Sie uns bitte Ihre ursprüngliche Anfrage mit.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Henkel

DHL Express Germany GmbH

Kundenservice

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Und hier von heute eine weitere Stellungnahme von DPD

Versand von Einzel- oder Ersatzteilen und Zubehör von Schusswaffen bei DPD

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie über den Versand von Ersatz- bzw. Einzelteilen von Schusswaffen sowie über die Verzollung von Waffen und Explosivstoffen in Drittländer bei DPD informieren.

1. Schusswaffen sind nach Ziffer 3.1.6. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DPD Classic generell national und international von der Beförderung ausgeschlossen. Auch wenn es sich um Schusswaffen handelt, bei denen z. B. durch Abmontieren oder Sperren eines einzelnen Teils die Waffe nur vorübergehend unbrauchbar gemacht und so befördert werden sollen, bleibt der Charakter einer Schusswaffe und das damit verbundene Risiko erhalten, da diese Schusswaffen mit wenig Aufwand wieder einsatzfähig gemacht werden können. In diesen Fällen besteht ebenfalls ausnahmslos der absolute Beförderungsausschluss nach den AGB.

2. Anders ist die Beurteilung der Beförderung von Einzel- oder Ersatzteilen von Schusswaffen (sofern es sich nicht um zerlegte Waffen handelt, welche in einem Paket versandt werden). Es besteht nach der Rechtslage in Deutschland grundsätzlich kein gesetzliches Verbot für die Beförderung von Schusswaffenteilen. Daher fallen einzelne Teile von Schusswaffen oder deren Ersatzteile (z. B. Lauf, Kolben, Griff, Abzug, etc.) nicht unter den genannten Beförderungsausschluss. Dies gilt auch für Zubehör, z. B. Zielfernrohre oder Teile von Bolzenschussgeräten, denn bei Verlusten solcher Pakete besteht nicht die objektive Gefährlichkeit, wie dies der Fall bei (kompletten) Schusswaffen ist, wenn diese in falsche Hände gelangen und möglicherweise zur Begehung von Straftaten genutzt werden oder es zu Unfällen kommt. Aus diesem Grund wird der heutige Beförderungsausschluss der AGB weder durch eine weite Auslegung der bestehenden Formulierung noch im Rahmen späterer Überarbeitung durch entsprechende Ergänzung der Formulierung auf einzelne Teile ausgeweitet.

Und wer sich auf nicht zugelassene Versandwege trotz der Warnungen verlässt muss sich nicht wundern wenn eines Tages keine WBK mehr da ist.

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Und wer sich auf nicht zugelassene Versandwege trotz der Warnungen verlässt muss sich nicht wundern wenn eines Tages keine WBK mehr da ist.

Die AGB sind Geschäftsbedingungen. Wenn Du diese brichst, wirst Du dafür nicht verurteilt, sie sind kein Gesetz. Du hast einen Vertrag gebrochen, und somit kein Anrecht auf die Erfüllung durch den Vertragspartner. Der Versicherungsschutz ist also definitiv hinüber, wenn eine so versandte Waffe abhanden kommt. Vom Gesetz her ist die Beförderung nicht verboten.

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Es gibt nur zwei möglichkeiten Waffen zu versenden die für euch einzige ist diese http://www.overnite-online.de/v1/index.htm kostet natürlich mehr aber absolut auf der gesetzlich sicheren Seite.

Arbeitest du da? ;)

Ansonsten finde ich die Seite schrecklich untransparent, wo stehen denn da die speziellen Preise für den Waffenversand?

Beim oberen Link kommt nur eine Login Seite und beim Preisfinder kommt irgendwas über 50 EUR raus, das kanns ja wohl nicht sein...

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Arbeitest du da? ;)

Ansonsten finde ich die Seite schrecklich untransparent, wo stehen denn da die speziellen Preise für den Waffenversand?

Beim oberen Link kommt nur eine Login Seite und beim Preisfinder kommt irgendwas über 50 EUR raus, das kanns ja wohl nicht sein...

Mir ist doch völlig Banane ob und wie jemand seine Waffen befördern lässt! Dies ist nur eine Info für Leute die es richtig machen wollen um nicht Ihre WBK zu verlieren denn eines ist klar der Versender hat dafür sorge zu tragen das die Waffen an einen Berechtigten ausgeliefert werden, Ende mehr gibt es doch gar nicht zu sagen, verstehe gar nicht was dies mit guter oder schlechter Homepage AGB's oder schlechte AGB's zu tun hat, dies ist schlicht und ergreifend Gesetzeslage und es wäre gut wenn sich so viele wie möglich daran halten würden damit nicht die nächste Welle losgetreten wird falls die Waffen dann in falsche Hände übergeben werden und dieser damit einkaufen geht .

Aber hier nochmals was vom VDB:

Versand von Waffen

Ein typischer Fall, wie er anscheinend zuhauf noch jeden Tag beim Versand von Waffen vorkommt.

Ein Waffenhersteller oder –händler will seinem Kunden eine Waffe zusenden. Hierzu beauftragt er einen gewerblichen Transporteur. Da dieser den eigentlich waffenrechtlich berechtigten Empfänger nicht antrifft, gibt er die Waffe beim Nachbarn ab oder stellt sie in den Hausflur.

Wie ist diese Verfahrensweise waffenrechtlich zu beurteilen?

Es ist hier auf § 34 Abs. 1 WaffG zu verweisen. Abs. 1 enthält die Grundnormen für das Überlassen von Waffen und Munition. Waffen und Munition dürfen demnach nur überlassen werden, wenn die ausreichende Berechtigung des Empfängers ent-weder offensichtlich oder aber gegenüber dem Überlassenden nachgewiesen wor-den ist.

Für die Fälle der gewerbsmäßigen Beförderung durch einen Anderen an einen Drit-ten kommt § 34 Abs. 1 Satz 5 WaffG zum Tragen. Dort heißt es: „Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr.1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.“

Damit wird deutlich, dass in diesem Fall der Versender (z. B. Hersteller oder Händler) für das Überlassen an den Berechtigten und somit für die Prüfung der ausreichenden Berechtigung des letztendlich empfangenden Dritten waffenrechtlich weiter verantwortlich ist, wobei eine Identitätsprüfung einen unverzichtbaren Bestandteil der Berechtigungsprüfung darstellt.

Daraus ergibt sich, dass auch bei einer „Zwischenschaltung“ eines gewerblichen Transporteurs, die waffenrechtliche Verantwortung, dass die Waffen oder Munition nur an den Berechtigten übergeben werden, beim Versender (z.B. Hersteller oder Händler) bleibt.

Das bedeutet: Übergibt der gewerbliche Transporteur Waffen oder Munition nicht an den Berechtigten, sondern an einen „Ersatzempfänger“ z.B. einen Nachbarn, stellt dies ein Überlassen an einen Nichtberechtigten und somit ein Verstoß gegen § 34 WaffG dar. Dieses Vergehen gem. § 52 Abs. 3 Nr. 4 WaffG, welches mit Freiheits-strafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, hat aufgrund der o.g. Ausgestaltung des § 34 Abs. 1 Satz 5 WaffG aber nicht der gewerbliche Transpor-teur zu verantworten, sondern der Versender (z.B. der Hersteller oder Händler). Dieser kann einer entsprechenden strafrechtlichen Verurteilung, die eventuell auch zu der Entziehung der waffenrechtlichen Hersteller- oder Handelserlaubnis führen kann, nur entgehen, wenn er den Nachweis erbringen kann, dass er den gewerblichen Transporteur vertraglich angewiesen hatte, nur an den waffenrechtlich Berechtigten die Waffen oder Munition auszuliefern und der gewerbliche Transporteur sich vertragswidrig nicht daran gehalten hat. Weisen die AGB´s des gewerblichen Transporteurs (z.B. bei DHL) aber ausdrücklich darauf hin, dass eine Übergabe auch an „Ersatzempfänger“ wie z.B. Nachbarn möglich ist, bliebe die waffenrechtliche Verantwortung beim Versender (z.B. Hersteller oder Händler) und eine Entlastung wäre nicht möglich.

Fazit: Die waffenrechtliche Verantwortung, dass beim Versand von Waffen oder Munition diese nur an den Berechtigten überlassen werden, liegt ausschließlich beim Versender (z.B. Hersteller oder Händler) und nicht beim gewerblichen Transporteur.

Diese Tatsache scheinen viele Hersteller und Händler zu verkennen oder bewusst zu ignorieren.

Um dieses Risiko für Hersteller und Händler auszuschließen, hat der VDB und der JSM eine Rahmenvereinbarung mit der Fa. Overnite / KEP AG abgeschlossen, bei der sich die Fa. Overnite / KEP AG verpflichtet hat, bei der Auslieferung von Waffen und Munition eine Legitimationsprüfung des Empfängers vorzunehmen und die Ware nur an den Berechtigten zu übergeben. Damit werden die an den Versender (z.B. Hersteller oder Händler) gestellten waffenrechtlichen Anforderungen des § 34 Abs.1 WaffG durch die Fa. Overnite / KEP AG erfüllt.

Erstellt für den VDB von Rechtsanwalt Kl. Gotzen 30. Mai 2006

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Hallo,

der Versand von Waffen, hauptsächlich nachzuweisende bzw. eintragungspflichtige Waffen, ist immer ein Risiko.

Wer auf Nummer sicher gehen will, übergibt nach allen Prüfungen am besten die Waffe selbst an den neuen Besitzer, denn das Risiko trägt immer der Versender.

Falls es doch per Versand sein soll, in der Visier Heft 9 / 09 steht ein interessanter Beitrag und wichtige Hinweise für den Posttransport.

Dort steht, das der Versand per "DHL Express" möglich ist. Außerdem wird der Versender "Overnite" gelobt (www.overnite-online.de).

Im Visierheft ist auch aufgelistet, welcher Versender den Waffenversand in den AGB`s ausschließt bzw. wo es Risiken gibt (z.B. "Nachbarschaftszustellung ist nicht auszuschließen").

Wo es nicht geht: DHL Päckchen / DHL Packet / DPD / FedEx / Hermes / GLS / iloxx / TNT / UPS

Zulässig: Go! / DHL Express / Pakexx ! / Pakexx ECO / Overnite

Bei DHL also nur die Versandform "Expresspacket und eigenhändig".

Aber da man sich selbst am meisten trauen kann, als Verkäufer am besten die persönliche Übergabe vorziehen.

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Hast Du da mal Fundstellen?

Letzte oder vorletzte (ich glaube 09/2009) Visier - alle bekannten Versandunternehmen mit den AGB Fundstellen zum Waffenversandsausschluss und auch diejenigen Unternehmen, mit denen der Waffenversand ausdrücklich möglich ist.

EDIT ... gerade gemerkt, dass der Threat zwei Seiten hat und alles bereits zu dem genannten Artikel gesagt ist :rolleyes:

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Die AGB sind Geschäftsbedingungen. Wenn Du diese brichst, wirst Du dafür nicht verurteilt, sie sind kein Gesetz. Du hast einen Vertrag gebrochen, und somit kein Anrecht auf die Erfüllung durch den Vertragspartner. Der Versicherungsschutz ist also definitiv hinüber, wenn eine so versandte Waffe abhanden kommt. Vom Gesetz her ist die Beförderung nicht verboten.

Auch damit wäre ich vorsichtig. Es ist doch sehr überraschend, wenn ein Transportunternehmen, dass sonst eigentlich alles beim Transport selbst ungefährliche transportiert, den Transport von etwas transporttechnisch gänzlich Ungefährlichem per AGB ausschließt, zu dessen Transport es auch noch nach einem speziellem Gesetz für diese Gegenstände sogar ausdrücklich berechtigt wäre. ;)

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Ich mußte Deinen Bandwurmsatz zwar mehrmals lesen bis ich ihn vollständig verstanden hatte, aber ich glaube ich verstehe was Du sagen wolltest.

Genau das habe ich ja auch gemeint. Das Unternehmen dürfte laut Gesetz transportieren. Aber es will nicht. Versendet man eine Waffe mit ihnen, bricht man den Vertrag, aber nicht unmittelbar ein Gesetz.

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Nnnnnnein, nicht so ganz. :unsure:

Bürgerliches Gesetzbuch Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)

Abschnitt 2 - Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 - 310)

§ 305c

Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

§ 306

Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

§ 307

Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung 1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

...

Naja,

nur weil etwas in irgendwelchen AGBs steht, wird es noch lange nicht wirksamer Vertragsbestandteil, meinte ich damit. :AZZANGEL:

edit: Vollquote weggedingst

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Arbeitest du da? ;)

Ansonsten finde ich die Seite schrecklich untransparent, wo stehen denn da die speziellen Preise für den Waffenversand?

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Doch, kann sein - besonders dann, wenn der entsprechende Transporteur mit Zuschlägen arbeitet und im Bedarfsfall zwischen Real- u. Volumengewicht switcht. Und deshalb erlaube ich mir hier den Hinweis, daß auch wir alle legalen Waffen transportieren (Danke Karsten :rolleyes: ) Das wird -wie bei unseren Wettbewerbern- möglicherweise etwas teuerer sein als auf gut Glück mit dem großen Marktführer.....aber die Plempe kommt dort an wo sie hin soll - Und nur dort !

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Nnnnnnein, nicht so ganz. :unsure:

[...]

Naja,

nur weil etwas in irgendwelchen AGBs steht, wird es noch lange nicht wirksamer Vertragsbestandteil, meinte ich damit. :AZZANGEL:

edit: Vollquote weggedingst

"Irgendwelche AGB" ist nicht wirklich zutreffend formuliert. Die AGB werden im Versandmassengeschäft mit dem Vertragsschluß (Übergabe des Versandstückes gegen Portozahlung) automatisch Vertragsbestandteil. Das gilt nur dann nicht, wenn sich z.B. eine "überraschende Klausel" in den AGB findet und selbst dann gibt es meist noch eine sichernde "salvatorische Klausel" womit die üblichen Klauseln der AGB ihre Gültigkeit behalten ... also speziell bei den Massenanbietern und auch DHL kann man wohl unterstellen, dass die AGB im Wesentlichen rechtmäßig und die expliziten Versandausschlüsse (bei den anderen Transportunternehmen) ebenfalls statthaft und keineswegs "überraschend" sind. Insofern werden die AGB wirksamer Vertragsbestandteil. Das bedeutet nicht, dass ein Verstoß dagegen durch den Versender einen (ggf. sogar strafbaren) Gesetzesverstoß darstellt, beeinträchtig aber das zivilrechtliche Vertragsverhältnis in Bezug auf z.B. Weitertransport nach Kenntniserlangung durch das Versandunternehmen oder den Versicherungsschutz. Dazu könnte dann (das aber wohl mehr eine juristische Theoriedebatte) noch eventuell die Frage des Überlassens an einen Nichtberechtigten (wegen Versandausschluss) mit den entsprechenden Folgen treten.

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hey gun-go,

und wie funzt das bei euch?

was kostets CA?

wo kann ich die knifte abgeben?

Wir haben Festpreise, keine Zuschläge, keine Rechenspielchen - egal wieviele Waffen im Paket sind. Das Paket wird bei dir abgeholt und dem Berechtigen übergeben. Abhol- u. Zustellzeit werden mit dir abgesprochen und auf ein 2 Stunden-Fenster eingegrenzt. Wir stehen mit dir, unserem Fahrer und dem Empfänger permanent in telefonischem Kontakt. In der Regel ist das Paket am nächsten Tag da - in ganz dringenden Fällen liefern wir auch per Sonderfahrt 24Std. am Tag 7 Tage die Woche - das kostet natürlich extra weil die Fahrt dann nur für diesen Transport statt findet.

Einfach das PDF von unserer HP ausdrucken, an uns faxen und wir rufen zurück wann wir abholen dürfen.

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Arbeitest du da? ;)

Ansonsten finde ich die Seite schrecklich untransparent, wo stehen denn da die speziellen Preise für den Waffenversand?

Beim oberen Link kommt nur eine Login Seite und beim Preisfinder kommt irgendwas über 50 EUR raus, das kanns ja wohl nicht sein...

Versende über deinen Waffenhändler, der sollte es dir günstiger anbieten können.

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Sorry Männer, Waffenversand mit DHL ist nicht erlaubt auch nicht mit UPS, DPD usw. kommen die Waffen weg gibt es riesige Probleme. Es steht auch ausdrücklich in den AGB dieser Gesellschaften das Waffentransport nicht erlaubt und somit nicht versichert ist, immer wieder höre ich das Waffen mit diesen ansonsten guten Unternehmen verschickt werden, tut euch dies nicht an ist Verstoß gegen das Waffengesetz, da nicht anhand des Personalausweises überprüft wird ob der Empfänger auch wirklich die Person ist und somit die Waffen teilweide an nicht Berechtigte ausgehändigt werden. Es gibt nur zwei möglichkeiten Waffen zu versenden die für euch einzige ist diese http://www.overnite-online.de/v1/index.htm kostet natürlich mehr aber absolut auf der gesetzlich sicheren Seite.

Gruß Falk

Falsch. In der vorletzten (?) Visierausgabe gibt es einen seitenlangen Bericht über Versandmöglichkeiten, bei wem geht und bei wem nicht.

DHL Express + Eigenhändig ist möglich. Ich habe sogar selbst bei DHL angerufen und angrefragt und die meinten das wäre möglich, halt nur Express + Eigenhändig.

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Ich habe für das Paket 25 Euro Versandkosten bezahlt. Gegen 14.00 Uhr dann klingelte der DHL-Fahrer.

Er fragte: wer ist bitte Herr S***** ? (es befanden sich mehrere PErsonen in diesem Raum).

Ich sagte: um was geht es ? Ich bin Herr S*****

Gut, dann unterschreiben Sie bitte hier, ich habe ein Paket für Sie und schwupps war er wieder weg.

Habe heute mit unserem Fahrer von DHL gesprochen und der rät jedem vom eigenhändigen Versand nur ab, da dies oftmals überlesen wird! Um in diesen Fällen auf Nummer sicher zu gehen empfiehlt er mir nur noch nach dem Postidentverfahren zu versenden. Da ist der Mitarbeiter verpflichtet die Ausweisdaten zu prüfen und aufzunehmen. Kostet wohl 2 bis 3 Euro mehr, aber bringt wohl mehr Sicherheit.

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Falsch. In der vorletzten (?) Visierausgabe gibt es einen seitenlangen Bericht über Versandmöglichkeiten, bei wem geht und bei wem nicht.

DHL Express + Eigenhändig ist möglich. Ich habe sogar selbst bei DHL angerufen und angrefragt und die meinten das wäre möglich, halt nur Express + Eigenhändig.

Dieses, nie endende Thema, gibt immer wieder neue Erkenntnisse und Spekulationen preis.

Auch ich habe mal bei DHL angerufen und mir wurde erklärt, dass Waffenversand über Express + Eigenhändig nur Firmen vorbehalten ist. Beim nächsten Anruf, eine anderer Mitarbeiter sagt wieder völlig was anderes. Man muß sich die AGB´s durchlesen und dann selbst entscheiden. Übrigens, Packstation wäre evtl. eine Alternative. Hab´s selbst schon praktiziert.

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  • 3 Wochen später...

Servus !

Allen Unkenrufen hier zum Trotz kam vorhin folgender Brief von DHL Express (o.k., sie haben zwar geschrieben, dass ich angeblich mit der Laufzeit nicht zufrieden gewesen wäre, aber es zählt das Ergebnis):

f2ms5g.jpg

Der Zeitaufwand war 1 x Fax und 2 x E-Mail...aber ich denke mal, dass der Fahrer zumindest informiert wurde, dass es bei Versand "'Eigenhändig" auch die Ware nach Kontrolle übergibt.

Und die 25 Euronen für den Versand gab´s auch zurück, was will man mehr...nur nicht immer alles ignorieren !

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ist nichts neues, meine Waffen landen trotz Vermerk eigenhändig meistens bei irgendwelchen Nachbarn...zum Glück sind die Leute auf dem Land noch ehrlich ;-))

Auf die Arbeit habe ich mir auch schon eine schicken lassen - das Paket brachte dann der Hol und Bringedienst...lol

Sven

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