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IGNORED

Was darf kontrolliert werden?


steven

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Wenn ich mich hier durchlese und die Haltung einiger User beurteile, bin ich mir sicher, daß sie nicht den richtigen Weg gehen.

Klaus Jansen vom MDK sagt, die Politik habe sich hinter den Waffenbesitzern getäuscht.Bei mehr als 50% der durchgeführten Kontrollen in BW sei es zu Beanstandungen gekommen, so Innenminister Rech.

Siehe hier; http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...inalbeamter_bdk

Wer immer diese Statistik nun angefertigt oder verfälscht hat, sie wird benutzt!

Früher war jeder mal für sich selbst verantwortlich. Seit Winnenden ist das zumindest im Waffenrecht nicht mehr so.

Wir alle, die die wir unsere Waffen ordnungsgemäß verwahren wären besser beraten, dies den Behörden auf Verlangen aufzuzeigen anstatt uns zu verweigern. Man kann sich nämlich auch selbst ins Aus schießen.

Wem wird am Ende wohl die Politik glauben schenken und sich im Zugzwang sehn? Leuten wie Jansen und Rech!

Uns hat man eine Bringschuld auferlegt und so doof ich das auch selber finde, wir sollten ihr nachkommen.

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Klaus Jansen vom MDK sagt, die Politik habe sich hinter den Waffenbesitzern getäuscht.Bei mehr als 50% der durchgeführten Kontrollen in BW sei es zu Beanstandungen gekommen...

Herr Jansen vom BDK hat, egal, wie die Statistik aussieht, wie sie erstellt wurde etc..., immer die gleiche vorgefertigte Meinung.

Der Mann hat den Anti-Waffenbesitz-Lobbyismus zum Programm erhoben und ist nicht mehr als seriöse, unabhängige Stimme

zum Thema zu betrachten.

Herr Jansen sollte doch mal seine Kollegen in Österreich oder der Schweiz fragen, zu wievielen Delikten mit legalen Schusswaffen

es dort - angesichts z.T. deutlich geringerer Erwerbs- und Aufbewahrungsvorschriften - kommt!

Aber das interessiert ihn (s.o.) gar nicht.

Ich gebe dir allerdings - unabhängig von den diskutierten Fakten - grundsätzlich recht. Die Überprüfungsergebnisse,

wie auch immer sie zustande gekommen sein mögen, werden gegen uns instrumentalisiert.

Von daher wäre es geradezu kontraproduktiv, wenn die, die waffenrechtlich auch bezüglich der Aufbewahrung "auf Höhe" sind

(und das dürften fast alle hier sein) auch noch die Überprüfungen abblocken... dann sieht die Statistik tendenziell weiterhin schlecht aus.

Gruß,

karlyman

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Von daher wäre es geradezu kontraproduktiv, wenn die, die waffenrechtlich auch bezüglich der Aufbewahrung "auf Höhe" sind

(und das dürften fast alle hier sein) auch noch die Überprüfungen abblocken... dann sieht die Statistik tendenziell weiterhin schlecht aus.

Gruß,

karlyman

Hallo karlyman

was denkst du werden unsere Gegner machen, wenn wir auf ihr Verlangen mehr preis geben, wie im WaffG steht? Sie werden sicherlich nicht sagen, die braven Wqaffenbesitzer tun alles und geben dann ruhe. Eher freuen die sich, daß wir ihnen schön aus der Hand fressen und holen zum nächsten Schlag aus. Seit 2003 kommt auf jeden Kompromis, den wir eingehen, eine neue Verschärfung. Nicht kuschen sondern angreifen ist angesagt. Wenn die "ich habe ja nichts zu verbergen" Fraktion das sagen hat, werden wir wirklich irgendwann in naher Zukunft mit unkenntlich gemachten Laserwaffen auf rosa Mon itore schießen. Nach jedem Fußbreit Rückschritt wird der Nächste erneut gefordert.

Steven

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Hallo karlyman

Seit 2003 kommt auf jeden Kompromis, den wir eingehen, eine neue Verschärfung.

Man geht Kompromisse mit uns ein? Davon habe ich nichts bemerkt.

Auch nicht, als ich letztes Jahr eine Pump-Flinte schrottete, die ich mal legal erwarb, seit Abril 2008 jedoch nicht mehr gesetzeskonform war.

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Wir haben in dieser Diskussion hier zwei Grundpositionen.

  1. Die eine Gruppe vertritt die Auffassung, LWB hätten sich auf Verlangen der Behörden auch nackig zu machen und es sei Problem und Sache der LWB, dem Staat zu beweisen, dass sie Gute Jungens sind und sich an ihre Aufbewahrungspflichten nach § 36 Abs. 1 und 2 WaffG gehalten haben. ("schuldig bis zum Beweis des Gegenteils")
  2. Die andere Gruppe vertritt die Auffassung, LWB sind nur zu dem verpflichtet, was auch in tatsächlich in Gesetz und Verordnung steht und im Übrigen ist es Problem und Aufgabe des Staates, zu beweisen, dass sie Böse Buben wären und gegen die Aufbewahrungspflichten nach § 36 Abs. 1 und 2 WaffG verstoßen hätten. ("unschuldig bis zum Beiweis des Gegenteils")

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Das ist prinzipiell zutreffend Mausi- aber man vergisst dabei die Eigenarten des Ordnungrechtes. Hier ist es tatsächlich so, dass bei einer angenommenen Gefahr einige feuchte Träume bekommen und die ganze Palette abarbeiten. Und dies ist ihnen möglich. Leider. Auf der anderen Seite muss man auch berücksichtigen, dass ohne diee Eigenarten z.B. eine Demo von bekannten Gewalttätern nie im Vorgriff verboten werden könnte, wenn erst der Beweis des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht erbracht werden müsste. Alles hat immer mindestens zwei Seiten- auch, wenn das einige hier (du gehörst NICHT dazu) einfach nicht einsehen wollen/können.

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Ich hätte da mal eine Frage:

Darf ich eine Kurzwaffe in einem "B Würfel" der der Norm entspricht, 30 Kilo wiegt und mit der Wand stabil

verbolzt ( Abrisskraftaufwand allerdings unbekannt )ist, aufbewahren und darf in diesem Würfel folgendes Behältnis :

http://www.amazon.de/Master-Lock-Schloss-S...3557804-2586318

verschlossen aber mit 6 passenden Partonen liegen.

Oder muß der Munitionsbehälter fest mit dem B Würfel verbunden sein.

Oder darf in dem B Würfel überhaupt keine Munition sein,

Oder darf die Mun in diesem Falle nur in einem klassifiziertem Behältnis sein.

Vielen Dank

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Ich hätte da mal eine Frage:

Darf ich eine Kurzwaffe in einem "B Würfel" der der Norm entspricht, 30 Kilo wiegt und mit der Wand stabil

verbolzt ( Abrisskraftaufwand allerdings unbekannt )ist, aufbewahren und darf in diesem Würfel folgendes Behältnis :

http://www.amazon.de/Master-Lock-Schloss-S...3557804-2586318

verschlossen aber mit 6 passenden Partonen liegen.

Oder muß der Munitionsbehälter fest mit dem B Würfel verbunden sein.

Oder darf in dem B Würfel überhaupt keine Munition sein,

Oder darf die Mun in diesem Falle nur in einem klassifiziertem Behältnis sein.

Vielen Dank

Diese Fragen beantwortet am besten § 13 AWaffV (4) Satz 2

"Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden."

Gruß

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Wir haben in dieser Diskussion hier zwei Grundpositionen.

  1. Die eine Gruppe vertritt die Auffassung, LWB hätten sich auf Verlangen der Behörden auch nackig zu machen und es sei Problem und Sache der LWB, dem Staat zu beweisen, dass sie Gute Jungens sind und sich an ihre Aufbewahrungspflichten nach § 36 Abs. 1 und 2 WaffG gehalten haben. ("schuldig bis zum Beweis des Gegenteils")
  2. Die andere Gruppe vertritt die Auffassung, LWB sind nur zu dem verpflichtet, was auch in tatsächlich in Gesetz und Verordnung steht und im Übrigen ist es Problem und Aufgabe des Staates, zu beweisen, dass sie Böse Buben wären und gegen die Aufbewahrungspflichten nach § 36 Abs. 1 und 2 WaffG verstoßen hätten. ("unschuldig bis zum Beiweis des Gegenteils")

Vielleicht hat aber die erste Gruppe das Gesetz gelesen und verstanden und die zweite Gruppe eben nicht. Ich bin gespannt, wie das in einem Fall einer bei dir durchgeführten Kontrolle ausgeht.

Gruß

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Danke für Deine schnelle Antwort, was mich immer noch stutzig macht ist das Wort "Innenfach". Das könnte meiner Meinung nach derart ausgelegt werden, das der Munitionsbehälter untrennbar mit dem umgebenden Behälter verbunden sein muss. Mein Beispielbehälter wäre sicherlich nicht so leicht zu knacken wie manch anderer Behälter in dem man mun aufbewahren darf, aber es läge eben lose im Schrank.

Und was besagt genau "Schwenkriegelschloss". Gibts da irgendeine Definition oder kann das sozusagen jedes Schloss sein, das man so gerade nicht mit bloßen Händen aufbekommt.

EDIT: Der von mir vorgeschlagene Behälter ist aus Aluminiumguss, sehr stabil aber im Gesetz steht eben Stahlblech. Ist Aluguss wohl dem Stahlblech gleichgestellt ?

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Nein,

es ist ein Bescheid und er wird nur nicht zwingend dem Empfänger vorher zur Kenntnis gebracht, weil das u.U. nicht so ganz zielführend ist. Aber i.d.R. wird er beim Antreffen des Empfängers diesem aber auch soweit dieses aus Gründen des Verfahrens möglich ist vor bzw. bei der Durchsuchung zur Kenntnis gebracht.

Wo ist der Uwe, wenn man ihn mal gebrauchen könnte?! <_<

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Wo ist der Uwe, wenn man ihn mal gebrauchen könnte?! <_<

In Wittenburg bei Hagenow! :eclipsee_gold_cup:

Ist doch nicht so wichtig!

Kommt einer mit einem Beschluß oder Bescheid bei einem Waffenbesitzer, wird ihm dieser doch eher in der "Liegeposition" präsentiert.

War Freitag auf meinem Platz und habe mich mit meinem Präsidenten (nicht der Pol.-Präs.) unterhalten. Dort war Maybritt I. "aufgeschlagen" um eine Sendung bezüglich der Waffenaufbewahrung zu moderieren.

Die Waffenkammer hat sie nicht gezeigt bekommen und das Gespräch wurde zerschnitten, so dass keine vernünftige Aussage zustande kam.

Das Schießen auf Wurfscheiben wurde zusammengeschnitten, so dass es wie eine "Ballerei" aussah!

Was sagt uns das?

Traue der Presse nur so weit, wie Du sie siehst!

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es ist ein Bescheid und er wird nur nicht zwingend dem Empfänger vorher zur Kenntnis gebracht, weil das u.U. nicht so ganz zielführend ist. Aber i.d.R. wird er beim Antreffen des Empfängers diesem aber auch soweit dieses aus Gründen des Verfahrens möglich ist vor bzw. bei der Durchsuchung zur Kenntnis gebracht.

Nun ja, in der Regel nach kaputter Tür und eben in gefesselter Position, so dass man schon den Text vorlesen sollte!

Versuche diese Art in der Regel zu vermeiden, geht aber leider nicht immer!

Wann dürfen wir uns über dieses Machwerk aufregen?

Michael

Wurde schon vor längerer Zeit gesendet und war eben Müll!

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