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IGNORED

Verkauf einer Waffe und Neukauf im gleichen Kaliber


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

wie wäre es zu handhaben, wenn ich meine Pistole 9mm Luger verkaufen wollte und mir im gleichen Zuge eine andere Waffe in gleichem Kaliber kaufen möchte?

Muss ich dann wieder einen Bedürfnisantrag beim Verband stellen und bei der Waffenbehörde einen Voreintrag eintragen lassen? Oder trägt mir der Sachbearbeiter beim Austrag der "alten" Waffe einen Voreintrag in die WBK ein?

mephisto0815

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Gast solideogloria

Es soll Sachbearbeiter geben, die sich hierauf einlassen. Da ja das Bedürfnis nicht wegfällt und es sich nur um einen "Waffentausch" handelt liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters hierzu ja zu sagen. Eigentlich sollte das immer gehen. Aber ich habe schon von Behörden gehört, die einen neuen Antrag sehen wollen. Also direkt die Behörde fragen.

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Stimmt, den Tausch gibts offiziell nicht im WaffG.

Wenn das Bedürfnis für die zu überlassende Waffe nach WaffG2002 oder später über den Verband nachgewiesen worden ist, spielen die meisten Waffenbehörden allerdings mit. Andere erkennen eine Bedürfnisbescheinigung bis maximal ein Jahr an und wieder andere bleiben knallhart und verlangen erneut das volle Programm.

Viel Glück !

:)

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Alte Waffe wird ausgetragen, neue Waffe muß eingetragen werden.

Sind i.d.R. zwei voneinander unabhängige Vorgänge. Heißt also, den ganzen Voreintragungskram von vorne durchlaufen.

Ob da ein SB Möglichkeiten der Kulanz hat, wage ich zu bezweifeln.

:-((

Gruß,

André

(In welchem Verband bist Du? Du könntest evtl. eine 2. 9 mm beantragen, wäre sogar noch billiger, da Du die alte nicht austragen lassen mußt. Du bekämst dann natürlich nicht die Kohle für den Verkauf der alten 9 mm.)

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Das ganze Prozedere wird verlangt, wenn Dein SB so will.

Bisherige Erfahrung, SB will in der heutigen Zeit das ganze Pozedere. Habe schon gefragt, weil würde alten Colt gegen S&W neu austauschen wollen. Neu ist günstiger als Reparatur alt.

Ist zwar irgendwie Unsinn, aber so ist nun mal das unlogische WaffG.

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Stimmt, den Tausch gibts offiziell nicht im WaffG.

Das wäre übrigens einer meiner ersten Dinge, die ich am WaffG ändern würde... wenn ich denn nur könnte.

Auch 2/6 sollte bei einem "Neu gegen Alt" nicht gelten.

Der "postive Nebeneffekt für alle Waffenhasser" wäre übrigens, dass viele Schützen weniger Waffen hätten.

Wenn ich nämlich die alte gegen eine neue Waffe tauschen könnte, hätte ich zahlenmäßig nicht mehr Waffen als vorher - und hätte es wohl schon getan.

So muss ich eben ein halbes Jahr warten und die neue Waffe beantragen - warum sollte ich dann eine andere Waffe hergeben und für den Austrag sogar noch etwas bezahlen?

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Auch 2/6 sollte bei einem "Neu gegen Alt" nicht gelten.

2/6 sollte komplett wieder abgeschafft werden. Was bringt die Rechnerei mit den sechs Monaten außer doofen Diskussionen zwischen Waffenbesitzer und Waffenbehörde überhaupt und warum sind davon nur organisierte Sportschützen betroffen ? :huh:

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Bin da etwas gelackmeiert gewesen. VOR dem Inkrafttreten der Verschärfung des WaffG dieses Jahr hat mein SB mir per Mail zugesagt, dass ein Schrieb des Vereins ausreicht, der den Wechsel begründet. Meine alte KK habe ich einem Vereinskollegen verkauft, der beim gleichen SB ist.

Dann wollte ich die Option NACH der Verschärfung ziehen und dann hieß es auf einmal "komplettes Brimbamborium" natürlich mit voller Gebührenhöhe für Voreintrag, Mun.-Eintrag, Finaleintrag, Austragung, Verandsgebühren ....

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