andi2105 Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Hallo an alle, ich habe folgende Frage, die mir selber eigentlich dumm vorkommt, da ich mich jedoch mit meiner zuständigen Behörde auseinandersetzen muss, habe ich mich entschlossen, euch um eure Meinung zu fragen: Seit einigen Jahren bin ich im Besitz mehrerer Flinten Kaliber 12/76 mit dazugehörigem Munitionserwerb. Da ich aber sportlich schiesse und seit vielen Jahren nur noch Munition Kaliber 12/70 dafür zugelassen ist, habe ich auch bisher nur diese erworben und nie Schwierigkeiten beim Kauf gehabt. Nun habe ich mir einen Voreintrag für eine neue Flinte geben lassen und weil ich noch nicht genau weiss, ob diese Kaliber 12/70 oder 12/76 hat, ist der Voreintrag nur mit Kaliber 12 gemacht worden. Die gute Dame auf dem Amt hat allerdings die Bemerkung gemacht, wenn ich mich entschliessen sollte, eine Flinte Kaliber 12/70 zu kaufen, bräuchte ich einen neuen Munitionserwerb, da ich ja angeblich keine 12/70 Munition kaufen dürfte..... Stimmt das, oder liegt die gute Dame einfach verkehrt?? Wenn sie verkehrt liegen sollte, und da bin ich mir zu 99% sicher, wäre es klasse, wenn einer von euch einen Link oder einen Nachweis wüsste, den ich der Behörde geben kann. Denn dieser Munitionserwerb kostet ja auch wieder extra. Mfg andi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Die Erwerbsberechtigung 12/76 schließt logischerweise alle kürzeren 12er Patronen mit ein! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Die gute Dame liegt verkehrt... Lies Dir das mal durch, druck es aus und lege es ihr vor... Munition_kleinerer_Kaliber.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
andreas2044 Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 also bei mir steht nur .12 drin ... mehr nicht! ich hätte auch eine waffe in 12-89 kaufen können ... nun habe ich eine Benelli M4 in 12-76 und es hat sich nichts geändert! da habe ich ja glück mit meinem amt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
mephisto0815 Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Hallo, lass dir eine "Neue Gelbe WBK" ausstellen, das ist billiger als ein Voreintrag auf Grün. Und es macht dich etwas beweglicher, du kaufst die Waffe die du möchtest und gehst dann binnend 2 Wochen zum Amt und lässt sie eintragen. Der Munitionserwerb ist bei den Eintraggebühren von 17.90 Euro inklusive. mephisto0815 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 also bei mir steht nur .12 drin ... mehr nicht!ich hätte auch eine waffe in 12-89 kaufen können ... Wenn das tatsächlich sooo drin steht, dann nicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Hallo,lass dir eine "Neue Gelbe WBK" ausstellen, das ist billiger als ein Voreintrag auf Grün. jupp, aber nur wenn die " Flinte" auf Gelb geht........ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Der Munitionserwerb ist bei den Eintraggebühren von 17.90 Euro inklusive. 12,78 € für einen Sportschützen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jagerloisel Posted November 5, 2009 Share Posted November 5, 2009 Da hab ich denn auch noch eine Frage im Anhang... laut des BDMP schreibens kann man 22 kurz aus 22LFB verschießen.. Klassiche Frage bei der Jägerprüfung war aber 22 kurz gibt es nicht auf Jagdschein weil Kurzwaffenmunition ..?? wie sieht das nun aus hatt sich da was geändert? gruß J. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted November 5, 2009 Share Posted November 5, 2009 22 kurz....Kurzwaffenmunition ... Mal abgesehen von der rechtlichen Fragestellung stimmt das mit der "Kurzwaffenmunition" schon rein technisch/faktisch nicht. Es gibt sehr wohl Langwaffen, die die .22 kurz verschießen, u.a. Repetierbüchsen von Remington und Marlin. Also nix mit reiner "Kurzwaffenmunition"... Gruß, karlyman Link to comment Share on other sites More sharing options...
sunnygun Posted November 5, 2009 Share Posted November 5, 2009 Das mit den anderen Kalibern wissen selbst manche Waffenhäuser nicht. Ich hab mir in meine Grüne halt noch eine Bemerkung eintragen lassen das die Munitionserwerbsberechtigung auch für 12/70 und 12/67,5 gilt. Übrigens Grün weil VRF. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted November 5, 2009 Share Posted November 5, 2009 Ich habe eine 12/89er Flinte und entsprechenden Munitionserwerbs-Eintrag. Der umfasst rechtlich auch den Erwerb von allem in Kal. 12 "darunter liegendem", also 12/76, 12/70, 12/67, 12/63.... ist die gleiche Sache wie mit .357 Mag./.38 Sp. oder .44 Mag./.44 Sp. Bei "meinem" Standard-Waffenfachhändler/Mun-Händler habe ich da keinerlei Probleme. Bin gespannt, ob irgendwann mal ein (nicht einschlägig rechtskundiger) Händler diesbezüglich Probleme macht. Gruß, karlyman Link to comment Share on other sites More sharing options...
mephisto0815 Posted November 5, 2009 Share Posted November 5, 2009 12,78 € für einen Sportschützen. ... und warum habe ich dann letzte Woche 17,90 Euro für meinen K31 bezahlt? Soll ich Beschwerde einlegen? mephisto0815 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 5, 2009 Share Posted November 5, 2009 Vermutlich ist er in seiner Liste wieder verrutscht und hat bei den Jägern nachgesehen (das waren damals 35 DM, für Sportschützen 25 DM). Der K. wollte dies bei mir auch mal als um gleichzeitig 2 Einträge ging, habe dann Einspruch eingelegt und es wurde dann von H. berichtigt. Aber tröste dich - ich habe jetzt von anderen in H´heim erfahren, dass er 17,90 € verlangt... ist vielleicht auch System von ihm. Link to comment Share on other sites More sharing options...
andi2105 Posted November 5, 2009 Author Share Posted November 5, 2009 danke für eure schnellen Antworten,werde mich jetzt mal gepflegt mit der netten Dame auseinander setzen. gruß Andi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted November 5, 2009 Share Posted November 5, 2009 ... und warum habe ich dann letzte Woche 17,90 Euro für meinen K31 bezahlt? Soll ich Beschwerde einlegen? Anscheinend gilt die bundesweite alte Gebührenliste nicht mehr. Letztens hab ich auch einen anderen, auf volle, glatte Euro aufgerundeten Bescheid bezahlt. Es könnte sein, das das jetzt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. Wenn ich mal wieder beim SB aufkreuze, werde ich ihn mal fragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 5, 2009 Share Posted November 5, 2009 So ist es. Die Kommunen machen eigene Kostenaufstellungen und berechnen danach den Preis einer "Serviceleistung" Wie im richtigen Leben - nur hier kannst du dir den Anbieter nicht selbst aussuchen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
NicoH Posted November 6, 2009 Share Posted November 6, 2009 Mal abgesehen von der rechtlichen Fragestellung stimmt das mit der "Kurzwaffenmunition" schon rein technisch/faktisch nicht.Es gibt sehr wohl Langwaffen, die die .22 kurz verschießen, u.a. Repetierbüchsen von Remington und Marlin. Die Frage bleibt, ob das rechtlich relevant ist. Eine oft gehörte Ansicht ist, daß nicht die Technik definiert, was Kurz- und Langwaffenmunition ist (dann bliebe kaum etwas Eindeutiges übrig), sondern einzig die im Bundesanzeiger vom 10.01.00 (BAnz. Jahrgang 52, Nr. 38a, 24.02.00) veröffentlichten "Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition", Tabelle 3: "Zentralfeuerpatronenmunition für Kurzwaffen/Kurzwaffen: Pistolen und Revolver". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sigges Posted November 6, 2009 Share Posted November 6, 2009 ... Eine oft gehörte Ansicht ist, daß nicht die Technik definiert, was Kurz- und Langwaffenmunition ist (dann bliebe kaum etwas Eindeutiges übrig), sondern einzig die im Bundesanzeiger vom 10.01.00 (BAnz. Jahrgang 52, Nr. 38a, 24.02.00) veröffentlichten "Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition", Tabelle 3: "Zentralfeuerpatronenmunition für Kurzwaffen/Kurzwaffen: Pistolen und Revolver". Moin. Richtig! Kenne ich auch nur so. Und irgendwie kann ich mir NICHT vorstellen, daß in dieser Liste: "Zentralfeuerpatronenmunition für Kurzwaffen/Kurzwaffen: Pistolen und Revolver" die .22 kurz drin ist .... Somit kann die .22 kurz wohl kaum Kurzwaffenmunition sein ..... Gruß Sigges Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted November 6, 2009 Share Posted November 6, 2009 Richtig, .22lfb ist Randfeuer. Zu finden in der Kategorie "Randfeuerpatronenmunition/Lang- und Kurzwaffen für Randfeuerpatronenmunition". Zumindestens in den Maßtafeln von 1991, die im Buch "Fachkunde nach dem Sprengstoffgesetz" von Klaus Oswald (dürften die meisten Vorderladerschützen und Wiederlader kennen) drin sind. edit: .22 short ist in der selben Kategorie. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 6, 2009 Share Posted November 6, 2009 Anscheinend gilt die bundesweite alte Gebührenliste nicht mehr. So ist es. Die Kommunen machen eigene Kostenaufstellungen und berechnen danach den Preis einer "Serviceleistung" Wie im richtigen Leben - nur hier kannst du dir den Anbieter nicht selbst aussuchen. Bei uns ist die "alte Liste" noch gültig. Mephisto und ich sind beim gleichen SB. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 6, 2009 Share Posted November 6, 2009 Das wird in etlichen Regionen auch noch lange so bleiben, weil es sonderbarerweise (hab ich sonst noch nie erlebt) für die Waffenbehörden keine Frist gibt, bis wann eigene Verzeichnisse erstellt sein müssen. Im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2010, ständig wachsender neuer Gebührentatbestände, den wegen 1:1-Euroumstellung blöden krummen Beträgen, einigen ungerechten Regelungen (z.B. Pauschbetrag für Langwaffenerwerb Jäger gegen Einzelgebühr für Sportschützen) und teils seehr niedriger Sätze (z.B. lächerliche 10,23 Euro für Verbringungserlaubnisse) kommen aber immer mehr Waffenbehörden ganz von selbst in die Gänge. Und manche warten auch einfach erst mal ab, bis es mit der Änderungsflut im WaffG erst mal zu Ende ist. Ist nämlich extrem mühsam, so ein Gebührenverzeichnis alle paar Monate wieder aktualisieren zu müssen. Alle zwei Jahre muss man es eh auf Stimmigkeit prüfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mephisto0815 Posted November 6, 2009 Share Posted November 6, 2009 Hat jemand die Gebühernliste zur Hand? Ich hätte gerne mal eine Ausgabe davon Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 8, 2009 Share Posted November 8, 2009 klick Link to comment Share on other sites More sharing options...
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