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IGNORED

IPSC PARCOUR z. TRAINING IM GARTEN


ComefromHell

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Also, folgende Thematk,

ich wohne mitten in einer Stadt in BW. in einem freistehenden Haus, welches fest umfriedet, bzw. eingezäunt durch große Hecken, Gartenzaun u.s.w. also von aussen nur durch das Gartentor zu betreten, aber durchaus einsehbar.

Ringsrum Nachbarn, relativ friedlich. Das Grundstück ist groß genug, um in diesem locker einen 32 Schuß IPSC Parcour mit allem drum umd dran aufzubauen.

Ist es rechtlich möglich, diesen Parcour trocken zu durchlaufen ,die Scheiben zu bezielen, Mag. wechsel u.s.w.? Natürlich alles ohne Ammo..!

.. um sachliche Antwort wird gebeten. Vielen Dank.

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Ist es rechtlich möglich, diesen Parcour trocken zu durchlaufen ,die Scheiben zu bezielen, Mag. wechsel u.s.w.? Natürlich alles ohne Ammo..!

Also schon mit "echter" Waffe, ja?

Rein vom Gesetz her fällt mir nichts ein was illegal ist.

Streß kann es geben wenn Passanten es entdecken und "einfach mal Meldung" machen. Je nach dem wie die Polizei das dann auffasst, ist von "den kennen wir, der trainiert" bis hin zu "SEK Einsatz" alles denkbar.

ICH persönlich würde es meinen Nachbarn (und mir) ersparen, auch wenn ich im Recht bin.

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Naja, mit einer scharfen Waffe würde ich nicht durch den Garten laufen und so tun, als ob ich Ziele beschieße. Das kann erstens falsch verstanden werden und wenn es nicht DEIN Grundstück ist und dir der Vermieter das nicht genehmigt hat, könnte es dir vielleicht als Führen ausgelegt werden. (Bitte verbessert mich, wenn es anders ist.)

Ich wäre recht vorsichtig. Auch, wenn es dein Grundstück ist, würde ich auf alle Fälle VORHER den Nachbarn kurz erklären, was du da machst.

Just my 2 Cent.

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Zumindest ausgehend von einem freistehenden EFH halte ich das für legal - schließlich handelt es sich um ein Minus zum erlaubten Führen.

Allerdings ist klar, dass es (eher früher als später) erheblichen Erklärungsbedarf geben wird. Ich würde es mir ersparen.

Polizeirechtlich könnte daraus auch eine Anscheinsgefahr erwachsen, denn wer Ziele aufstellt will nach dem allgemeinen Verständnis auch darauf schießen.

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Hallo,

warum nicht einfach mit einem Airsoft es trainieren?

Ist ja dann "nur ein Spielzeug"!!! ;)

Mitlerweile sollen es ganz gute Airsoft.Nachbildungen geben, mit beweglichen Metallschlitten usw.

Also echter als die Echte :D

Und ggf. können ja auch Nachbarskinder ja mitspielen... :00000733:

Ist ja auch noch gleich Nachwuchsförderung :pro:

Und kannst deine Einschüsse sehen... OK ein ziel auf 25m wird sich damit schon schwer anschiessen lassen, aber das willst Du -nehme ich einfach mal an- nicht gerade in ein Trockenübungsparcours üben!

so nur meine Meinung

Gruß

Manue

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Hallo,

warum nicht einfach mit einem Airsoft es trainieren?

Weil er dann auch seine "scharfe" Waffe nehmen kann. Die Aussenwirkung ist die gleiche. Wer will schon wegen einer Softair vom SEK umgenietet werden? Dann doch lieber wegen `ner richtigen.....

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Wenn du nur "trocken", also ohne Schussabgabe trainieren willst, ist die Sache doch ganz einfach.

Dann brauchst du nicht mal eine täuschend ähnliche Softairpistole (diese in Schießhaltung könnte

von den ringsum wohnenden Nachbarn und der kontaktierten Polizei missverstanden werden -

rechtlich zwar zulässig, kann aber in der Tat Scherereien bereiten).

Nein, nimm irgendein buntes Fantasiepistölchen (Spritzpistole vom Sohn o.ä), es reicht, wenn das

Ding einen Pistolengriff und "Abzug" hat. Oder gehe den Parcours völlig "waffenlos", aber in der

richtigen "Trocken"-Haltung, durch. Der Trainingseffekt dürfte gegeben sein.

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Weil er dann auch seine "scharfe" Waffe nehmen kann. Die Aussenwirkung ist die gleiche. Wer will schon wegen einer Softair vom SEK umgenietet werden? Dann doch lieber wegen `ner richtigen.....

wenn die Nachbarn wissen, dass es "nur" 'nen Spielzeug ist, wieso sollte es zum SEK-Einsatz kommen.

Kenne ein Familie, wo jetzt wilde Parcours daheim (=drinnen) kliene Soft-matches oranisiert werden, obwohl davor nur der Papa IPSC schoss.

Danach ist z.T. "gelben Kügelchen sammeln" notwendig, aber die ganze Familie hat Spass daran.

Gruß

Manue

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Naja, aber wenn er nicht mal DAS ohne Probleme machen kann, ....

Ich meinte, die Nachbarn könnten einen für Wischiwaschi halten, wenn man mit `ner imaginären Waffe pengpeng schreiend durch den Garten rennt. Probleme mit dem SEK gibt das sicher nicht, dafür sind dann andere zuständig.

wenn die Nachbarn wissen, dass es "nur" 'nen Spielzeug ist, wieso sollte es zum SEK-Einsatz kommen.

Wenn die Nachbarn wissen, dass du mit `ner scharfen, leeren Puffe durch den Garten keulst, gibts auch keine Probleme. Die kennen dich ja. Probleme bereiten Passanten die eben nicht wissen das es eine Softair oder eben eine Leere ist.

Probiers halt mal aus :spiteful:

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Hallihallo,

dazu zwei Auszüge aus unserem Waffengestz!

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

und

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, ......

Also Training sollte gesetzlich betrachtet kein Problem darstellen. Alleine deine Nachbarn sind hier der Risikofaktor. Grundsätzlich hat zum Beispiel der Inhaber eines "kleinen Waffenscheins" die Auflage die Waffe nur verdeckt zu führen! Das hat natürlich was damit zu tun, dass die Öffentlichkeit nicht in Panik versetzt werden soll.

Die Entscheidung liegt bei dir. Wenn du mit deinen Nachbarn gut stehst und sonst auch keiner Einsicht auf dein Privateigenzum hat, wüßte ich nicht was dagegen spricht. Ich lese das so aus dem Waffengesetz raus.

Tschüß Earl!

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Man koennte auch einfach vorher be der Rennleitung Bescheid sagen, damit die wissen, es ist nix, wenn ein hysterischer Nac hbar nach dem SEK ruft.

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also ich würde schon grade in bw das machen, melde deiner zuständigen behörde das du auf deinem grundstück mit der airsoft schießt um dem sek/mek spaß vorzubeugen und sprich mit deinen nachbarn (zumindest die mit denen man klar kommt, bei den anderen eh vergebliche liebesmühe)!

und wenn dich nun noch wer anscheißt kannste direkt über los gehen und erklärst der presse du würdest zu unrecht verunglimpft und dir problematik die wir seit w haben.

wir machen sport und sind nicht bei der terrorausbildung, es wird zeit das es auch so wahrgenommen wird!

im übrigen bin ich dafür bw eh vom bundesgebiet abzutrennen, in letzter zeit kommt nur mist aus dieser ecke deutschlands

duck und wech....

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Ich meinte, die Nachbarn könnten einen für Wischiwaschi halten, wenn man mit `ner imaginären Waffe pengpeng schreiend durch den Garten rennt.

Das Schreien ist dabei auch nicht nötig. Ich bin zwar kein IPSC'ler, aber bei (und vor) Wettkämpfen war ich schon dabei.

Und wer vorab den Parcours bzw. die Stages "trocken"/waffenlos durchgeht, der macht das nach meiner Erfahrung leise.

Und wer bei einem solch dezenten, lautlosen "Trockendurchgang" dann auch noch Irrsinn vermutet, der soll das eben tun.

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Guest 007-sucker@fvlw.de
Grundsätzlich hat zum Beispiel der Inhaber eines "kleinen Waffenscheins" die Auflage die Waffe nur verdeckt zu führen! Das hat natürlich was damit zu tun, dass die Öffentlichkeit nicht in Panik versetzt werden soll.

Hast Du dafür eine belastbare Quelle?

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Mal abgesehen vom typisch deutschen Paragraphendschungel... mal daran gedacht:

4. Sich seines Zieles sicher sein und beachten, was dahinter liegt.

Ob da ein Garten ein guter IPSC-Parcour ist wage ich zu bezweifeln, es sei denn man buddelt erstmal 2m Erdwälle um seinen Besitz.

Über oben genannte Regel würde ich mir auf jeden Fall eher nen Kopf machen als um irgendwelchen "Ohhh. Dann sieht das jemand!" Quark. Sollte dem TS da die 9mm doch mal losgehen (Ich weiß. DIe Waffe ist entladen. <_< ), dann Mahlzeit...

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Dann hat deine Behörde viel Phantasie, und du vergessen Einspruch gegen diese Beschränkung einzulegen.

edit: Und wie sollte ich meinen Schreckschuss-M1-Karabiner (von Erma) verdeckt führen? Habe bisher keine (verdeckten) Gürtelholster für Gewehre gefunden, und unter der Jacke ists auch etwas eng.

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Wenn der Threadstarter einen IPSC-Parcour im Garten aufbauen, den er dann mit der "ungeladenen" Pistole durchlaufen will, sollte sich der Threadstarter u.U. darüber im Klaren sein, dass er damit eine Schießstätte im Sinne §27 WaffG betreibt. Es ist dabei nicht relevant, ob er dabei eine ungeladene Waffe benutzt. Für den Betrieb ist die Genehmigung der zuständigen Behörde notwendig.

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Gute Frage, im Prinzip kein Problem, wenn Du uniformiert bist *ggg* Ansonsten kann das teuer werden. Du müsstest klar ersichtlich kein Spinner oder Unbefugter sein, mir fällt dazu aber keine Uniform ein. Evtl. eine Kappe, aber mit Adidas Turschuhen oder sowas kommst Du da nicht weit. Sollte einer bei der Polizei anrufen, dann kann die Dir wie bei jedem Raucher Feueralarm die Kosten in Rechnung stellen.

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Ja! Es reicht, wenn die Anlage aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit dem Zweck des Schießsports oder dem Schießen dient. Auch wenn der TE anderes im Sinn hat, könnte es wenig plausibel klingen, dass ein "echter" Schießparcour aufgebaut wird, zum Zwecke des Nichtschießens, vor allem dann, wenn mit einer ungeladenen, aber scharfen Waffe darauf trainiert werden soll.

Allenfalls würde ich den Parcour so aufbauen, dass klar wird, dass nicht darauf geschossen werden soll und als "Waffe" würde ich eines dieser roten Waffendummies verwenden.

Weitere Aspekte, zum Beispiel die Möglichkeit von Irritationen bei unbeteiligten Dritten und deren mögliche Folgen (bis hin zum Polizeieinsatz) wurden im obigen Thread schon angesprochen.

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