ComefromHell Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 Also, folgende Thematk, ich wohne mitten in einer Stadt in BW. in einem freistehenden Haus, welches fest umfriedet, bzw. eingezäunt durch große Hecken, Gartenzaun u.s.w. also von aussen nur durch das Gartentor zu betreten, aber durchaus einsehbar. Ringsrum Nachbarn, relativ friedlich. Das Grundstück ist groß genug, um in diesem locker einen 32 Schuß IPSC Parcour mit allem drum umd dran aufzubauen. Ist es rechtlich möglich, diesen Parcour trocken zu durchlaufen ,die Scheiben zu bezielen, Mag. wechsel u.s.w.? Natürlich alles ohne Ammo..! .. um sachliche Antwort wird gebeten. Vielen Dank. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 Ist es rechtlich möglich, diesen Parcour trocken zu durchlaufen ,die Scheiben zu bezielen, Mag. wechsel u.s.w.? Natürlich alles ohne Ammo..! Also schon mit "echter" Waffe, ja? Rein vom Gesetz her fällt mir nichts ein was illegal ist. Streß kann es geben wenn Passanten es entdecken und "einfach mal Meldung" machen. Je nach dem wie die Polizei das dann auffasst, ist von "den kennen wir, der trainiert" bis hin zu "SEK Einsatz" alles denkbar. ICH persönlich würde es meinen Nachbarn (und mir) ersparen, auch wenn ich im Recht bin. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jäger81 Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 ICH persönlich würde es meinen Nachbarn (und mir) ersparen, auch wenn ich im Recht bin. Gerade in BW und überhaupt würde ich mir Derartiges verkneifen. jgr81 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kimber-Desert-Warrior Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 Naja, mit einer scharfen Waffe würde ich nicht durch den Garten laufen und so tun, als ob ich Ziele beschieße. Das kann erstens falsch verstanden werden und wenn es nicht DEIN Grundstück ist und dir der Vermieter das nicht genehmigt hat, könnte es dir vielleicht als Führen ausgelegt werden. (Bitte verbessert mich, wenn es anders ist.) Ich wäre recht vorsichtig. Auch, wenn es dein Grundstück ist, würde ich auf alle Fälle VORHER den Nachbarn kurz erklären, was du da machst. Just my 2 Cent. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MilGeo Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 Zumindest ausgehend von einem freistehenden EFH halte ich das für legal - schließlich handelt es sich um ein Minus zum erlaubten Führen. Allerdings ist klar, dass es (eher früher als später) erheblichen Erklärungsbedarf geben wird. Ich würde es mir ersparen. Polizeirechtlich könnte daraus auch eine Anscheinsgefahr erwachsen, denn wer Ziele aufstellt will nach dem allgemeinen Verständnis auch darauf schießen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manue_ Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 Hallo, warum nicht einfach mit einem Airsoft es trainieren? Ist ja dann "nur ein Spielzeug"!!! Mitlerweile sollen es ganz gute Airsoft.Nachbildungen geben, mit beweglichen Metallschlitten usw. Also echter als die Echte Und ggf. können ja auch Nachbarskinder ja mitspielen... Ist ja auch noch gleich Nachwuchsförderung Und kannst deine Einschüsse sehen... OK ein ziel auf 25m wird sich damit schon schwer anschiessen lassen, aber das willst Du -nehme ich einfach mal an- nicht gerade in ein Trockenübungsparcours üben! so nur meine Meinung Gruß Manue Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 Hallo,warum nicht einfach mit einem Airsoft es trainieren? Weil er dann auch seine "scharfe" Waffe nehmen kann. Die Aussenwirkung ist die gleiche. Wer will schon wegen einer Softair vom SEK umgenietet werden? Dann doch lieber wegen `ner richtigen..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 Wenn du nur "trocken", also ohne Schussabgabe trainieren willst, ist die Sache doch ganz einfach. Dann brauchst du nicht mal eine täuschend ähnliche Softairpistole (diese in Schießhaltung könnte von den ringsum wohnenden Nachbarn und der kontaktierten Polizei missverstanden werden - rechtlich zwar zulässig, kann aber in der Tat Scherereien bereiten). Nein, nimm irgendein buntes Fantasiepistölchen (Spritzpistole vom Sohn o.ä), es reicht, wenn das Ding einen Pistolengriff und "Abzug" hat. Oder gehe den Parcours völlig "waffenlos", aber in der richtigen "Trocken"-Haltung, durch. Der Trainingseffekt dürfte gegeben sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 Wobei das absolvieren der Stage mit einer imaginären Waffe durchaus eine fatale Aussenwirkung auf die Nachbarn haben könnte Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 Naja, aber wenn er nicht mal DAS ohne Probleme machen kann, dann kann er sich wirklich nur noch im Keller verkriechen... oder den Parcours zwischen Wohnzimmer, Esszimmer und Küche aufbauen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manue_ Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 Weil er dann auch seine "scharfe" Waffe nehmen kann. Die Aussenwirkung ist die gleiche. Wer will schon wegen einer Softair vom SEK umgenietet werden? Dann doch lieber wegen `ner richtigen..... wenn die Nachbarn wissen, dass es "nur" 'nen Spielzeug ist, wieso sollte es zum SEK-Einsatz kommen. Kenne ein Familie, wo jetzt wilde Parcours daheim (=drinnen) kliene Soft-matches oranisiert werden, obwohl davor nur der Papa IPSC schoss. Danach ist z.T. "gelben Kügelchen sammeln" notwendig, aber die ganze Familie hat Spass daran. Gruß Manue Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 Naja, aber wenn er nicht mal DAS ohne Probleme machen kann, .... Ich meinte, die Nachbarn könnten einen für Wischiwaschi halten, wenn man mit `ner imaginären Waffe pengpeng schreiend durch den Garten rennt. Probleme mit dem SEK gibt das sicher nicht, dafür sind dann andere zuständig. wenn die Nachbarn wissen, dass es "nur" 'nen Spielzeug ist, wieso sollte es zum SEK-Einsatz kommen. Wenn die Nachbarn wissen, dass du mit `ner scharfen, leeren Puffe durch den Garten keulst, gibts auch keine Probleme. Die kennen dich ja. Probleme bereiten Passanten die eben nicht wissen das es eine Softair oder eben eine Leere ist. Probiers halt mal aus Link to comment Share on other sites More sharing options...
earl66 Posted November 3, 2009 Share Posted November 3, 2009 Hallihallo, dazu zwei Auszüge aus unserem Waffengestz! (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; und (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, ...... Also Training sollte gesetzlich betrachtet kein Problem darstellen. Alleine deine Nachbarn sind hier der Risikofaktor. Grundsätzlich hat zum Beispiel der Inhaber eines "kleinen Waffenscheins" die Auflage die Waffe nur verdeckt zu führen! Das hat natürlich was damit zu tun, dass die Öffentlichkeit nicht in Panik versetzt werden soll. Die Entscheidung liegt bei dir. Wenn du mit deinen Nachbarn gut stehst und sonst auch keiner Einsicht auf dein Privateigenzum hat, wüßte ich nicht was dagegen spricht. Ich lese das so aus dem Waffengesetz raus. Tschüß Earl! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Man koennte auch einfach vorher be der Rennleitung Bescheid sagen, damit die wissen, es ist nix, wenn ein hysterischer Nac hbar nach dem SEK ruft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
stubenwurm Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 also ich würde schon grade in bw das machen, melde deiner zuständigen behörde das du auf deinem grundstück mit der airsoft schießt um dem sek/mek spaß vorzubeugen und sprich mit deinen nachbarn (zumindest die mit denen man klar kommt, bei den anderen eh vergebliche liebesmühe)! und wenn dich nun noch wer anscheißt kannste direkt über los gehen und erklärst der presse du würdest zu unrecht verunglimpft und dir problematik die wir seit w haben. wir machen sport und sind nicht bei der terrorausbildung, es wird zeit das es auch so wahrgenommen wird! im übrigen bin ich dafür bw eh vom bundesgebiet abzutrennen, in letzter zeit kommt nur mist aus dieser ecke deutschlands duck und wech.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Ich meinte, die Nachbarn könnten einen für Wischiwaschi halten, wenn man mit `ner imaginären Waffe pengpeng schreiend durch den Garten rennt. Das Schreien ist dabei auch nicht nötig. Ich bin zwar kein IPSC'ler, aber bei (und vor) Wettkämpfen war ich schon dabei. Und wer vorab den Parcours bzw. die Stages "trocken"/waffenlos durchgeht, der macht das nach meiner Erfahrung leise. Und wer bei einem solch dezenten, lautlosen "Trockendurchgang" dann auch noch Irrsinn vermutet, der soll das eben tun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest 007-sucker@fvlw.de Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Grundsätzlich hat zum Beispiel der Inhaber eines "kleinen Waffenscheins" die Auflage die Waffe nur verdeckt zu führen! Das hat natürlich was damit zu tun, dass die Öffentlichkeit nicht in Panik versetzt werden soll. Hast Du dafür eine belastbare Quelle? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tupperwarefan Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Mal abgesehen vom typisch deutschen Paragraphendschungel... mal daran gedacht: 4. Sich seines Zieles sicher sein und beachten, was dahinter liegt. Ob da ein Garten ein guter IPSC-Parcour ist wage ich zu bezweifeln, es sei denn man buddelt erstmal 2m Erdwälle um seinen Besitz. Über oben genannte Regel würde ich mir auf jeden Fall eher nen Kopf machen als um irgendwelchen "Ohhh. Dann sieht das jemand!" Quark. Sollte dem TS da die 9mm doch mal losgehen (Ich weiß. DIe Waffe ist entladen. ), dann Mahlzeit... Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Die Frage des Threastarters lautete wörtlich: "Ist es rechtlich möglich, diesen Parcour trocken zu durchlaufen". Link to comment Share on other sites More sharing options...
earl66 Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Hast Du dafür eine belastbare Quelle? Ja, habe ich gerade mal aus der Tasche geholt. Da meine Behörde reingeschrieben: "........ Die geführte Waffe darf ausschließlich verdeckt getragen werden." Tschüß Earl Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Dann hat deine Behörde viel Phantasie, und du vergessen Einspruch gegen diese Beschränkung einzulegen. edit: Und wie sollte ich meinen Schreckschuss-M1-Karabiner (von Erma) verdeckt führen? Habe bisher keine (verdeckten) Gürtelholster für Gewehre gefunden, und unter der Jacke ists auch etwas eng. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwildjäger Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Wenn der Threadstarter einen IPSC-Parcour im Garten aufbauen, den er dann mit der "ungeladenen" Pistole durchlaufen will, sollte sich der Threadstarter u.U. darüber im Klaren sein, dass er damit eine Schießstätte im Sinne §27 WaffG betreibt. Es ist dabei nicht relevant, ob er dabei eine ungeladene Waffe benutzt. Für den Betrieb ist die Genehmigung der zuständigen Behörde notwendig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Kann es eine Schießstätte sein, wenn es nie zum Schießen errichtet wurde? Link to comment Share on other sites More sharing options...
nemiad Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Gute Frage, im Prinzip kein Problem, wenn Du uniformiert bist *ggg* Ansonsten kann das teuer werden. Du müsstest klar ersichtlich kein Spinner oder Unbefugter sein, mir fällt dazu aber keine Uniform ein. Evtl. eine Kappe, aber mit Adidas Turschuhen oder sowas kommst Du da nicht weit. Sollte einer bei der Polizei anrufen, dann kann die Dir wie bei jedem Raucher Feueralarm die Kosten in Rechnung stellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwildjäger Posted November 4, 2009 Share Posted November 4, 2009 Ja! Es reicht, wenn die Anlage aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit dem Zweck des Schießsports oder dem Schießen dient. Auch wenn der TE anderes im Sinn hat, könnte es wenig plausibel klingen, dass ein "echter" Schießparcour aufgebaut wird, zum Zwecke des Nichtschießens, vor allem dann, wenn mit einer ungeladenen, aber scharfen Waffe darauf trainiert werden soll. Allenfalls würde ich den Parcour so aufbauen, dass klar wird, dass nicht darauf geschossen werden soll und als "Waffe" würde ich eines dieser roten Waffendummies verwenden. Weitere Aspekte, zum Beispiel die Möglichkeit von Irritationen bei unbeteiligten Dritten und deren mögliche Folgen (bis hin zum Polizeieinsatz) wurden im obigen Thread schon angesprochen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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