bulli357 Posted November 4, 2009 Posted November 4, 2009 also ich würde schon grade in bw das machen, melde deiner zuständigen behörde das du auf deinem grundstück mit der airsoft schießt um dem sek/mek spaß vorzubeugen und sprich mit deinen nachbarn (zumindest die mit denen man klar kommt, bei den anderen eh vergebliche liebesmühe)! und wenn dich nun noch wer anscheißt kannste direkt über los gehen und erklärst der presse du würdest zu unrecht verunglimpft und dir problematik die wir seit w haben. wir machen sport und sind nicht bei der terrorausbildung, es wird zeit das es auch so wahrgenommen wird! im übrigen bin ich dafür bw eh vom bundesgebiet abzutrennen, in letzter zeit kommt nur mist aus dieser ecke deutschlands duck und wech.... Du weist aber schon wo die DM IPSC stattfindet? genau in dieser Ecke
earl66 Posted November 4, 2009 Posted November 4, 2009 Dann hat deine Behörde viel Phantasie, und du vergessen Einspruch gegen diese Beschränkung einzulegen.edit: Und wie sollte ich meinen Schreckschuss-M1-Karabiner (von Erma) verdeckt führen? Habe bisher keine (verdeckten) Gürtelholster für Gewehre gefunden, und unter der Jacke ists auch etwas eng. Region Hannover! Wer da wohnt weiß das die Behörde viel Phantasie hat. Allerdings empfinde ich den Eintrag für nicht besonders Phantasievoll. Eher darauf bedacht keine unnötige Verunsicherung in der Bevölkerung zu verursachen oder den Waffenträger selbst in eine unangenehme Situation zu bringen. Was mich viel mehr geärgert hat, ist dass meine Frau die auch einen kleinen Waffenschein hat vor ungefähr drei Wochen einen Kostenbescheid bekommen hat, weil ihre Zuverlässigkeit überprüft wurde. Waffenbehörde = Lizens zum Geld drucken! Eigentlich liegen die Gasplempen eh nur eingesperrt im Tresor. Ich wollte sie schon mal verschenken......, naja ich brauche sie nicht wirklich. Zum Schutz würde ich mir inzwischen auch keine Gasplempe mehr einstecken. Da verlasse ich mich eher auf meinen Hund oder auf ein gewisses Maß an Voraussicht. Tschüß Earl
stubenwurm Posted November 4, 2009 Posted November 4, 2009 Du weist aber schon wo die DM IPSC stattfindet? genau in dieser Ecke da ich diese jahr zur rifle dm da war weiß ich schon wo p-burg liegt! ipsc dm lassen sich ja verlegen ! von mir aus können wir auch den stand nach nrw verpflanzen, wir haben hier eh einen mangel an 300m ständen! und du weisst was die grüne farbe bedeutet !
earl66 Posted November 4, 2009 Posted November 4, 2009 Ja! Es reicht, wenn die Anlage aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit dem Zweck des Schießsports oder dem Schießen dient. Auch wenn der TE anderes im Sinn hat, könnte es wenig plausibel klingen, dass ein "echter" Schießparcour aufgebaut wird, zum Zwecke des Nichtschießens, vor allem dann, wenn mit einer ungeladenen, aber scharfen Waffe darauf trainiert werden soll.Allenfalls würde ich den Parcour so aufbauen, dass klar wird, dass nicht darauf geschossen werden soll und als "Waffe" würde ich eines dieser roten Waffendummies verwenden. Weitere Aspekte, zum Beispiel die Möglichkeit von Irritationen bei unbeteiligten Dritten und deren mögliche Folgen (bis hin zum Polizeieinsatz) wurden im obigen Thread schon angesprochen. Sehr interessante Ausführung! So rum habe ich das auch noch nicht betrachtet. Aber du hast recht, da kann man schon in derartige Räder geraten! Aber ich glaube derzeit sollte man sowieso eher vorsichtig sein mit solchen Vorhaben. Viele Grüße, Earl!
Tupperwarefan Posted November 4, 2009 Posted November 4, 2009 Die Frage des Threastarters lautete wörtlich:"Ist es rechtlich möglich, diesen Parcour trocken zu durchlaufen". WaffG§ 5 Zuverlässigkeit (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie b ) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden Dann halt auf die harte Tour...
Guest Posted November 4, 2009 Posted November 4, 2009 Erlebte Begründung einer Behörde: " Es ist weltfremd anzunehmen, dass ein Genehmigungsinhaber NICHT gegen die Auflagen der Genehmigung verstößt." Diese Begründung wurde auf Nachfrage gegenüber einigen Betroffenen und deren RA`s abgegeben als diese nach Beweisen für einen Verstoß verlangten. Damit wurde die Tatsache gerechtfertigt, die die Annahme berechtigt.........
Doc-Psycho Posted November 5, 2009 Posted November 5, 2009 in BW würde ich aufpassen, vor jahren in Ulm haben da 2 Polizisten einen bekannten geistig Behinderten erschossen. Grund: mit plastik AK geschossen und peng peng gerufen, war allerdings im Wald Munbedarf: mehrere Magazine wurde verschossen
Guest Posted November 5, 2009 Posted November 5, 2009 Demnach hat jeder geistig Behinderte ein Schild um den Hals mit einem Hinweis auf seine Behinderung und eine Person mit einer Ak die einem Beamten gegenübersteht (oder dir/mir) will natürlich nichts böses von uns???? Übrigens kann, soweit ich es sehe (kann ja falsch sein, nicht nur ein Geistig Behinderter den Finger ebenso krumm machen wie jeder andere, sondern sogar ein Baby oder ein mit einer Waffe fummelnder Affe. Aber vielleicht versagt hier auch mein durch Umerziehungsversuche aufgeweichter Verstand. Den Rest (Mun-Verbrauch) kann ich nicht beurteilen.
ASE Posted November 6, 2009 Posted November 6, 2009 Mein Gott... wie wärs mit dem einfachsten Vorschlag: Sag einfach der Polizei bescheid, das du auf deinem Grundstück trainierst, es sei den Recht, und du wollest nur Verwicklungen einger Gutmenschen wegen verhindern... Natürlich ungeladen, hochsportlich.... Meisterschaften.....Ambitionen Kader... Manschaft...blabla...... die sind auch nicht auf den Kopf gefallen. Manchmal zumindest... Verbieten kann es dir keiner, es ist dein Recht. Und die sollte man nicht brach liegen lassen, sonst sind sie irgendwann weg..... Übrigens typisch diese Diskussion..... die Rechtslage ist völlig klar und nur ein teutscher Unterthan kan mal wieder aus dem aufstellen eines Tockentrainingsparkures ableiten, das man dafür natürlich eine Gehnemigung braucht. Es wurde nur vergessen zu erwähnen, das du auch noch einen Bauantrag stellen solltest.... Übrigens, wer sich eine Ziel/Ehrenscheibe an die Wand hängt, betreibt auch schon eine Schießstätte*PPotzblitztäterä Gehnemigung! Achtung! Gutachten! Stillgestanden!* ......
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