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IGNORED

Kurze Frage zur Gelben WBK


Lx386

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Hallo,

hat sich eigentlich irgenwas bei dem Erwerb von Langwaffen auf die Gelbe geändert, hab meine letzte Langwaffe 2007 erworben (K98 :wub: ) und seit dem keine weitere. Wolt mir aber jetzt doch noch eine Lochmaschine für 300m zulegen.

Gibts da jetzt irgendeine Änderung mit dem Erwerb, also das man sich das wie bei der grünen vom Verband ein Bedürfnis ausstellen lassen muss, oder ist das noch wie beim Alten geblieben: Büchsenmacher Besuchen -> Probeschießen -> Erwerben und Glücklich sein ->Behörde zum Stempeln bringen.

Würd mich freuen wenn mir da jemand einfach ne kurze Antwort geben könnte.

Danke

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hat sich eigentlich irgenwas bei dem Erwerb von Langwaffen auf die Gelbe geändert,

Nö, die Regeln gelten wie früher. Seit Aprilscherz letzten Jahres gibt es in ein paar Punkten Klarstellungen: Erwerbsstreckungsgebot gilt auch für gelb

Explizit sind auch Waffen erlaubt, die nicht im eigenen Verband geschossen werden.

Unsicher ist, ob denn die Klamotte mit dem fortdauernden Bedürfnis aus dem diesjährigen Verschärfungs-Quatsch relevant werden. Warten wir da also die Verwaltungsvorschrift ab.

Kannst also freudig kaufen.

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Nö, die Regeln gelten wie früher. Seit Aprilscherz letzten Jahres gibt es in ein paar Punkten Klarstellungen: Erwerbsstreckungsgebot gilt auch für gelb

Explizit sind auch Waffen erlaubt, die nicht im eigenen Verband geschossen werden.

Unsicher ist, ob denn die Klamotte mit dem fortdauernden Bedürfnis aus dem diesjährigen Verschärfungs-Quatsch relevant werden. Warten wir da also die Verwaltungsvorschrift ab.

Kannst also freudig kaufen.

Hab ich schon! und noch mal danke für die Schnelle Hilfe

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Unsicher ist, ob denn die Klamotte mit dem fortdauernden Bedürfnis aus dem diesjährigen Verschärfungs-Quatsch relevant werden. Warten wir da also die Verwaltungsvorschrift ab.

Sorry für die blöde Frage, aber ich war der Meinung, dass bei der gelben kein Bedürfnis geprüft wird... Schließlich kann ich mir ja Repetierbüchsen etc. einfach kaufen und DANACH eintragen lassen oder hab ich da was falsch verstanden?

P.S.: habe leider bisher noch keine gelbe, geht im Januar los :-)

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Bei uns wird bei jedem weiteren Eintrag eine Vereinsbescheinigung gefordert. :lol:

Wer fordert den die Bescheinigung? Der OSM oder der Sachbearbeiter der Waffenbehörde?

Manche Vereinsvorstände nehmen sich wichtiger als sie sind. Vielleicht sollte man das dem einen

oder anderen einfach mal klar machen.

mephisto0815

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Bei mir die Polizeibehörde Bonn wollte letzte Woche ein Primärbedürfnis für die gelbe sehen.

Hab ich nun nachgereicht und gut ist.

Im Formblatt "Anzeige zum Erwerb von Schusswaffen" das man sich bei den Bonnern runterladen kann und mit der WBK dann zum "Fertigeintrag" ausgefüllt einreicht, wird gefordert das man bei Eintragswunsch gelb eine SpO und Disziplin angibt.

Grüße

T.

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Bei mir die Polizeibehörde Bonn wollte letzte Woche ein Primärbedürfnis für die gelbe sehen.

So dürfte das in den allermeisten Waffenbehörden Deutschlands gehandhabt werden.

Wer mehr will - z.B. die immer mal wieder genannten "Einzelnachweise" - bewegt sich damit nicht mehr

auf dem Boden des Gesetzes (§ 14 Abs. 4 WaffG).

Gruß,

karlyman

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So dürfte das in den allermeisten Waffenbehörden Deutschlands gehandhabt werden.

Wer mehr will - z.B. die immer mal wieder genannten "Einzelnachweise" - bewegt sich damit nicht mehr

auf dem Boden des Gesetzes (§ 14 Abs. 4 WaffG).

Gruß,

karlyman

Hallo,

bei uns in Hessen ist es so, kaufen und zum SB gehen Eintrag und fertig ist es.

Nur bei der Beantragung der Gelben WBK musste ich Nachweis bringen, bei den folgenden Waffen sprich Repetierer ist kein Voreintragspflicht. :00000733:

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Darf ich ne kurze Zwischenfrage stellen ?

Folgendes: ich hatte ja vor einiger zeit hier geschrieben, das man mir meine gelbe WBK eingezogen hatte, nachdem ich das einzige darauf eingetragene Gewehr verkauft hatte (was auf meiner Gelben stand !). Wie auch immer war dies ja -gott sei dank - ein fehler meiner Behörde, da meine berechtigung die ich ja beantragt habe, nicht erlöscht; und man sagte mir "holen sie sich ihre "neue" Gelbe WBK gerne wieder ab, sobald sie das nächste mal hier sind. dann stellen wir ihnen wieder eine aus !"

lange rede, kurzer sinn: ich habe derzeit also 2 HA auf Grün u+ 2 Pistolen auf Grün. kann ich mir direkt (weil für mich interessante angebote !) 2 LW -repetierer- auf gelb kaufen, oder überschreitet das mein "normales" kontingent an waffen... (wie war das noch: 2KW und 3 HA ???)

oder hatte ich das noch richtig in erinnerung, das die Gelbe WBK ein UN-eingeschränkte Berechtigung darstellt, für den kauf der für sie vorgegebenen Waffen ?

vielleicht kann mir nochmal jemand helfen ! ich habs nicht mehr auf der kette !

:peinlich:

:bb1:

Gruß

phil

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Sofern das Erwerbsstreckungsgebot (2 Waffen im Halbjahr) deinem Kauf nicht im Wege steht, kannst du die Waffen (Gewehre) kaufen. Wichtig ist allerdings ob du bei Antragstellung für die gelbe WBK (über den Verband),auch Repetiergewehre zum künftigen Erwerb auf GELB auch beantragt hast!

Du solltest das noch einmal überprüfen. Wenn du damals Repetiere nicht eingetragen hast, dann musst du beim Verband noch einmal einen Antrag stellen.

Oder frage beim Ordnungsamt einfach mal nach, so wies aussieht werden die dir keine Probleme machen.

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Mit Verlaub, das ist ziemlicher Schmarrn.

Der aber durchaus durch die eine oder andere Behörde auch noch gefördert wird.

Ein Schützenbruder des Nachbarkreises zeigte mir mal ganz stolz seine neue gelbe WBK, auf der ausschließlich der Erwerb von Repetiergewehren eingetragen wurde. Nix sonst. (Das Bedürfnis für die Gelbe wurde auch ordnungsgemäß durch den VdRBW bescheinigt.)

Auf meinen Hinweis, dem SB mal den Puls zu fühlen, und sich den Rest laut Gesetz auch noch eintragen zu lassen, erklärte er mir, dass vorher weitere Bedürfnisbescheinigungen (z.B. für Perkussionsrevolver) vom SB gefordert würden.

Weitere Widerworte gegenüber dem SB traut sich der Schützenbruder nicht.

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:icon14: :icon14:

vielen dank euch allen.

yo, also, ab dez. "darf" ich wieder kaufen (wegen 2/6), war mir ja auch klar. aber dann 2 Knallstöcke...Juhu !

Der Mumpitz damals war ja eh, das ich in der Gelben WBK nen "Voreintrag" für einen Repetierer hatte, Kaliber .308 :gaga: :gaga: naja, mir war das ziemlich wumpe, da ich ja eh ein gewehr in dem kaliber haben wollte. aber diesmal, weiß ich wie der hase läuft und die sollen einfach meine neue Gelbe rausrücken und dann geh ich schön shoppen :P !

gruß

phil

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Kann mir jemand erklären wie genau die EIntragung einer Waffe in die gelbe aussieht bei Verkauf von privat?

Ich werde in den nächsten Tagen dann wohl meine gelbe erhalten und ein Vereinskollegen will mir sein UHR verkaufen.

Würde mich freuen wenn mir einer die korrekte Prozedur aufsagen könnte.

Danke

T.

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Kann mir jemand erklären wie genau die EIntragung einer Waffe in die gelbe aussieht bei Verkauf von privat?

...

Du machst (in doppelter Ausführung) mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag, in dem Namen, geb.Datum, Adressen und Nummer der betreffenden WBK von Käufer und Verkäufer stehen. Dazu die Daten der Waffe (Art, Hersteller, Kaliber, Waff-Nr.). dazu das Datum der Übergabe.

das unterschreiben beide und jeder bekommt ein Exemplar.

Dann gehst Du innerhalb der nächsten 14 tage damit zum Amt, die tragen dann ein.

Das wars.

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Würde mich freuen wenn mir einer die korrekte Prozedur aufsagen könnte.

Kaufvertrag machen, Waffendaten, sowie persönliche und WBK-Daten von Käufer und Verkäufer eintragen, Zeitpunkt der Übergabe dazuschreiben (wegen An- und Abmeldefrist) und damit zum SB gehen. Dort erfolgt der Ein-/Austrag.

Edit: Der Sammler war schneller.

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es ist kein "kaufvertrag" für die eintragung bei der behörde, bzw. zur vorlage bei der behörde notwendig.

der behörde müssen nur die wichtigen informationen mitgeteilt werden. zu diesem zweck bieten die allermeisten behörden entsprechende formulare/vordrucke (auch online) an, welche sie in der regel bei der "Anzeige des Erwerbs einer Waffe" bzw. "Anzeige des Überlassens einer Waffe" bevorzugen. es geht aber auch formlos, sofern alle benötigten informationen übermittelt werden.

gruß alzi

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es ist kein "kaufvertrag" für die eintragung bei der behörde, bzw. zur vorlage bei der behörde notwendig.

Zwingend notwendig nicht, aber für alle Beteiligten der bessere Weg. Der Begriff "Kaufvertrag" ist ebenfalls dehnbar, auf das schriftliche Dokument kommt es an, in beiderseitigem Interesse.

Man sollte in solch kritischen Angelegenheiten nicht immer auf Minimalisierung aus sein. Werden die Daten beider Beteiligten von diesen gemeinsam notiert, gibt es später keine Mißverständnisse.

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