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IGNORED

Auf was man schießen darf oder ich kotz mich mal aus...


master45

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Geschrieben

Unsere "hardcore DSB" Fraktion (KK Sportpistole darf man erst nach 10 Jahren LP Training schießen und dann nur wenn Gott gnädig ist), schiebt gerade etwas Terror. Auslöser war das schießen auf einen Bowling Kegel mit KK Gewehren :peinlich:

Der Kegel hing dabei 1 Meter mittig vor dem Kugelfang, geschossen wurde auf 25 Meter wie SP auch.

Die Herren sind nun der Ansicht:

1. Das beschießen eines Kegels ist kein Schießport :gaga:

2. Die Querschläger haben den Stand beschädigt :rotfl2:

Mal abgesehen davon das ich an die Querschläger nicht glauben will (werde ich diese Woche noch in Augenschein nehmen) meine ich mich daran zu erinnern das es seinerzeit in der Sachkunde hieß, man darf auf fast alles schießen, wichtig ist nur das die Kugeln nicht zurück kommen und das Zielmedium keinen Menschen abbildet.

Daher gibt es in vielen Vereinen ja auch das Kegelschießen als allgemeine Belustigungsdisziplin.

Gibt es gesetzliche Vorschriften die einem vorschreiben das ein Ziel nur aus Pappe bestehen darf :confused:

Geschrieben

Und was nimmt man beim Vogelschießen? Bei uns eine Holzscheibe, die entsprechend zugesägt wurde. Und in meinem zweiten Verein gibt im Sommer immer einen Tag der offenen Tür. Da wird auf aufgehängte Tontauben (oder Wurfscheiben, ist politisch korrekter), Kegel, Luftballons und anderes Zeug geschossen.

Gesetzliche Vorschriften wie Ziele sein müssen kenne ich nicht. Solange es kein kampfmäßiges Schießen (Mannscheiben o.ä.) ist, kann nur noch der Schießstandsachverständige was dagegen haben. Also im Zweifelsfall in die Standzulassung schauen.

Geschrieben

Hallo beisammen!

...

Mal abgesehen davon das ich an die Querschläger nicht glauben will (werde ich diese Woche noch in Augenschein nehmen)

...

Solltest Du aber, habe selbst schon mehr als genug Abpraller von Kegeln erlebt!

Gibt es gesetzliche Vorschriften die einem vorschreiben das ein Ziel nur aus Pappe bestehen darf :confused:

Jein, das Problem ist die Zulassung der Anlage. Wenn der Schießstand nur für Papierziele zugelassen ist, hast Du ein Problem, wenn Du auf Kegel schießt.

Gruß

Sigges

Geschrieben
... Auslöser war das schießen auf einen Bowling Kegel mit KK Gewehren :peinlich:

Der Kegel hing dabei 1 Meter mittig vor dem Kugelfang, geschossen wurde auf 25 Meter wie SP auch.

Die Herren sind nun der Ansicht:

1. Das beschießen eines Kegels ist kein Schießport :gaga:

2. Die Querschläger haben den Stand beschädigt :rotfl2:

...

Gibt es gesetzliche Vorschriften die einem vorschreiben das ein Ziel nur aus Pappe bestehen darf :confused:

  1. Sport ist es sicherlich noch, auch wenn es fraglich ist, dass sich eine Schießsportordnung findet, die Kegel als Ziele und KK kombiniert.
  2. Querschläger bei KK und normalen kunststoffummantelten Bowlingkegel hat es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben. Kegel mit langsamen Quasi-Wattebäuschchen zu bewerfen, ist nicht besonders sinnvoll. Ob diese Querschläger dann tatsächlich zu einer Beschädigung des Standes geführt haben, die über die betriebsgewöhnlichen Schäden eines normalen KK-Trainings hinaus gehen, ist etwas anderes.
  3. Die Standzulassung ist zu beachten

Geschrieben
Hallo beisammen!

Solltest Du aber, habe selbst schon mehr als genug Abpraller von Kegeln erlebt!

Ja gut, die Kugeln werden in ihrer Flugbahn durchaus abgelenkt aber da dürften nicht mehr als 60 Grad möglich sein. Der Kegel war ja nicht fixiert sondern frei schwingend am Seil.

Jein, das Problem ist die Zulassung der Anlage. Wenn der Schießstand nur für Papierziele zugelassen ist, hast Du ein Problem, wenn Du auf Kegel schießt.

Na da werd ich doch mal nachsehen. Danke für den Tip.

Geschrieben
Solltest Du aber, habe selbst schon mehr als genug Abpraller von Kegeln erlebt!

Ein Stand der von KK Abprallern,

also von Weichbleiplätzchen im Gewicht von runden zweieinhalb Gramm,

beschädigt werden kann - der gehört geschlossen,

denn der ist nicht betriebssicher :rolleyes:

Geschrieben
Solltest Du aber, habe selbst schon mehr als genug Abpraller von Kegeln erlebt!

Dem kann ich nur zustimmen.

Ich habe es selbst erlebt daß .38er Kugeln weiter zurückgeflogen sind als hin!

Geschrieben
  1. Querschläger bei KK und normalen kunststoffummantelten Bowlingkegel hat es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben. Kegel mit langsamen Quasi-Wattebäuschchen zu bewerfen, ist nicht besonders sinnvoll. Ob diese Querschläger dann tatsächlich zu einer Beschädigung des Standes geführt haben, die über die betriebsgewöhnlichen Schäden eines normalen KK-Trainings hinaus gehen, ist etwas anderes.

Also der Kegel der hier beschossen wurde, war homogen aus einem Vollmaterial (Kunststoff). Man sah deutlich den Einschuss (Bleiabrieb und ein klitzekleines Loch) und auf der Rückseite den dazugehörigen Ausschuss als kleiner harter Kunststoffschweif. Ein Schusskanal war nicht erkennbar. Streifschüsse am Kegel haben die Oberfläche regelrecht aufgerissen.

Geschrieben
Ein Stand der von KK Abprallern,

also von Weichbleiplätzchen im Gewicht von runden zweieinhalb Gramm,

beschädigt werden kann - der gehört geschlossen,

denn der ist nicht betriebssicher :rolleyes:

Das ist so nicht richtig.

Der Stand ist so gebaut und zugelassen, dass bei ordnungsgemäß abgegebenen Schüssen in den Bereich des Geschossfanges keine Schäden auftreten. Um bei eventuell/garantiert auftretenden Fehlschüssen Sicherheit zu gewährleisten gehört es nicht zu den Eigenschaften eines Standes, keine Beschädigungen zu zeigen. Im Gegenteil, die z.B. Wände/Decke/Boden sollen die Geschosse aufnehmen, die Geschossenergie aufzehren und verhindern, dass die Geschosse/Geschossreste als unkontrollierbare Querschläger, Abpraller oder Rückpraller die Nutzer des Standes gefährden.

SO wird ein Schuh daraus.

Gerade wenn Kegel pendeln, sind durch die Streifschüsse Abpraller, Splitter usw. unkontrollierbar. Werden die Kegel IN den GF gestellt oder gehangen, kann man dieses etwas einschränken.

Insbesondere durch das Pendeln ist es nahezu unmöglich, die Kegel mit einem sauberen Schuss mittig zu treffen . Eine Garantie, dass das Geschoss vom Kegel aufgenommen wird, gibt es überhaupt nicht.

Dies muss einem sachkundigen Schützen bereits der gesunde Menschenverstand sagen.

Auch muss er wissen, dass durch sich verformende und taumelnde Geschossfragmente/Geschosse die Beschädigungen des Umfeldes wesentlich größer sein können als bei einem direkten Fehlschuss z.B. in die Wand.

Gut, dass wir mal drüber gesprochen haben.

Hoffentlich melden sich noch weitere Experten hier öffentlich zu Wort und geben ihr Wissen weiter.

Geschrieben
Also der Kegel der hier beschossen wurde, war homogen aus einem Vollmaterial (Kunststoff). Man sah deutlich den Einschuss (Bleiabrieb und ein klitzekleines Loch) und auf der Rückseite den dazugehörigen Ausschuss als kleiner harter Kunststoffschweif. Ein Schusskanal war nicht erkennbar. Streifschüsse am Kegel haben die Oberfläche regelrecht aufgerissen.

Hab`s mal markiert.

Und? Was glaubst du, wohin die Geschosse "entschwirrt" sind? Alle natürlich in einem Stück, geschlossen in eine Richtung und nach 20 cm ermattet zu Boden gesunken?

Warum wohl müssen auch im KK oder LD-Bereich Blenden aus Metall sein, im 90 Grad-Winkel zur Schussrichtung angebracht werden, eine Mindeststärke je nach Kaliber und eine vorgeschriebene Zugfestigkeit pro qmm aufweisen und zusätzlich in einem definierten Abstand mit Weichholz Astfrei verkleidet sein?

Geschrieben
Warum wohl müssen auch im KK oder LD-Bereich Blenden aus Metall sein, im 90 Grad-Winkel zur Schussrichtung angebracht werden, eine Mindeststärke je nach Kaliber und eine vorgeschriebene Zugfestigkeit pro qmm aufweisen und zusätzlich in einem definierten Abstand mit Weichholz Astfrei verkleidet sein?

Weil wir in Deutschland leben und alles bis auf das kleinste geregelt sein muss.

Geschrieben
Hab`s mal markiert.

Und? Was glaubst du, wohin die Geschosse "entschwirrt" sind? Alle natürlich in einem Stück, geschlossen in eine Richtung und nach 20 cm ermattet zu Boden gesunken?

Na hab ich doch schon geschrieben:

"Ja gut, die Kugeln werden in ihrer Flugbahn durchaus abgelenkt aber da dürften nicht mehr als 60 Grad möglich sein."

Und bei max. 1 Meter vor dem Kugelfang, landen sie immer noch problemlos im Kugelfang :heuldoch:

Geschrieben

Ich werd' jetzt nochmal richtig kleinlich.

Beim "normalen" Schießbetrieb seid Ihr über die Versicherung des Verbands abgesichert, auch alle Schäden, die Ihr verursacht. Wenn Ihr von der Sportordnung abweicht, gebt Ihr dem Versicherer eine wunderbare Ausrede an die Hand, nicht zahlen zu müssen.

Deshalb können Vereinsobere durchaus mal das Mosern anfangen. Und unerquicklicherweise sogar Recht haben. Solange nix passiert: Fein. Und wenn der erste Splitter jemand verletzt: Geschrei.

Das mit dem Zerstören des Stands ist dann wie ein Kniesehnen-Reflex: Ihr macht was, was mir nicht passt: Werf ich Euch vor, daß Ihr alles kaputtschießt.

Für die KK-Anlage mit durchdringbaren Scheiben müssen wir übrigens jetzt auch neuen Splitterschutz holen.

Geschrieben
und alles bis auf das kleinste geregelt sein muss.

Macht manchmal Sinn.

Wir hatten uns einen Pistolenstand auf einer 50 m Bahn eingerichtet - theoretisch kein Problem. Eines Tages kam jemand vorbei - lacht jetzt nicht - und fragte, ob es angehen könne, daß unsere Geschosse über den Wall fliegen würden. Sie wäre auf dem Friedhof gewesen und hätte dann ab und an so ein merkwürdiges Surren gehört. Natürlich haben wir das Schießen erst einmal eingestellt, die Frau beruhigt - kann jjjaaa gggaaanniiicchh angehen, weil hoher Wall und Blenden und so. Und dann haben wir einen 50 m-Spaziergang gemacht. Und siehe da, bei 50 m lag eine Betonplatte, auf die die Geschosse bei Tiefschüssen wahrscheinlich aufgeschlagen und abgeprallt sind. Tja, und einige haben sich dann wohl Richtung Friedhof auf den Weg gemacht.

Man kann gar nicht so krumm denken, wie Geschosse manchmal fliegen

Geschrieben

:appl:

...und als SSV kann man manchmal gar nicht so dumm denken, wie sich einige dann verhalten. Wenn der Schaden dann entstanden ist - ist natürlich nur der SSV Schuld oder- oder. Aber NIE einer der Schützen. Dann findet man ....ach, lassen wir das.

Jeder soll machen was er will, jeder weiß ja genau Bescheid. Mit dem Ergebnis muss man dann leben können.

Geschrieben
Na hab ich doch schon geschrieben:

"Ja gut, die Kugeln werden in ihrer Flugbahn durchaus abgelenkt aber da dürften nicht mehr als 60 Grad möglich sein."

Und bei max. 1 Meter vor dem Kugelfang, landen sie immer noch problemlos im Kugelfang :heuldoch:

Quatsch! Es "dürften" auch mehr als 90 Grad möglich sein. Sie können sogar den Rückwärtsgang einlegen. Meinungen und Ahnungen.... irgendwas war da doch mit.......

Glaubt jemand allen Ernstes, diese Vorschriften haben sich seit Kaisers (und schon vorher) entwickelt weil man nicht besseres zu tun hatte? Auch in diesen Bereichen gibt es für alles einen Anlass. Meist wesentlich mehr (im Gegensatz zu Gesetzesvorhaben) als einen.

Schon mal überlegt, wie sich ein Geschoss verhalten kann, wenn es einen pendelnden kegel am unteren Bereich des schmaler werdenden "Halses" trifft, nach oben an die nach hinten sich wieder ausdehnende obere Kehle des "Halses" prallt und dann...ermattet zu Boden sinkt? :gaga:

Je länger ich den Job mache, desto besser verstehe ich D. Nuhr.

Übrigens habe ich sehr viele Schießen auf Kegel durchgeführt, auch auf Truppenübungsplätzen und bei Erprobungen. Was da passiert kann ich heute noch nicht vorher sagen. Bei mir wird auf jeden Fall nur mit ballistischer Brille und anderen Schutzvorrichtungen auf Kegel geschossen. Egal mit welchen Murmeln.

Geschrieben

Ich habe mal auf leere Kartoffelchipsdosen aus Pappe geschossen, mit 9mm. Ich hatte eigentlich vor an den Dosen Pappscheiben zu montieren um für Fallscheiben zu trainieren, da wir keine Fallscheiben-Anlage haben und auch keine gewünscht ist. Wäre eine günstige, leichte Alternative gewesen (abgesehen von meinem zunehmenden Gewicht wegen Dosenbeschaffung).

Die Dinger sind sogar auch nach einem offensichtlichen Treffer stehen geblieben und haben auf 25m nicht erkennbar gewackelt. Bei der Zielebegutachtung waren aber nach drei Schuß auch drei Treffer drauf. Offenbar war das Geschoß zu schnell und der Wiederstand der Pappe so gering das das Ding nicht umfiel, da die Impulsübertragung zu gering war. Hatte überlegt als Abhilfe etwas zerknülltes Zeitungpapier locker reinzustopfen.

Dieses Schießen auf die Pappdosen wurde ungern gesehen und dann untersagt. Damit ist es mit dem Training nun leider Essig! :traurig_16:

Ist es da möglich, auch wenn ich nicht unbedingt daran glauben kann, dass es zu gefährlichen Querschlägern kommen kann? :confused:

Kann also so ein Ziel Querschläger verursachen? Kann ich mir nicht vorstellen!

Sieht das wie eine Mannscheibe aus? Nicht wirklich!

Es waren ja keine Glasflaschen oder sonstiges, was Dreck macht, dann könnte ich das ja verstehen, aber so...einfach nur ärgerlich...

Geschrieben

Es geht primär um Rechtsfragen. Fest steht, dass auf einem Stand nur das geschossen werden darf, für was er zugelassen ist. Wenn dort nicht genehmigt ist, Ziele vor dem Geschossfang zu installieren oder andere als Pappziele zu verwenden, ist dies ebne im eigenen Interesse zu unterlassen.

Bei einr eventuellen Gerichtsverhandlung wird ein SSV gehört werden. Dieser wird nicht lügen.

Geschrieben

Und auch noch ein Rechtsaspekt:

Dein Ball, Deine Regeln. Du kannst einen Schießstandbetreiber nicht dazu zwingen, Dir alles zu erlauben. Ich war auch schon auf Ständen, bei denen man mir gesagt hat: keine Halbautomaten. Und ? Ich habe auch Repetierer, die ausgeführt werden müssen.

Das Recht auf einen Faustschlag endet an der Nasenspitze des Nachbarn.

Zum TE-Problem: Wenn die Standzulassung es erlaubt, darfst Du natürlich von der Gesetzeslage her auch auf Ziele schießen, die nicht in einer Sportordnung beschrieben sind. Augenmaß verwenden, Splitter sind total Blöd, speziell Glas soll man einfach SEIN LASSEN !

Wenn was passiert, wird Dir die Versicherung mehr Ärger machen als bei "normalen" Sportschützen-Zielen. Und wenn es der Betreiber nicht will: Pech!

Geschrieben

Der richtige Ansatzpunkt ist latürnich die Genehmigung für den Schießstand. :rolleyes:

Hatte unsere schon eine Weile nicht mehr in der Hand, aber ich glaube, da steht bloß drin: "Zugelassen für Waffen, die eine Mündungsenergie von maximal 7000 Joule entwickeln" (Formulierung kann abweichen). Nicht: "auf Pappscheiben".

Nun mag es aber sein, dass dies beim Schießstand eines Schützenvereins als selbstverständlich vorausgesetzt und daher nicht in die Genehmigung reingeschrieben wird. Andererseits ist - nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen - erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Daher liegt die Wahrheit - wie so oft - in der Mitte. Der Schießstand wird nur abgenommen, wenn baulich sichergestellt ist, dass keine blaue Bohne ihn verlassen kann. Wenn ich nun durch Aufstellen ungeeigneter Ziele dafür sorge, dass dies durch Abpraller doch geschehen kann, ist dieses Schießen von der Genehmigung nicht erfasst und daher verboten. Pappröhre als Fallscheibenersatz sollte aber gehen.

Geschrieben
Dem kann ich nur zustimmen.

Ich habe es selbst erlebt daß .38er Kugeln weiter zurückgeflogen sind als hin!

Ich auch - Kegel im Winter - Geschosse klappern plötzlich neben mir über den Boden.

KK dringen schon bei normalen Temperaturen nicht in den Kegel ein.

Grundsätzöich darf - nach der letzten Waffenrechtänderung - nur noch auf auf zugelassene Ziele geschossen werden-

Sportschützen dürfen im Rahmen ihres Bedürfnisses nur sportlich Schießen.

Sportliches Schießen liegt vor, wenn nach den Regeln einer anerkannten Sportordnung geschossen wird.

Diese Sportordnung beschreibt die zu verwendenden Sportwaffen, den Ablauf des Schiessens und die Ziele.

Wichtig: Sportschützen sind nur beim sportlichen Schießen versichert.

Es dürfen selbstverständlich auch einzelne Teile einer Disziplin trainiert werden, also z.B. nur Präzisionsserien.

Wenn ich also BDS- Fallplatte üben möchter - darf ich auch Pappteller verwenden (als BDS-Schütze)

Bin ich nun nur im DSB organisiert - habe ich zwei Probleme

Ich mache zwar was spannendes für die Jugendlichen

aber

kein Versicherungsschutz - da da keine DSB-KKscheibe hängt.

keine zulässige Übung, da nicht in der genehmigten Sportordnung vorgesehen.

oder wie seht Ihr das? Tatonka

Geschrieben
Grundsätzöich darf - nach der letzten Waffenrechtänderung - nur noch auf auf zugelassene Ziele geschossen werden-

Wer ist für die Zulassung der Ziele verantwortlich, die Sportverbände, die jeweiligen lokalen, regionalen oder überrregionalen Behörden? Wie sieht es mit dem Ziel beim Königsschießen aus (meistens aus Holz gefertigt und einem Vogel mit Krone, Zepter und Apfel nachempfunden)? Gilt das als Traditionspflege und ist damit ausgenommen?

Sportschützen dürfen im Rahmen ihres Bedürfnisses nur sportlich Schießen.

Sportliches Schießen liegt vor, wenn nach den Regeln einer anerkannten Sportordnung geschossen wird.

Diese Sportordnung beschreibt die zu verwendenden Sportwaffen, den Ablauf des Schiessens und die Ziele.

Wichtig: Sportschützen sind nur beim sportlichen Schießen versichert.

siehe Frage oben Königsschießen

Wenn ich also BDS- Fallplatte üben möchter - darf ich auch Pappteller verwenden (als BDS-Schütze)

Bin ich nun nur im DSB organisiert - habe ich zwei Probleme

Ich mache zwar was spannendes für die Jugendlichen

aber

kein Versicherungsschutz - da da keine DSB-KKscheibe hängt.

keine zulässige Übung, da nicht in der genehmigten Sportordnung vorgesehen.

oder wie seht Ihr das? Tatonka

Werde jetzt mal rechtlich bei uns im Verein abklären ob ich mir 5 BDS-Speedscheiben (Duchmesser des schwarzen Außenrings auch 20cm wie die GK-Fallscheibe), an einer waagrechten Schnur, zwischen die beiden äußeren Scheibenträger hängen darf um damit auf Fallscheibe zu trainieren. Sollte eigentlich kein Problem sein, da offizielle Zielscheiben des BDS, keine Gefahr von Querschläger, da direkt vor dem Kugelfang, lediglich ohne Scheibenträger. Habe bei anderen Vereinen schon gesehen, dass die Scheiben an einem horizontal gespannten Draht befestigt waren, also identisch mit meinem Aufbau.

Mal sehen was dabei rauskommt...

Geschrieben
Und auch noch ein Rechtsaspekt:

Dein Ball, Deine Regeln. Du kannst einen Schießstandbetreiber nicht dazu zwingen, Dir alles zu erlauben. Ich war auch schon auf Ständen, bei denen man mir gesagt hat: keine Halbautomaten. Und ? Ich habe auch Repetierer, die ausgeführt werden müssen.

Das Recht auf einen Faustschlag endet an der Nasenspitze des Nachbarn.

Zum TE-Problem: Wenn die Standzulassung es erlaubt, darfst Du natürlich von der Gesetzeslage her auch auf Ziele schießen, die nicht in einer Sportordnung beschrieben sind. Augenmaß verwenden, Splitter sind total Blöd, speziell Glas soll man einfach SEIN LASSEN !

Wenn was passiert, wird Dir die Versicherung mehr Ärger machen als bei "normalen" Sportschützen-Zielen. Und wenn es der Betreiber nicht will: Pech!

Dieser Rechtsaspekt ist die Lösung des Problems:

Schaut doch mal in die Vereinssatzung, wem dieser Stand gehört.

Ist es ein Vereinseigener Stand?

Bist Du Mitglied in dem Verein?

Wer hat dann das Hausrecht?

????

Genau, DU. Ohne Mehrheitsentscheid kann Dir keiner verbieten auf rechtlich abgesicherte Ziele zu schiessen.

Ich hab das Problem auch gehabt, mir wollten die Kumpel beim NDSB verbieten mit meinem (nach BDMP Sportordnung erlaubtem) HA auf einem Stand mit der Zulassung für Langwaffen mit einer Mündungsenergie...... zue schießen.

War lustig, angeblich würde ich mit einem HA nicht so präzise schiessen wie mit einem Einzellader und somit den Kugelfang kapput machen.

Das Thema war durch, nachdem ich mit dem Einzellader zwei Schachteln HV Munition mit Kupferhohlspitz in die Scheibenaufhängung geballert hab. (ich hab die auch selber wieder repariert).

Gruß

Thomas

Geschrieben

Mal wieder viel ausgedachtes zum Thema zu lesen. Was geschossen werden darf ist der AWaffV zu entnehmen. Besonderes Augenmerk verdient (4)

:

§ 5 Schießsportordnungen

(1) Die Genehmigung einer Sportordnung für das Schießen mit Schusswaffen setzt insbesondere voraus, dass das Schießen nur auf zugelassenen Schießstätten veranstaltet wird und

1.

jeder Schütze den Regeln der Sportordnung unterworfen ist,

2.

ausreichende Sicherheitsbestimmungen für das Schießen festgelegt und dabei insbesondere Regelungen zu den erforderlichen verantwortlichen Aufsichtspersonen (§ 10) getroffen sind,

3.

mit nicht vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen (§ 6) durchgeführt wird,

4.

nicht im Schießsport unzulässige Schießübungen (§ 7) durchgeführt werden,

5.

jede einzelne Schießdisziplin beschrieben und die für sie zugelassenen Waffen nach Art, Kaliber, Lauflänge und Visierung bezeichnet sind, wobei bei einzelnen Schießdisziplinen auch ausdrücklich festgelegt werden kann, dass nur einzelne oder auch keine speziellen Vorgaben (freie Klassen) erfolgen, und

6.

zur Ausübung der jeweiligen Schießdisziplinen zugelassene Schießstätten zur regelmäßigen Nutzung verfügbar sind.

(2) Dem Antrag auf Genehmigung einer Schießsportordnung sind die zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen wesentlichen Regelungen und Angaben, insbesondere auch die Beschreibung des Ablaufs der einzelnen Schießdisziplinen, beizufügen. Die Genehmigung von Änderungen der Schießsportordnung, insbesondere von der Neuaufnahme von Schießdisziplinen, ist vor Aufnahme des jeweiligen Schießbetriebs nach den geänderten Regeln einzuholen. Der Wegfall oder der Ersatz der regelmäßigen Nutzungsmöglichkeit von nach Absatz 1 Nr. 6 angegebenen Schießstätten ist unverzüglich anzuzeigen.

(3) Im Einzelfall kann ein Verband oder ein ihm angegliederter Teilverband zur Erprobung neuer Schießübungen Abweichungen von den Schießdisziplinen der genehmigten Schießsportordnung zulassen. Zulassungen nach Satz 1 sind auf höchstens ein Jahr zu befristen und müssen die Art der Abweichung von der genehmigten Schießsportordnung bezeichnen; sie sind dem Bundesverwaltungsamt vor Beginn der Erprobungsphase anzuzeigen. Das Bundesverwaltungsamt kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung Zulassungen nach Satz 1 untersagen oder Anordnungen treffen.

(4) Für das sportliche Schießen im Training und im Einzelfall für Schießsportveranstaltungen können Schießsportordnungen Abweichungen von den in ihr festgelegten Schießdisziplinen zulassen.

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