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IGNORED

Unangemeldete Kontrollen wird es nicht geben


El Marinero

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Geschrieben
Ach ja? Eigentlich ist das bei mir so Dauerzustand. Eine SSW die nicht fertiggeladen ist, ist irgendwie unnütz.

Selbst auf der Strasse hatte die Polizei noch nie was gegen diesen Ladezustand einzuwenden.

Hat mir nur den Tip gegeben, das Magazin nicht ganz voll zu machen, weil sonst die Feder auf Dauer ausleiern könnte.

Das ist richtig, weil der Kleine Waffenschein zum Führen einer geladenen Schreckschusspistole berechtigt. Wenn Du die Kontrolleure mit Deiner geholsterten SSW zuhause empfängst - wird das der Kontrollatmosphäre zwar nicht förderlich sein, aber das ist Dein Recht. Sobald Du Deine SSW aber nicht mehr führst, sondern irgendwo im Haus lagerst, musst Du auch die SSW GETRENNT von der Munition lagern (Ausnahme 0er Schrank). Lies mal im CO2-Forum etc. rum, das ist einhellige Meinung und geht auch eindeutig aus §36,1 WaffG (siehe oben) hervor.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Hallo Schwarzwildjäger,

es ist Auslegungssache und leider gilt im WaffG eigentlich immer die ungünstigst mögliche Auslegung:

§36 WaffG

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt (das betrifft auch nicht erlaubnispflichtige Schusswaffen und "freie" Munition!!), hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden (das betrifft auch nicht erlaubnispflichtige Schusswaffen wie z.B. Gaspistolen!),...

...

(3)

...außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 (das betrifft also auch die in Absatz 1 genannten Pflichten bezüglich "freier" Waffen und deren Munition!) Zutritt

zu den Räumen zu gestatten, in denen die (hier steht nicht "dieser", d.h. es ist kein eindeutiger Bezug auf die vorgenannten erlaubnispflichtigen Waffen!!!) Waffen und die Munition (Cave: es steht nirgends "erlaubnispflichtige Munition") aufbewahrt werden.

Macht es dir eigentlich Spass zitierte Gesetzestexte abzuändern und aus dem Zusammenhang zu reißen?

§ 36 * Aufbewahrung von Waffen oder Munition

...

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder

die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde

die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben

außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt

zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren

für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit

der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

*WaffG

Geschrieben
Macht es dir eigentlich Spass zitierte Gesetzestexte abzuändern und aus dem Zusammenhang zu reißen?

Hallo Schwarzwildjäger, warum schreist Du so? Mal tief durchatmen und meinen Post richtig lesen.

Das Thema ist zig mal bei WO diskutiert "meine" Sicht wurde auch von anderen (2nd amendment" etc.) vor mir so gesehen. Abgeändert habe ich den Gesetzestext nicht.

Deine nochmals in rot hervorgehobene Passage besagt nur, dass die Kontrolle der Pflichten aus Absatz 1 NUR bei Besitzern erlaubnispflichtiger Schusswaffen vorgenommen wird. Das ist ja gerade der Punkt!

1. Leute, die keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen , Munition oder verbotene Waffen besitzen bleiben auch hinsichtlich einer Überprüfung/Kontrolle ihrer Gaswaffen unbehelligt! Hierin sind wir uns doch alle einig.

2. Bei Leuten, die erlaubnispflichtige Schusswaffen haben, werden hingegen die Gaswaffen - je nach Lesart/Auslegung des neuen WaffG - gleich mitkontrolliert.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Und wie soll das funktionieren?

Eben, genau das hat meine SB auch gesagt und gemeint das ihr bzw den kontrollierenden die nicht erlaubnispflichtigen Waffen egal sind. Wenn einer meint sie bei einer Kontrolle vorlegen zu müssen werden sie sicherlich in Augenschein genommen, ansonsten nicht.

Geschrieben

Der § 36 Abs. 1 WaffG beinhaltet auch die von Schwarzwälder genannten SRS Waffen!

Ein Verstoß hiergegen bleibt jedoch eine OWI nach § 53 Abs. 1 Ziff 19 WaffG.

Das heißt also, dass Schreckschußwaffen getrennt von Munition aufzubewahren sind!

PS:

Da sie nicht registriert sind, werden sie auch nicht im Rahmen der Kontrolle der Aufbewahrung überprüft!

Geschrieben
Der § 36 Abs. 1 WaffG beinhaltet auch die von Schwarzwälder genannten SRS Waffen!

Genau das ist der Punkt! Und §36 Abs. 3 bezieht sich ausdrücklich auf §36 Abs. 1

PS:

Da sie nicht registriert sind, werden sie auch nicht im Rahmen der Kontrolle der Aufbewahrung überprüft!

Naja - Munition ist auch nicht registriert und wird trotzdem überprüft.

Es ist halt die Frage, was man als LWB macht, wenn man bei der Kontrolle (oder davor per Befragungsbogen - siehe Post von karlyman) nach SRS-Waffen befragt wird. Lügt man, kann das böse ins Auge gehen, denn den Kauf/Erwerb einer solchen Waffe kann die Behörde u.U. anderweitig ermitteln...

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Dr. Schäuble hat geantwortet.
Ein wirksamer Schutz kann nur erreicht werden, wenn mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle gerechnet werden muss und dadurch sowohl das Risiko des Waffenmissbrauchs als auch die Notwendigkeit sorgfältiger Aufbewahrung jederzeit im Bewusstsein ist.

Ich nehme mal an, dass dieses die Antwort auf die Frage nach unangekündigten Kontrollen sein soll.

Somit ist der Innenminister der Frage ausgewichen.

Da er aber von "jederzeit" spricht, verstehe ich das mal als "unangekündigt".

Diese Aussage steht im Widerspruch zu der im Eingangspost erwähnten Aussage von MDB Kammer.

Geschrieben

Der Sinn der Aufbewahrungskontrollen ist nach Ansicht der Bundespolitiker ja der, dass der LWB jederzeit damit rechnen muss, dass es an der Tür zur Kontrolle klingelt und er kalt erwischt wird, wie seine Waffen außerhalb des Tresors herumliegen.

Primär soll also ein Angstszenario geschaffen werden, was dazu führen soll, dass der LWB seine Waffen besonders gewissenhaft aufbewahrt.

Der Vollzug ist jedoch Ländersache und da die Länder kein Geld haben wird es nur wenige Kontrollen geben, die dann möglicherweise auch vorher angemeldet werden. Damit kann das vom Bund gewünschte Ziel natürlich nicht erreicht werden.

Geschrieben
Daher wird durch die Neufassung des § 36 Absatz 3 Satz 2 Waffengesetz (WaffG) der zuständigen Behörde[/b] die Möglichkeit eingeräumt, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können.

Ein wirksamer Schutz kann nur erreicht werden, wenn mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle gerechnet werden muss und dadurch sowohl das Risiko des Waffenmissbrauchs als auch die Notwendigkeit sorgfältiger Aufbewahrung jederzeit im Bewusstsein ist. Allerdings erfolgen diese Kontrollen nicht zur Unzeit (also nicht zur Nachtzeit oder an Sonn- oder Feiertagen).

Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Aufbewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen. Nach § 36 Absatz 3 Satz 3 WaffG, der mit der aktuellen Änderung des WaffG unverändert geblieben ist, wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen.

Dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle nicht folgenlos. Denn wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstößt, gilt gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG regelmäßig als unzuverlässig und schafft damit selbst die Voraussetzungen für den möglichen Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis.

Die Zuständigkeit für die Durchführung des WaffG, also auch der verdachtsunabhängigen Kontrollen liegt bei den Ländern und wird von den dort jeweils zuständigen Waffenbehörden nach einer sorgfältigen Prüfung jedes konkreten Einzelfalles vorgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble

Es erscheint auf den ersten Blick, das der Innenminister Allgemeinplätze wiedergibt und auf konkrete Fragen nicht konkret anwortet.

Im Sinne meines alltäglichen Verständnisses im Sprachgebrauch ist dem auch so,

aber dieser Text muss sorgfältig gelesen werden.

Im Rahmen der politisch rechtlichen Sprachgebrauhcs hat der Herr Dr. Schäuble schon ein paar sehr klare Aussagen getätigt.

Er sagt klar verdachtsunabhängig, das ist nicht unangekündigt.

Er sagt auch nich jederzeit was den Zeitpunkt der Kontrolle angeht. Er verweist zum einen auf die Unzeit, zum anderen fällt das Wort jederzeit im Zusammenhnag mit im Bewußtsein und eben nicht mit der Kontrolle.

Zur Behörde gibt es auch eine klare Aussage, wenn die Details auch fehlen. Aber eindeutig die Waffenrechtlich zustängie Behörde wie für alle anderen Waffenrechtlichen Belange. Das sind eben nicht einfach andere Beamte anderer Dienststellen im Zuge der Amtshilfe ohne eigene Zuständigkeit.

Also noch einmal, solche Texte müssen besonders sorgfältig gelesen werden und enthalten die wesentlichen Fakten eben gerade nicht in umgangssprachlich üblichen Formulierungen.

Es wäre ander Zeit, das die Politik und die Juristen das mit Ihrem Sprachgebrauch wieder in das mehr Umgangssprachliche Verständnis zurückfinden würden.

Geschrieben
Naja - Munition ist auch nicht registriert und wird trotzdem überprüft.

Warum???

Wo steht dass ich Munition zu Hause habe?

Muß ich doch nicht zu Hause haben!

Es ist halt die Frage, was man als LWB macht, wenn man bei der Kontrolle (oder davor per Befragungsbogen - siehe Post von karlyman) nach SRS-Waffen befragt wird. Lügt man, kann das böse ins Auge gehen, denn den Kauf/Erwerb einer solchen Waffe kann die Behörde u.U. anderweitig ermitteln...

Mußt eben die richtige Antwort haben!

Grüße,

Schwarzwälder

Niemand muß sich selbst belasten!

Geschrieben
Primär soll also ein Angstszenario geschaffen werden, was dazu führen soll, dass der LWB seine Waffen besonders gewissenhaft aufbewahrt.

Scheint doch zu funktionieren, oder wer hat seine Flinte noch immer am Garderobenhaken hängen? :confused:

(Bitte keine Antwort!)

Geschrieben

Ich habs zwar schonmal gepostet, für die die es jedoch nicht gelesen haben, also nochmal:

Mir hat heute auf dem Ordnungsamt (hab meine SIG eintragen lassen)

die zuständige SB (eine ganz nette) bestätigt das das RP Stuttgart angeordnet hat ab Oktober unangemeldete Aufbewahrungskontrollen durchzuführen.

Heute 24.09.09 findet eine Infoveranstaltung für die Behördenleiter diesbezüglich statt.

Meine Fragen hierzu hat sie freimütig beantwortet:

- Eigentlich alle finden diese Kontrollen Sinn/Zwecklos.

- Wenn sie keinen Zugang zum Aufbewahrungsort bekommen wird derjenige, erstmal, angschrieben und ein Termin vereinbart.

- Sie kommen zu zweit

- Ohne Polizei, ohne Uniform (wird so vom RP verlangt)

- Sie müssen sich Ausweisen

- Erlaubnisfreie Waffen interessieren sie nicht

- Diejenigen die kontrolliert werden sind (zuersteinmal) diejenigen die das Schreiben mit der Bitte um Nachweis der Aufbewahrung nicht nachgekommen sind.

- Sie haben keine Ahnung wer das ganze Protokollieren soll-

- Überstunden sind hierfür (Kontrolle,Protokolle) noch nicht genehmigt

- Ein Protokoll über die Kontrolle wird dem LWB zugesandt.

- Sie sind sich fachlich unsicher.

- Kontrollinhalt: Waffenschrank der jeweiligen Stufe vorhanden? ja/nein

- Sind die eingetragenen Waffen vorhanden? Wenn nein, wo sind sie?

- Sie rechnen mit extremen Anfeindungen

Nun denn....

Geschrieben
......

- Sie rechnen mit extremen Anfeindungen

Nun denn....

:rolleyes: man kann nur hoffen das es zu keinem solchen Verhalten (extreme Anfeindungen.. was das auch immer sein mag) kommen wird.

Mit einem solchen Verhalten würden sich LWB in der Öffentlichkeit genau so präsentieren wie es von den Waffengegnern erwartet und erhofft wird......

Als Narren die eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Was wird unter extremen Anfeindungen berstanden?

Etwa bereits die Verweigerung der Kontrolle mit Androhung rechtlicher Mittel gegenüber dem Kontrolleur und der Behörde? Also dem einstehen für seine Rechte, oder ist damit Gewalteinwirkung gemeint?

Für seine Rechte einzustehen ist natürlich immer gut und Sinnvoll, nur sollte man das ganze auch etwas abwägen.

Zum einen haben die Länder keine Kohle, weshalb ich dem zustimme, dass die Kontrollen, sollten sie denn überhaupt stattfinden, nur zu vereinbarten Terminen stattfinden werden, es sei denn es handelt sich um eine Kontrolle bei einem Waffenbesitzer, der seiner Anzeigeaufforderung der Aufbewahrung nicht nachgekommen ist.

Jede versuchte Kontrolle, die bei einem Versuch bleibt, weil der Waffenbesitzer selber nicht anwesend ist, der Waffenbesitzer einen Termin oder gerade Besucht hat, kostet die Behörde nur Geld, das sie nicht haben.

Und wenn zig Tausend Euro am Jahresende in der Kasse fehlen, weil zuviel Leerfahrten zu Kontrollen stattgefunden haben, haben die Obrigkeiten wohl ein paar schwierigkeiten das dem Haushaltsausschuss vernünftig zu verkaufen.

Geschrieben
Was wird unter extremen Anfeindungen berstanden?

"Du kummst hier nit rein!" - das hört sich nicht "einladend"/freundlich

an...

Jede versuchte Kontrolle, die bei einem Versuch bleibt, weil der Waffenbesitzer selber nicht anwesend ist, der Waffenbesitzer einen Termin oder gerade Besucht hat, kostet die Behörde nur Geld, das sie nicht haben.

Und wenn zig Tausend Euro am Jahresende in der Kasse fehlen, weil zuviel Leerfahrten zu Kontrollen stattgefunden haben, haben die Obrigkeiten wohl ein paar schwierigkeiten das dem Haushaltsausschuss vernünftig zu verkaufen.

Das ist eben der Punkt. Wenn wir uns wehren, klagen, Presse und Politik bestürmen, dass die Kontrolleure NICHTS in den Schlafzimmern braver Bürger/x-mal überprüfter Legalwaffenbesitzer zu suchen haben - dann könnte es sein, dass die Kontrollen wieder abgeschafft werden. Wenn aber fast alle nach dem Motto "ich hab nix zu verbergen" schon im Vorfeld maximale Kooperation und Verständnis signalisieren, dann wird sich das "kleine" Problem Leerfahrten (bei unange,eldeten Kontrollen) und mangelndes Personal auch noch lösen lassen - indem diese Kontrollen dann eben och regelhaft von Polizeistreifen übernommen werden.

IHR habt es in der Hand! Und nur zum Aufrütteln bringe ich hier worst case scenarios - wenn keiner aufwacht werden die allerdings in Zukunft Alltag sein ...

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
.........

Das ist eben der Punkt. Wenn wir uns wehren, klagen, Presse und Politik bestürmen, dass die Kontrolleure NICHTS in den Schlafzimmern braver Bürger/x-mal überprüfter Legalwaffenbesitzer zu suchen haben - dann könnte es sein, dass die Kontrollen wieder abgeschafft werden.

.........

Grüße

Schwarzwälder

Klagen werden aus Kostengründen nur die allerwenigsten, die Presse zu bestürmen wird nicht viel bringen weil die das anders darstellen werden wie erwartet.... Politiker :lol: da wird wohl eher entscheidend sein wie sich der nächste Amoklauf gestaltet.

Und ins Schlafzimmer kommen die Besucher bei mir so oder so nicht.. weil die Schränke längst entsprechend plaziert sind!

Es wird wohl eher helfen das Zeug sauber zu verwahren damit nix weg kommt und im Falle einer Kontrolle nix zu beanstanden ist.

Mit Sprüchen wie "Du kommst hier need rein" usw. werden wir bestimmt nicht weiter kommen.. das bestätigt höchstens die Meinung unserer Gegner das wir was zu verbergen haben...

Diese Kontrollen (sofern sie überhaupt stattfinden) sind zwar völlig Wertlos und Lästig.. aber ich denke das wir in Zukunft noch weit größere Probleme als die "Besucher" bekommen werden..

Gruß

Hunter

Geschrieben

Ich hab da so eine Idee wie man wirksam die Kontrollen vielleicht präventiv verhindern kann.

Was wäre wenn ALLE LWB in den nächsten Tagen Ihren SB´s z.B. postalisch die typischen Nachweise erbringen?

Also Rechnungen, Fotos usw. Wenn das wirklich alle machen (auch die die schon haben, nur zur Sicherheit;) , dann haben die erstmal ein Jahr mit Ablage zu tun.

Zum 2. lese ich immer wieder heraus das die sich auf Kontrollen bei LWB vorbereiten (und das wahrscheinlich seit Monaten) die genau das noch nicht getan haben. Was also dann? Dann gäbe es gar keinen Grund mehr für Kontrollen (glaubt man den bisherigen Ausführungen).

Und mögliche Kontrollen in den Köpfen zu halten ist genau so ein Unsinn wie unangemeldet da ich wenn ich zu Hause bin mit den Waffen "machen kann was ich will".

Ich empfehle da eine deutschlandweite Aktion, am Besten parallel über die Verbände organisiert, da hören die meisten Schützen drauf.

Ideenreiche Grüße

Telli

Geschrieben

Moin

Also die Jungs und Mädels gehen nicht davon aus das sie körperlich angegriffen werden.

Sie rechnen eben damit das sie jetzt die Buhmänner/Frauen sind und sich die dementsprechenden Sachen anhören müssen.

Wie bereits geschrieben weiss die Ordnungsbehörde hier (zumindest unsere hier) das das ganze unnötig/Geld/Personalverschwendung ist. Aber da es vom RP so angeordnet ist, müssen sie es umsetzen.

Und mögliche Kontrollen in den Köpfen zu halten ist genau so ein Unsinn wie unangemeldet da ich wenn ich zu Hause bin mit den Waffen "machen kann was ich will".

Aber trotzdem benötigst du dann einen Tresor der passenden Sicherheitsstufe und genau den wollen sie sehen.

Geschrieben
Ich hab da so eine Idee wie man wirksam die Kontrollen vielleicht präventiv verhindern kann.

Was wäre wenn ALLE LWB in den nächsten Tagen Ihren SB´s z.B. postalisch die typischen Nachweise erbringen?

Also Rechnungen, Fotos usw. Wenn das wirklich alle machen (auch die die schon haben, nur zur Sicherheit;) , dann haben die erstmal ein Jahr mit Ablage zu tun.

Ein Bild von einem Tresor ist kein Nachweis darüber, ob sich die Wafen auch wirklcih darin befinden!

Am Anfang werden die Kontrollen wohl überwiegend bei den LWB`s durchgeführt, die noch keinen schriftlichen Nachweis erbracht haben, zu sie aber aufgefordert wurden.

Damit werden die Behörden erstmal genug zu tun haben. Danach kommen erst die anderen dran.

Davon gehe ich jedenfalls aus.

Geschrieben
1) Ein Bild von einem Tresor ist kein Nachweis darüber, ob sich die Wafen auch wirklcih darin befinden!

2) Am Anfang werden die Kontrollen wohl überwiegend bei den LWB`s durchgeführt, die noch keinen schriftlichen Nachweis erbracht haben, zu sie aber aufgefordert wurden.

zu 1: Das Vorhandensein des Tresores gibt aber auch keinen Nachweis darüber ob sich die Waffen darin befinden.

zu 2) Genau das wurde mir auch so bestätigt.

Geschrieben
zu 1: Das Vorhandensein des Tresores gibt aber auch keinen Nachweis darüber ob sich die Waffen darin befinden.

zu 2) Genau das wurde mir auch so bestätigt.

zu 1. Und genau das ist ja der springende Punkt.

Im Fall von Tim`s Vater, dem wir ja jetzt diese Kontrollen quasi zu verdanken haben, war ein Tresor auch vorhanden, hat ihn aber nicht für die Beretta benutzt.

Ich gehe mal stark davon aus, so wie es auch Dr. Schäuble in seiner Antwort geschrieben hat, dass die verdachtsunabhängigen Kontrollen auch der Abschreckung dienen. Wenn jeder LWB damit rechnen muß, dass der SB plötzlich vor der Tür seht, wird er sich evtl. zweimal überlegen die Waffe im Nachttisch zu verwahren.

Geschrieben
zu 1. Und genau das ist ja der springende Punkt.

Im Fall von Tim`s Vater, dem wir ja jetzt diese Kontrollen quasi zu verdanken haben, war ein Tresor auch vorhanden, hat ihn aber nicht für die Beretta benutzt.

Ich gehe mal stark davon aus, so wie es auch Dr. Schäuble in seiner Antwort geschrieben hat, dass die verdachtsunabhängigen Kontrollen auch der Abschreckung dienen. Wenn jeder LWB damit rechnen muß, dass der SB plötzlich vor der Tür seht, wird er sich evtl. zweimal überlegen die Waffe im Nachttisch zu verwahren.

OK, IM Schäuble hat immerhin zugesagt, dass die Kontrollen nicht zur Unzeit (nachts oder sonntags/feiertags) stattfinden sollen. Was ja Kontrollen frühmorgens oder samstagabends noch nicht ausschließt.

Was Tims Vater anbelangt, so würden die Kontrollen GAR NICHTS nützen:

1. Tims Vater schläft, Pistole liegt im Nachttisch: Nachts gibt es keine Kontrollen, kein Problem.

2. Tagsüber (Mittagsschlaf): Er hört die Glocke nicht: Auch kein Problem. Er hört sie? Aufstehen, geladene Waffe in den Hosenbund (er ist ja Waffenscheininhaber), Kontrolleure empfangen, wieder kein Problem.

3. Tagsüber (wach): er schnappt sich die Pistole aus dem Nachttischchen und öffnet dann den Kontrolleuren. Wiederum kein Problem. Bei normalen WBK-Besitzern eigentlich auch nicht (die Zeit, die Waffe noch im Schrank zu verschließen, wenn draussen das Polizeiauto steht, hat man eigentlich immer).

Kommen wir zur Muni von Tim:

Noch immer ist unklar, woher er diese denn hatte. Unverschossene Muni vom Schützenverein mitgehen lassen: Da helfen Kontrollen nix. Muni stehlen? Auch keine Chance, mit den Hauskontrollen was zu bessern. Muni zuhause außerhalb des Waffenschranks/Munischranks aufbewahren: Wenn man nicht gerade so blöd ist und die Munischachteln vor dem Waffenschrank auftürmt, hat man ebenfalls gute Karten, dass die Kontrolleure diesen Mißstand nicht entdecken. Sie dürfen ja keine Hausdurchsuchung machen.

Mit anderen Worten: Sicherheitstechnisch bringen die Kontrollen nix bis gar nix. Menschenleben (schon gar nicht die in Winnenden) würden dadurch nicht gerettet. Durch die Grundgesetzaufweichung werden hingegen langfristig Menschenleben gefährdet. Unser Grundgesetz und unsere Grundrechte sollen ja verhindern, dass ein Staat seine Bürger so totalitär kontrollieren kann, dass künftigen Tyrannen die Installation einer Millionen Menschenleben gefährdende Diktatur erleichtert wird.

@Hunter375:

Eine Unzahl Deiner Posts beschäftigt sich damit, Leute, die gegen Waffenrechtsauswüchse/Grundrechtsbeschneidungen etc. klagen wollen, dabei zu entmutigen. Dabei verweist Du gerne auf die angeblich hohen Kosten. Nur zur Info: Eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde kostet NIX.

Grüße

Schwarzwälder

EDIT: Tippfehler

Archiviert

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