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IGNORED

Laser an Luftgewehr auf Volksfest


NicoH

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Vor kurzem habe ich auf einem größeren Voksfest in Süddeutschland mein Glück an einer Schießbude versucht, bei der man als Belohnung für 10 Treffer aus dem Luftgewehr ein Digitalbild bekommt (nicht meine Idee, fragt nicht). Nachdem er mir das Bild gegeben hatte, wendete sich unser Betreuer an meine weibliche Begleitung und fragte sie, ob sie nicht auch einmal schießen wolle. Für Frauen hätten sie auch eine kleine Hilfe angebaut, drückte einen Knopf und aktivierte einen am LG montierten Laserpointer o.ä.

Das hat mich nun etwas verwundert - immerhin ist nach WaffG Anlage 2 Nr. 1.2.4.1 der Umgang mit für Schusswaffen bestimmten "Vorrichtungen [...], die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)" verboten. Hier scheint mir keine Beschränkung des Verbots auf Feuerwaffen vorgenommen zu werden, das LG müsste also darunter fallen.

Hier in WO war glaube ich auch bereits die Rede von Hausdurchsuchungen, die bei Käufern von "Universal-Lampensets" durchgeführt wurden - das Thema scheint also prinzipiell ernst genommen zu werden durch die Behörden. Weiß jemand vielleicht, wie sich das Leuchtmittel am Jahrmarkts-LG erklärt?

Danke!

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Sofern er Deiner weiblichen Begleitung nicht ein reines Lasergewehr gegeben hat,

also eines, das ausschließlich mit dem Laser arbeitet,

ist es in Deutschland verboten!

Ob es da Ausnahmeregelungen gibt weiß ich allerdings nicht.

Aber da wäre das BKA zuständig.

Für eine Schießbude kann ich mir das nicht vorstellen.

Rainer

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Sofern er Deiner weiblichen Begleitung nicht ein reines Lasergewehr gegeben hat,

also eines, das ausschließlich mit dem Laser arbeitet,

ist es in Deutschland verboten!

Nee, das war schon das Luftgewehr, mit dem ich geschossen habe. Meine Spekulation war, daß diese Vorrichtungen den Behörden unmöglich unbekannt sein können, die sich aber zu recht nicht darum kümmern, weil keine Gefahr droht. Ich gehe jedenfalls davon aus, daß solche Schießbuden regelmäßig auf Sicherheit geprüft werden, zudem laufen öfter Polizisten Streife.

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Ich möchte dir, NicoH, keine Unkenntnis unterstellen, aber wäre es möglich, dass es ein Rotpunktvisier war?

Das habe ich nämlich schon an einer Schießbude gesehen, und es wurde als "Schießen mit Laser" oder so ähnlich angeboten.

Fast hätte ich mal 5 Schuss probiert, aber als Schwabe...

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Ich möchte dir, NicoH, keine Unkenntnis unterstellen, aber wäre es möglich, dass es ein Rotpunktvisier war?

Das habe ich nämlich schon an einer Schießbude gesehen, und es wurde als "Schießen mit Laser" oder so ähnlich angeboten.

Fast hätte ich mal 5 Schuss probiert, aber als Schwabe...

In Italien sind solche Lasergewehre (und auch Pistolen) seit diesem Jahr in den Vergnügungsparks vorzufinden. Da das in Italien offenbar nicht verboten ist (mein Sohn hat schon wiederholt Softairs mit Ziellaser gewonnen, die sind dann allerdings bei der Verwandtschaft in Italien geblieben), vermute ich mal, das hat sich der o.g. Schießbudenbetreiber dort abgeschaut.

Gefährlichkeit hin oder her: In DE ist das verboten.

Gruß, Ronald

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Bitte noch viel viel mehr Gesetzesverstöße öffentlichkeitswirksam hier bei Waffen Online breittreten.

Wie gesagt halte ich es für sehr unwahrscheinlich, daß die Polizei / wer auch immer nicht weiß, mit was da geschossen wird, insofern dürfte das keinen Neuigkeitswert haben. Meine naive Annahme ist jedenfalls, daß Fahrgeschäfte von TÜV/DEKRA kontrolliert werden und es bei Schießbuden weitere Auflagen gibt, um deren Einhaltung man sich in Deutschland bestimmt sorgfältig kümmern wird. Zudem laufen bei einem Volksfest mit 100.000en Besuchern regelmäßig Polizisten Streife.

Das sowas nicht erlaubt ist sieht jeder bei einem Blick ins Affengesetz.

Mein Respekt ist allen sicher, die im WaffG mit einem Blick etwas sehen. Es gibt genug Unübersichtlichkeiten, da hätte ich Regelungen à la "vom Verbot ausgenommen sind Schusswaffen, die keine Feuerwaffen sind, mit weniger als x Joule Mündungsenergie, die nach Sonnenuntergang gewerblich ..." durchaus für möglich gehalten.

Für mich scheint es eher ein Beispiel dafür zu sein, wie auf der einen Seite Personen kriminalisiert werden, weil sie die falsche Lampenhalterung besitzen, andererseits die Unsinnigkeit der Regelung eingesehen wird, wenn es opportun ist.

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Nee, das war schon das Luftgewehr, mit dem ich geschossen habe. Meine Spekulation war, daß diese Vorrichtungen den Behörden unmöglich unbekannt sein können, die sich aber zu recht nicht darum kümmern, weil keine Gefahr droht. Ich gehe jedenfalls davon aus, daß solche Schießbuden regelmäßig auf Sicherheit geprüft werden, zudem laufen öfter Polizisten Streife.

Diese sogenannten "Fliegenden Bauten" werden seit nicht all zu langer Zeit alle 6 Jahre durch einen SSV überprüft, dabei auch die Waffen auf ihre Zulässigkeit und das Vorhandensein der vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen.

Z.B. muss bei Automaten durch die Aufsicht ohne Umstände die Abgabe weiterer Schüsse unterbrochen/verhindert werden können.

Der Normalfall sieht so aus, dass sich in diesem Bereich eine Behörde auf die andere verlässt. Auf jedem neuen Standplatz werden lediglich die örtlichen Vorgaben in Bezug auf elektrische Anschlüsse usw. überprüft. Die PB, die dort Streife gehen, wissen um die Zuständigkeit der OA`s und haben von den dort erforderlichen Dingen noch weniger Ahnung als der Betreiber oder die wenigen SB die sich jemals mit dem Thema befasst haben.

Anderseits: wie groß war die Gefahr für die öffentl. Sicherheit und Ordnung oder die sich verlustierende Bevölkerung durch diese Buden in den vergangenen Jahrzehnten??

Ich behaupte nahe Null.

Edith meint, etwas einsehen, nur weil es opportun ist? Das wäre ja was ganz neues im Zusammenhang mit dem WaffG! Eher ist das Gegenteil der Fall

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Bitte noch viel viel mehr Gesetzesverstöße öffentlichkeitswirksam hier bei Waffen Online breittreten.

So wirds wenigstens nicht langweilig :rolleyes:

Das sowas nicht erlaubt ist sieht jeder bei einem Blick ins Affengesetz.

Hier geht es NICHT um Verstöße, welche die privaten Waffenbesitzer diskreditieren oder dazu geeignet sind!

Zur Rede stehen hier vielmehr Vorgänge, die aufzeigen, wie unübersichtlich die Vorschriften auch für gewerblich am Rande betroffene (die Schießbude hat wohl einen anderen Fokus als das Ausweiden des Waffenrechts) und Vollzugsbeamte (auch der reguläre PB ist meist mit etwas anderem beschäftigt als dem WaffG - auch wenn es so manch einer nicht glauben mag) in der Praxis sind.

Der Schießbudenbetreiber hat wohl auch kaum vor, Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in negativer Manier zu beeinträchtigen.

Deswegen bleibt der Thread selbstverständlich auch hier stehen - wenn also bitte alle beim Thema bleiben würden und das Anstimmen von Metadiskussionen über vermeintliche Unsinnigkeiten unterlassen.

Im Zweifel gibt es für solche Belange den "Melden-Button" dessen Gebrauch bei randständigen Themen/Beiträgen einfach adäquater ist.

Sonst hüpft als nächstes noch einer aus dem Gebüsch, der direkt behauptet, Jahrmärkte seien Teufelszeug und gehören folglich sofort verboten...

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Anderseits: wie groß war die Gefahr für die öffentl. Sicherheit und Ordnung oder die sich verlustierende Bevölkerung durch diese Buden in den vergangenen Jahrzehnten??

Ich behaupte nahe Null.

Ha !

Da zitiere ich doch mal den weltberühmten Kriminologen Pfeiffer aus dem schönen Niedersachsen:

„Gerade dass sie ja zunächst einmal ja nicht so hoch gefährlich ist, bedeutet sehr wohl, dass sie eine Einstiegsdroge sein kann. Mit einem Luftgewehr übt man so ein bisschen. Und dann schaut man, dass man illegal an eine gefährlichere Waffe herankommt. Vorher hat man ja schon im Prinzip gelernt, wie es beim Schießen so zugeht. Also von daher ist das eine geradezu naive Auffassung Luftgewehre seien ungefährlich.“

Dieser Schlaumeier hat aber noch mehr Grieben im Kopf:

http://www.bild.de/BILD/Newsticker/news-ti...ngszeugnis.html

abs4

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....ist bekannt. Aber wenn zu oft das spülen vergessen wird, steht die Suppe irgendwann im Becken.

So muss man es hier auch sehen. Zur Kenntnis nehmen, Gegenargumente bereit legen und weiter blafaseln lassen. Sobald sich Publikumswirksam die Möglichkeit einer Spülung ergibt - Ausführung.

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Also ich kenne die Dinger als Laserwaffen!

Mit dem Luftgewehr wird ein Laserstrahl auf das Ziel gesetzt und es wird keine Munition verschossen, also reines Laserschießen!

Also ein normales Luftgewehr, dass keine Munition verschießt, sondern das Schießen mit einem Laser simuliert.

(einfachausgedrückt)

Somit handelt es sich nicht um ein verbotenes Zielhilfsmittel, wenn es dann so ein Gerät sein sollte!

Damit sind Zielhilfmittel gemeint, die ein Ziel markieren, oder beleuchten und dann anschließend der Schuß ausgelöst wird.

Da ich Probleme mit meinem Ohr habe, darf ich dienstlich auch nur noch an Laserschießübungen teilnehmen und schieße mit Pistole und Maschinenpistole ausschließlich mit Laser.

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...

Sonst hüpft als nächstes noch einer aus dem Gebüsch, der direkt behauptet, Jahrmärkte seien Teufelszeug und gehören folglich sofort verboten...

Jahrmärkte ??? :o

Diese sinnlosen Zusammenrottungen von vergnügunssüchtigem Volke, das sich in lustvollem Gehabe lächerlich macht ?

Es wird Zeit, unsere Kinder von solchem schändlichen Anblick zu verschonen und diese aufrührerischen Menschenansammlungen zu verbieten !!!

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Jahrmärkte ??? :o

Diese sinnlosen Zusammenrottungen von vergnügunssüchtigem Volke, das sich in lustvollem Gehabe lächerlich macht ?

Es wird Zeit, unsere Kinder von solchem schändlichen Anblick zu verschonen und diese aufrührerischen Menschenansammlungen zu verbieten !!!

... und den Leuten das Geld aus der Tasche zieht? Zur Not läßt man die Leuten dann auch schon mal in der Gondel kopfüber eine Weile hängen!

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Mit dem Luftgewehr wird ein Laserstrahl auf das Ziel gesetzt und es wird keine Munition verschossen, also reines Laserschießen!

Meine Beschreibung war glaube ich zu unklar - ich dachte auch, daß Ihr mehr auf Jahrmärkte geht und bereits ebenfalls so etwas gesehen habt. :) Zunächst habe ich mit dem LG Löcher in eine Pappscheibe gemacht. Danach hat der Betreuer einen außen an diesem LG montierten Laser aktiviert (permanent) und den roten Punkt als Zielhilfe für das eigentliche Schießen beworben.

Nach den Erklärungen von Lobo-S neige ich jetzt auch zur Interpretation, daß die Standbetreiber ihrem gesunden Menschenverstand gefolgt sind und die Laser im guten Glauben daran angebracht haben, daß so etwas nicht ernsthaft verboten sein kann. Und die anderen Beteiligten dank ihrer nicht zu detaillierten Kenntnis des WaffG darin keine Gefährung von Recht und Ordnung gesehen haben. Danke für die Aufklärung!

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die dinger gab es bei uns hier jetzt auch auf dem markt. wurde aber leuchtpunkt schiessen genannt. also wohl erlaubt. ist halt leichter für die mädels,kids und auch den alkbesudelten möchtegern sniper. ;) die anderen machen unwissend eher falsche werbung. die wären sicherlich gleich aus dem verkehr gezogen worden oder wenigstens verwarnt worden.

bei der momentanen contra meinung so wie so.

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...Ob es da Ausnahmeregelungen gibt weiß ich allerdings nicht...Für eine Schießbude kann ich mir das nicht vorstellen...

Ja, es gab zumindest auch die vollautomatischen Luftgewehr MGs für die Schießbuden, um sich dort besoffen zu vergnügen, auch wenn sie für den normalen Steuerzahler verboten waren (und sind) - Brot und Spiele.

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