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IGNORED

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen vor Moscheen


Mr. Pingo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das ganze wird Medienträchtig am Samstagabend in einer Spielshow präsentiert Familie

Lehmann Sie haben gerade eine Hausdurchsuchung gewonnen, als Zugabe da sie eine

der ersten Familien sind die ausgewählt worden bekommt Herr Lehmann und tochter Anett

eine rektale Untersuchung gratis dazu....

je nachdem wie anett ausschaut würde ich mir das ganze sogar anschaun ...

Geschrieben
Was hast du dagegen? Das Leben wird so viel interessanter unds abwechslungsreicher

eigentlich wollte ich hier was in grün schreiben, dumm ist nur, kommt hier wieder so'n gutmensch troll vorbei der nicht weiss, daß grün hier die farbe der ironie ist, verunglimpfe ich wieder meine eigene wunschsportart, aber zum glück kann jeder hiesige foristi sich jetzt denken was ich schreiben wollte :00000733: !

Geschrieben

Verdachtsunabhängige Kontrollen und Maßnahmen sind niemals zu begrüßen, egal wo oder wen es betrifft. Unfassbar, was manche hier schon wieder von sich geben.

Ich will nicht einfach wo kontrolliert werden, keine Leibesvisitation, keine Hausdurchsuchung, Gentest oder sonstwas und das wünsche ich auch keinem anderen.

Geschrieben
Verdachtsunabhängige Kontrollen und Maßnahmen sind niemals zu begrüßen, egal wo oder wen es betrifft. Unfassbar, was manche hier schon wieder von sich geben.

Ich will nicht einfach wo kontrolliert werden, keine Leibesvisitation, keine Hausdurchsuchung, Gentest oder sonstwas und das wünsche ich auch keinem anderen.

Grundsätzlich stimme ich dieser Haltung voll zu. Dumpfe Überwachung lehne ich ab.

Wie immer gibt es aber auch Ausnahmen. An Orten nachgewiesener erhöhter Kriminalität (Drogenumschlagplätze, Gewalt, Millieu) erbitte ich sogar konsequentes Einschreiten des Rechtsstaats. Ohne islamfeindlich zu sein, zählt objektiv (siehe Statistik) das Umfeld gewisser Moscheen dazu. Bestimmte Islamkreise bewegen sich nachgewiesen nicht rechtstreu. Das man dort ansetzt ist reichlich spät, aber absolut notwendig.

Es ist ein gesunder Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit notwendig.

Geschrieben
Grundsätzlich stimme ich dieser Haltung voll zu. Dumpfe Überwachung lehne ich ab.

Wie immer gibt es aber auch Ausnahmen. An Orten nachgewiesener erhöhter Kriminalität (Drogenumschlagplätze, Gewalt, Millieu) erbitte ich sogar konsequentes Einschreiten des Rechtsstaats. Ohne islamfeindlich zu sein, zählt objektiv (siehe Statistik) das Umfeld gewisser Moscheen dazu. Bestimmte Islamkreise bewegen sich nachgewiesen nicht rechtstreu. Das man dort ansetzt ist reichlich spät, aber absolut notwendig.

Es ist ein gesunder Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit notwendig.

:appl:

Geschrieben

Wohin das führt, wenn man gewisse Orte freigibt, sieht man ja an der gängigen Praxis. In einer Großstadt wirst du kaum noch einen Ort finden, wo du nicht allein deshalb kontrolliert werden darfst. Bahnhöfe, öffentliche Plätze, ganze Straßenzüge, Vorplätze von Diskotheken, Etablissements usw., dazu die Grenz-Zonen um Häfen, Flugplätze und die Landesgrenze.

Wenn an einem Ort immer ach so viele Kriminelle herumstehen, wo ist dann das Problem, konkret bei der jeweils zu kontrollierenden Person einen Verdacht zu konstruieren? Wenn's ein Dealer ist, muss man doch nur beobachten, ob er ständig von irgendwelchen Personen angesprochen wird. Wenn jemand gewalttätig wird, ist das doch offensichtlich und wenn jemand der Prostitution nachgeht, sollte es dafür ebenfalls Indizien geben.

Geschrieben
Wohin das führt, wenn man gewisse Orte freigibt, sieht man ja an der gängigen Praxis. In einer Großstadt wirst du kaum noch einen Ort finden, wo du nicht allein deshalb kontrolliert werden darfst. Bahnhöfe, öffentliche Plätze, ganze Straßenzüge, Vorplätze von Diskotheken, Etablissements usw., dazu die Grenz-Zonen um Häfen, Flugplätze und die Landesgrenze.

Wenn an einem Ort immer ach so viele Kriminelle herumstehen, wo ist dann das Problem, konkret bei der jeweils zu kontrollierenden Person einen Verdacht zu konstruieren? Wenn's ein Dealer ist, muss man doch nur beobachten, ob er ständig von irgendwelchen Personen angesprochen wird. Wenn jemand gewalttätig wird, ist das doch offensichtlich und wenn jemand der Prostitution nachgeht, sollte es dafür ebenfalls Indizien geben.

Naja, das ist mal wieder eine starke Übertreibung. Ich bin in den ganzen Jahren in Berlin noch nie kontrolliert worden. Einige Plätze stehen allerdings unter verschärfter Beobachtung. Da die Gegenseite aber auch nicht komplett doof ist, ist es auch garnicht anders machbar. "Einen Verdacht zu konstruieren" ist übrigends auch nicht die feine englische Art.

Bitte bleibt doch mal bei der Realität. Gerade bei dem Moscheebeispiel ist ja offensichtlich und bekannt, dass man sich unter den redlichen Leuten tarnen will. Soll da der Staat da die Waffen strecken? Die Anhaltspunkte hat er, also soll er auch handeln.

Gruß

Geschrieben
Wohin das führt, wenn man gewisse Orte freigibt, sieht man ja an der gängigen Praxis. In einer Großstadt wirst du kaum noch einen Ort finden, wo du nicht allein deshalb kontrolliert werden darfst. Bahnhöfe, öffentliche Plätze, ganze Straßenzüge, Vorplätze von Diskotheken, Etablissements usw., dazu die Grenz-Zonen um Häfen, Flugplätze und die Landesgrenze.

Wenn an einem Ort immer ach so viele Kriminelle herumstehen, wo ist dann das Problem, konkret bei der jeweils zu kontrollierenden Person einen Verdacht zu konstruieren? Wenn's ein Dealer ist, muss man doch nur beobachten, ob er ständig von irgendwelchen Personen angesprochen wird. Wenn jemand gewalttätig wird, ist das doch offensichtlich und wenn jemand der Prostitution nachgeht, sollte es dafür ebenfalls Indizien geben.

Habe ich das richtig interpretiert - die Staatsmacht erscheint, beobachtet die vermutlich kriminellen Subjekte bei ihrem tun. Wenn sich der Verdacht dann "konstruieren" also halbwegs nachweisbar darstellen lässt, schreitet sie zur Personalienkontrolle, ggf. Durchsuchung.

Sehr schön.

Aber mal im Ernst - für wie dämlich hältst du diese Klientel? Rede mal mit Praktikern. Erweitert das Gesichtsfeld ungemein - glaube ich zumindest. ;)

Geschrieben

Dass du noch nicht kontrolliert wurdest, ändert ja nichts an der Möglichkeit, dass sie es könnten. Auf jeden Fall wirst du bei jedem Stadtbummel von unzähligen Videokameras aufgenommen, das ist auch so eine Sache. Du sagst es ja selbst, die Mehrheit der Moscheebesucher sind "redliche Leute", unter denen sich ein paar schwarze Schafe tummeln. Deswegen nun alle Unschuldigen unter Generalverdacht stellen? Was ist nun mit den vielen Leuten, die z.B. in eine Disko gehen, ohne zu wissen, dass die einem von den Hells Angels gehört oder den vielen Passanten, die beim Kottbusser Tor in Berlin vorbei müssen? Was ist mit all den LWB, die ihre Waffen ordnungsgemäß im Schrank aufbewahren gegenüber den Einzelnen, die eine davon in den Kleiderschrank legen?

Geschrieben

Eine Durchsuchung aufgrund eines "halbwegs nachweisbaren" Verdachts ist aber kaum wünschenswert, oder doch? Es ging doch hier um eine Kontrolle aufgrund der Herkunft, Religion, des Ortes usw. eben ohne konkreten Verdacht und Anlass (außer Datensammeln für den VS ist Anlass genug).

Ich habe keine Probleme damit, wenn verdächtige Personen kontrolliert werden aber mal eben alle Moscheebesucher unter Generalverdacht stellen geht mit persönlich ein bisschen zu weit.

Edit: Chute Du schreibst zu schnell....da tippt man sich einen Wolf und wenn man auf speichern klickt, steht da Dein Beitrag mit ähnlichem Inhalt :(

Geschrieben
Ich habe keine Probleme damit, wenn verdächtige Personen kontrolliert werden aber mal eben alle Moscheebesucher unter Generalverdacht stellen geht mit persönlich ein bisschen zu weit.

so isses ! :appl::icon14:

Geschrieben

Freunde, wir sind uns näher als es hier rüberkommt. Man darf aber auch nie die Praxis ausser Acht lassen.

Es gilt ausserdem festzustellen, dass hier nicht willkürlich gehandelt wurde. Ich verweise auf die Stellungnahme von Seite 1. Explizit werden anlasslose Kontrollen verneint.

Die Ergebnisse sprechen im Übrigen für sich.

Geschrieben
....

Die Ergebnisse sprechen im Übrigen für sich.

Ich glaube auch, dass wir eigentlich gar nicht so unterschiedlich denken :)

Aber(!): Man kann unrechtmäßiges Handeln nicht damit rechtfertigen, wenn es mal was zu Tage gebracht hat (Auch wenn der BGH mittlerweile Freund der "fruit of the poisonous tree" geworden ist).

Ich weiß aber, dass die Praxis manchmal etwas anderes erfordert. Dies kann ich aber nicht einfach so akzeptieren -sonst wird es die Regel.

Geschrieben

By the way: Du sagst, es handelt sich hier um unrechtmässiges Handeln der Polizei ?

Die Polizei ist ermächtigt, Personenkontrollen vorzunehmen ... das war eigentlich schon immer so. Die Grünen regen sich hier explizit darüber auf, dass es vor Moscheen gemacht wird.

Coltfan

Geschrieben

Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration

Verdachtsunabhängige Kontrolle von Moschee-besuchern in Braunschweig

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.08.2009; Fragestunde Nr. 25

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Gabriele Heinen-Kljajic und Helge Limburg (GRÜNE); es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 29. Mai 2009, einem Freitag, hat die Polizei vor der Moschee Reichsstraße in Braunschweig zum wiederholten Mal eine sogenannte verdachtsunabhängige Kontrolle mit Identitätsfeststellung bei den Moscheebesuchern durchgeführt. Bereits vor dem Freitagsgebet waren zu diesem Anlass zahlreiche Polizisten vor Ort, sodass nach Angaben des Moscheevorstands viele Gläubige von ihrem geplanten Besuch der Moschee Abstand nahmen. Die erst nach dem Freitagsgebet stattgefundene Kontrolle hat dann zu einer regelrechten Staubildung geführt. Das Moscheetor wurde teilweise geschlossen, was den Eindruck eines Käfigs vermittelte, und annähernd jede aus der Moschee tretende Person wurde kontrolliert.

Für die Besucher der Moscheen ist dies nicht verständlich, eine Belastung und ein Ärgernis, weil die Akzeptanz von Moscheen in den Stadtteilen vermindert wird und die Gläubigen ihren nachbarschaftlichen Ruf gefährdet sehen. Der Gemeindevorstand der Moschee befürchtet, dass derartige Kontrollen den betroffenen Muslimen, die sich zum Teil jahrelang maßgeblich an der Integrationsarbeit in der Kommune beteiligt haben, ein Gefühl der Diskriminierung vermitteln und insbesondere bei den vielen jungen Gemeindemitgliedern in Braunschweig dazu führen können, dass diese ihren Glauben an den Nutzen ihrer Integrationsbemühungen und an eine diskriminierungsfreie Zukunft verlieren.

Wir fragen die Landesregierung:

Steht nach Auffassung der Landesregierung der Nutzen solcher Kontrollen in einem angemessenen Verhältnis zu den Befürchtungen des Gemeindevorstands, dass sie kontraproduktiv auf Integrationsbemühungen wirken, eine diskriminierungsfreie Zukunft erschweren und eine Radikalisierung insbesondere junger Muslime fördern?

Nach der Antwort zu der Anfrage "Diskriminierung der Besucher von Moscheen durch verdachtsunabhängige Kontrollen?" aus dem Juni 2008 "sind solche Kontrollen nur, wenn von ihnen aufgrund eines polizeilichen Lagebildes Beiträge zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität erwartet werden können und sie unter Berücksichtigung aller Umstände verhältnismäßig sind", zulässig. Welche konkreten Ergebnisse (Verhaftungen etc.) im Sinne dieser Vorgabe konnten durch die in den vergangenen Jahren durchgeführten Kontrollen erzielt werden?

Inwieweit sieht die Landesregierung die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Religionsausübung beeinträchtigt, wenn eine massive und frühzeitige Polizeipräsenz die Gläubigen aufgrund der diskriminierenden Wirkung und des deutlich gesteigerten Zeitaufwands für den Moscheebesuch vom Gebet abhält?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Landesregierung nimmt die Sorgen der muslimischen Bevölkerung in Bezug auf die Kontrollmaßnahmen sehr ernst. Aus diesem Grund wurden und werden regelmäßig Gespräche mit Moscheevereinen und Verbänden geführt. Aktuell wird beispielsweise der Präsident des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz unter Beteiligung der Polizeipräsidenten und der Integrationsabteilung des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration die Vorsitzenden von muslimischen Verbänden zeitnah zu einem Gespräch in das Innenministerium einladen, um auch die aktuellen polizeilichen Maßnahmen im Kontext mit der Sicherheitslage zu erörtern. Darüber hinaus soll der Austausch über die weitere mögliche Zusammenarbeit das gegenseitige Vertrauen im Umgang miteinander weiterentwickeln.

Der Generalsekretär von DITIB und gleichzeitige Vorsitzende des neu gegründeten DITIB Landesverbandes Niedersachsen-Bremen hat sich in der Hürriyet mit dem Hinweis auf die grundsätzliche Notwendigkeit sehr differenziert zu den verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen in Niedersachsen geäußert.

Ich zitiere: "Ünlü sagte gegenüber der Hürriyet, dass die andauernden Personenkontrollen für die Sicherheit notwendig seien und zur Abwehr gegen den Extremismus und Terror dienten."

Zwischen der Landesregierung und den muslimischen Verbänden in Niedersachsen besteht Einigkeit darin, dass im Zusammenhang mit den Kontrollen jedoch nicht der Eindruck eines Generalverdachts gegenüber dem Islam und seinen Glaubensangehörigen entstehen darf. Unsererseits besteht die Zusicherung, dass dies bei der Planung und Durchführung der Kontrollmaßnahmen durch die Polizei berücksichtigt wird. Gerade im Hinblick auf die ungestörte Ausübung der Religion werden die Kontrollen so gestaltet, dass die Belastungen für die Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden.

Die einzelnen Moscheen oder Gebetsräume sind nur an wenigen Tagen im Jahr von Kontrollen betroffen. Im Zusammenhang mit dem Freitagsgebet werden die Maßnahmen so durchgeführt, dass der freie Zugang gewährleistet bleibt und es nicht zu unzumutbaren zeitlichen Verzögerungen kommt.

Die seit dem 24.01.2003 von der niedersächsischen Polizei durchgeführten Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität gemäß § 12 Abs. 6 Nds. SOG gehören insbesondere durch ihre hohe präventive Wirkung sowie in ihrer Funktion als Erkenntnis- und Verdachtsgewinnungsinstrument zum Kernbereich der polizeilichen Maßnahmen.

Nach Berichterstattung der Polizeidirektion Braunschweig hat am 29.05.2009 vor dem Gelände der Moschee des "Deutschsprachigen Muslimkreises Braunschweig (DMK) e.V.", Reichsstraße 5, 38100 Braunschweig, eine Kontrollmaßnahme im öffentlichen Verkehrsraum stattgefunden.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stand eine Hälfte des in der Hofeinfahrt befindlichen Gittertores offen. Unaufgefordert öffneten Besucher der Moschee zu Beginn der Kontrollen auch den zweiten Torflügel. Das Tor ist während der Durchführung der Maßnahme von den Einsatzkräften unberührt geblieben. Aufgrund der polizeilichen Kontrollen und der örtlichen Gegebenheiten entstand beim Verlassen des Grundstücks eine unvermeidbare zeitliche Verzögerung, von der auch jene Besucher betroffen waren, die nicht kontrolliert wurden. Im Verlauf der Kontrollmaßnahme wurden 77 Personen überprüft, was in etwa der Hälfte der anwesenden Moscheebesucher entsprach.

In Rahmen eines am 25.06.2009 mit dem Vorsitzenden des o.g. Muslimkreises geführten Kooperationsgespräches lobte dieser das höfliche und korrekte Auftreten der an der Kontrolle vom 29.05.2009 beteiligten Polizeibeamten.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Mündliche Anfrage auf Grundlage der Zulieferungen des Landeskriminalamtes Niedersachsen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2:

Im Zuge der seit dem Jahr 2003 durchgeführten Kontrollmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 6 Nds. SOG sind u. a. die folgenden Ergebnisse erzielt worden:

65 Festnahmen basierend auf Delikten der allgemeinen oder organisierten Kriminalität. 129 Treffer aufgrund von behördlichen Aufenthaltsersuchen bzw. Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung. 114 Strafanzeigen aufgrund von Delikten der allgemeinen und organisierten Kriminalität. 519 Ordnungswidrigkeitenanzeigen beispielsweise infolge von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, das Waffengesetz und das Aufenthaltsgesetz.

Die Einleitung strafprozessualer Ermittlungsvorgänge ist dabei nicht das primäre Ziel derartiger Kontrollen. Vielmehr steht hierbei die Verdachts- und Erkenntnisgewinnung im Zusammenhang mit dem Umfeld des islamistisch terroristischen Personenpotenzials im Fokus. Die Kontrollmaßnahmen haben sich als Instrument zur Erkenntnisgewinnung im Bereich des islamistischen Extremismus / Terrorismus bewährt.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 3:

Die Kontrollen werden gerade auch im Hinblick auf die Religionsfreiheit der Betroffenen so schonend wie möglich konzipiert.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

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Geschrieben
Interessant!

Bisher keine Einlassung zum thread!

Dann werde ich mal was sagen:

Verdachtsunabhängige Kontrollen muß ich als Deutscher (Legalwaffenbesitzer) ohne Vorstrafen auch eventuell über mich ergehen lassen.

Also, warum bestimmte Personengruppen mit Samthandschuhen anfassen?

Gleiches Recht für Alle--- oder doch nicht immer?

Gorm der Alte...ich darf korrigieren?

Gleiches Unrecht für alle--- oder doch nicht immer?

Aber, Spaß beiseite, Mr. Pingo hat gewiß nicht die Samthandschuhe gemeint, sondern die Doppelzüngigkeit der Grünen, die uns Waffenbesitzer kontrolliert haben wollen und ihre spezielle Klientel eben nicht. Enki möge ihre Kanäle mit Schlamm füllen!

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Mr. Pingo hat gewiß nicht die Samthandschuhe gemeint, sondern die Doppelzüngigkeit der Grünen, die uns Waffenbesitzer kontrolliert haben wollen und ihre spezielle Klientel eben nicht.

Genau.

Und die Grünen geben keine Ruhe. Nun wollen sie die gesetzliche Grundlage abschaffen, die diese Kontrollen ihrer Klientel ermöglicht:

Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 23.09.2009; TOP 7

Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Befugnis zu sogenannten "verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen" ist der Polizei bereits Ende 1997 eingeräumt worden. Damals ging es nach der zunehmenden Öffnung der Grenzen nach Osteuropa und dem Wegfall von Grenzkontrollen im Schengen-Raum vor allem um die Bekämpfung des internationalen Menschenhandels und der Schleusungskriminalität. Bedeutung erlangt hat die Vorschrift aber auch für andere Deliktsfelder zumeist aus dem Bereich der organisierten internationalen Kriminalität. Hierzu gehören etwa der internationale Waffenhandel, Rauschgifthandel, Falschgeld- und Dokumentenschmuggel und der Schmuggel von Arzneimitteln und Kunstgegenständen. Ein weiteres wich-tiges Feld sind internationale Kraftfahrzeugschiebereien.

Kontrollen nach § 12 Abs. 6 Nds. SOG leisten seither zur Erhellung dieser Deliktsfelder und zur Verhütung erheblicher Straftaten einen wichtigen Beitrag. Dabei werden Kontrollen nicht nur im Rahmen des täglichen Einsatz- und Streifendienstes durchgeführt, sondern es finden immer wieder auch länderübergreifende Schwerpunktaktionen insbesondere an Bundesautobahnen statt. Zum Beispiel wurden am 14. Mai 2009 im deutsch-niederländischen Grenzkorridor Kontrollen mit dem Ziel der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität durchgeführt. Dabei war maßgeblich, dass die Niederlanden nach wie vor eines der Haupteinfuhrländer von illegalen Drogen sind.

In den letzten Jahren hat die Kontrollbefugnis daneben auch Bedeutung für die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus erlangt. Sie bietet der Polizei sinnvolle Ermittlungsansätze.

Voraussetzung für Kontrollen gemäß § 12 Abs. 6 Nds. SOG auch zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sind Erkenntnis der Sicherheitsbehörden, dass sich potenzielle islamistische Gewalttäter an bestimmten Treff- und Sammelpunkten aufhalten. Hierzu gehören nachweislich auch Moscheen und andere islamische Gebets-, Vereins- und Kulturstätten.

Die Kontrollmaßnahmen haben sich als Instrument der Erkenntnisgewinnung im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus bewährt. Im Fokus steht die Verdachts- und Erkenntnisgewinnung im Zusammenhang mit Personen aus dem islamistisch terroristischen Umfeld. Hier haben wir in der Vergangenheit wertvolle Erkenntnisse erlangt Dabei geht es nicht primär um konkrete Feststellungen zu Verstößen und Straftaten.

Im Zusammenhang mit den Kontrollen zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus soll und darf nicht der Eindruck eines Generalverdachts gegenüber dem Islam und seinen Glaubensangehörigen entstehen. Dies wird bei der Planung und Durchführung der Kontrollmaßnahmen durch die Polizei berücksichtigt. Die Kontrollen werden so gestaltet, dass die Belastungen für die Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden. Im Zusammenhang mit dem Freitagsgebet wird selbstverständlich darauf geachtet, dass der freie Zugang zu Moschee oder Gebetsraum gewährleistet bleibt und es nicht zu unzumutbaren zeitlichen Verzögerungen kommt.

Dass die Vorgehensweise bei einer Kontrolle in Wolfsburg am 19. Oktober 2007, als Betroffene zur Vermeidung von Mehrfachkontrollen einen Stempelaufdruck erhielten, unangemessen war, steht außer Frage. Ich habe dies bereits in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 03. Juli 2008 erklärt und dafür gesorgt, dass sich eine solche Verfahrensweise nicht wiederholen darf.

Es ist aber abwegig, aufgrund eines Einzelfalls nun die Forderung zu erheben, gleich die Rechtsgrundlage insgesamt abzuschaffen.

Die Landesregierung sorgt mit vielfältigen Maßnahmen für eine bessere Integration von Muslimen in Niedersachsen. Wir stehen mit den muslimischen Verbänden in einem ständigen Dialog und Austausch. Auch der Polizei ist bewusst, dass die Kontrollmaßnahmen das Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und muslimischen Organisationen belasten können. Dem wirken wir jedoch z.B. mit regelmäßigen Kooperationsgesprächen mit Vertretern von Moscheegemeinden und ihren Verbänden auf örtlicher Ebene entgegen.

Ich hatte während der letzten Plenarsitzung zu diesem Thema ein Gespräch zwischen Vertretern der Polizei und muslimischen Verbänden in Niedersachsen angekündigt. Am 10. September sind der Präsident des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, die Polizeipräsidenten und der Direktor des Landeskriminalamts mit den Vorsitzenden der Islamischen Gemeinschaft, den schiitischen Gemeinden Deutschlands, Schura Niedersachsen, dem DITIB-Landesverband Niedersachsen/Bremen, dem Religionsattaché des Türkischen Generalskonsulats und den Alevitischen Gemeinden Norddeutschlands zusammen gekommen, um die bereits bestehende gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit weiter auszubauen und in einen ständigen Dialog einzutreten. Unter anderem wurden auch die Kontrollmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 6 Nds. SOG im Kontext mit der aktuellen Sicherheitslage in einer offenen Diskussion erörtert. Im Ergebnis wurde vereinbart, den Austausch fortzusetzen, um die gegenseitige Vertrauensbasis weiter zu festigen.

Verzichten können und werden wir bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus auf diese Kontrollen jedoch nicht. Trotz aller nachvollziehbaren Belastungen, die damit für die Besucher von Moscheen, Gebetsräumen oder Kulturvereinen verbunden sind, kann es im Umfeld solcher Einrichtungen auch keinen rechtsfreien Raum geben, in dem die Polizei ihren Lageerkenntnissen nicht nachgehen darf.

Lassen Sie mich noch kurz etwas zum verfassungsrechtlichen Rahmen sagen - in der Entwurfsbegründung geht da doch so einiges durcheinander. Denn zu "ungezielten Kontrollen", wie dort zu lesen ist, ermächtigt die Vorschrift gerade nicht. Kontrollen nach § 12 Abs 6 Nds. SOG dürfen eben nicht anlassunabhängig durchgeführt werden.

Sie kommen nur dann in Betracht, wenn nach dem Kenntnisstand der Polizei über die Vorbereitung und Begehung von einschlägigen Straftaten zu erwarten ist, dass die Kontrollen Erkenntnisse über Personen erbringen werden, die mit solchen Straftaten in Zusammenhang stehen.

Dies haben wir erst Anfang dieses Jahres durch eine Präzisierung des § 12 Abs. 6 Nds. SOG klargestellt.

Zulässig sind kurzeitiges Anhalten und Befragen, die Polizei kann sich Ausweise zeigen lassen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen. Nicht erlaubt sind hingegen - anders als in anderen Bundesländern - z.B. Durchsuchungen. Damit gewährleistet § 12 Abs. 6 Nds. SOG eine angemessene Eingriffsschwelle und eine hinreichend bestimmte Umgrenzung des Eingriffs. Das hat so zum Beispiel auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof zur entsprechenden Vorschrift aus dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz entschieden.

Mit der Rasterfahndung, die das Bundesverfassungsgericht nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr für zulässig erachtet hat, ist die Kontrollbefugnis nach § 12 Abs. 6 Nds. SOG weder ihrer Art nach noch hinsichtlich der Anzahl der Betroffenen vergleichbar. Es ist daher völlig verfehlt, hier die Eingriffsschwelle für die Rasterfahndung ins Spiel zu bringen.

Noch weniger drängt sich ein Vergleich zum Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme auf. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu ausführlich mit den Besonderheiten von automatisierten Kontrollen beschäftigt. Besonders hohe Anforderungen an die Eingriffsschwelle hat es in dieser Entscheidung hingegen nicht aufgestellt.

Zusammenfassend stelle ich fest:

Die Kontrollen sind ein erfolgreiches Instrument der Polizei.

Sie sind als Ermittlungsmaßnahme zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug weiterhin unverzichtbar.

Die Vorschrift des § 12 Abs. 6 Nds. SOG ist verfassungsgemäß.

Es wäre unverantwortlich, diese Rechtsgrundlage abzuschaffen.

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Geschrieben

Die Grünen geben einfach keine Ruhe. Schade, dass wir LWB in deren Augen nicht auch schutzwürdig sind und die gleichen Rechte geniesen sollen:

Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration

Verdachtsunabhängige Kontrollen im hannoverschen Steintorviertel

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.09.2009; Fragestunde Nr. 45

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Ralf Briese und Helge Limburg (GRÜNE); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 9. September 2009, einem Mittwoch, fand das Fußballländerspiel Deutschland : Aserbaidschan in der hannoverschen AWD-Arena statt. Nahezu zur gleichen Zeit wurde aus Bosnien das Fußballländerspiel Bosnien : Türkei übertragen. An diesem Tag fanden bereits zur Mittagszeit an der Stadtbahnstation Steintor verdachtsunabhängige Kontrollen der Polizei statt. Dabei wurden nach Augenzeugenberichten vornehmlich männliche Personen mit ausländischem Aussehen, die sich zu den Bahnen begeben wollten, kontrolliert. Anlässlich des islamischen Fastenbrechens und der Länderspiel-TV-Übertragung waren ab ca. 18 Uhr die türkischen Cafes' am Steintor besonders gut gefüllt. Gegen ca. 19 Uhr kamen eine weibliche Beamtin und vier männliche Beamte in das Cafe' "Hür-Türk e. V." am Marstall 8 am Steintor und kontrollierten die Gäste des Cafes. Einer der männlichen Beamten sprach auch türkisch. Auf Nachfrage der Gäste gaben die Beamtinnen bzw. Beamten Auskunft, es handele sich um verdachtsunabhängige Kontrollen. Sie gingen einher mit Identitätsfeststellungen und auch Leibesvisitationen. Die Polizei kontrollierte an diesem Tag noch in mehreren anderen Cafes. In diesen Cafes verkehren nahezu ausschließlich Männer türkischer Herkunft.

Für die Besucher der Cafes war dies insbesondere vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über verdachtsunabhängige Kontrollen vor Moscheen nicht verständlich, eine Belastung und ein Ärgernis.

Wir fragen die Landesregierung:

Wie viele verdachtsunabhängige Kontrollen wurden an welchen Orten seit Dezember 2003 jährlich in Niedersachsen im öffentlichen Raum mit Ausnahme der Umgebung von islamischen Gebets-, Vereins- und Kulturstätten durchgeführt?

Welchen Verdachts- und Erkenntnisgewinn im Zusammenhang mit dem Umfeld des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials hat die Landesregierung mit den in Frage 1 angesprochenen Kontrollen erzielt?

Welche Ergebnisse hat das Spitzengespräch zwischen der Landesregierung, dem Präsidenten des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, den Polizeipräsidenten und den Vorsitzenden der DITIB, der Schura und anderer muslimischer Verbände am 10. September 2009 erbracht?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Am Mittwoch, den 09.09.2009, führte die Polizeiinspektion Mitte der Polizeidirektion Hannover in der Zeit von 15:30 - 19:30 Uhr Kontrollmaßnahmen am Kröpcke, Steintor und Opernplatz sowie in den U-Bahnstationen am Hauptbahnhof und Steintor durch. Orientiert an den Örtlichkeiten verfolgten die Maßnahmen dabei u. a. die Ziele, den Handel mit Betäubungsmitteln und die damit einhergehende Beschaffungskriminalität einzudämmen, Verstöße gegen das Waffengesetz festzustellen bzw. zu verhindern sowie der Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung ausländerrechtlicher Bestimmungen.

Bei der an diesem Tag durchgeführten Überprüfung im Café "Hür-Türk e.V." sowie zwei weiteren Objekten handelt es sich nicht um Kontrollen gem. § 12 Abs. 6 Nds. SOG zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus.

Die Gefahrenlage im örtlichen Nahbereich des Steintores bezieht sich nach entsprechender Auswertung des Straftatenaufkommens durch die Polizeidirektion Hannover u.a. auf die Verübung, Verabredung und Vorbereitung von Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz sowie ausländerrechtliche Bestimmungen. Die Spielhallen und Cafés/Clubs im Bereich des Steintores dienen den von polizeilichen Maßnahmen betroffenen Personen oftmals als Rückzugsräume.

Das Betreten des Objektes "Hür-Türk e.V." erfolgte auf Grundlage des § 24 Abs. 6 Nds. SOG. Die Polizei darf danach zum Zweck der Gefahrenabwehr Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume, andere der Öffentlichkeit zugängliche Räume sowie befriedetes Besitztum, das mit den genannten Räumen im Zusammenhang steht, während der Arbeits-, Betriebs-, Geschäfts- oder Öffnungszeit sowie in der Zeit, in der sich Beschäftigte oder Publikum dort aufhalten, betreten.

Im Objekt wurden bei sechs Personen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung und -überprüfung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 Nds. SOG durchgeführt. Nach dieser Vorschrift können die Verwaltungsbehörden und die Polizei die Identität einer Person feststellen, wenn sie an einem Ort angetroffen wird, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung oder die in den §§ 232 und 233 StGB genannten Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich Personen aufhalten, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen, oder sich Personen verbergen, die wegen Straftaten gesucht werden. Darüber hinaus dürfen Personen, die an einem in § 13 Abs. 1 Nr. 2 Nds. SOG genannten Ort angetroffen werden, gem. § 22 Abs. 1 Nr. 4 Nds. SOG von der Polizei durchsucht werden.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Niedersachsen und der Polizeidirektion Hannover namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2:

§ 12 Abs. 6 Nds. SOG ermöglicht polizeiliche Kontrollmaßnahmen zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug. Dazu gehören Straftaten der allgemeinen und organisierten Kriminalität, wie z.B. der Kraftfahrzeugverschiebung, des Waffen- und Rauschgifthandels, des Falschgeld-, Dokumenten-, Arzneimittel- und Kunstschmuggels, der Schleusungskriminalität und des Menschenhandels.

In den letzten Jahren hat die Kontrollbefugnis auch für die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus Bedeutung erlangt. Auch im Umfeld von Teestuben, Internetcafes und anderen vergleichbaren Objekten werden die Kontrollen vor dem Hintergrund der bestehenden Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus und der Erkenntnis der Sicherheitsbehörden, dass sich potenziell islamistische Gewalttäter an bestimmten Treff- und Sammelpunkten aufhalten, durchgeführt. Die polizeilichen Maßnahmen verfolgen hierbei das Ziel, islamistische Strukturen aufzudecken, zu zerschlagen sowie Vorbereitungen für einen terroristischen Anschlag mit islamistischem Hintergrund so früh wie möglich zu erkennen und zu verhindern und dienen damit dem Schutz der Bevölkerung.

Die in diesem Zusammenhang von der niedersächsischen Polizei vorgenommenen Kontrollen gehören insbesondere durch ihre hohe präventive Wirkung sowie in ihrer Funktion als Erkenntnis- und Verdachtsgewinnungsinstrument im Zusammenhang mit dem Umfeld des islamistisch terroristischen Personenpotenzials zum Kernbereich der polizeilichen Maßnahmen. Sie tragen zur Verunsicherung der extremistisch / terroristischen Szene bei und leisten einen wertvollen Beitrag zur Verhinderung radikaler Strukturen.

Die Kontrollmaßnahmen im Umfeld von Teestuben, Internetcafés und anderen vergleichbaren Objekten werden in den Polizeibehörden eigenverantwortlich geplant und durchgeführt. Eine zentrale statistische Datensammlung hinsichtlich der Anzahl und der Örtlichkeiten der durchgeführten Kontrollen erfolgt nicht, so dass eine präzise Aussage eines hohen manuellen Rechercheaufwandes bedürfte, der im Rahmen der Beantwortung einer mündlichen Anfrage und der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten ist.

Zu 3:

Am 10.09.2009 fand auf Einladung des Präsidenten des Landespräsidiums für Polizei, Brand und Katastrophenschutz das Gespräch mit den Vorsitzenden der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands, der Schura Niedersachsen, des DITIB-Landesverbandes Niedersachsen/Bremen, der Alevitischen Gemeinde Norddeutschland sowie dem Religionsattaché des Türkischen Generalkonsulats Hannover statt. Darüber hinaus waren die Polizeipräsidenten der Niedersächsischen Polizeidirektionen, der Direktor des Landeskriminalamtes Niedersachsen und Vertreter der Integrationsabteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration anwesend.

Das Gespräch diente der Intensivierung der bereits bestehenden guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit der Polizei mit den muslimischen Verbänden und knüpfte im Weiteren an den ständigen Dialog auf örtlicher Ebene zwischen den Moscheegemeinden und der Polizei an.

Unter anderem wurden die Kontrollmaßnahmen gem. § 12 Abs. 6 Nds. SOG im Kontext der aktuellen Sicherheitslage in einer offenen Diskussion erörtert. Im Ergebnis wurde vereinbart, das Gespräch auch auf dieser Ebene in Zukunft fortzusetzen, um die gegenseitige Vertrauensbasis weiter zu festigen.

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Verdachtsunabhängige Kontrollen und Maßnahmen sind niemals zu begrüßen, egal wo oder wen es betrifft. Unfassbar, was manche hier schon wieder von sich geben.

Ich will nicht einfach wo kontrolliert werden, keine Leibesvisitation, keine Hausdurchsuchung, Gentest oder sonstwas und das wünsche ich auch keinem anderen.

Da schließe ich mich an, es ist traurig was hier abgeht. Wenn wir keine Verdachtsunabhängige Kontrollen haben wollen, dann sollten wir sie auch nicht befürworten.

Geschrieben
Gorm der Alte...ich darf korrigieren?

Gleiches Unrecht für alle--- oder doch nicht immer?

Hallo! Ich hole das Zitat nochmals nach vorne:

Nach der Gesetzeslage ist es KEIN Unrecht, sondern rechtens- ob es nun mir oder Dir schmeckt oder nicht.

DESHALB meine ich: Auch wir Waffenbesitzer werden unter Generalverdacht gestellt- also: Wenn schon, denn schon; heißt KEINE Ausnahmen!

Sollen "SIE" dann ruhig JEDEM Verdachtsmoment nachgehen- das nenne ich zumindest GLEICHBEHANDLUNG.

Ich sehe nicht ein, daß ich schlechter dastehen soll als Migranten, bei denen sofort seitens gewisser Parteien tatsächlich die Samthandschuhe übergezogen werden.

Und wenn Du das mit "UNrecht" klassifizierst- meinetwegen.

Dennoch- mit freundlichen Grüßen!

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