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IGNORED

Erste Enteignungen durch das neue Waffenrecht !


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

es liegen nun Meldungen aus zwei Quellen von Besitzern von 4mm - Waffen vor.

Der Eine wurde von der zuständige Behörde angeschrieben, mit der Aufforderung sein Bedürfniss für diese Waffen nachzuweisen.

Der Andere wurde durch seine zuständige Behörde sogar dazu aufgefordert diese Waffen zu vernichten.

Hintergrund:

Die 4mm - Waffen sind erlaubnisspflichtig, können jedoch weder sprotlich (es gibt keine Disziplin dafür) noch jagdlich genutzt werden.

Sammler ?!

Dies ist de facto die erste Enteignung auf Grundlage des neuen WaffG - ohne Entschädigung !!!

Gruß,

J.

NUR NOCH 40 TAGE BIS ZUR BUNDESTAGSWAHL !!!

Geschrieben
Die 4mm - Waffen sind erlaubnisspflichtig, können jedoch weder sprotlich (es gibt keine Disziplin dafür) noch jagdlich genutzt werden.

Das wäre ein ganz großer Fall für die "B-Listen"!

Geschrieben
Dies ist de facto die erste Enteignung auf Grundlage des neuen WaffG 2008 - ohne Entschädigung !!!
Sollten Waffenbehörden die Neuregelung streng am Wortlaut hingegen auch auf Waffen im Kaliber 4mm M 20 anwenden, wäre aus hiesiger Sicht dem Bestandsschutz bei Altbesitzern Rechnung zu tragen. Hierzu eröffnet § 8 Abs. 1 WaffG die Möglichkeit, wirtschaftliche Interessen bei der Prüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses zu berücksichtigen.

Quelle: Schreiben des Innenministerium NRW an die Kreispolizeibehörden vom 15 . August 2008, Az. 43-57.06.01 Anlage 2 LEP/ § 8

Der Widerruf ist im WaffG nicht abschließend geregelt. Daneben gilt noch subsidiär das VwVfG, das unter bestimmten Umständen Entschädigungen vorsieht.

Geschrieben
Quelle: Schreiben des Innenministerium NRW an die Kreispolizeibehörden vom 15 . August 2008, Az. 43-57.06.01 Anlage 2 LEP/ § 8

Der Widerruf ist im WaffG nicht abschließend geregelt. Daneben gilt noch subsidiär das VwVfG, das unter bestimmten Umständen Entschädigungen vorsieht.

Das nun neu geänderte WaffG sieht aber erstmals einen Einzug der Waffe ohne Entschädigung vor !

Geschrieben
...Aufforderung sein Bedürfniss für diese Waffen nachzuweisen.

Rechtlicher "Auslegungs-Konsens" war bislang m.W. stets, dass die 4mm-Waffen zwar erlaubnispflichtig,

aber "bedürfnisfrei" sind, also Sachkunde und Zuverlässigkeit, nicht aber ein Bedürfnis nachgewiesen

werden müssen.

Woher kommt auf einmal die radikale Wandlung in der Rechtsauslegung einiger Behörden?

Aus der Gesetzesnovelle 25.07.09 geht diesbezüglich ja nichts hervor.

Geschrieben
Die 4mm - Waffen sind erlaubnisspflichtig, können jedoch weder sprotlich (es gibt keine Disziplin dafür) noch jagdlich genutzt werden.

Hallo Jayman,

stimmt nicht, BDS 10 m Präzisionsschießen, Kennziffer 1600, für 4 mm M20.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Geschrieben
Rechtlicher "Auslegungs-Konsens" war bislang m.W. stets, dass die 4mm-Waffen zwar erlaubnispflichtig,

aber "bedürfnisfrei" sind, also Sachkunde und Zuverlässigkeit, nicht aber ein Bedürfnis nachgewiesen

werden müssen.

Das ist wegen der missglückten LEP-Regelung vom 1. April 2008. Vereinfacht gesagt gelten danach für eine umgebaute Waffe die Erlaubnisvoraussetzungen der Ursprungswaffe (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 WaffG). Bei einem Umbau von 9mm Para auf 4mm M20 dann also auch das Bedürfnis.

Geschrieben
Hallo Jayman,

stimmt nicht, BDS 10 m Präzisionsschießen, Kennziffer 1600, für 4 mm M20.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Das ist doch mal ne Super - Info !

Das leite ich gleich an die Betroffenen weiter !

Danke.

Geschrieben
Oder ist hier nicht 4mm M20, sondern 4mm Randfeuer gemeint?

Geschossenergie E0< 7,5 Joule = bedürfnisfrei, Kaliber egal

Wenn die Ursprungswaffe bedürfnispflichtig ist, dann ist sie es nach einem Umbau auf ein anderes Kaliber weiterhin.

Geschrieben
Hallo Jayman,

stimmt nicht, BDS 10 m Präzisionsschießen, Kennziffer 1600, für 4 mm M20.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Also ich finde im aktuellen Sporthandbuch vom BDS keine Kennziffer 1600

???

Geschrieben
Und in der Disziplinenliste fehlt´s oder blicke ich nur nicht durch?

Stimmt, in der Disziplinliste fehlt die Kennziffer 1600, steht aber im Sporthandbuch unter K 8.

Michael

Gast 275-mezger@fvlw.de
Geschrieben

JETZT währe DIE Gelegenheit um vor Gericht zu gehen und die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzuzweifeln.

das ist der Einstiegspunkt für die Verfassungsklage.

Man sollte den Betroffenen jetzt Rechtsberatung nahelegen.

Geschrieben
JETZT währe DIE Gelegenheit um vor Gericht zu gehen und die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzuzweifeln.

das ist der Einstiegspunkt für die Verfassungsklage.

Man sollte den Betroffenen jetzt Rechtsberatung nahelegen.

Oder man weist einfach auf die Sportordnung des BDS hin und aus die Maus.

Gast 275-mezger@fvlw.de
Geschrieben
Oder man weist einfach auf die Sportordnung des BDS hin und aus die Maus.

Der BDS hat in seiner Sportordnung Disziplinen dafür.

Das ist gut.

Wußte Ich nciht.

Aber das könnte trotzdem ein Hebelpunkt sein. Man müßte Ihn nur nutzen.

O.k. bin zu müde um das zusammenzukriegen was mein Anwalt mir vor 2 Wochen zu dem Thema gesagt hat.

Edit: Tippfehler.

Geschrieben
Die 4mm - Waffen sind erlaubnisspflichtig, können jedoch weder sprotlich (es gibt keine Disziplin dafür) noch jagdlich genutzt werden.

Um was für Waffen handelt es sich den? Langwaffe oder Kurzwaffe? Villeicht können die Waffen nicht jagdloch GENUTZT werden, aber Erwerben und Besitzen darf ich sie mit einem Jagdschein trotzdem (Langwaffen unbegrenzt/ Kurzwaffen 2 Stück). Wäre ja möglich das ich genau solche Waffen für eine Auslandsjagd in XY benötige?

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