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IGNORED

Was wird denn nun am Donnerstag verabschiedet?


RonaldR

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

vielleicht habe ich auch Tomaten auf den Augen, aber ich finde hier nirgends einen Hinweis auf die Gesetzesvorlage, die am Donnerstag verabschiedet werden soll.

Wird an den Vorlagen, die am Montag in der Anhörung vorgelegt wurden, noch etwas geändert?

Werden alle Vorlagen zur Abstimmung kommen?

Wer kann mir kurzfristig dazu Auskunft/Unterstützung geben?

Gruß, Ronald

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Wird an den Vorlagen, die am Montag in der Anhörung vorgelegt wurden, noch etwas geändert?

Werden alle Vorlagen zur Abstimmung kommen?

Wer kann mir kurzfristig dazu Auskunft/Unterstützung geben?

Der Anhörungsausschuss wird den Gesetzesvorschlag heute dem Bundestag vorlegen,

damit morgen dort darüber beraten und abgestimmt werden kann.

So hab ich den Herrn Sebastian Edathy am Ende der öffentlichen Anhörung jedenfalls verstanden.

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Über die Kabinettsvorlage

Nein, bei der oben verlinkten Drucksache handelt es sich um eine Ausschussdrucksache (also Bundestags-Dokument), die, wie beschrieben, einen Änderungsantrag der Regierungskoalition enthält. Das ist keine Kabinettsvorlage, da das Kabinett als Regierungsorgan kein Bundestagsgremium ist und der Befassung im Bundestag auch zeitlich vorgelagert ist.

Am Montag diskutiert wurde genau diese Ausschussdrucksache, wie auch ganz offiziell in der Tagesordnung der Anhörung beschrieben http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/an...ng_25/TO_25.pdf

Dieser in der Drucksache enthaltene Antrag wurde nun offenbar heute - wenig überraschend - im Innenausschuss mit den Stimmen der großen Koalition angenommen (so die Pressemitteilungen) und wird damit Teil der Beschlussempfehlung des Innenausschusses für das Bundestags-Plenum.

Das heißt: Morgen wird im Plenum der Gesetzesentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes in der Form der Beschlussempfehlung des Innenausschusses angenommen werden, also das Änderungsgesetz zum Sprengstoffgesetz mitsamt den in oben genannter Ausschussdrucksache enthaltenen Änderungen. Möglich ist theoretisch allenfalls, dass in der Ausschussberatung noch kleinere Details gegenüber der Ausschuss-Drucksache geändert wurden - das halte ich aber faktisch für ausgeschlossen, da die Ausschussdrucksache den Kompromiss mit den Bundesländern beinhaltet.

Gruß!

Vergil

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Nein, bei der oben verlinkten Drucksache handelt es sich um eine Ausschussdrucksache (also Bundestags-Dokument), die, wie beschrieben, einen Änderungsantrag der Regierungskoalition enthält. Das ist keine Kabinettsvorlage, da das Kabinett als Regierungsorgan kein Bundestagsgremium ist und der Befassung im Bundestag auch zeitlich vorgelagert ist.

Am Montag diskutiert wurde genau diese Ausschussdrucksache, wie auch ganz offiziell in der Tagesordnung der Anhörung beschrieben http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/an...ng_25/TO_25.pdf

Dieser in der Drucksache enthaltene Antrag wurde nun offenbar heute - wenig überraschend - im Innenausschuss mit den Stimmen der großen Koalition angenommen (so die Pressemitteilungen) und wird damit Teil der Beschlussempfehlung des Innenausschusses für das Bundestags-Plenum.

Das heißt: Morgen wird im Plenum der Gesetzesentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes in der Form der Beschlussempfehlung des Innenausschusses angenommen werden, also das Änderungsgesetz zum Sprengstoffgesetz mitsamt den in oben genannter Ausschussdrucksache enthaltenen Änderungen. Möglich ist theoretisch allenfalls, dass in der Ausschussberatung noch kleinere Details gegenüber der Ausschuss-Drucksache geändert wurden - das halte ich aber faktisch für ausgeschlossen, da die Ausschussdrucksache den Kompromiss mit den Bundesländern beinhaltet.

Gruß!

Vergil

Hallo Vergil,

hab´Dank für diese Klarstellung!

MfG

Pirol 2

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Vielleicht habe ich das Ganze verschlaffen, aber man spricht auch über eine Änderung des SprengG, jedoch finde niergendwo ein Hinweis wass sich da ändert, und alles dreht sich nur um WaffG. Weisst jemand was am SprengG geändert wird?

Danke im Voraus!

Gruß,

Adrian

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Habe das hier gefunden!

Klick

Was ist geplant?

Es soll künftig

* verdachtsunabhängigen Kontrollen bei Waffenbesitzer geben

* sowie härtere Strafen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungs-Vorschriften.

* Die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliber-Waffen schießen dürfen, soll von 14 auf 18 Jahre steigen.

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Das ist ganz offensichtlich nur eine grob verkürzte Aufzählung.

So wurde z.B. die - für uns noch recht schmerzhaft werdende - Verordnungsermächtigung hinsichtlich verschärfter technischer Aufbewahrungsvorschriften (Biometrie-/Blockiervorschriften) offensichtlich unterschlagen...

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doch, sie ist. Siehe hier ...

Ich denke, Lusumi meinte die Beschlussempfehlung des Innenausschusses - und diese ist in der Tat noch nicht im Netz und wird voraussichtlich auch nicht noch vor der 2./3. Lesung kommen (insofern lieber nicht nervös werden, lohnt nicht). Der Ausschuss hat die Empfehlung ja erst gestern verabschiedet, dann kann die finale Drucksache ja erst erstellt werden, was natürlich viel Arbeit bedeutet und etwas dauert, und dann erfolgt meines Wissens nach rechtzeitig zur Debatte die Verteilung als DRUCKsache im Bundestag an die MdBs, also als offizielle Papiervariante. Die öffentliche Verbreitung der elektronischen Fassung, die ja letztlich nur ein (sehr zu begrüßender) Info-Service und kein Echtzeit-Bericht aus dem Parlament ist, dauert verständlicherweise etwas länger.

Gruß!

Vergil

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