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IGNORED

Schreiben an alle MdBs


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Folgendes soll morgen abgeschickt werden, Anregungen willkommen (muss noch etwas gekürzt werden)

@Makalu: Darf ich Dich namentlich als Quelle 10 nennen?

Grüße

Schwarzwälder

Aktion Waffenrecht: 7328 Unterschriften an den Bundestag

Sehr geehrte/r

als Initiator der o.g. „Aktion Waffenrecht: 12 Punkte an den Bundestag“ habe ich 7328 gesammelte Unter-schriften in Aktenordnern an den Vorsitzenden des Innenausschusses, Herrn Sebastian Edathy übersandt, die seit 18. März dem Petitionsausschuss des Bundestages (Pet 1-16-06-7111-052454) vorliegen.

Meine Mitunterzeichner würden sich mit mir freuen, wenn die Überarbeitung des Waffengesetzes keine Einbahnstraße ins Totalverbot bleibt, sondern punktuelle Erleichterungen da, wo die öffentliche Sicherheit definitiv nicht gefährdet wäre, Berücksichtigung finden könnten. Sie finden die 12 Punkte der Unterschrif-tenaktion dazu in der Anlage, sowie nähere Informationen auch unter www.12punkte.de bzw. [1].

Die nach den erschütternden Ereignissen in Winnenden einsetzende Medienkampagne hat massiv gegen Empfehlungen zur Berichterstattung bei Amoktaten wie beispielsweise auf den Seiten des LKA NRW[2] ver-stoßen und damit künftige Nachahmertaten begünstigt. Zudem wurde sehr einseitig auf den vermeintlichen Lösungsansatz Waffenrecht fokussiert, was den Angehörigen der Opfer von Winnenden gerade nicht gerecht wird – denn hiermit wird das Problem Amoktaten weder an seiner Wurzel noch besonders wirksam gelöst:

Trotz gelegentlicher dramatischer Fälle ist es unverändert so, dass Schusswaffen nur bei 0,3% aller 6,5 Mio. jährlicher Straftaten in Deutschland beteiligt sind [3]. Bei diesen in Straftaten verwickelten Schusswaffen handelt es sich nur in 3,5% um legal besessene, erlaubnispflichtige Schusswaffen – wovon wiederum gut die Hälfte Dienstwaffenträgern zuzuordnen sind. Der legale Schusswaffenbesitz ist also kein wirkliches Problem und als Hauptansatzpunkt zur Bekämpfung der Kriminalität schon angesichts mind. 20 Mio. illegaler Schusswaffen in Deutschland gänzlich ungeeignet.

Bitte beachten Sie, dass dieser Ansatz auch im Ausland ohne Erfolg blieb. So hat Großbritannien 1997 ein drakonisches, völliges Kurzwaffenverbot erlassen. 10 Jahre später musste die Times feststellen, dass sich Schusswaffenkriminalität seit dem Verbot verdoppelt habe [4]. Ähnlich negative Auswirkungen waren in Australien und Kanada zu beobachten [5]. Länder, die wie Russland 1994 im Gegensatz erhebliche waffen-rechtliche Lockerungen einführten, machten damit sogar positive Erfahrungen [6]. Warum sollen wir Fehler und fruchtlose Ansätze der Commonwealth-Länder bei uns wiederholen?

Fakt ist, wir haben bereits eines der schärfsten Waffengesetze in Europa, das weit über die Mindestrichtlinien der EU hinausgeht. Angesichts von weltweit ca. 1000 Mio. Schusswaffen (davon 75% in zivilem Besitz, 22% Militär, 3% Polizei) [7], stellen die in Deutschland vorhandenen 7-10 Mio. Legalwaffen keineswegs eine unverhältnismäßig hohe Waffendichte dar. Es war und ist vielmehr Zeichen westlicher Demokratien, dass sie ihren unbescholtenen Bürgern auch Legalwaffenbesitz ermöglichen. Hingegen war und ist es Kennzeichen von Diktaturen, dass sie ihren Bürgern jeglichen privaten Waffenbesitz verbieten.

Die nun geplante Gesetzesverschärfung kommt trotz hochproblematischer Grundrechtseingriffe bei 3,6 Millionen Legalwaffenbesitzern [8] im Eiltempo ohne die sonst übliche Anzahl Lesungen. Im Polizeibericht ist noch nicht abschließend geklärt, woher Tim K. die Munition hatte [9]. Die verwendete Pistole Beretta soll zudem auf einem Waffenschein zum Selbstschutz eingetragen gewesen sein [10] und wird zu diesem Zweck i.d.R. zugriffsbereit (und nicht wie bei den 15 Sportwaffen im Safe eingeschlossen) gehalten wer-den. Im Detail ergeben sich m.E. folgende Probleme:

1. Verdachtsunabhängige Kontrollen §36 WaffG

Die Regelung ist m.E. unverhältnismäßig, weil sie im Ergebnis völlig unbescholtenen Waffenbesitzern, die von ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Gebrauch machen, die behördliche Zuverlässigkeit „regelmäßig“ aberkennen will. Dies führt nicht nur zum Verlust des Waffenbesitzes, sondern auch zu möglichen beruflichen, beamtenrechtlichen und via Datenaustausch vermutlich auch anderweitigen be-hördlichen Nachteilen. Undifferenziert jeglicher Besitz von „erwerbspflichtigen Schusswaffen“ wie z.B. einer nichttödlichen 4mm M20 Waffe mit nur 5J Mündungsenergie oder gar nur der bloße Besitz von Munition (bis 2002 erlaubnisfrei!) ohne Waffen führt bereits zu den Grundrechtseinschränkungen. Die Kontrolle von Munition ist ebenfalls in der Praxis hochproblematisch, da der Behörde kein einfacher Abgleich registrierter Stückzahlen wie bei den Schusswaffen möglich ist und Kontrollen so schnell in Durchsuchungen umschlagen könnten. Bitte bedenken Sie, dass neben den 3,6 Mio. Besitzern auch deren Familienmitglieder und damit vielleicht bis zu 10 Millionen Bundesbürger künftig durch Hauskontrollen mit Polizeibeamten in Uniform in der Nachbarschaft stigmatisiert sind und/oder ihr Hobby deswegen ungewollt offenbaren müssten.

2. Nochmals verschärfte Anforderungen an die Aufbewahrung

Die derzeit am Markt verfügbaren biometrischen Sicherungssysteme sind nicht nur mangels Konkurrenz enorm überteuert (ca. 400 EUR pro Waffenlauf!!), sondern wie die ZDF-Sendung Frontal21 demonstriert hat [11] mit einfachen Mitteln sekundenschnell überwindbar. Zum jetzigen Zeitpunkt würde mit einer Zwangseinführung einer einzigen Firma ein Milliardengeschäft ermöglicht – und gleichzeitig die Enteignung vieler weniger wohlhabenden Jäger und Sportschützen eingeleitet, die sich in der jetzigen Wirtschaftskrise solche Sicherungssysteme dann nicht mehr leisten könnten. Angesichts der enormen Bedeutung / Auswirkungen solcher etwaigen Regelungen sollte in diesem Bereich auch die parlamentarische Kontrolle beibehalten und keine Ermächtigung eines einzelnen Ministeriums beschlossen werden.

3. Beschränkung der Anzahl zu besitzender Waffen, Vernichtung durch die Behörde

Amoktäter haben bislang nie Schrankladungen voll Waffen zum Tatort gebracht, sondern 1-2 Waffen benutzt. Angesichts der Relation von 3,6 Mio. Besitzern zu 8-10 Mio. Legalwaffen kann davon ausgegangen werden, dass große Waffensammlungen eine absolute Ausnahme darstellen, die zudem gem. §36 Abs. 6 WaffG schon jetzt verschärften Aufbewahrungspflichten unterliegen. Es ergibt sich daher wenig Anhalt, das Grundrecht auf Eigentum und freie Entfaltung der Persönlichkeit diesbezüglich weiter einzuschränken.

Abschließend möchte ich Sie bitten, 60 Jahre nach Verabschiedung unseres Grundgesetzes nicht im Eil-verfahren ein wohl verfassungswidriges Gesetz durchzupeitschen, das derart in die Grundrechte von Mil-lionen von Bundesbürgern eingreift. Kinder und Jugendliche brauchen Zeit, Zuwendung und eine klare Wertevermittlung. Hier muss der wahre Ansatzpunkt zur Verhinderung solcher Amoktaten sein. Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

[1] www.familienpolitik.net/12punkte/12punkte.html oder www.12punkte.de

[2] http://www.polizei-nrw.de/lka/stepone/data...0/amoktaten.pdf (Seite 12)

[3]http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/anhoerung12/stellungnahmen_sv/Stellungnahme04.pdf

[4] http://www.timesonline.co.uk/tol/news/uk/c...icle2317307.ece :

“Despite a ban on handguns introduced in 1997 after 16 children and their teacher were shot dead in the Dunblane massacre the previous year, their use in crimes has almost doubled”

[5] http://www.fraserinstitute.org/commerce.we...tGunControl.pdf

[6] http://de.rian.ru/analysis/20090331/120839901.html

[7]http://www.smallarmssurvey.org/files/sas/publications/year_b_pdf/2007/2007SAS_German_press_kit/2007SASCh2_summary_ger.pdf , Tab. 2.1 (Die Verfasser rechnen 20 Mio. illegale Waffen in D mit ein!)

[8] http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/35220/

[9] http://www.polizei-waiblingen.de/servlet/P...ml?ROOT=1122864

[10] Mitteilung eines Waffensachverständigen

[11] http://www.youtube.com/watch?v=K1a4VnMvY3A

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... denn hiermit wird das Problem Amoktaten weder an seiner Wurzel noch besonders wirksam gelöst: ?

Trotz gelegentlicher dramatischer Fälle ist es unverändert so, dass Schusswaffen nur bei 0,3% aller 6,5 Mio. jährlicher Straftaten in Deutschland beteiligt sind [3]. Bei diesen in Straftaten verwickelten Schusswaffen handelt es sich nur in 3,5% um legal besessene, erlaubnispflichtige Schusswaffen – wovon wiederum gut die Hälfte Dienstwaffenträgern zuzuordnen sind.

[3] "... Hervorzuheben ist, dass bei Raub, Nötigung und räuberischer Erpressung etc. Legalwaffen gar nicht verwendet wurden. ..." Problem:

- Gehören Dienstwaffen zu den Legalwaffen im Sinne der PKS oder der Stellungnahme des Herrn Prof. Dr. Dietmar Heubrock? Ich glaube nicht.

- Woher und wieso also in diesem Zusammenhang die konkrete Zahl von ~ 50% Dienstwaffenträgern?

...

Die verwendete Pistole Beretta soll zudem auf einem Waffenschein zum Selbstschutz eingetragen gewesen sein [10] und wird zu diesem Zweck i.d.R. zugriffsbereit (und nicht wie bei den 15 Sportwaffen im Safe eingeschlossen) gehalten wer-den.

Wenn sie tatsächlich legal und wirklich zugriffsbereit aufbewahrt wurde, dann war der Vater beim Zugriff des Täters anwesend? Die Argumentation wackelt.

...

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Hallo Reinickendorfer Fuchs,

vielen Dank für die erste kritische Durchsicht. Das 50% Dienstwaffenträgern zuzuordnen sind - diese Zahl kam per PN von einem seriösen, bekannten WO-Mitglied, der diese Zahl vom BKA hat. Es soll nur zeigen, dass das WaffG selber nur in wenigen Fällen überhaupt greifen KANN - bei Dienstwaffenträgern kann es gar nicht greifen.

Die Sache mit dem Waffenschein muss ich wohl umformulieren. Es geht darum, dass die jetzt vor der Beschließung stehenden Folgerungen (Armatix-Stöpsel, Kontrollen der Aufbewahrung) im Falle von Tim K. Vater gar nicht greifen würden: Ein Armatix-Stöpsel würde Waffenschein.-Inhabern kaum zugemutet, da diese dem Bedürfnis Selbstschutz zuwider liefen + eine nicht im Safe verschlossene Selbstschutzwaffe würde bei einer Hauskontrolle mit Anwesenheit des Besitzers ebensowenig beanstandet (i.Ggs. zu einer Sportschützenwaffe, die außerhalb des Safes liegt...).

Grüße

Schwarzwälder

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Zu der Passage mit den verschärften Aufbewahrungsanforderungen:

Aus den mir bekannten Zahlen ergeben sich runde 200,- Euro Kosten pro Sperrelement/Waffenlauf, nicht 400,-.

Allerdings ist bei der "Biometrie-Variante" des Bedienelements (für mehrere Läufe verwendbar) mit höheren Kosten

zu rechnen als den der ca. 300,- Euro für die Zahlencode-Variante.

Weitere Anregungen:

Es sollte im Anschreiben konkret nachgefragt (eigentlich: kritisch angemerkt) werden bezüglich

- Belastung für die Besitzer größerer Waffenzahlen (sehr aktive/vielseitig orientierte Sportschützen; Sammler)

- bislang nicht vorliegender Begründung, wie denn durch die zusätzliche Blockierung von Einzelwaffen IM verschlossenen

Waffentresor konkret eine höhere Sicherheit herbeigeführt werden soll (Stichworte: nicht erforderlich bei Spontan-Einbrechern/

Waffendieben; nicht tauglich bei gut ausgerüsteten Einbrechern, die Waffen ohnehin mitnehmen).

Gruß,

karlyman

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Ein sehr gutes Schreiben, auch sehr gut formuliert.

Zwei fehler sind mir aufgefallen, einmal schreibst du 7-10 Mio. Legalwaffen und weiter unten 8-10 Mio. Legalwaffen.

Ich schließe mich an. Gute Idee.

Im Ton ist das Schreiben sehr sachlich, aber doch bestimmt und alles ist sehr gut belegt. Besser als jedwede zähneknirschende Polemik.

Ein kurzer Bericht über die Resonanz aus Berlin wäre interessant. Danke vorab.

Flaschenhuelse

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Guter Brief, das "ungewollte Offenbaren des Hobbys" finde ich persönlich etwas unnötig, da es eine immanente Scham suggeriert, die niemand zu haben braucht.

Hier würde ich stattdessen eher die potentielle Einbruchs-Delikt-Gefährdung der so "bloßgestellten" erwähnen.

Weiterhin erwähne ich immer gern, daß derjenige, der sich nur aufs WaffG versteift und sonst nichts tut (das dürfte auch diesmal wieder so sein), sich mitverantwortlich für künftige Tote macht. Vielleicht sehr agressiv, aber in der Sache nicht falsch.

Da wir meist keine Sozialpädagogen oder Schulrektoren sind, fühle ich mich als Schütze nicht beflissen, mich mit den Bündnismenschen an einen Tisch zu setzen, da ich als kinderloser eigentlich keine direkte Prävention leisten kann. Soviel zur Frage "wo sind die Schützen ?".

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Die Sache mit dem Waffenschein muss ich wohl umformulieren. Es geht darum, dass die jetzt vor der Beschließung stehenden Folgerungen (Armatix-Stöpsel, Kontrollen der Aufbewahrung) im Falle von Tim K. Vater gar nicht greifen würden: Ein Armatix-Stöpsel würde Waffenschein.-Inhabern kaum zugemutet, da diese dem Bedürfnis Selbstschutz zuwider liefen + eine nicht im Safe verschlossene Selbstschutzwaffe würde bei einer Hauskontrolle mit Anwesenheit des Besitzers ebensowenig beanstandet (i.Ggs. zu einer Sportschützenwaffe, die außerhalb des Safes liegt...).

Grüße

Schwarzwälder

Hallo Schwarzwälder,

nur so zur Information, auch die Waffe eines Sportschützen außerhalb des Safes in seiner Wohnung ist nicht zu beanstanden, wenn nur er und kein Unberechtigter (z.B. Ehefrau, Kinder) Zugriff auf die Waffe hat.

Das Führen von Schusswaffen ist erlaubnispflichtig, §10 (4) WaffG.

Die Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in §12 (3) WaffG geregelt.

Im Sinne des WaffG führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt, Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG.

Falls natürlich noch andere Personen anwesend sind, dann muss der Berechtigte die Gewalt über die Waffe ausüben. Ansonsten dürfte es in der Tat mit der Zuverlässigkeit ein Problem geben.

Gruß

Crest

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Folgendes soll morgen abgeschickt werden, Anregungen willkommen (muss noch etwas gekürzt werden)

@Makalu: Darf ich Dich namentlich als Quelle 10 nennen?

Grüße

Schwarzwälder

Aktion Waffenrecht: 7328 Unterschriften an den Bundestag

Sehr geehrte/r

als Initiator der o.g. „Aktion Waffenrecht: 12 Punkte an den Bundestag“ habe ich 7328 gesammelte Unter-schriften in Aktenordnern an den Vorsitzenden des Innenausschusses, Herrn Sebastian Edathy übersandt, die seit 18. März dem Petitionsausschuss des Bundestages (Pet 1-16-06-7111-052454) vorliegen.

Meine Mitunterzeichner würden sich mit mir freuen, wenn die Überarbeitung des Waffengesetzes keine Einbahnstraße ins Totalverbot bleibt, sondern punktuelle Erleichterungen da, wo die öffentliche Sicherheit definitiv nicht gefährdet wäre, Berücksichtigung finden könnten. Sie finden die 12 Punkte der Unterschrif-tenaktion dazu in der Anlage, sowie nähere Informationen auch unter www.12punkte.de bzw. [1].

Die nach den erschütternden Ereignissen in Winnenden einsetzende Medienkampagne hat massiv gegen Empfehlungen zur Berichterstattung bei Amoktaten wie beispielsweise auf den Seiten des LKA NRW[2] ver-stoßen und damit künftige Nachahmertaten begünstigt. Zudem wurde sehr einseitig auf den vermeintlichen Lösungsansatz Waffenrecht fokussiert, was den Angehörigen der Opfer von Winnenden gerade nicht gerecht wird – denn hiermit wird das Problem Amoktaten weder an seiner Wurzel noch besonders wirksam gelöst:

Trotz gelegentlicher dramatischer Fälle ist es unverändert so, dass Schusswaffen nur bei 0,3% aller 6,5 Mio. jährlicher Straftaten in Deutschland beteiligt sind [3]. Bei diesen in Straftaten verwickelten Schusswaffen handelt es sich nur in 3,5% um legal besessene, erlaubnispflichtige Schusswaffen – wovon wiederum gut die Hälfte Dienstwaffenträgern zuzuordnen sind. Der legale Schusswaffenbesitz ist also kein wirkliches Problem und als Hauptansatzpunkt zur Bekämpfung der Kriminalität schon angesichts mind. 20 Mio. illegaler Schusswaffen in Deutschland gänzlich ungeeignet.

Bitte beachten Sie, dass dieser Ansatz auch im Ausland ohne Erfolg blieb. So hat Großbritannien 1997 ein drakonisches, völliges Kurzwaffenverbot erlassen. 10 Jahre später musste die Times feststellen, dass sich Schusswaffenkriminalität seit dem Verbot verdoppelt habe [4]. Ähnlich negative Auswirkungen waren in Australien und Kanada zu beobachten [5]. Länder, die wie Russland 1994 im Gegensatz erhebliche waffen-rechtliche Lockerungen einführten, machten damit sogar positive Erfahrungen [6]. Warum sollen wir Fehler und fruchtlose Ansätze der Commonwealth-Länder bei uns wiederholen?

Fakt ist, wir haben bereits eines der schärfsten Waffengesetze in Europa, das weit über die Mindestrichtlinien der EU hinausgeht. Angesichts von weltweit ca. 1000 Mio. Schusswaffen (davon 75% in zivilem Besitz, 22% Militär, 3% Polizei) [7], stellen die in Deutschland vorhandenen 7-10 Mio. Legalwaffen keineswegs eine unverhältnismäßig hohe Waffendichte dar. Es war und ist vielmehr Zeichen westlicher Demokratien, dass sie ihren unbescholtenen Bürgern auch Legalwaffenbesitz ermöglichen. Hingegen war und ist es Kennzeichen von Diktaturen, dass sie ihren Bürgern jeglichen privaten Waffenbesitz verbieten.

Die nun geplante Gesetzesverschärfung kommt trotz hochproblematischer Grundrechtseingriffe bei 3,6 Millionen Legalwaffenbesitzern [8] im Eiltempo ohne die sonst übliche Anzahl Lesungen. Im Polizeibericht ist noch nicht abschließend geklärt, woher Tim K. die Munition hatte [9]. Die verwendete Pistole Beretta soll zudem auf einem Waffenschein zum Selbstschutz eingetragen gewesen sein [10] und wird zu diesem Zweck i.d.R. zugriffsbereit (und nicht wie bei den 15 Sportwaffen im Safe eingeschlossen) gehalten wer-den. Im Detail ergeben sich m.E. folgende Probleme:

1. Verdachtsunabhängige Kontrollen §36 WaffG

Die Regelung ist m.E. unverhältnismäßig, weil sie im Ergebnis völlig unbescholtenen Waffenbesitzern, die von ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Gebrauch machen, die behördliche Zuverlässigkeit „regelmäßig“ aberkennen will. Dies führt nicht nur zum Verlust des Waffenbesitzes, sondern auch zu möglichen beruflichen, beamtenrechtlichen und via Datenaustausch vermutlich auch anderweitigen be-hördlichen Nachteilen. Undifferenziert jeglicher Besitz von „erwerbspflichtigen Schusswaffen“ wie z.B. einer nichttödlichen 4mm M20 Waffe mit nur 5J Mündungsenergie oder gar nur der bloße Besitz von Munition (bis 2002 erlaubnisfrei!) ohne Waffen führt bereits zu den Grundrechtseinschränkungen. Die Kontrolle von Munition ist ebenfalls in der Praxis hochproblematisch, da der Behörde kein einfacher Abgleich registrierter Stückzahlen wie bei den Schusswaffen möglich ist und Kontrollen so schnell in Durchsuchungen umschlagen könnten. Bitte bedenken Sie, dass neben den 3,6 Mio. Besitzern auch deren Familienmitglieder und damit vielleicht bis zu 10 Millionen Bundesbürger künftig durch Hauskontrollen mit Polizeibeamten in Uniform in der Nachbarschaft stigmatisiert sind und/oder ihr Hobby deswegen ungewollt offenbaren müssten.

2. Nochmals verschärfte Anforderungen an die Aufbewahrung

Die derzeit am Markt verfügbaren biometrischen Sicherungssysteme sind nicht nur mangels Konkurrenz enorm überteuert (ca. 400 EUR pro Waffenlauf!!), sondern wie die ZDF-Sendung Frontal21 demonstriert hat [11] mit einfachen Mitteln sekundenschnell überwindbar. Zum jetzigen Zeitpunkt würde mit einer Zwangseinführung einer einzigen Firma ein Milliardengeschäft ermöglicht – und gleichzeitig die Enteignung vieler weniger wohlhabenden Jäger und Sportschützen eingeleitet, die sich in der jetzigen Wirtschaftskrise solche Sicherungssysteme dann nicht mehr leisten könnten. Angesichts der enormen Bedeutung / Auswirkungen solcher etwaigen Regelungen sollte in diesem Bereich auch die parlamentarische Kontrolle beibehalten und keine Ermächtigung eines einzelnen Ministeriums beschlossen werden.

3. Beschränkung der Anzahl zu besitzender Waffen, Vernichtung durch die Behörde

Amoktäter haben bislang nie Schrankladungen voll Waffen zum Tatort gebracht, sondern 1-2 Waffen benutzt. Angesichts der Relation von 3,6 Mio. Besitzern zu 8-10 Mio. Legalwaffen kann davon ausgegangen werden, dass große Waffensammlungen eine absolute Ausnahme darstellen, die zudem gem. §36 Abs. 6 WaffG schon jetzt verschärften Aufbewahrungspflichten unterliegen. Es ergibt sich daher wenig Anhalt, das Grundrecht auf Eigentum und freie Entfaltung der Persönlichkeit diesbezüglich weiter einzuschränken.

Abschließend möchte ich Sie bitten, 60 Jahre nach Verabschiedung unseres Grundgesetzes nicht im Eil-verfahren ein wohl verfassungswidriges Gesetz durchzupeitschen, das derart in die Grundrechte von Mil-lionen von Bundesbürgern eingreift. Kinder und Jugendliche brauchen Zeit, Zuwendung und eine klare Wertevermittlung. Hier muss der wahre Ansatzpunkt zur Verhinderung solcher Amoktaten sein. Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

[1] www.familienpolitik.net/12punkte/12punkte.html oder www.12punkte.de

[2] http://www.polizei-nrw.de/lka/stepone/data...0/amoktaten.pdf (Seite 12)

[3]http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/anhoerung12/stellungnahmen_sv/Stellungnahme04.pdf

[4] http://www.timesonline.co.uk/tol/news/uk/c...icle2317307.ece :

“Despite a ban on handguns introduced in 1997 after 16 children and their teacher were shot dead in the Dunblane massacre the previous year, their use in crimes has almost doubled”

[5] http://www.fraserinstitute.org/commerce.we...tGunControl.pdf

[6] http://de.rian.ru/analysis/20090331/120839901.html

[7]http://www.smallarmssurvey.org/files/sas/publications/year_b_pdf/2007/2007SAS_German_press_kit/2007SASCh2_summary_ger.pdf , Tab. 2.1 (Die Verfasser rechnen 20 Mio. illegale Waffen in D mit ein!)

[8] http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/35220/

[9] http://www.polizei-waiblingen.de/servlet/P...ml?ROOT=1122864

[10] Mitteilung eines Waffensachverständigen

[11] http://www.youtube.com/watch?v=K1a4VnMvY3A

Sehr guter Brief! Als weiteres Argument gegen Armatix kann man auch anführen, wie das wohl die FDP auch schon getan hat, daß damit die Gefahr besteht, einen Monopolisten zu schaffen, der so völlig überteuerte Produkte auf den Markt werfen kann.

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Guter Brief, das "ungewollte Offenbaren des Hobbys" finde ich persönlich etwas unnötig, da es eine immanente Scham suggeriert, die niemand zu haben braucht.

Nee, das hat er so sicherlich nicht gemeint. Der Vorteil der dezentralen Waffenlagerung beruht ja darin, daß eben keiner weiß, wo Waffen bei einem Einbruch zu holen wären. Wenn's aber bekannt ist, wer Kanonen hat, steigt damit auch die Gefahr, daß mal jemand einsteigt.

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2. Nochmals verschärfte Anforderungen an die Aufbewahrung

Die derzeit am Markt verfügbaren biometrischen Sicherungssysteme sind nicht nur mangels Konkurrenz enorm überteuert (ca. 400 EUR pro Waffenlauf!!),

ist nicht ganz korrekt: Sperrelement pro Lauf ca. 200,- Entriegelungselement 200,-, es muss aber nicht für jeden Laug ein Entriegelungselement gekauft werden, in sfoern stimmen die 400,- Euro nicht...

Sonst ist das Schreiben seher gut - danke Schwarzwälder!

Gruss

SWJ

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ist nicht ganz korrekt: Sperrelement pro Lauf ca. 200,- Entriegelungselement 200,-, es muss aber nicht für jeden Laug ein Entriegelungselement gekauft werden, in sfoern stimmen die 400,- Euro nicht...

Sonst ist das Schreiben seher gut - danke Schwarzwälder!

Gruss

SWJ

Hallo an alle,

ich habe den Text noch leicht überarbeitet und die bis gestern spät abends hier aufgelaufenen Verbesserungen eingearbeitet (50% Dienstwaffenträger raus u.a.). Kurz habe ich auch noch auf die Situation bis 1972 hingewiesen (GK frei ab 18 bei Neckermann & Co. ohne dass es Amokläufe gegeben hätte).

Die 400 EUR beziehen sich auf die Biometrie-Variante - dieser Preis wurde mal genannt. Wieviele Entriegelungselemente man für seinen jeweiligen Waffenbestand braucht, habe ich auch nirgends richtig klären können. Es kann sich je nach Waffenbestand also wirklich auf 400,- EUR pro Waffe oder WS belaufen.

Aus Zeitnot haben wir dann bei der Poststelle des Bundestages in Berlin angerufen und nachgefragt, ob und wann wir die Briefe persönlich vorbeibringen können.

Als Bedingungen wurde genannt:

JEDER Brief muss einzeln an einen bestimmten Abgeordneten adressiert sein (haben wir gemacht, MS Access und MS Word sei Dank! Kurzanleitung per 3 min Video, wie ichs gemacht habe)

JEDER Brief muss eine volle Absenderangabe tragen (habe ich auch gemacht per Stempel incl. voller Anschrift, Fax, Tel...)

Dann ist meine Frau losgefahren und hat heute die 613 Schreiben bei der Poststelle des Deutschen Bundestages persönlich abgegeben.

Jetzt kommt's: Diese Briefe müßten alle erst "geprüft" werden, ob sie überhaupt verteilt werden könnten. Dazu werden sie einem zuständigen Mitarbeiter ins Büro gelegt. Die Entscheidung dieses Mitarbeiters dauere normalerweise "Wochen". Über die Entscheidung werde man explizit NICHT informiert und sie wird auch nicht begründet. Wenn der Herr meint, unsere Briefe zur Petition sind fürn Gulli, dann macht er das!.

Ich habe also fast 10.000 Seiten (jeder kriegt 2 Seiten Anschreiben + 12 Seiten "12 Punkte") teils farbig mit Laser gedruckt, besondere Briefumschläge usw. und dann 450 km Fahrt nach Berlin - und am Ende das!

Meine Tipps:

Wenn ihr Briefe schicken wollt, macht das an die Abgeordnetenanschriften in ihrem Wahlkreis, NICHT über Berlin. Bringt keinesfalls Briefe persönlich vorbei. Serienmails nutzen auch wenig, also am besten alles per Fax. Das werden wir morgen noch teilweise machen, aber alle 613 anfaxen (oft ist die Faxnummer auch unbekannt) werden wir nicht mehr schaffen.

Grüße

Schwarzwälder

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war da nicht mal was mit dem Souverän ? dem alle diese Damen und Herren dienen?

wenn man mich nun ja mittlerweile öffentlich und ständig wiederholend als Waffennarren bezeichnen darf, so werde ich künftig - trotz fortgeschrittenem Alter noch lernfähig - nur noch von Politclowns reden.

ich habe fertig.

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Dann ist meine Frau losgefahren und hat heute die 613 Schreiben bei der Poststelle des Deutschen Bundestages persönlich abgegeben.

Jetzt kommt's: Diese Briefe müßten alle erst "geprüft" werden, ob sie überhaupt verteilt werden könnten. Dazu werden sie einem zuständigen Mitarbeiter ins Büro gelegt. Die Entscheidung dieses Mitarbeiters dauere normalerweise "Wochen". Über die Entscheidung werde man explizit NICHT informiert und sie wird auch nicht begründet. Wenn der Herr meint, unsere Briefe zur Petition sind fürn Gulli, dann macht er das! .

RESPEKT UND HOCHACHTUNG FÜR DIE VON EUCH GELEISTETE ARTBEIT!

DEN VORGANG DEN DU BESCHREIBST FINDE ICH UNGEHEUERLICH -

DIESE "DEMOKRATEN" SOLLEN JA ANGEBLICH UNSERE VERTRETER SEIN!

SCHICK DAS DOCH AUCH MAL AN UNSEREN BUNDESPRÄSIDENTEN - WAS MEINT DEN ER ZUR ENTDEMOKRATISIERUNG IN DEUTSCHLAND??

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Hallo an alle...

Dann ist meine Frau losgefahren und hat heute die 613 Schreiben bei der Poststelle des Deutschen Bundestages persönlich abgegeben.

Jetzt kommt's: Diese Briefe müßten alle erst "geprüft" werden, ob sie überhaupt verteilt werden könnten. Dazu werden sie einem zuständigen Mitarbeiter ins Büro gelegt. Die Entscheidung dieses Mitarbeiters dauere normalerweise "Wochen". Über die Entscheidung werde man explizit NICHT informiert und sie wird auch nicht begründet. Wenn der Herr meint, unsere Briefe zur Petition sind fürn Gulli, dann macht er das!.

Schwarzwälder

Schwarzwälder, wir sollten alle hoffen, daß deine und deiner Frau Arbeit nicht vergebens war, obwohl der Zustand unserer erbärmlichen Parteiendiktatur kaum Hoffnung läßt. Dank und Achtung der Schützen sind euch gewiß!

Um ganz ehrlich zu sein: Mir fehlt zu deinem Sachverhalt der Kommentar von Gloeckner, der uns erklärt, daß es sich bei den willkürlichen Entscheidungen eines Poststellenmitarbeiters selbstverständlich um urdemokratische Vorgänge handelt, die du als Souverän hinzunehmen hast... .

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Was mir nicht in den Kopf will ist folgendes:

Ich muss als Besitzer einer Waffe doch dafür Sorge tragen das diese, in meiner Abwesenheit, keine unberechtigte Person (Frau/Kind/Oma/Opa/Einbrecher etc.) an sich nehmen kann.

Soweit so gut !

In meiner Wohnung und in meiner ANWESENHEIT.... darf ich die Waffe allerdings unverschlossen und zugriffsbereit haben. D.h. also auch bei einer stattfindenden Kontrolle !

Einfach mal gefragt...., wie will aufgrund dieses Umstandes die Behörde die Kontrolle der korrekten Aufbewahrung einer Waffe durchführen, wenn ich nicht da bin (...da kommen sie ja nicht rein...) und wenn ich da bin und ich meine Waffe auf dem Schreibtisch liegen habe (was ich ja darf, in meinen eigenen vier Wänden...) ???

Natürlich habe ich meine Waffe/en, wenn ich zu Hause bin, nicht auf dem Schreibtisch liegen....aber ich dürfte !!!

Also, was soll der Quatsch !

Dann müßte man uns verbieten, die Waffen zu Hause überhaupt aus dem Tresor zu nehmen und das kann nun wirklich keiner kontrollieren !

Also, NONSENS !

ODER ?

Govt

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Also, NONSENS !

ODER ?

Ja, das wussten WIR sofort, aber es dauert noch (und kostet den Steuerzahler ein Vermögen), bis DIE das kapieren.

Z.B. Lass ich die beim 1. Mal noch nicht rein, Grund wird sich finden.

Beim 2. Mal bellt mein Hund wie rasend und ich muss ihn einsperren, bevor die reinkommen können. Also hätte ich immer

noch genügend Zeit den Tresor "ordnungsgemäss" vorzuführen. Konjunktiv beachten!

Ob die dabei nicht frustriert werden und irgendwann die Lust verlieren?

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ODER ?

Ja, oder:

1. Neues Gesetz "Waffe muß immern im Schrank angetroffen werden" garantiert schon in Planung, die Gegenseite weiß das die jetzige Runde sonst wertlos ist.

( Erst mal wählen, dann Steuern erhöhen, und dann wird sich darum gekümmert)

Ist die alte "Logik" derjenigen, die immer mehr Gesetze wollen:

Gesetz 1 bringt nichts, also Gesetz nicht etwa abschaffen sondern verschärfen.

2. Siehe Mauch - Präsentation: Storage - Box mit Aufschaltung an eine Mess ( wann entnommen ) - und Steuerzentrale ( wann scharf ) . Ganz einfach.

Nur noch das Versagen der Technik kann es verhindern, das es kommt, die Gesetze werden den technischen Entwicklungen dann aber im Eilverfahren folgen.

Technisch bedingte Gnadenfrist, danach u. a. auch ein hervorragendes Mittel per finanziellen "Squeeze - Out " die Daumenschrauben anzuziehen.

Für die Masse also "weiß isch nix vonn" oder " et hätt noch immer joot jejange".

Für A.-Zwangsneurotiker :rolleyes: Tick-Tack.

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Hallo an alle,

ich habe den Text noch leicht überarbeitet und die bis gestern spät abends hier aufgelaufenen Verbesserungen eingearbeitet (50% Dienstwaffenträger raus u.a.). Kurz habe ich auch noch auf die Situation bis 1972 hingewiesen (GK frei ab 18 bei Neckermann & Co. ohne dass es Amokläufe gegeben hätte).

Die 400 EUR beziehen sich auf die Biometrie-Variante - dieser Preis wurde mal genannt. Wieviele Entriegelungselemente man für seinen jeweiligen Waffenbestand braucht, habe ich auch nirgends richtig klären können. Es kann sich je nach Waffenbestand also wirklich auf 400,- EUR pro Waffe oder WS belaufen.

Aus Zeitnot haben wir dann bei der Poststelle des Bundestages in Berlin angerufen und nachgefragt, ob und wann wir die Briefe persönlich vorbeibringen können.

Als Bedingungen wurde genannt:

JEDER Brief muss einzeln an einen bestimmten Abgeordneten adressiert sein (haben wir gemacht, MS Access und MS Word sei Dank! Kurzanleitung per 3 min Video, wie ichs gemacht habe)

JEDER Brief muss eine volle Absenderangabe tragen (habe ich auch gemacht per Stempel incl. voller Anschrift, Fax, Tel...)

Dann ist meine Frau losgefahren und hat heute die 613 Schreiben bei der Poststelle des Deutschen Bundestages persönlich abgegeben.

Jetzt kommt's: Diese Briefe müßten alle erst "geprüft" werden, ob sie überhaupt verteilt werden könnten. Dazu werden sie einem zuständigen Mitarbeiter ins Büro gelegt. Die Entscheidung dieses Mitarbeiters dauere normalerweise "Wochen". Über die Entscheidung werde man explizit NICHT informiert und sie wird auch nicht begründet. Wenn der Herr meint, unsere Briefe zur Petition sind fürn Gulli, dann macht er das!.

Ich habe also fast 10.000 Seiten (jeder kriegt 2 Seiten Anschreiben + 12 Seiten "12 Punkte") teils farbig mit Laser gedruckt, besondere Briefumschläge usw. und dann 450 km Fahrt nach Berlin - und am Ende das!

Meine Tipps:

Wenn ihr Briefe schicken wollt, macht das an die Abgeordnetenanschriften in ihrem Wahlkreis, NICHT über Berlin. Bringt keinesfalls Briefe persönlich vorbei. Serienmails nutzen auch wenig, also am besten alles per Fax. Das werden wir morgen noch teilweise machen, aber alle 613 anfaxen (oft ist die Faxnummer auch unbekannt) werden wir nicht mehr schaffen.

Grüße

Schwarzwälder

Respekt und Danke! Ein ungeheurer Einsatz. Man kann es Dir und Deiner Frau nicht hoch genug anrechnen.

Hoffen wir, dass die Briefe rechtzeitig weitergereicht werden und die Damen und Herren rationalen Argumenten noch zugänglich sind.

Grüße

Flaschenhuelse

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Gast solideogloria

Vielen Dank für eure Bemühungen, ihr könnt zumindest hinterher sage, dass ihr alles versucht habt. Ich treffe gerade auf den Rundenwettkämpfen so viele ignorante "Kollegen", die das alles aussitzen und sagen "ach was sollen die schon machen", dass ich es kaum glauben kann. Die paar die sich engagieren und ins Zeug legen, das sind Spinner.......hab ich wortwörtlich so gehört....

Alle Achtung euch!

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Meine Hochachtung und vielen Dank an euch! :00000733:

Das war eine saubere Arbeit; der Brief ist sehr gut gelungen, da er - wie schon erwähnt wurde - sehr sachlich und argumentativ stichhaltig ist, dazu ist der Grundtenor nicht aggressiv oder polemisch.

SO muss man es machen. Hoffentlich bringt das wenigstens einige mit Hirn zum Nachdenken.

Jens

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