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IGNORED

Eine Berufsgruppe will sich bewaffnen?


Krischu

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

wahr gesagt, wahr sager !

Gruß,

Coltfan

PS: Aber es wäre natürlich sehr interessant, die Ergebnisse der Verwaltungsklage zu erfahren, insbesondere, wie das Gericht mit der Argumentation "so wenig Waffen ins Volk wie möglich" umgegangen ist.

Meines Wissens ist dies ein Passus aus einer obergerichtlichen Rechtsprechung, mir fällt momentan nur leider nicht ein, wo dafür duie historischen Wurzeln liegen. Im Grundgesetz selbst sicher nicht !

Geschrieben

Man redet doch beim Waffenbesitz grundsätzlich von Verbot mir Erlaubnisvorbehalt. Eindeutiger gehts nicht. Die Grundlage für "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" ist daurch manifestiert.

Ich kann es leider nicht mit einer Quelle belegen.

Geschrieben
Aber es wäre natürlich sehr interessant, die Ergebnisse der Verwaltungsklage zu erfahren, insbesondere, wie das Gericht mit der Argumentation "so wenig Waffen ins Volk wie möglich" umgegangen ist.

Meines Wissens ist dies ein Passus aus einer obergerichtlichen Rechtsprechung, mir fällt momentan nur leider nicht ein, wo dafür duie historischen Wurzeln liegen. Im Grundgesetz selbst sicher nicht !

http://gun-board.de/gb_vb/showpost.php?p=3...amp;postcount=9

Doc Schiller:

Der entsprechende Satz von den "Waffen im Volk" tauchte erstmals in den Reichstag-Debatten zur Entstehung des neuen WaffG ab 1927/28 auf. Daran sehr eifrig beteiligt waren damals auch die Abgeordneten der NSDAP -also schon vor der "Machtergreifung". Aufschlußreich dazu sind die Protokolle der Sitzungen und die Begründungen zu den Gesetzentwürfen, die damals und bis zur "Reform" des RWaffG. anno '38 in Umlauf kamen. Da findest Du diesen Satz immer wieder.
Geschrieben

War da nicht auch mal was das bei Jounalisten mit der roten WBK die Einträge nicht eh Zeitlich Beschränkt sind?...Ich Meine Mal was gelesen zu haben das die Waffen nur eine Bestimmte Zeit in dem Besitz verbleiben dürfen...

Geschrieben

Ist u.a. auch als "Zitat" in den Steindorf-Kommentierungen zur Entstehung der Änderungen 2003 nachzulesen.

Geschrieben

Das Zitat habe ich hier gefunden:

Mit der Sentenz „so wenig Waffen wie möglich ins Volk“ knüpft die besprochene Entscheidung* an das Urteil des BVerwG vom 13.07.1999 (1 C 5/99 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 S. 8 = GewArch 1999, 483, 484) an. Auch das BVerfG betont im Grundsatz das Gewaltmonopol des Staates bei der Verwendung von Waffen (siehe Beschl. v. 01.04.2003 - 1 BvR 539/03 - GewArch 2003, 241, 242).

Dieser populistische Spruch stammt wohl vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass sich dabei möglicherweise auf die Entstehungsgeschichte des Reichswaffengesetzes beruft.

In zweierlei Hinsicht bedenklich finde ich auch die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG):

  1. Durch die Verwendung von Waffen zu zivilen Zwecken würde das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt.
  2. Verwenden im Kontext des staatlichen Gewaltmonopols bedeutet auch Besitz.

---

* BVerwG 6. Senat, Urteil vom 14.11.2007 - 6 C 1/07: Erwerbsstreckungsgebot auch bei Gelber Waffenbesitzkarte

Geschrieben
...basierend auf einem zusammengestammelten Loklazeitungsartikel.

Ist doch nicht wirklich genug Substanz für so ein Urteil, oder?

Deshalb habe ich das Wörtchen "WENN" verwendet! Mein Beurteilung des Vorfalls ist also an bestimmte Bedingung geknüpft! Und zwar an die, dass das Kolportierte, den Tatsachen entspricht.

Geschrieben
Wenn Redakteure einer Waffenzeitschrift:

1. die Sachkundeprüfung nicht schaffen und

2. so wenig Fachwissen haben um den Weg zu einer ihr Bedürfniss umfassenden waffenrechtlichen Erlaubnis zu schaffen,

dann sollten diese Redakteure sich wieder einem anderen Themenbereich zuwenden. Als Redakteure einer Waffenzeitschrift habe sie jedenfalls gründlich versagt.

Nur meine Meinung!

Gottseidank, dass es nur deine Meinung ist (und nicht auf Fakten basiert). Danke auch... :peinlich: Grüß Dieter Nuhr von mir und hör auf ihn.

Die betroffene Redaktion, das war auch nicht schwer zu erraten, ist VISIER. Der entsprechende Artikel in der Rhein-Lahn-Zeitung basiert auf einer ziemlich reißerischen Pressemeldung vor dem Gerichtstermin, die das Verwaltungsgericht lanciert hatte (wie in den letzten Wochen rund um Winnenden üblich bar jeder Fachkenntnis). Sowohl das SDR-Fernsehen wie auch die Rhein-Zeitung hatten versucht, in der Redaktion etwas Näheres zu erfahren, was wir aber (am Tag vor der Verhandlung) abgeblockt haben. Das hinderte aber einen freien Schreiber der RLZ nicht, sich etwas zusammenzudichten - auf einen vierseitigen Brief mit den "Facts", den ich ihm nach der Veröffentlichung letzte Woche geschickt habe, kam bislang keine Antwort. Von "alle Waffen für jeden Journalisten" oder so war sicher nie die Rede.

Da die "Gegenseite", d.h. der zuständige Sachbearbeiter hier in WO ebenfalls schreibt und mitliest, beschränke ich mich auf das Wesentliche. Immerhin ist weder das Urteil angekommen noch klar, ob es in weitere Instanzen geht.

Beantragt waren drei rote WBK's für Sachverständige, um Testwaffen und Munition für den Redaktionsbetrieb bestellen zu können. Momentan bin ich in der Redaktion, bedingt durch mehrere Mitarbeiter-Wechsel, der einzige Inhaber einer "kompletten" roten Sachverständigen-WBK für "alle Schußwaffen und Munition außer Kriegswaffen" (seit 1988). Ich aber habe meinen Arbeitsplatz nur teilweise in Bad Ems. Die ganzen Internet-Dinge, für die ich im Verlag zuständig bin, laufen von daheim aus, 35 km entfernt. Wenn Munition oder Waffen in Ems ankommen und meine Unterschrift (persönliche Übergabe) notwendig ist, müßte ich deshalb extra in die Redaktion kommen; war ich (wie schon passiert) auf Dienstreise, ging die Ware wieder an den Absender zurück. Aus Prinzip wollen wir für den Redaktionsbetrieb keine Waffenhandelslizenz verwenden, wir handeln nicht, wir begutachten Testwaffen. Insofern ist der auch in dieser Verhandlung wieder gefallene Spruch "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" deplaziert; es geht nicht um dauerhaften Besitz, sondern ein Ausleihen für maximal ein paar Wochen, bis das Heft produziert ist. Alle Waffen gehen wieder an den Lieferanten zurück. Daß alle Antragsteller die "normale" Sachkunde haben, seit Jahrzehnten schießen und jagen, kommt am Rande dazu.

Wir haben zur Entlastung (es hängen gut zwei Dutzend Arbeitsplätze davon ab, daß wir Waffen testen und darüber schreiben können) daher weitere WBK's. Diese wurden bislang abgelehnt. Paragraph 18 des WaffG kennt da allerdings keine "Prüfung", nur der Grund für die rote WBK muß "glaubhaft gemacht werden". Auch eine Einschränkung des Gebiets ist im WaffG nicht vorgesehen.

(EDIT: einen Absatz herausgenommen, da nicht "zielführend")

Es ging also um Sachverständigen-WBKs, wie sie außerhalb von Rheinland-Pfalz auch in vielen vergleichbaren Fällen genehmigt wurden - teilweise pikanterweise mit Unterstützung des dann freiberuflichen Gutachters, der außerhalb von RLP die Dinge vertritt, die er im eigenen Bundesland dienstlich unterbindet...

Geschrieben

Nun ja, ungefähr so hatte ich das ja in meinem Beitrag vermutet. Also alles ganz normal. Fast.

Zu dem Gutachter: Schon mal überlegt (war bei mir in einem anderen Job auch so) dass er durch Landesgesetze/Erlasslage/Weisungen evtl. in "seinem" Land Dinge dienstlich vertreten muss, die er persönlich nicht für sinnvoll hält?

Ich kann das nachvollziehen, musste auch für einen Arbeitgeber im Betrieb bestimmte Regeln durchsetzen, die ich persönlich für nicht richtig hielt. Manchmal ist nicht alles offensichtlich, nur bestimmte Fakten ergeben bei einschränkter Informationslage ein nicht zutreffendes Bild.

Geschrieben
Zu dem Gutachter: Schon mal überlegt (war bei mir in einem anderen Job auch so) dass er durch Landesgesetze/Erlasslage/Weisungen evtl. in "seinem" Land Dinge dienstlich vertreten muss, die er persönlich nicht für sinnvoll hält?

Logisch. Es hat ja niemand behauptet oder verlangt, daß geltende Gesetze umgangen oder nicht gelten sollen. Aber bitte, das sind dann die bundes- oder auch landesweiten und nicht die persönlich angepaßten.

Damit ist aber die Erklärung auch abgeschlossen, das Verfahren läuft ja weiter, ich wollte nur diesen unsäglichen Vermutungen ein Ende bereiten.

Geschrieben
Gottseidank, dass es nur deine Meinung ist (und nicht auf Fakten basiert). Danke auch... :peinlich:

Meine Meinung basierte auf dem hier im Thread und im Z-Artikel geschriebenen, für den Fall, dass dies den Fakten entsprechend würde. Dies war anscheinend nicht der Fall. Aus diesem Grund revidiere ich meine voreilige Meinung.

Gruss

SWJ

P.S. So peinlich, dass hier gleich ein "Peinlich Smillie" gesetzt werden musste, finde ich den Vorgang allerdings nicht!

Geschrieben
...

Zitat

Der Standpunkt der Bad Emser Verwaltung: So wenig Menschen wie möglich, sollen über so wenig wie möglich Waffen verfügen.

Zitatende

...

Wenn man jetzt mal die Grundsätze der deutschen Sprache rekapituliert, Negation der Negation würde mir da spontan einfallen, hat uns doch die Bad Emser Verwaltung hier einen Gefallen getan, oder ?

Bin ja schon weg

mfg

Ralf

Geschrieben
(es hängen gut zwei Dutzend Arbeitsplätze davon ab, daß wir Waffen testen und darüber schreiben können)

Als ob das jemand juckt. Während auf der einen Seite Milliarden in marode Banken und Unternehmen gepumpt wird, wird ein ganzer Wirtschaftszweig durch immer unsinnigere Waffengesetzverschärfungen den Bach runter geschickt.

Gruß

ML

Geschrieben
..., wird ein ganzer Wirtschaftszweig durch immer unsinnigere Waffengesetzverschärfungen den Bach runter geschickt.

Gruß

ML

Ehrlich gesagt habe ich noch nichts von notleidenden Rüstungsunternehmen in der heutigen Zeit gehört, die um Staatsknete betteln. Anscheinend haben die besser gewirtschaftet und außerdem die krisensichereren Aufträge an Land gezogen, Sportschützen sind da doch nur "peanuts", ein wilkommenes Zubrot, oder?

mfg

Ralf

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Aber klar doch. Mit Hilfe des im Waffenrecht versierten Anwalts Hans-Peter Lindner haben wir Anfang des Jahres in 2. Instanz vor dem Verwaltungsgericht Koblenz die Entscheidung der Kreisverwaltung rückgängig machen können. Zwei Redakteure haben eine komplette rote Sachverständigen-WBK (für alle Schusswaffen plus Munition außer Kriegswaffen) erhalten, ein dritter eine zu sagen wir mal 80 Prozent (alle Waffen außer moderne Langwaffen) - diesen kleinen Triumph wollten sie nicht hergeben. :rolleyes:

Da hatte halt jemand im Hintergrund und aus der Distanz versucht, Fäden zu ziehen (und Konkurrenz zu verhindern), er ist damit aber beim Richter aufgelaufen.

Bad Ems ist trotzdem nicht gefährlicher geworden, was der damalige Lokalredakteur aber sicher nicht verstanden hat. :rolleyes:

Geschrieben
Bad Ems ist trotzdem nicht gefährlicher geworden....:rolleyes:

Selbst wenn jeder nicht straffällig gewordene, über 18jährige Bad Emser einen "Waffenerwerbsschein" für den Erwerb aller möglichen zivilen Kurz- und Langwaffen

ausgestellt bekäme - wäre man waffenrechtlich gesehen gerade mal bei den Verhältnissen der Schweiz.

Wie absolut schrecklich.... :rolleyes:

Geschrieben
... ein dritter eine zu sagen wir mal 80 Prozent (alle Waffen außer moderne Langwaffen) - ...

Aber...aber...Kurzwaffen im Kaliber 22mm sind doch viel gefährlicher...

Alle, außer moderne Langwaffen? Was für ein Nonsens. Wie ist modern definiert? Alles nach September 1945...?

Mit kopfschüttelden Grüßen

Jägermeister

Geschrieben

Modern? Nehmen wir die WaffVwV:

Als zeitgemäße Waffen sind anzusehen:

32.4.3.1 Halbautomatische Waffen mit einer Länge von mehr als 60 cm sowie vollautomatische Waffen.

32.4.3.2 Handrepetierer mit einer Länge von mehr als 60 cm, wenn sie um das Jahr 1900 entwickelt wurden. Eine genaue Abgrenzung ist hier nicht möglich und muss daher von Fall zu Fall anhand der gewählten Systematik geprüft werden.

32.4.3.3 Kurzwaffen, deren Grundmodell um das Jahr 1900 entwickelt wurde. Auch hier ist eine genaue Abgrenzung nicht möglich und es muss von Fall zu Fall anhand der gewählten Systematik eine Einzelprüfung vorgenommen werden.

Geschrieben

Also praktisch alles seit dem sich nichts wirklich Neues mehr im Handfeuerwaffensektor getan hat (Milestone: Fedorow Automat) abgerundet auf volle Hundert.

Geschrieben
Bad Ems ist trotzdem nicht gefährlicher geworden, was der damalige Lokalredakteur aber sicher nicht verstanden hat. :rolleyes:

Wenn ich mich richtig erinnere, sitzt der doch nur einige wenige Türen neben euch?

Merkwürdig das er bisher ohne angst um sein leben zu haben auf der Arbeit fahren konnte :confused:

Adriaan

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