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IGNORED

Skandal - Armatix und die Verflechtungen mit der Politik


Blast

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Geschrieben

Wenn ich von der Regierung per Gesetz gezwungen werde eine nachweislich nicht funktionierendes System zu kaufen

was ebensowenig geeignet ist die innere Sicherheit zu erhöhen ist das wohl als Betrug im ganz großen Stil zu bewerten.

Wenn jetzt noch bekannt wird das einzelne Bundesländer und einzelne Politiker an der Herstellerfirma beteiligt sind ist das ein Skandal.

(Da ich leider kein Jurist bin) Fragen:

- kann man als Händler oder Erwaffen-Kunde Armatix wegen Betruges anzeigen (fehlen einer zugesicherten Eigenschaft)?

- ist der erste (Visier) und zweite (Frontal21) Test ausreichend um die Systeme zurück zu geben? Evtl. Schadenersatz geltend zu machen?

- Kann man die Armatix-Verfechter in der Politik wegen Mittäterschaft belangen.

- wie erreicht man einen Rücktritt von Herribert Rech

- ...

Jetzt sollten wir unmissverständlich klar machen, dass wir uns weder abzocken noch verarschen lassen.

Blast

Geschrieben

Ja..... Endlich mal ein Thread über "Armatix". :sla:

Geschrieben
Ja..... Endlich mal ein Thread über "Armatix". :sla:

Aber dein Vor-Schreiber spricht schon ein paar wichtige Punkte an.

Sicher, das mit dem Rücktritt von H. Rech ist m.E. deutlich überzogen.

Aber wir sollten der Politik nun klar machen, dass wir nicht bereit sind, uns per Verordnung dieses System

aufdrücken zu lassen. Zumal es - "funktionierend" oder nicht - das Problem nicht lösen wird.

Waffen IM Waffentresor SIND gesichert, da braucht es kein Armatix und auch sonst keine Einzel-Waffen-Sicherung.

Punkt.

Geschrieben
Aber dein Vor-Schreiber spricht schon ein paar wichtige Punkte an.

Sicher, das mit dem Rücktritt von H. Rech ist m.E. deutlich überzogen.

Wieso ?

Das sieht nach Korruption auf hohen Niveau aus. Auch ein Innenminister ist an die Gesetze gebunden. Wie steht es mit einer Strafanzeige wegen Verdachts auf Vorteilsnahme im Amt ?

Geschrieben

Ich halte es derzeit schlicht und ergreifend "taktisch" für falsch, auf diesem Punkt so unendlich herumzureiten.

Dass die Beteiligung an Armatix bzw. die dadurch bestehende Verflechtung nicht koscher ist, ist klar.

Und dies wurde nun ja auch erfolgreich in die Medien gebracht.

Nur, muss ich sagen, ist es JETZT tausendmal wichtiger, bei H. Rech, H. Schäuble und den sonstigen innenpolitischen Entscheidungsträgern eine vernünftige Gestaltung des Gesetzes (zumindest eben keine verschärfende Änderung!) zu erreichen, als Rachefeldzüge zu starten und Leute vom Stuhl zu katapultieren.

Nur meine Meinung.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ist doch nicht tragisch, der Erwerb und Besitz eines Schwingschleifers wird für Erbwaffenbesitzer und "andere" einfach verboten... Problem gelöst! :00000733:

Man kann jede Sicherung umgehen oder aushebeln, deshalb kann man noch lange nicht jede Sicherheitsfirma verklagen.

Aber zurückgeben und/oder auf Nachbesserung drängen könnte man, aber wer von den Erbwaffenbesitzern wird das wollen :rolleyes:

Interessant finde ich nur die letzen 2 Punkte des Threadstarters :icon14:

Da gehts um viel Geld und ich denke man wird da nicht locker lassen... :wacko:

Geschrieben
Aber zurückgeben und/oder auf Nachbesserung drängen könnte man, aber wer von den Erbwaffenbesitzern wird das wollen :rolleyes:

mal eine dumme Frage - wurden denn schon viele Erbwaffen mit Armatix ausgerüstet oder sollte das erst jetzt eigentlich geplant anlaufen?

MfG

Geschrieben

Ich würd Karlyman an dieser Stelle recht geben:

Erst abwarten, sonst kommt noch jemand auf den glorreichen Gedanken, dass die Verschärfung dann eben an einer anderen Stelle erfolgen muss.

Was die Eigenschaften betrifft:

§ 434 BGB

1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Als Käufer kaufe ich so ein System ja als Sicherungssystem, das einen gefährlichen Gegenstand deutlich "entschärfen" soll.

Nachdem, was jetzt bei frontal24 und bei Youtube zu sehen ist, kann man sich diese Bestimmung doch auf der Zunge zergehen lassen.

Eine (zerstörungsfreie) Deaktivierung des Systems mit einfachsten Hilfsmitteln und das nicht über Stunden, sondern nur in Sekunden) ... und schon ist das Ding wieder so gefährlich wie zuvor.

Ein netter Weg wäre doch folgender (Visier hat da doch bestimmt nen guten Überblick ;):

Ein Armatix-Käufer verlangt von der Firma Armatix (innerhalb der Gewährleistungsfrist) mit Hinweis auf die Medienberichterstattung Gewährleistung oder Nachbesserung (Lieferung des neuen Systems, mit dem das ja angeblich nicht mehr möglich ist).

Wenn Armatix das nicht schon im Vorfeld klein hält, würde in einem Prozess ja geprüft, ob die Sche die Eigenschaften hat, oder nicht, wobei man das beweisthema ja immer sehr genau eingrenzen muss.

Und eine über das Rechtsverhältnis der Parteien dieses Prozesses hinausgehende (Rechts-)Wirkung würde zwar nicht erreicht, aber der Rufschaden für das System wäre immens.

DIE Berichterstattung dazu würde mir gefallen, vor allem wenn über den gerichtlichen Gutachter (ggf. mit Gegengutachten)dann festgestellt wird, ob es geht oder nicht.

Im Urteil könnte m.E. nicht stehen, dass der Kaufgegenstand zur Sicherung der Waffe geeignet ist, weil er die gesetzliche Auflage eines biometrisch gesteuerten Sicherungssystems erfüllt. Damit wird ja nur die gesetzliche Auflage eingehalten. Aber man kauft Armatix ja nicht nur, weil man eine gesetzliche Auflage erfüllen will.

Herr Mauch hat ja auch sehr instruktiv gesagt, eine hundertprozentige Sicherheit liefert kein System !!!) Aber das wusste jeder ja auch schon vorher. Angesichts der dramatischen Werbespots bei Armatix wird ja sinngemäß behauptet, dass solche Vorfälle mit dem System wirksam verhindert werden können.

Der (sehr erheiterte) Coltfan

Geschrieben
Was die Eigenschaften betrifft:

§ 434 BGB....

Ich zitiere mal aus einem anderen Post (nicht von mir):

Nach meinem Rechtsverständnis ist es Betrug wenn eine "zugesicherte Eigenschaft" (hier: 30 Minuten Widerstand nach TR der PTB)

fehlt und das Produkt vom Hersteller nicht zurück gerufen wird, sondern weiter beworben.

Warum rotten sich nicht alle BüMas die die (nun unverkäuflichen) "TrustLocks" rumliegen haben zusammen.

Wenn es nicht schon vorher Betrug war ist es das in meinen Augen mindestens seit dem Frontalbeitrag. Armatix weiß über die technischen Mängel bzw. die einfache Entfernbarkeit Ihres Produktes. Wird dieses (und ich habe gerade auf deren Seiten nachgesehen) weiterhin als "einzig zuverlässige Möglichkeit...blablabla" usw. beworben dann ist das imho Betrug. Und dem hat die Staatsawaltschaft nachzugehen, Sie ist sogar dazu verpflichtet.

Nix klagen, Anwalt nehmen, Produkte zurückschicken...... Anzeigen wäre ein Weg.

Obwohl, die Locks würde ich trotzdem zurückschicken. Fehlt dem Produkt eine zugesicherte Eigenschaft ist der Kaufvertrag nichtig.

Geschrieben
Nur, muss ich sagen, ist es JETZT tausendmal wichtiger, bei H. Rech, H. Schäuble und den sonstigen innenpolitischen Entscheidungsträgern eine vernünftige Gestaltung des Gesetzes (zumindest eben keine verschärfende Änderung!) zu erreichen, als Rachefeldzüge zu starten und Leute vom Stuhl zu katapultieren.

Nur meine Meinung.

Gruß,

karlyman

Was soll bei beratungsresistenten Politikern dabei rauskommen? Es bedarf keiner weiteren Änderung des bisherigen Waffenrechts; im Gegenteil, es müßte zu gewissen Lockerungen (SV - auch wenn es immer wieder der falsche Zeitpunkt ist) führen.

Und es ist m. E. kein Rachefeldzug, wen sich herausstellen sollte, daß die Beteiligung des Innenministers (über die Bank) zu seiner Haltung bezüglich des Waffenrechts führt. Dann ist er als Minister nicht mehr tragbar. Das hat nichts mit Rache zu tun, sondern mit Klärung von Verfilzungen - und das sollte in einer Demokratie "bereinigt" werden können.

Geschrieben
..... wen sich herausstellen sollte, daß die Beteiligung des Innenministers (über die Bank) zu seiner Haltung bezüglich des Waffenrechts führt. Dann ist er als Minister nicht mehr tragbar. Das hat nichts mit Rache zu tun, sondern mit Klärung von Verfilzungen - und das sollte in einer Demokratie "bereinigt" werden können.

:icon14: So sehe ich das auch...... es muß genau geprüft werden in wieweit dieser Politiker in die Angelegenheit verstrickt ist!

Stillschweigen wäre jetzt genau das falsche .....

Gruß

Hunter

Geschrieben

Zur Verflechtung L-Bank und Armatix GmbH ist zu ergänzen, dass die L-Bank im Geschäftsbericht 2008 keine Beteiligung mehr ausweist.

Das muss nicht zwingend heissen, dass es die nicht mehr gibt, da die Beteiligung nur angegeben werden muss, wenn die Beteiligung eine bestimmte Größenordnung übersteigt.

Da die Beteiligung der L-Bank ja bei 25% lag muss da entweder jemand mit neuem Kapital eingestiegen sein, so dass sich die Mehrheitsverhältnisse verschoben haben oder die L-Bank ist draussen.

Im zweiten Fall wäre es doch nicht so gut weiter auf die Politiker in dieser Bank einzuschlagen, oder?

Geschrieben

Theorie mal weiter gesponnen:

Als Kunde kaufe ich ich System, dass einen gefährlichen Gegenstand entschärfen soll.

Soweit sogut.

Nur warum innerhalb der Gewährleistungspflicht?

Wenn per Gesetz solch ein System vorgeschrieben wird, kann keiner von mir erwarten, dass ich mich zu Hause daran mache, das Gesetz zu brechen, in dem ich versuchen mit unterschiedlichen Mitteln dieses System auszuhebeln.

Dieses System hätte erst garnicht auf den Markt kommen dürfen. Es hätte anständig und in alles Richtungen getestet werden müssen, bevor es vorgeschrieben wird. Egal ob für Erb-, Sport-, Sammler- oder Jagdwaffen.

Diese Firma wurde doch bereits zu anfang dees Systems darauf hingewiesen, dass das System nicht hält was die versprechen. Wenn mich nicht alles täuscht, hat Visier das System doch vorher schonmal getestet und geknackt.

Spätestens da hätte Armatix das System komplett überdenken müssen und nicht nur die Anzahl der Sperrkugeln erhöhen sollen.

Von daher wäre der Vorwurf des Betruges aus meiner Sicht nicht von der Hand zu weisen.

Aber es geht nicht nur um das Produkt von Armatix.

Es geht der Politik vielmehr um die Biometrie. Das ist ihr eigentliches Ziel, das imme rnich verfolgt wird.

Die biometrische Sicherung der Waffe an sich, zumindest was Trust- und Quicklock betrifft hat sich evtl. erstmal erledigt. Bleiben noch die Waffenschränke.

Und in welchem Geschäft ist die Mutterfirma der Armatix wohl drin?

Ist schon komisch der der Vorstandvorsitzende von Simon Voss auch glechzeitig der Geschäftsführer von armatix ist, oder?

Welcher Politiker und welche Banken haben ihre Finger bei dieser Firma mit drin.

Das ganze geht weiter als nur zur Armatix.

Geschrieben
Im zweiten Fall wäre es doch nicht so gut weiter auf die Politiker in dieser Bank einzuschlagen, oder?

:rolleyes: bisher hat keiner auf Politiker eingedroschen...... aber bei manchen könnte es (Verbal und mit Rechtsmittel) nicht schaden!

Und sollte es beweisbar sein das ein gewisser Politiker ein gewisses System zur Waffensicherung angepriesen hat und eine Bank in deren Dienste er ebenfalls steht genau dieses System finanziert hat, besteht schon ein Grund diesen aus der Regierung zu entsorgen!

Gruß

Hunter

Geschrieben
........

Welcher Politiker und welche Banken haben ihre Finger bei dieser Firma mit drin.

Das ganze geht weiter als nur zur Armatix.

:rolleyes: Eben..... wenn Politiker die Einführung eines Produktes per Gesetz fordern in dessen Entwicklung/Finanzierung sie selbst beteiligt sind stinkt das zum Himmel....... das gehört in den Medien breit getreten und die Beteiligten öffentlich zur Rede gestellt!

Gruß

Hunter

edit: Hinzu kommt noch das dieses Produkt Kinderleicht zu knacken ist und somit keinerlei Sicherheitsgewinn darstellt sondern nur der Bereicherung des Herstellers und deren Unterstützer auf Kosten von Millionen Legal-Waffenbesitzer dient!

Geschrieben
Und in welchem Geschäft ist die Mutterfirma der Armatix wohl drin?

Wie kommst du auf die Mutterfirma? Normalerweise spricht man dann von Mutter und Tochter, wenn der eine mehr als 50% am anderen Unternehmen hält. Wenn du öffentlich zugängliche Daten zu den Gesellschaftsverhältnissen von Armatix hast, dann würden mich die interessieren.

Ist schon komisch der der Vorstandvorsitzende von Simon Voss auch glechzeitig der Geschäftsführer von armatix ist, oder?

Wenn es ein Mutter-/Tocher-Verhältnis ist, dann ist das nicht komisch, nur konsequent. Die Tochter hat dabei nichts zu melden. Wozu soll man sich einen selbstdenkenden Vorstand für die Tochter leisten?

Laut der Homepage der Firma SimonsVoss produzieren die System wie Schlösser, Schließanlagen, Zugangskontrollen etc. Die Referenzliste zeigt, dass die wohl was können (Banken, High-Tech-Firmen, Flughäfen ...).

Geschrieben
... Herr Mauch hat ja auch sehr instruktiv gesagt, eine hundertprozentige Sicherheit liefert kein System !!!) Aber das wusste jeder ja auch schon vorher. Angesichts der dramatischen Werbespots bei Armatix wird ja sinngemäß behauptet, dass solche Vorfälle mit dem System wirksam verhindert werden können. ...

Mit seiner v.g. Äußerung wollte Herr Mauch doch nur die tatsächlichen Probleme von Quick- und Tustlock - wenn man sich den Frontal21-Bericht genau anschaut dann fällt auf, das Herr Plößl beide Systeme getestet hat - vernebeln!

Den Aufnahmen habe ich entnommen, dass die Verschlusssysteme nur bezüglich eines Widerstandes gegen Ausbohrversuchen, Druck- und Schlageinwirkung konstruiert, geprüft und zugelassen (PTB) worden sind. Vermutlich haben sich vorm Zulassungsverfahren Armatix und die PTB auf ein gemeinsames Prüfverfahren verständigt. Wenn dies so richtig ist, dann leidet Quick- und Trustlock - da eine gewisse Fertigungstolleranz für die Verwendung in verschiedenen Waffen eines Kalibers unumgänglich ist - an einem masiven Konstruktionsfehler! Dies hätte eigentlich auch die PTB schon vor der Zulassung bemerken müssen.

Eine hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben, dies ist richtig. Aber es kann nicht sein, dass von den Armatix-Verschlusssystemen noch nicht einmal die Vorgaben der TR, an deren Inhalt sowohl die PTB als auch die Hersteller und Ministerien mitgewirkt haben, eingehalten werden. Demnach muss eine mit Armatix verschlossene Schusswaffe, unbefugten Entriegelungsversuchen, mindestens 30 Minuten standhalten. Nun gibt es drei offizielle Entriegelungsmethoden, die sich von einigen Minuten auf wenige Sekunden reduziert haben.

Nach den Visiertestberichten 3/2008 und 3/2009 sah die PTB noch keinen Handlungsbedarf. Mich würde wirklich einmal interessieren warum die PTB bisher nicht tätig geworden ist und welche Ausrede jetzt nach dem ZDF Frontal21-Test von Quick- und Trustlock herhalten muss!

Wenn sich die PTB weiterhin nicht rührt, könnte man die Überschrift folgendermaßen erweitern: Armatix und die Verflechtungen mit der Politik sowie PTB

Die Sache bleibt spannend!

Geschrieben
Wie kommst du auf die Mutterfirma? Normalerweise spricht man dann von Mutter und Tochter, wenn der eine mehr als 50% am anderen Unternehmen hält. Wenn du öffentlich zugängliche Daten zu den Gesellschaftsverhältnissen von Armatix hast, dann würden mich die interessieren.

Wenn es ein Mutter-/Tocher-Verhältnis ist, dann ist das nicht komisch, nur konsequent. Die Tochter hat dabei nichts zu melden. Wozu soll man sich einen selbstdenkenden Vorstand für die Tochter leisten?

Laut der Homepage der Firma SimonsVoss produzieren die System wie Schlösser, Schließanlagen, Zugangskontrollen etc. Die Referenzliste zeigt, dass die wohl was können (Banken, High-Tech-Firmen, Flughäfen ...).

Aktiengesellschaft hat einen Vorstand (Simon Voss Technologies AG) = Bernd Dietel

GmbH hat einen Geschäftsführer (Armatix GmbH) = Bernd Dietel

Kurzprofil Armatix GmbH

Die Armatix GmbH ist 2004 als Spin-off aus der SimonsVoss Technologies AG, Marktführer im Bereich digitaler Schließsysteme, entstanden.

Gesellschafter: SimonsVoss Beteiligungsverwaltungs GbR (Mehrheitsgesellschafter); Landeskreditbank Baden-Württemberg (25,1%), diverse Kleininvestoren

Anzahl der Mitarbeiter: 8

Geschäftsführer: Bernd Dietel, Ernst Mauch, Dr. Stefan Parhofer

Firmensitz: Stuttgart

Standort Forschung & Entwicklung: München-Unterföhring

Standort Produktion: Petersberg bei Jena

Geschäftszweck: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von innovativen Sicherungssystemen für Schusswaffen (zivile und behördliche Anwendungen) (GunSafety Solutions)

Produktlinien: Armatix Quicklock, Armatix Inside (Smart Gun)

Quelle: http://www.openpr.de/news/82841/Weltneuhei...husswaffen.html

Spin Off = Ableger

O-Ton Frontal 21:

Aber man kann ihr System durch Vibrieren eines

Schwingschleifers rausholen?

O-Ton Ernst Mauch, Geschaftsführer Armatix:

Nein, nein, die Zeit ist vorbei, das haben wir gelöst.

Und was wurde kurz darauf gezeigt?

Das Quicklock wurde in 7 Sekunden geknackt.

Geschrieben

Jetzt müsste er ( Mauch & Co. ) gezwungen werden wahrheitsgemäß auszusagen, bis wann o. g. System diesen Fehler aufwies, also bes. im Bezug auf die Verkaufszeit der Erbarmatixe.

Wenn man sich also die Herkunft der Firma ansieht ( Sicherheitstechnik ) sollte man doch voraussetzen können das das Wissen um einen solch einen "billiger Trick" wie das Aufrütteln von Schlössern hier bekannt und übertragbar ist.

Ergo: juristische Prüfung ob (arglististig verschwiegener o. ä. ) Mangel vorlag oder ein anderer gesetzlicher Verstoß.

Dann eventuell WUMS - oder eben nicht.

Ein Fall für die Lobby.

Und bitte in einem Aufwasch endlich mal beginnen die Erbwaffenregelung wieder umzukehren.

Danke.

Geschrieben

Mir war das "Verriegelungsverfahren" der Sperren schon komisch vorgekommen.

Ein Schwingschleifer entsperrt die Waffe, ist schon krass. Stellt euch mal vor, ein Erbe hat eine A-gesperrte Waffe im Tresor, wie es Vorschrift ist, und sein Nachbar setzt mal mit dem Schlagbohrer an, weil er ein Regal an der Wand befestigen will, und der D... flutscht raus. Wenn das der Erbe merkt, hat er noch Angst, es könnte ihm angelastet werden.

Aber die Verflechtungen zwischen Landeskreditbank, Firma und Politik sind schon übelst. Als Laie frage ich mich, ob es da nicht Vorschriften, Gesetze oder Kontrollinstanzen gibt, so wie die Bundeskartellbehörde, die ja schon Alarm schlägt, wenn ein Tankstellennetz das andere aufkaufen will...

Geschrieben
mal eine dumme Frage - wurden denn schon viele Erbwaffen mit Armatix ausgerüstet oder sollte das erst jetzt eigentlich geplant anlaufen?

MfG

Nach Auskunft der SB`s bei uns: kein Bedarf, keine Nachfrage, nichts.

Vor ca 6 Mon. hat sich die Fa. Armatix bitterbösr in einem Rundschreiben beschwert.

"....Die nicht immer vorteilhafte Berichterstattung in den Medien haben zu extremen

Verzögerungen geführt..." und sinngemäß...."Nur bei den wenigen SB`s die massiv

Druck auf die Erben ausüben funktioniert der Absatz".

Schnuffi

Geschrieben
Aber die Verflechtungen zwischen Landeskreditbank, Firma und Politik sind schon übelst. Als Laie frage ich mich, ob es da nicht Vorschriften, Gesetze oder Kontrollinstanzen gibt, so wie die Bundeskartellbehörde, die ja schon Alarm schlägt, wenn ein Tankstellennetz das andere aufkaufen will...

Für mich stellt sich einfach die Frage, warum der so genannte investigative Journalismus sich dieser Geschichte noch nicht angenommen hat. Ist die falsche Partei betroffen? Oder paßt das nicht zu der ganzen Waffenrechtsdebatte, wenn jetzt plötzlich festgestellt würde, es gibt gar keine funktionsfähigen biometrischen Sicherungssysteme?

Spiegel, Focus u. ähnliche haben sich früher mit Begeisterung auf solche Themen gestürzt.

Geschrieben
Nach Auskunft der SB`s bei uns: kein Bedarf, keine Nachfrage, nichts.

Vor ca 6 Mon. hat sich die Fa. Armatix bitterbösr in einem Rundschreiben beschwert.

"....Die nicht immer vorteilhafte Berichterstattung in den Medien haben zu extremen

Verzögerungen geführt..." und sinngemäß...."Nur bei den wenigen SB`s die massiv

Druck auf die Erben ausüben funktioniert der Absatz".

Schnuffi

Aber genau das zeigt doch, das eine große Anzahl von Waffenbehörden das System genauso in Frage stellen.

Hätte das nicht schon Fragen aufwerfen müssen?

Hätten da nicht die Behörden schon längst selber tätig werden müssen?

Für mich stellt sich einfach die Frage, warum der so genannte investigative Journalismus sich dieser Geschichte noch nicht angenommen hat. Ist die falsche Partei betroffen? Oder paßt das nicht zu der ganzen Waffenrechtsdebatte, wenn jetzt plötzlich festgestellt würde, es gibt gar keine funktionsfähigen biometrischen Sicherungssysteme?

Spiegel, Focus u. ähnliche haben sich früher mit Begeisterung auf solche Themen gestürzt.

Naja, im Grunde hast Du recht, nur ist das ganze im Schatten von Winnenden und da sind die Meiden ja eher contra legal Waffen eingestellt.

Genau das ist aber das worauf nun eingegangen werden muss.

Frontal hat den Anfang gemacht. Jetzt müssen die anderen Sender tiefer graben und weitere Ungereimtheiten aufdecken.

Ist schon komisch, vor wenigen Wochen wollte hier davon keiner was hören.

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