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IGNORED

Änderung SprengG


andreb

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Geschrieben

Bei der

Durchsicht der Drucksache Änderungen Sprengstoffgesetz bin ich auf folgendes gestoßen:

Zitat:

20. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a01, a02 und a03 - neu - (§ 14 Absatz 4 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 3 und § 25 Absatz 2 WaffG)

In Artikel 3 Absatz 5 sind dem Buchstaben a folgende Buchstaben voranzustellen:

* "a01) In § 14 Absatz 4 Satz 1 sind die Wörter "des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3" durch die Wörter "des Absatzes 2 Satz 2 und 3" zu ersetzen.

o a02) In § 22 Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe "Nr. 2" gestrichen.

o a03) In § 25 Absatz 2 wird die Angabe "Nr. 3" durch die Angabe "Nummer 5" ersetzt."

Begründung

Zu Buchstabe a01:

Mit der gegenwärtig geltenden Fassung des Waffengesetzes ist der Waffenerwerb von den in § 14 Absatz 4 genannten Waffenarten für Sportschützen völlig losgelöst vom Bedürfnisprinzip - lediglich eingeschränkt durch das Erwerbsstreckungsgebot - freigegeben.

Die Änderung soll sicherstellen, dass der Erwerb von Waffen der in § 14 Absatz 4 genannten Arten für organisierte Sportschützen nur dann möglich ist, wenn sie diese Waffen zur Ausübung ihres organisierten Schießsports benötigen.

Der Bundesrat hatte dazu bereits mehrfach Stellung bezogen und zuletzt in seiner Sitzung am 14. März 2008 eine Entschließung -BR-Drucksache 129/08 ( B ) HTML PDF - gefasst. Darin machte der Bundesrat deutlich, dass mit der vorgeschlagenen Regelung sichergestellt würde, dass Sportschützen nur die Waffen besitzen dürfen, die sie zur Ausübung des Schießsports in ihrem Verband benötigen. Eine solche klarstellende Bedürfnisregelung ist nötig, um das bloße Anhäufen von Schusswaffen zu verhindern. Zu bedenken ist, dass Waffenanhäufungen auch das Risiko erhöhen, dass die Waffen nicht immer sicher verwahrt sind.

Lese ich das jetzt richtig, daß der Änderung des SprengG eine Änderung des WaffG (§14 Abs 4, dat is die Jelbe) untergeschoben werden soll?

Erstaunte Grüße von

André

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Bei der Durchsicht der Drucksache Änderungen Sprengstoffgesetz bin ich auf folgendes gestoßen:

Zitat:

20. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a01, a02 und a03 - neu - (§ 14 Absatz 4 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 3 und § 25 Absatz 2 WaffG)

In Artikel 3 Absatz 5 sind dem Buchstaben a folgende Buchstaben voranzustellen:

* "a01) In § 14 Absatz 4 Satz 1 sind die Wörter "des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3" durch die Wörter "des Absatzes 2 Satz 2 und 3" zu ersetzen.

o a02) In § 22 Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe "Nr. 2" gestrichen.

o a03) In § 25 Absatz 2 wird die Angabe "Nr. 3" durch die Angabe "Nummer 5" ersetzt."

Begründung

Zu Buchstabe a01:

Mit der gegenwärtig geltenden Fassung des Waffengesetzes ist der Waffenerwerb von den in § 14 Absatz 4 genannten Waffenarten für Sportschützen völlig losgelöst vom Bedürfnisprinzip - lediglich eingeschränkt durch das Erwerbsstreckungsgebot - freigegeben.

Die Änderung soll sicherstellen, dass der Erwerb von Waffen der in § 14 Absatz 4 genannten Arten für organisierte Sportschützen nur dann möglich ist, wenn sie diese Waffen zur Ausübung ihres organisierten Schießsports benötigen.

Der Bundesrat hatte dazu bereits mehrfach Stellung bezogen und zuletzt in seiner Sitzung am 14. März 2008 eine Entschließung -BR-Drucksache 129/08 ( B ) HTML PDF - gefasst. Darin machte der Bundesrat deutlich, dass mit der vorgeschlagenen Regelung sichergestellt würde, dass Sportschützen nur die Waffen besitzen dürfen, die sie zur Ausübung des Schießsports in ihrem Verband benötigen. Eine solche klarstellende Bedürfnisregelung ist nötig, um das bloße Anhäufen von Schusswaffen zu verhindern. Zu bedenken ist, dass Waffenanhäufungen auch das Risiko erhöhen, dass die Waffen nicht immer sicher verwahrt sind.

Lese ich das jetzt richtig, daß der Änderung des SprengG eine Änderung des WaffG (§14 Abs 4, dat is die Jelbe) untergeschoben werden soll?

Erstaunte Grüße von

André

Hallo liebe Gemeinde,

ich kann hier zur Erhellung beitragen:

Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sah in Artikel 3 Absatz 5 lediglich Änderungen in der Folge der Novellierung des Sprengstoffgesetzes vor (§ 29 ff. WaffG).

Die von André zitierte Passage ist Bestandteil der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf, d.h. der Bundesrat wünscht Änderungen des Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzentwurfes, in der Hauptsache eben die Einführung eiens Bedürfnisnachweises für die gelbe WBK..

Die Stellungnahme des Bundesrates hat die Bundesregierung mit folgender Gegenäußerung beantwortet:

"zu Buchstabe a01 - neu - § 14 Absatz 4 Satz 1 WaffG: Die Bundesregierung sieht davon ab, das Petitum im Rahmen des vorliegenden Gesetrzentwurfs, der einer Umsetzung europäischen und internationalen Rechts dient, zu verfolgen. Es ist in die Überlegungen mit einbezogen, die derzeit in der Folge des Amoklaufs von Winnenden mit den Ländern und den betroffenen Kreisen zur Optimierung des Waffenrechts angestellt werden."

Mit anderen Worten: Der Vorschlag des Bundesrates wurde abgelehnt.

Die gestern bekannt gewordenen Änderungen beziehen sich nicht auf § 14 Abs. 4 WaffG, der die gelbe WBK regelt. Statt dessen soll § 14 Abs. 2 i.V.m. Absatz 3 WaffG derart verändert werden, dass Sportschützen, die mehr halbautomatisache Waffen als dort beschrieben (2 Kurz- und 3 Langwaffen = Grundkontingent) erwerben möchten, das Bedürfnis hierzu auch dadurch nachweisen müssen, dass sie an Meisterschaften zumindest der unteren Ebene teilnehmen - das dürfte für uns Sportschützen doch wohl keine echte Hürde darstellen.

Fazit nach derzeitigem Stand:

Bei der gelben WBK bleibt es wie bisher. Bei der grünen WBK bleibt es, das Grundkontingent betreffend, ebenfalls wie bisher. Wer das Grundkontingent allerdings überschreiten will, muss an Meisterschaften teilnehmen.

Nun gilt es abzuwarten, bis die beabsichtigten Änderungen des WaffG in den Gesetzentwurf der Bundesregierung eingeflossen sind. Dann kann man das Ganze nochmals prüfen.

So long,

Abyss

Geschrieben

Nach meinem Eindruck bleibt die Bundesregierung bzw. das BMI, wenn die Änderungen des § 14 WaffG so kommen wie im gestrigen Kabinetts-Gesetzesentwurf enthalten, damit ihrer langjährigen (im Grundsatz nicht so falschen) Linie treu:

Erhöhte Vorgaben für die Waffenarten nach § 14 Abs. 2/3 ("grün"), vergleichsweise etwas erleichterte für die Waffenarten nach § 14 Abs. 4 ("gelb")

aufgrund der deutlich unterschiedlichen Deliktrelevanz dieser Waffenarten.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Ja, da kann ich nur zustimmen. Mit einem Einzellader wäre Winnenden so nicht passiert.

Grüße

Abyss

:gaga:

Edit: Damit der Smilie nicht ganz alleine steht. Was soll der Unsinn? Was kommt als nächstes? "Mit KK wäre das sooo aber nicht......" Ach geh.

Geschrieben
:gaga:

:mad: hola amigos,

Winnenden war-in dieser Form-nur möglich weil die vorhandenen Gesetze NICHT befolgt wurden.

Falls ein-legal-Waffenbesitzer durchdreht nützen auch die schärfsten Gesetze bzw. Sicherheitsvorkehrungen nichts.

Wer bereit ist zu sterben, aber vorher Amokläuft der wird immer eine Möglichkeit finden: Benzinkanister, Säure, Steine, Auto, Düngemittel, Messer, Holzlatte...die Liste ist unenedlich, man braucht dazu keine Schusswaffen!

Das was die Anscheinspolitiker jetzt vorhaben ist POPULISMUS und BLINDER ACKTIONISMUS, also amigos geht zur Wahl...und macht euer Kreuz bei der Partei die für ein vernünftiges Waffengesetz eintritt. Falls Ihr mit keiner Partei einverstanden seid...macht euer Stimmzettel ungültig, damit die Anscheinsparteien keinen cent als Wahlrückerstattung bekommen.

Ich habe mich schon für eine Partei einschieden!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

Benzinkanister, Säure, Steine, Auto, Düngemittel, Messer, Holzlatte...die Liste ist unenedlich, man braucht dazu keine Schusswaffen!

Ich Frage mich gerade, wo in Deutschland,wurden mit solchen Dingen Amokläufe ,mit mehreren Toten begangen ???

Geschrieben

Teilzitat zur Erinnerung:

Bundestag, Tagesordnung der 227. Sitzung, Donnerstag, 18.06.2009, 09.00 - ca. 04.55 Uhr

11.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung

class="textfett">Sprengstoffgesetz/4.Änd

- Drs 16/12597, 16/.... -

Geschrieben
Benzinkanister, Säure, Steine, Auto, Düngemittel, Messer, Holzlatte...die Liste ist unenedlich, man braucht dazu keine Schusswaffen!

Ich Frage mich gerade, wo in Deutschland,wurden mit solchen Dingen Amokläufe ,mit mehreren Toten begangen ???

Bei der Eröffnung des Berliner Hauptbahnhofes (heißt eigentlich Lehrter Stadtbahnhof) mit einem Messer, glücklicherweise keine Tote, lag aber auch am

(noch) ganz guten Berliner Rettungssystem und den vorhandenen Ersthelfern.

Auto - mußt du mal selbst suchen, wie häufig absichtlich falsch (Geisterfahrer) gefahren wird - Absicht hier sich und andere zu töten.

Auto - gerade eben zum Geburtstag der Königin in NL

Bis zu 8% der Autounfälle sollen getarnte Selbstmorde sein.

Bei einem AMOK -Lauf nehme ich, was gerade erreichbar ist, oft auch Beziehungstat.

Bei den durch Politik und Presse fälschlicherweise als Amoktaten bezeichneten Selbst- und Fremdtötungen an Schulen waren die Taten

geplant und vorbereitet.

Tatonka

Geschrieben
:gaga:

Edit: Damit der Smilie nicht ganz alleine steht. Was soll der Unsinn? Was kommt als nächstes? "Mit KK wäre das sooo aber nicht......" Ach geh.

Erst denken, dann schreiben!

@ alle Kritiker meiner Äußerung:

Zunächst stelle ich fest, dass ein Einzellader über ein deutlich geringeres Gefährdungspotenzial verfügt als ein Halbautomat. In Folge dessen stelle ich die These auf, dass der Täter die Tat möglicherweise unterlassen hätte, weil er hätte absehen können, mit einem Einzellader nicht den gewünschten Erfolg zu haben.

Davon unabhängig hätte durchaus die Möglichkeit bestanden, den Täter beim manuellen Nachladen zu überwältigen. In diesem Fall hätte es in der Schule wohl weniger Opfer gegeben.

Zuletzt mache ich darauf aufmerksam, dass der Täter mit einem Einzellader nicht mehr die Möglichkeit gehabt hätte, dem Beamten, der ihm vor Betreten des Autohauses festnehmen wollte, zu entkommen. Dann würden die dortigen Opfer heute noch leben.

Ich bleibe also dabei, dass Winnenden mit einem Einzellader so nicht passiert wäre:

Grüße,

Abyss

Geschrieben

Ein Magazinwechsel bei einer Beretta geht schon schneller als ne neue Mumpel in einen EL reinzupacken. Allerdings war bisher nie die Rede davon, dass Tim zehn Magazine für die 131 Schuss dabei hatte. Ergo: ein Magazin aufzufüllen dauert wesentlich länger und DABEI hat ihn offenbar niemand gestört...

Geschrieben
Ein Magazinwechsel bei einer Beretta geht schon schneller als ne neue Mumpel in einen EL reinzupacken. Allerdings war bisher nie die Rede davon, dass Tim zehn Magazine für die 131 Schuss dabei hatte. Ergo: ein Magazin aufzufüllen dauert wesentlich länger und DABEI hat ihn offenbar niemand gestört...

Das bezweifle ich! Mit einer einschüssigen Waffe mit Ejektor und die Ersatzmun. direkt am Körper griffbereit (Patronengürtel) sowie etwas Übung lade ich eine KLB/KLF ebenso schnell wie einen Repetierer.

Kirrmeister

Geschrieben

Du bist auch ein Profi und hast deine Schießkünste nicht bei Counterstrike oder Call of Duty trainiert :-)

Aber zum Thema Magazinwechsel:

Geschrieben
Abyss: das war hervorragend. Präzise und informativ. Ganz herzlichen Dank!

Carcano

Hallo Carcano !

Abyss hat 9 Beiträge geschrieben, Du in Richtung eine Million. Wir sind hier die Guten und wenn wir auch anfangen, uns zu beharken, wenn auch satirisch, dann geht es immer weiter bergab. Wie schrieb letztens ein Mitglied: es ist gut, hier mal Dampf abzulassen.

In diesem Sinne: Bitte mehr Gefühl. Putti

Geschrieben
Du bist auch ein Profi und hast deine Schießkünste nicht bei Counterstrike oder Call of Duty trainiert :-)

Aber zum Thema Magazinwechsel:

Der dürfte wohl noch schneller sein. Da heißt es dann Abstand halten und den einen Büchsenschuss gut einsetzen! :00000733:

Kirrmeister

Geschrieben
Benzinkanister, Säure, Steine, Auto, Düngemittel, Messer, Holzlatte...die Liste ist unenedlich, man braucht dazu keine Schusswaffen!

Ich Frage mich gerade, wo in Deutschland,wurden mit solchen Dingen Amokläufe ,mit mehreren Toten begangen ???

Noch nicht, aber wer weiß, s. auch der derzeitige Fred: Amokfahrt mit Traktor. Wer hätte je gedacht, daß das Wort Amok mal in Verbindung mit einem Traktor gebraucht wird ? Und gab es nicht mal was, vor Jahren, mit Säure, U-Bahn Tokio ? Auto, Benzin, Messer - überhaupt kein Problem, Holzlatte eher weniger, zugegeben. Fakt ist, man braucht dazu keine Schußwaffen !

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