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IGNORED

Post von der Behörde


RonaldR

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Moin,

es besteht keine Verpflichtung zum Ausfüllen dieser "Zettel".

Auch moin.

Von wegen. § 39 (1), Auskunftspflicht des Waffenbesitzers. Alles, was für die Durchführung des Waffengesetzes erforderlich ist.

Bei Fragen, die darüber hinaus gehen, sollte man sich allerdings schon überlegen, was man ausfüllt.

Geschrieben

§ 36 III 1 WaffG:

Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen.
Geschrieben

Moin HangMan69,

so gaga ist das gar nicht.

Es gibt Leute, die mit einer Ausnahmegenehmigung verbotene Gegenstände wie Wurfsterne, Würgehölzer, Butterfly-Messer usw legal besitzen.

LG

Michael

Geschrieben
alles klar, ich melde der behörde die sichere aufbewarung meiner "illegalen" waffen...

Alos,

ich besitze auch "verbotene Waffen" - und meine Behörde weiß

das, weil ich es ihr gemeldet habe! :)

Eine "verbotene Waffe" ist nicht unbedingt gleich eine "illegale Waffe"...

PS: ein paar Sekunden zu spät...

Geschrieben

mich persönlich stört eigendlich mehr dieser Zwischentext....

Außerdem bitten wir Sie unter dem Eindruck der Ereignisse von Winnenden, für sich persönlich zu prüfen, ob Sie weiterhin an einem Waffenbesitz festhalten wollen. Wie Sie sicherlich in den Medien mitverfolgt haben, haben viele Waffenbesitzer für sich schon diese Entscheidung getroffen und ihre Waffen abgegeben.

wenn morgen wieder jemand auf der A2 eine Massenkarambolage verursacht......warum auch immer...... wird auch nicht jeder Führerscheinbesitzer angeschrieben ob er diesen nicht lieber abgeben möchte :gaga:

ich habe seid Winnenden bereits wieder -ohne irgendwelche Nachfragen o.ä.- 2 Waffen eingetragen bekommen, 1x 9mm und einen Karabiner in die gelbe WBK. Hatte erst etwas Sorge, aber die sind offensichtlich bei uns noch recht entspannt in der KPB

Geschrieben

"Außerdem bitten wir Sie unter dem Eindruck der Ereignisse von Winnenden, für sich persönlich zu prüfen, ob Sie weiterhin an einem Waffenbesitz festhalten wollen. Wie Sie sicherlich in den Medien mitverfolgt haben, haben viele Waffenbesitzer für sich schon diese Entscheidung getroffen und ihre Waffen abgegeben.

Waffen und Munition können bei uns abgegeben werden. Bei Fragen können Sie sich gerne (Angabe der Öffnungszeiten) an uns wenden."

Gegen diesen Passus dürfte es sich lohnen eine sogenannte Feststellungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Nach meiner ersten Einschätzung ist die Behörde zu derartigen Bitten nicht ermächtigt und überschreitet damit ihre Kompetenz. Es ist nicht Aufgabe der Waffenbehörde, Bürger in dieser Weise zu beeinflussen. Also, guten Anwalt in der Nähe suchen (am besten einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht).

Wehret den Anfängen!

Geschrieben

Meiner Meinung nach sollten wir unsere Kräfte für wichtieger Dinge verwenden.

Eine Kompetenzüberschreitung sehe ich in dieser Formulierung nicht.

Das wird derzeit von vielen ausführenden Behörden mit Wissen und Billigung der oberen Dienststellen, teilweise sogar auf deren Anregung hin, so gehandhabt.

Gruß

Michael

Geschrieben
Meiner Meinung nach sollten wir unsere Kräfte für wichtieger Dinge verwenden.

Eine Kompetenzüberschreitung sehe ich in dieser Formulierung nicht.

Das wird derzeit von vielen ausführenden Behörden mit Wissen und Billigung der oberen Dienststellen, teilweise sogar auf deren Anregung hin, so gehandhabt.

Gruß

Michael

Wahrscheinlich gibt es momentan wirklich wichtigere Dinge.

Ich sehe aber in dieser Formulierung sehr wohl eine Kompetenzüberschreitung. Auch wenn dies von den obersten Behörden genehmigt ist, heißt das noch lange nicht das es juristisch in Ordnung ist.

Darüber entscheidet alleine die Judikative. Die Frage ist immer nur wer hat das nötige Kleingeld übrig um so eine Angelegenheit durch die Instanzen zu boxen.

Im Waffenrecht ist meiner Meinung nach einiges nicht rechtskonform. Aber es gibt ja den schönen Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter"

Insofern wäre ich glücklich darüber wenn sich ein Rechtsanwalt in Eigeninitiative so einer Angelegenheit annehmen würde.

Geschrieben
Meiner Meinung nach sollten wir unsere Kräfte für wichtieger Dinge verwenden.

Eine Kompetenzüberschreitung sehe ich in dieser Formulierung nicht.

Das wird derzeit von vielen ausführenden Behörden mit Wissen und Billigung der oberen Dienststellen, teilweise sogar auf deren Anregung hin, so gehandhabt.

Gruß

Michael

Wissen und Billigung der Aufsichtsbehörden macht das nicht rechtmäßiger. Es gibt durchaus Entscheidungen aus anderen Rechtsgebieten, mit denen Behörden solche Hinweise untersagt worden sind. Ich geb Dir aber Recht, so eine Klage macht nur Sinn, wenn man a) die Behörde ärgern will und B) dafür Zeit und Energie übrig hat.

Geschrieben
Eine Kompetenzüberschreitung sehe ich in dieser Formulierung nicht.

Ich auch nicht, es handelt sich um einen unverbindlichen Hinweis, der in diesem Fall noch nicht einmal an die Öffentlichkeit gerichtet war, sondern nur an die Adressaten persönlich. Eigene Aufassungen und politische Äußerungen sind Behörden im Übrigen auch nicht schlechterdings verboten. Selbst wenn eine Feststellungsklage Erfolg hätte, was wollt ihr damit? Einrahmen und an die Wand hängen?

Geschrieben
Ich auch nicht, es handelt sich um einen unverbindlichen Hinweis, der in diesem Fall noch nicht einmal an die Öffentlichkeit gerichtet war, sondern nur an die Adressaten persönlich. Eigene Aufassungen und politische Äußerungen sind Behörden im Übrigen auch nicht schlechterdings verboten. Selbst wenn eine Feststellungsklage Erfolg hätte, was wollt ihr damit? Einrahmen und an die Wand hängen?

Als Rechtsanwalt mit etwas Erfahrung im Verwaltungsrecht sehe ich das ein bisschen anders ;-) Aber der Einwand, dass man sich das positive Urteil bestenfalls einrahmen kann, ist natürlich nicht ganz falsch. Allerdings dürfte ein solches Urteil ziemlich schnell kursieren und andere Behörden von solchen Äußerungen abhalten.

Geschrieben
Was ich derzeit so lustig finde ist, daß viele Behörden jetzt "aufgrund von Winnenden" die Arbeit machen, die eigentlich schon seit Jahren erledigt sein sollte.

Winnenden kann man derzeit für jeglichen Blödsinn vorschieben. Offensichtlich auch fürs Vertuschen von Faulheit.

Nur meine Meinung.

Meine auch ! :appl:

Geschrieben
Da scheinen wohl echt einige Behörden etwas verpennt zu haben?

So kann man das auch nicht sagen. Zum einen ist die Waffenbehörde nicht verpflichtet, Prüfungen nach § 36 Abs. 3 WaffG durchzuführen und viele haben auch schlichtweg nicht die Zeit oder das Personal dafür und beschränken sich zwangsläufig auf die Pflichtaufgaben. Die alleine fordern schon genug (wenn man sie gewissenhaft und zuverlässig erfüllen möchte).

Geschrieben

Nachdem das KVR München als erste Behörde beschlossen hat alle Waffeninhaber in M. anzuschreiben und den Nachweis der sicheren Aufbewahrung einzufordern gibt es nun wieder etwas neues. Ab sofort hat der Bereich Waffenwesen des KVR München Mittwochs nicht mehr offen. Begründung: Die Bearbeitung der Nachweise zur sicheren Aufbewahrung ist sonst nicht möglich, da man überlastet ist. Die Damen und Herren sind "richtig gut gelaunt", was diese Woche schon selbst erfahren musste.

Grüße

750 WLA

Geschrieben
Mir ist heute das folgende Schreiben, natürlich nicht unerwartet, ins Haus geflattert:

----------------------------------------------------------

Feststellung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind als Inhaber/in einer Waffenbesitzkarte bei der Stadtverwaltung XXX registriert.

Nach § 5 Abs. 1 Ziff 2b Waffengesetz besitzen nur Personen die erforderliche Zuverlässigkeit, die Waffen und Munition ordnungsgemäß aufbewahren. Aufgrund der Ereignisse von Winnenden überprüfen wir das zur Zeit.

Wir bitten Sie bis zum 15.05.2009 beiliegendes Formular auszufüllen und unterschrieben an uns zurückzusenden.

Außerdem bitten wir Sie unter dem Eindruck der Ereignisse von Winnenden, für sich persönlich zu prüfen, ob Sie weiterhin an einem Waffenbesitz festhalten wollen. Wie Sie sicherlich in den Medien mitverfolgt haben, haben viele Waffenbesitzer für sich schon diese Entscheidung getroffen und ihre Waffen abgegeben.

blablabla usw.

Hallo Ronald, sag mal leben wir im gleichen Bezirk? Ich habe exakt das gleiche Schreiben bekommen. Da mir ja mal grundsätzlich bei Behörden zwei Hörnchen an der Stirn wachsen habe ich folgenden Antwort geschrieben, mal sehen wie die Reaktion ist. Das Formblatt habe ich nicht ausgefüllt. Oder muß ich das?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihr Schreiben mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen. Alle Fragen zur sicheren Verwahrung meiner Schußwaffen sind Ihnen auf den WBK - Anträgen ausführlich beantwortet worden. Auch die Nummern meiner grünen und gelben WBK müßten Ihnen bekannt sein.

Gerne jedoch bestätige ich Ihnen mit meiner Unterschrift explizit folgende Umstände:

• Das die Kurzwaffen in einem Waffenschrank der Stufe „B“ verwahrt sind!

• Das die Langwaffen in einem Waffenschrank der Stufe „A“ untergebracht sind!

• Das Waffen und Munition getrennt aufbewahrt werden!

• Das absolut niemand auf die Waffen Zugriff hat, ich habe die alleinige Schlüsselgewalt!

• Das ich regelmäßig im Verein schieße (Bedürfnis)!

• Das der Waffenschrank („A“ und „B“) nach VDMA 24992 (DIN EN ISO 9001) zertifiziert ist!

• Das mir bekannt ist, das falsche Angaben über die oben genannten Punkte zum Widerruf meiner WBK's führen kann!

Vielen Dank auch für Ihren Einwand, ob ich unter dem Eindruck der Ereignisse von Winnenden meine Waffen abgeben möchte.

Nein, danke!

Ich bin nicht verantwortlich für diesen Mordanschlag und bin sehr verärgert über das Sportschützenmobbing derzeit in der Öffentlichkeit und den Medien. Ich würde es daher begrüßen, wenn sich eine Behörde in dieser Frage neutral verhalten würde. Sollten jedoch Bundesbürger unter dem Eindruck der „Amokfahrt von Apeldoorn“ ( 7 Opfer) für sich entscheiden, in Zukunft auf ihr KFZ zu verzichten, werde ich nochmals meine derzeitige Entscheidung überdenken. Noch eine Anmerkung: Ich dürfte Ihnen nach meiner Kenntnis des Waffengesetzes weder Waffen noch Munition aushändigen, da ich vermute, das bei Ihnen niemand über die erforderliche Sachkunde oder Waffenschrank verfügt. Das wäre dann ein erhebliches Vergehen gegen das Waffengesetz. Für weitere Auskünfte und Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

MfG Oneup :rolleyes:

Edit:Rechtschreibung

Geschrieben
Hallo Ronald, sag mal leben wir im gleichen Bezirk? Ich habe exakt das gleiche Schreiben bekommen. Da mir ja mal grundsätzlich bei Behörden zwei Hörnchen an der Stirn wachsen habe ich folgenden Antwort geschrieben, mal sehen wie die Reaktion ist. Das Formblatt habe ich nicht ausgefüllt. Oder muß ich das?

MfG Oneup :rolleyes:

Edit:Rechtschreibung

iss ja geil :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Heute kam das Schreiben.

Musste angeben welche Waffen (KW,LW) in welchen Behältnissen lagern.

Was aber merkwürdig ist, ist folgendes:

Da steht:

Wir machen sie darauf aufmerksam, das Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992, die nach dem 01.01.2004 erworben wurden, ggf nicht den Anforderungen an geeignete Sicherheitsbehältnisse im Sinne des Waffenrechtes entsprechen.

Hab ich da irgendwas nicht mitbekommen????

Geschrieben
Wir machen sie darauf aufmerksam, das Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992, die nach dem 01.01.2004 erworben wurden, ggf nicht den Anforderungen an geeignete Sicherheitsbehältnisse im Sinne des Waffenrechtes entsprechen.

das würde ich mir von der behörde schriftlich begründen lassen. mich persönlich stört da das "ggf"! wenn es da eine regelung und ausnahmen gibt, dann hätte die behörde bei dieser aussage korrekterweise die entsprechenden regelungen angeführt!

gruß alzi

Geschrieben

Habe meiner SB mal ne Mail geschickt mit dem Hinweis auf §36(2) WaffG und darum gebeten mir das mal zu erläutern....

Bin mal gespannt-

Geschrieben
Heute kam das Schreiben.

Musste angeben welche Waffen (KW,LW) in welchen Behältnissen lagern.

Was aber merkwürdig ist, ist folgendes:

Da steht:

Wir machen sie darauf aufmerksam, das Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992, die nach dem 01.01.2004 erworben wurden, ggf nicht den Anforderungen an geeignete Sicherheitsbehältnisse im Sinne des Waffenrechtes entsprechen.

Hab ich da irgendwas nicht mitbekommen????

Steht da wirklich "nach" dem 01.01.2004?

Wenn weit vor 2004 eine Sicherheitsbehältnis erworben wurde, das kein Typenschild trägt, könnte man das ja so gerade noch verstehen, obgleich das eine bodenlose Unverschämtheit ist. Jemand, der von Anfang an seine EWB-Waffen in einem nur auf die bloße Empfehlung der Ordnungbehörde genannten Behältnis der Stufe A oder B verwahrt und die damals noch keine Typenbezeichnung am Korpus oder der Tür aufwiesen, hätte ja nunmehr die A-Karte!

Und die Blechspind- und Zwischen-den-Socken-Aufbewahrer sind die wahren Helden, wenn sie sich dann nach dem 1.4.2003 doch noch "entschieden" haben, ihre Waffen den nunmehr gesetzlichen Erfordernissen entsprechend aufzubewahren. :icon13::pissed:

Geschrieben

Ja da steht ....die nach dem 01.01.2004 erworben wurden.

Nach dem Absatz steht ausserdem noch:

Als Alternative zur Anschaffung neuer Waffenschränke bitte ich Sie eindringlich zu überlegen, ob Sie noch Interesse an dem Besitz ihrer Schusswaffen haben.

Sie können diese jederzeit unbürokratisch und kostenfrei bei uns abgeben.....

----

Weiterhin habe ich in dem Antwortschreiben geschrieben, das ich nach ausführlicher und reiflicher Überlegung innerhalb einer Bedenkzeit von ca einer Nanosekunde mich dazu entschlossen habe, weiterhin Interesse am Besitz meiner Waffen zu haben.

Geschrieben

heute wars bei uns auch so weit, aber war sehr neutral aufgesetzt.

unterbringung der lw, kw, mun...

jeweils einige antwortmöglichkeiten zum ankreutzen oder wenn nichts zutraf eine zeile zum erklären.

das angebot zum kostenlosen entsorgen von waffen war ausschließlich auf dem beizettel vorhanden!

ausserdem wurde hier darauf hingewiesen, dass nur kontrollen durchgeführt werden, sollte der zettel über die sichere aufbewahrung NICHT ausgefüllt und abgegeben werden!

hab den ganzen schmonz gleich heute abgegeben da ich sowieso in der nähe war und was soll ich sagen, da war ne schlange mit leutz die "massenweise" waffen da hingeschleppt haben!

bin dann erstmal wieder wech und kurz vor 18 uhr wieder hin als es leer war. kurzer smalltalk mit meiner sb, die war echt froh als sie mich sah: "endlich mal einer der weis worum es geht und nur den zettel mit fotos rein reichen will!!!"

muss das totale chaos geween sein, die leutz haben echt nur alten plunder angeschleppt, echter schrott. anscheinend war das einfacher als die sachen selber zur verwertung zu bringen.

gleich noch nachgehack, dass ich in absehbarer zukunft noch nen antrag auf 2te kw stellen wollte, ob sie da probs sieht!

"antrag vorbeibringen und gut is..."

"danke für das gespräch, immer wieder gern geschäfte mit ihnen zu machen!!! und tschüss..."

Geschrieben

Von mir wollten sie bei der Einreichung meines Antrages auch nen Wisch ausgefüllt haben, der exakt dem Teil auf dem Antrag entspricht. Hab denen dann mal Foto von Schrank und Typenschild und Kopie der Rechnung da gelassen. Hatte das schon für den Erstantrag im September '07 bereit gehalten. Damals wollten sie es nicht. Das Ausfüllen war dann nicht mehr nötig.

Aber dann auch noch so gönnerhaft tun: "Ich glaube, das können wir gelten lassen."

Hab nur gedacht: Jaja...

Geschrieben

Ich habe bereits am 09.02.2007 von der Behörde (Bayern) so ein Schreiben bekommen. Allerdings ohne die bitte, doch Waffen abgeben zu sollen. Hatte noch alle Kaufnachweise der Tresore, incl. Herstellerdatenblatt 24992 …. Und brav Fotos gemacht und beigelegt.

Bin ja gespannt, ob ich jetzt wieder ein Schreiben bekomme, in dem ich bestätige, was ich bereits bestätigt und nachgewiesen habe, was ich bei jedem Waffenantrag bereits bestätigt habe. (Passierschein A 38) :rolleyes:

http://www.youtube.com/watch?v=cQA_cNXZJ8c

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