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IGNORED

Kontrolle der Waffenlagerung zuhause


Bionaut

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

da ich davon ausgehe das demnächst mit verstärkter Kontrolle zu rechnen ist stellen sich mir ein paar Fragen. Es würde mich freuen, wenn mann so eine Art Übersicht hätte nach der Mann oder Frau sich richten können.

1. Kontrolle überhaupt durchführbar, wenn Besitzer nicht vor Ort?

2. Welche Befugnis haben die Behördenmitarbeiter?

3. Wie soll man sich verhalten. Haben die einen Bescheid der zuständigen Waffenbehörde?

4. Dürfen die in Schränke oder Räume sehen, die nicht direkt mit der Lagerung bzw. Aufbewahrung zu tun haben?

5. Fragen an Partner erlaubt bzw. zulässig?

6. Dürfen Fotos erstellt werden?

7. Welche Dokumente sollten vorgezeigt werden (WBK, Schießbuch etc)?

Möchte ja nur kooperativ sein und den Mitarbeitern nur behilfliche sein :rolleyes:

Werde zusätzlich mal meinen Verband diesbezüglich anschreiben.

Gruß

Bionaut

Geschrieben

Die Kontrollen, von denen (zB in Bayern) jetzt meist die Rede ist, beschränken sich auf das Anschreiben des Waffenbesitzers, worauf er dann einen Nachweis (Rechnung, Foto) über das Vorhandensein eines Tresors erbringen muss. Das bayrische IM hat die Behörden angwiesen, im Falle einer Weigerung des Waffenbesitzers von einem "begründeten Verdacht" der unsachgemäßen Aufbewahrung auszugehen. Erst in diesem Fall kommt die Nachschau zuhause ins Spiel, und die dann evtl. auch gegen den Willen des Waffenbesitzers.

Aber so weit muss man es ja nicht kommen lassen.

Geschrieben
Hallo,

da ich davon ausgehe das demnächst mit verstärkter Kontrolle zu rechnen ist stellen sich mir ein paar Fragen. Es würde mich freuen, wenn mann so eine Art Übersicht hätte nach der Mann oder Frau sich richten können.

1. Kontrolle überhaupt durchführbar, wenn Besitzer nicht vor Ort?

2. Welche Befugnis haben die Behördenmitarbeiter?

3. Wie soll man sich verhalten. Haben die einen Bescheid der zuständigen Waffenbehörde?

4. Dürfen die in Schränke oder Räume sehen, die nicht direkt mit der Lagerung bzw. Aufbewahrung zu tun haben?

5. Fragen an Partner erlaubt bzw. zulässig?

6. Dürfen Fotos erstellt werden?

7. Welche Dokumente sollten vorgezeigt werden (WBK, Schießbuch etc)?

Möchte ja nur kooperativ sein und den Mitarbeitern nur behilfliche sein :rolleyes:

Werde zusätzlich mal meinen Verband diesbezüglich anschreiben.

Gruß

Bionaut

Servus !

Wenn jemand von der Behörde kommt und ich bin zuhause, dann kann er alles was mit dem Waffenzeugs zusammen hängt (also auch Aufbewahrung von Munition usw) anschaun.

Alles und so lange wie er möchte !!!

Das Zeugs ist vorschriftsmäßig aufbewahrt, genau so wie es sich gehört.

Und wenn er 3 x da war und alles war i. O., dann wird er ein 4. Mal nicht mehr kommen.

Und wenn doch, dann habe ich keinerlei Probleme damit...

Verstehe nicht was das mit "Fragen an den Partner stellen oder Fotos machen" für Problem sein soll...

Ich verwahre mein Zeugs so wie es sein muss und habe nichts zu verbergen.

Geschrieben
1. Kontrolle überhaupt durchführbar, wenn Besitzer nicht vor Ort?

2. Welche Befugnis haben die Behördenmitarbeiter?

3. Wie soll man sich verhalten. Haben die einen Bescheid der zuständigen Waffenbehörde?

4. Dürfen die in Schränke oder Räume sehen, die nicht direkt mit der Lagerung bzw. Aufbewahrung zu tun haben?

5. Fragen an Partner erlaubt bzw. zulässig?

6. Dürfen Fotos erstellt werden?

7. Welche Dokumente sollten vorgezeigt werden (WBK, Schießbuch etc)?

Ist doch eigentlich ganz einfach.

Derzeit beschränken sich die Kontrollen auf Anschreiben derjenigen, die bislang noch keinen Nachweis über einen zertifizierten Waffenschrank erbracht haben. Dieser Nachweis ist binnen einer Frist in Form eines Kaufbeleges und/oder Bilder (incl. Typschild des Schrankes) zu erbringen. Kommt man der Aufforderung nicht nach, wird der SB vorbei schauen.

Wenn eine Kontrolle stattfinden sollte, kann diese aus meiner Sicht in zwei Varianten ablaufen:

1. Der SB klingelt an der Tür. Deine Frau/Lebenspartner öffnet und sagt das Du nicht da bist. Der SB wird sich evtl. den Waffenschrank zeigen lassen. evtl. wird er sie Bitten den Schrank zu öffnen, was sie ja nicht kann, da nicht Berechtigt und weder Schlüssel noch Kombination hat.

Der SB sieht einen ordnungsgemäßen Waffenschrank der auch Ordnungsgemäß verschlossen ist und keiner kann ihn in Deiner Abwesenheit öffnen. Alles ist in Butter, oder er möchte den Inhalt des/der Schränke kontrollieren und wird daher nciht umhin kommen, mit Dir einen Termin zu vereinbaren, an dem Du zu Hause bist.

2. Der SB klingelt an der Tür. Du öffnest und bittest ihn herein. Er Bittet Dich ihm den/die Waffenschränke zu zeigen und ggf. zu öffnen. Alles ist wie es sein soll und alle Waffen befinden sich ordnungsgemäß in dem/den Schränken. Der SB ist glücklich, macht sich seine Notizen und geht wieder.

2.1 Der SB klingelt an der Tür. Du öffnest und bittest ihn herein. Er Bittet Dich ihm den/die Waffenschränke zu zeigen und ggf. zu öffnen. Du öffnest sie und es fehlt eine Waffe. Entweder Du kannst erklären weshalb die Waffe nicht im Schrank liegt (z.B. beim BüMa) und der SB ist Glücklich und geht wieder oder Du kannst es nicht erklären, da sich die Waffe asu Selbstschutzgründen im Nachttisch befindet, in welchem Fall der SB weniger Glücklich sein und Du in der berühmten K***e steckst.

Eine Hausdurchsuchung, wie es gerne mal übertrieben dargestellt wird und wurde, wird so wohl eher nicht stattfinden, genauso wenig wie der SB mit einem SEK Kommando anrücken wird, die die Haustür eintreten werden.

Das ganze wird eher Locker ablaufen, schätze ich mal, es sei denn es stimmt etwas nicht.

An Dokumenten zeigst Du alles, was er sehen will.

Geschrieben

2.2 Der SB klingelt an der Tür. Du öffnest und wirst rot. Das Deine Waffen ordnungsgemäß verstaut sind, ist kein Problem. Allerdings stehen die Schränke im Schlafzimmer. In eben diesem Schlafzimmer liegt gerade Deine Frau/Freundin/Partnerin/whatever gefesselt in Deinem Bett. Hattet heute beide nen freien Tag und die Gunst der Stunde genutzt, wie man das halt so macht. Geht ja niemanden was an. Jetzt stehst Du da, wirst nervös, willst den SB nicht reinlassen. Der wird stutzig und ahnt, dass da was nicht in Ordnung ist. Hier in Berlin, ist ein gewisser Vertreter auch gleich mit Beamten unterwegs und da Gefahr in Verzug zu sein scheint, nimmt der Hausbesuch seinen Gang.

Will nur sagen, 33689 ist nicht immer alles so einfach und unkompliziert, wie es zu sein scheint. Hab in der Hinsicht schon Pferde K****n sehen.

Geschrieben
Wenn eine Kontrolle stattfinden sollte, kann diese aus meiner Sicht in zwei Varianten ablaufen:

1.2.1 Du öffnest sie und es fehlt eine Waffe. Entweder Du kannst erklären weshalb die Waffe nicht im Schrank liegt (z.B. beim BüMa) und der SB ist Glücklich und geht wieder oder Du kannst es nicht erklären, da sich die Waffe asu Selbstschutzgründen im Nachttisch befindet, in welchem Fall der SB weniger Glücklich sein und Du in der berühmten K***e steckst.

Hallo

ich bevorzuge die 3. Variante: Der SB klingelt und möchte die korrekte Lagerung der Waffen überprfüfen. Ich verweise auf Art. 13 GG und schicke ihn von dannen. Dies sollte jeder verantwortungsbewußte Waffenbesitzer so tun. Wir haben schließlich Gesetze.

Bei deiner 2. Variante, die mit der Waffe, welche zum Selbstschutz im Nachttisch liegt. Solange du zu Hause bist, ist die vollkommen legal.

Steven

Geschrieben
Bei deiner 2. Variante, die mit der Waffe, welche zum Selbstschutz im Nachttisch liegt. Solange du zu Hause bist, ist die vollkommen legal.

Aber nur solange, wie Du den Zugriff dritter verhindern kannst.

Wenn die Waffe, in Deiner Anwesenheit im Nachttisch liegt, Dein 6 Jähriges Kind im Zimmer neben an spielt und während Du dem SB die Tür öffnest geht das Kind ins Schlafzimmer und wühlt im besagten Nachttisch rum und bekommt die geladene Schusswaffe in die Hände.

Dann hast Du sehr wohl ein Problem an der Hand.

Es mag auch durchaus der Fall sein, dass in unterschiedlichen Landkreisen und oder Budnesländern die SB`s das ganze unterschiedlich durchführen werden.

Bei uns im Hochtaunus glaube ich nicht, dass der SB samt zwei Polizisten im Schlepptau die Kontrollen durchführen würde.

Ausserdem worin sollte die Begründung für Gefahr in Verzug liegen?

Wenn der SB bei den legalen Waffenbesitzern Gefahr in Verzug vermutet, dann hätte der SB nie die WBK`s ausstellen dürfen, da in diesem Fall die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer in Frage gestellt wird.

Ich glaube nicht, dass auch nur ein SB vor einem Gericht eine Durchsuchung basierend auf Gefahr in Verzug vertreten könnte.

Geschrieben

Ich frage deshalb,

weil es wohl im Land Brandeburg losgehen soll. Hier sollen bereits Hausbesuche stattfinden. Daher würde ich schon gern wissen wollen, was die dürfen und was nicht.

Ich habe an den BDMP in Paderborn geschrieben. Mal sehen ob da etwas kommt.

Gruß

Bionaut

Geschrieben
Hallo

ich bevorzuge die 3. Variante: Der SB klingelt und möchte die korrekte Lagerung der Waffen überprfüfen. Ich verweise auf Art. 13 GG und schicke ihn von dannen. Dies sollte jeder verantwortungsbewußte Waffenbesitzer so tun. Wir haben schließlich Gesetze.

Warum??

Geschrieben

1. Da ich gerade umgezogen bin, würde ich bei einer Kontrolle durch einen SB des Ordnungsamtes diesen auffordern sich als Mitarbeiter des Ordnungsamtes auszuweisen. Dann würde ich telefonisch seine Angaben überprüfen. Was meint ihr wieviele Betrüger demnächst bei "Oma Piepenbrink" vor der Tür stehen und sich als Mitarbeiter ausgeben. Die nehmen dann gerne mal eine Waffe inkl. Munition zur vorübergehenden Prüfung mit. :huh:

2. Bei einer Überprüfung bitte ich den SB freundlich draußen zu warten, bis ich einen Nachbarn organisiert habe, der als neutraler Zeuge der Begehung beiwohnt.

3. Gibt es am Ende ein Protokoll der Ergebnisse, dass der SB und ich abzeichnen. Der kann ja in seiner Behörde wer-weiß-was-anfertigen.

Hinnerk

Geschrieben
Warum??

Hallo Dagobert

Grundgesetz:

Art. 13. [unverletzlichkeit der Wohnung] (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes......... vorgenommen werden.

Selbstverständlich könnt ihr euren SB auf seine Bitte hin freiwillig reinlassen und die Aufbewahrung zeigen. Ihr könnt auch die ganze Nachbarschaft, jeden Penner im Umkreis von 20 Km und alle, die es halt interessiert freiwillig reinlassen. Ich mach das nicht.

Steven

Geschrieben

Guten Morgen und allseits ein entspanntes Wochenende !!!

Im Hause meiner Eltern (ständig bewohnt) steht ein weitaus größerer, schwerer Tresor mit einer höheren Sicherheitsstufe !

Kann ich eigentlich meine kompletten Waffen dort lagern, ohne der Behörde davon Mitteilung zu machen ?

Govt

Geschrieben
Hallo Dagobert

Grundgesetz:

Art. 13. [unverletzlichkeit der Wohnung] (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes......... vorgenommen werden.

Selbstverständlich könnt ihr euren SB auf seine Bitte hin freiwillig reinlassen und die Aufbewahrung zeigen. Ihr könnt auch die ganze Nachbarschaft, jeden Penner im Umkreis von 20 Km und alle, die es halt interessiert freiwillig reinlassen. Ich mach das nicht.

Steven

Steven,

Kennst Du §36(3) WaffG?

Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Ganz so einfach wegschicken kannst Du sie also nicht, zumindest nicht unter Berufung auf Art 13 GG.

Ich würde mir allerdings immer die sog. "begründeten Zweifel" erklären lassen (schriftlich!) und einen Zeugen hinzuziehen.

Ansonsten verweise ich auf die zahlreichen Threads zu diesem Thema.

Gruß

Michael

Geschrieben

Aus einem aktuellen Schreiben des IM Bayern an die Behörden:

2.2 Auch ohne begründete Zweifel bitten wir die sichere Aufbewahrungdurch regelmäßige Stichproben zu kontrollieren, sofern der Besitzer mit der Kontrolle einverstanden ist. Die verweigerte Mitwirkung alleine kann

allerdings weder die Vermutung nach § 45 Abs. 4 Satz 1 WaffG begründen,

dass der Besitzer gegen die Aufbewahrpflicht verstößt. Noch

reicht die verweigerte Mitwirkung ohne weitere Erkenntnisse, begründete

Zweifel an der sicheren Aufbewahrung annehmen zu können.

Geschrieben
Steven,

Kennst Du §36(3) WaffG?Ganz so einfach wegschicken kannst Du sie also nicht, zumindest nicht unter Berufung auf Art 13 GG.

Michael

Hallo Michael

die "begründeten Zweifel" sollten aber wirklich begründet sein. Dann kommt da noch die "Verhütung dringender Gefahren". Wenn dies gegeben ist, werde ich sie selbstverständlich reinlassen. Und sei versichert, bei mir ist alles in Ordnung. Danach kommt dann das ganze Procedere: So einen Spaß würde ich aber von einem Anwalt durchziehen lassen.

Steven

Geschrieben
1. Da ich gerade umgezogen bin, würde ich bei einer Kontrolle durch einen SB des Ordnungsamtes diesen auffordern sich als Mitarbeiter des Ordnungsamtes auszuweisen. Dann würde ich telefonisch seine Angaben überprüfen. Was meint ihr wieviele Betrüger demnächst bei "Oma Piepenbrink" vor der Tür stehen und sich als Mitarbeiter ausgeben. Die nehmen dann gerne mal eine Waffe inkl. Munition zur vorübergehenden Prüfung mit. :huh:

2. Bei einer Überprüfung bitte ich den SB freundlich draußen zu warten, bis ich einen Nachbarn organisiert habe, der als neutraler Zeuge der Begehung beiwohnt.

3. Gibt es am Ende ein Protokoll der Ergebnisse, dass der SB und ich abzeichnen. Der kann ja in seiner Behörde wer-weiß-was-anfertigen.

Hinnerk

Ich Denke mal, Dein Fall ist dann etwas anders gelagert, da Du den SB noch nicht kennst.

Aber Du könntest Dir evtl, etwas Stress ersparen, wenn Du proaktiv mal bei mSB vorbeischaust und ihm direkt Nachweise über die Unterbringung der Waffen vorlegst.

Das hätte gleich mehrere Vorteile:

1. Du lernst den oder die SB`s gleich mal kennen und kannst gleioch mal feststellen, wie er gestrickt ist.

2. Der oder die SB`s lernen Dich kennen.

3. Die wissen gleich dass ein neuer Waffenbesitzer in deren Zuständigkeitsbereich gezogen ist

4. Die haben gleich alle erforderlichen Dokumente über die ordnungsgemäße Unterbringung der Waffen

5. Somit würde sich erstmal eine Kontrolle erübrigen, da alle Nachweise proaktiv erbracht wurden.

Da wohl die meisten Schützen, egal ob Sportschützen oder Jäger, kennen ihren SB.

Aber auch da stimme ich Dir zu. den Dienstausweis immer zeigen lassen.

Was mich aber mal ganz ehrlich interessieren würde ist, wie einige hier auf den Gedanken kommen, dass eine Kontrolle durch die Waffenbehörde gleich wie eine Hausdurchsuchung ablaufen würde? Das sind doch reine Spekulationen.

Ich denke mal eher, da viele der SB`s genauso Sportschützen und/oder Jäger sind, dass das ganze eher entspannter ablaufen wird. Übrigens, wer kontrolliert denn bei den SB`s zu Hause die ordnungsgemäße Unterbringung der Waffen, sofern sie Jäger oder Sportschützen sind? Das aber nur mal so nebenbei.

Geschrieben

Also wenn man vergleicht wieviele Kontrollen die Gewerbeaufsichtsämter zum Beispiel bez. der Hygiene usw. bei Gaststätten/Restaurants/Pommesbuden/Lieferdiensten im Jahr durchführen (können), Nachschauen bei bereits Aufgefallenen eingeschlossen, dann habe ich erstmal keine Sorge, dass in den nächsten Jahrzehnten ein Sachbearbeiter ! (sind bei uns nur 2 für den ganzen Landkreis - da liegen Anträge teils Monate wenn einer krank sein sollte) vorbeikommt.

Mir wäre es auch egal - bei mir stimmt die Lagerung von Waffen/Pulver und Munition. Nur ob schön aufgeräumt wäre, dafür könnte ich nicht garantieren ,-)

Also ich glaube nicht, dass es - wenn es kommen soooooooooolte (was ich nicht glaube) - vielleicht nur einzelne Stichproben geben würde.

Was das schlussendlich tatsächlich bringen soll ? Ich weiß nicht so recht. Die öffentliche Diskussion darüber hat jedoch erstmal auch nichts geschadet - da bin ich sicher, dass so mancher seine Aufbewahrung usw. doch mal überprüft und ggf. geändert hat. Zumindest kenne ich welche bei denen doch ein weiterer Schlüsseltresor Einzug ins Hause gefunden hat. Auch habe auch ich meine Wiederladeecke - obgleich ich alleine wohne - doch mal genauestens inspiziert ob sich nicht doch irgendwo eine Patrone oder so befindet.

Zum Topic:

Ich würde den Sachbearbeiter/Kontrolleur sich erstmal richtig ausweisen lassen, das dann gegenchecken wie es auch immer von der Polizei empfohlen wird, dann bekommt er die Schränke WBKs und den Ausweis zu sehen. Dann ist ne Stunde rum und er kann vielleicht noch weitere 8-10 Leute testen. Dann ist der Tag rum. Wenn man mich für das gut bezahlen würde, ich würde das tun. Gibt wohl kein lockerer Job mehr als das

Geschrieben

Warum soll ich meinen Sachbearbeiter, der im Übrigen ein netter Kerl ist und auch nur arbeitet um Frau, Kind und sich selbst den Lebensunterhalt zu verdienen,

dumm anmachen, nur weil er Gesetze ausführt, für die er auch nichts kann ?

Der Nachweis der sicheren Aufbewahrung wird von ihm bereits seit Jahren zusammen mit der Antragstellung verlangt.

Kommt er und will was vor Ort sehen, dann kann und darf er das gerne, wenn jemand zuhause ist und ich nicht gerade im Schlafanzug bin.

Er bekommt einen Tee oder ein Glas Saft, darf Tresore anschauen so viel er will, bekommt Antworten auf seine Fragen und fertig.

Fragwürdige Auslegungen des GG hat nicht er zu vertreten, sondern die Politik. Er macht seinen Job, weil er sonst bei Hartz landet.

ER hat ziemlich genau dasselbe Interesse, wie ICH : In Ruhe gelassen zu werden.

Vom Anti-Waffen-Sendungsbewußtsein-Verfolgte gab und gibt es immer wieder.

Da er nicht dazu gehört, wird er wie jeder dienstliche Besucher (Schornsteinfeger, Strom-,Gas-,Wasserableser,Kabelanschlußkontrolleur etc.)

behandelt, freundlich, höflich, sachlich, solange er sich an dieselben Regeln hält.

Gruß

Gottfried

Geschrieben

Ich sehs da wie der Gottfried, immer schön entspannt bleiben, denn die Leute machen ja auch nur ihre Arbeit.

Mein SB kennt mich schon, seit ich laufen kann, von daher müsste der sich hier noch nicht mal ausweisen, wenn er zum Hausbesuch kommt. :D

Würde er eh nie unangemeldet tun, wäre ja u.U. ein unnützer Weg.

Ich hatte schon mal behördlichen Besuch, zwei Herren vom LKA standen plötzlich vor der Tür, Grund war aber nicht ein Fehler meinerseits, sondern der eines Händlers, was aber schon 2 Jahre zurücklag.

Keine MIB, keine Mashinenpistolen, zwei Herren in Zivil, die mir ihre Ausweise zeigten, und freundlich frugen.

Ich hab denen die WBKs gezeigt, die Waffen wollten die nicht sehen, fix noch ne Kopie der WBK gemacht, damit die was in den Akten haben und weg waren die.

Nie wieder was von gehört.

Die hatten sich nicht angemeldet, hatten den Tag echt Glück, das ich zuhaus war, 2 Minuten später und ich wäre weg gewesen.

Also entspannt Euch, Kontrollen werden kommen, aber nicht in Wildwestmanier!

WAs dei gesetzlichen Grundlagen anbetrifft, die werden dann mit Sicherheit gegeben sein, momentan müste ja noch ein Anfangsverdacht vorhanden sein.

Geschrieben

@ Gottfried und AWO425

volle Zustimmung.

Dieses Gerede über Artikel 13 Grundgesetz empfinde ich mehr als schädlich.

Ich denke auch, dass eben genau so ein Verhalten, also den SB z.B, bei einer Kontrolle auf dieses zu verweisen und wegzuschicken genau zu Gefahr in Verzug führen könnte, da dieser dann davon ausgeht, dass etwas nicht stimmt.

Ob das für Gefahr in Verzug ausreichend ist, muss dann an anderer Stelle geklärt werden.

Geschrieben
Warum soll ich meinen Sachbearbeiter, der im Übrigen ein netter Kerl ist und auch nur arbeitet um Frau, Kind und sich selbst den Lebensunterhalt zu verdienen,

dumm anmachen, nur weil er Gesetze ausführt, für die er auch nichts kann ?

Dumm anmachen muss man keinen, aber kannst Du mal kurz erklären, welches Gesetz das sein soll? So mit genauem Paragraphen und so? DANKE :)

Geschrieben

Wer oder was nötigt euch eigentlich überhaupt die Tür aufzumachen wenns klingelt ??

Wenns bei mir an der Tür leutet und ich denjenigen nicht kenne, der die Klingel gedrückt hat, bleibt die Tür zu.

War schon immer so und wird immer so bleiben.

Geschrieben

Hi

ich bin Wiederlader und habe die Aufbewahrung von Pulver meinem SB, vor Jahren, zeigen müssen. Was ist jetzt anders?

Wie oben erwähnt, ist der SB nur jemand der seinen Job macht. Im übrigen habe ich damals von meinem SB Hinweise zur Lagerung bekommen, die ich auch ernstgenommen und umgesetzt habe. Dient auch meiner Sicherheit.

Die Kontrollen dienen nur unserer Sache, wenn jenamd versucht diese zu behindern, dann kommt bei Blöd vielleicht folgende Schlagzeile:

"Sportschütze verschanzt sich in seinem Haus" und alle sagen "Haben wir doch immer schon gewußt!"

Im übrigen ist ja durch Routine fast jeder schon mal zur Tür gerannt wenn's geklingelt hat und seine Waffe war auf dem Putztisch, mich eingeschlossen (falls das SEK :ph34r: jetzt bei mir klingeln sollte, finden sie alles gut sortiert in meinem Waffenschrank :) ). Sollte man nicht machen. Wenn man den SB sporadisch erwarten muss, überlegt man vielleicht einmal öfter nicht so leichtsinnig zu sein.

Winnenden hätte anders ausgehen können wenn der Vater ......, ich weis, Samuraischwert, Gasflasche, Diesel und Dünger.....

Aber wir hätten jetzt nicht diese Probleme.

Im übrigen sind bei einer Verschärfung des WG nach uns die SB’s die in den Ar.... gekniffen werden. Die haben mehr Arbeit, können mehr falsch machen.

Meine Meinung ist, wenn wir ein paar Unannehmlichkeiten durch eine Prüfung haben, ist dies immer noch besser als eine Verschärfung des WG.

Kooperiert mit den SB’s und gebt niemanden einen Grund zu sagen „Wir haben’s ja immer gewusst, die haben was zu verbergen“

Unsere Gegner sind nicht die SB's, es sind die, die den SB's "Befehle" geben, obwohl sie keine Ahnung haben. Irgenwie sitzen die SB's mit in unserem Boot, glaub' nicht, dass Kontrollen zur Unterhaltung von diesen durchgeführt werden.

Gruss

SJ

Geschrieben
Dumm anmachen muss man keinen, aber kannst Du mal kurz erklären, welches Gesetz das sein soll? So mit genauem Paragraphen und so? DANKE :)

Du selbst hast es doch in anderen Threads heute schon zitiert.

Im Rahmen des Waffengesetzes (und Sprengstoffrechts) sind Prüfungen der ordnungsgemäßen Aufbewahrung, mit Einverständnis auch vor Ort, möglich.

Warum soll ich es ihm verweigern, wenn er mich im Rahmen eines ihm erteilten Auftrages darum bittet ?

Bevor ich da schreibe, fotografiere, Rechnungen suche etc. - soll er doch gucken kommen.

Ich hab ihn übrigens schon öfter eingeladen, mal vorbeizukommen, weil er wie gesagt, ein netter Kerl ist und sich auch für die

Sache(n) ansich interessiert.

Bisher wollte er das nicht.

Vielleicht darf er das jetzt sogar als Dienstreise mal machen.

Zum Paragraphen suchen besteht sicher kein Grund :)

Geschrieben
Allerdings stehen die Schränke im Schlafzimmer. In eben diesem Schlafzimmer liegt gerade Deine Frau/Freundin/Partnerin/whatever gefesselt in Deinem Bett. Hattet heute beide nen freien Tag und die Gunst der Stunde genutzt, wie man das halt so macht. Geht ja niemanden was an. Jetzt stehst Du da, wirst nervös, willst den SB nicht reinlassen.

Warum nicht? Kannst ja deiner Frau/Freundin/Partnerin für 5 Minuten 'ne Decke überwerfen, vielleicht turnt Sie das noch an?

Im übrigen, wer oder was ist bei Dir "whatever" :wub:

***Duck und Weg, SJ ****

Archiviert

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