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IGNORED

Kontrolle der Waffenlagerung zuhause


Bionaut

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Bin zwar selbst nicht für die Kontrolle von Waffenaufbewahrungen zuständig, muß aber regelmäßig Durchsuchungsbeschlüsse vollstrecken, auch bei Legalwaffenbesitzern!

Ich kann Euch versichern, dass dabei kein Behältnis verschlossen bleibt! Tresore werden geöffnet, entweder mit Schlüssel, oder eben gewaltsam!

Die Kosten trägt dann aber sicherlich nicht die Polizei!

Bin selbst Legalwaffenbesitzer und bin mir selbst noch nicht sicher, wie ich bei einem Hausbesuch reagieren würde.

Ist auch sicher Situationsbedingt.

Da ich alle von der Waffenbehörde hier kenne, würde ich ev. auch fast jeden einlassen, wenn ich es für richtig erachte.

Gegen meinen Willen jedoch nur mit richterlichen Beschluß, den wird es aber sicherlich nicht geben.

Wenn er mich vorher anruft und einen Termin ausmacht? Warum nicht?

Habe meine Rundfunk- und Fernsehegräte auch ordnungsgemäß angemeldet, weiß jetzt aber nicht, ob ich jemand von der GEZ reinlassen würde? Ich denke eher nicht.

Den Schornsteinfeger muß ich ja schließlich auch alle 2 Jahre reinlassen!

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Auf das GrundRECHT aus Art 13 KANN man natürlich verzichten - ganz und gar oder nur ein bißchen. Man KANN jeden reinlassen - aber man soll nicht MÜSSEN.

Und darum geht es!

Die Zeiten ändern sich anscheinend:

"Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe. "(Winston Churchill)

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"Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe. "(Winston Churchill)

Das SEK klingelt in den seltensten Fällen und schon gar nicht, wenn bekannt ist, dass jemand Waffen besitzt!

Da in diesen Fällen in der Regel ein richterlicher Beschluß vorliegt, ist Artikel 13 auch nicht verletzt.

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Nehmen wir mal einen hypothetischen Fall.

Herr Y. ist Legalwaffenbesitzer. Nachbar M. ist neidisch, oder verärgert über Herr Y. und meldet der Waffenbehörde anonym, dass Herr Y. nicht sorgasam mit seinen Waffen umgeht.

Die Waffenbehörde übt dann ihre Kontrollpflicht aus und besucht Herrn Y. und fordert ihn auf die ordnungesgemäße waffenlagerung nachzuweisen.

Herr Y. verweist auf seine Grundrechte und läßt sie nicht ein.

Die Waffenbehörde (oder auch die hinzugezogenen Polizeibeamten) befragt die Nachbarn, unter anderem auch den verärgerten Nachbarn.

Dieser schildert dann irgendwelche Ereignisse, die den Anfangsverdacht einer Straftat nach dem WaffG begründen.

Es wird daher dann eine Anzeige wegen Verst. gg. das WaffG gefertigt und der Vorgang geht an die StA, diese regt nun einen Durchsuchungsbeschluß an, der dann auch tatsächlich ergeht und übersendet nun die Akte zur Vollstreckung an die Polizei.

Nun könnt Ihr mal raten, wie es weitergeht.

Alles erfunden? Aprilscherz? :confused:

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Wenn laut Statistik die Zahl der illegalen Waffen wesentlich höher ist als die der legalen, sollte man im Umkehrschluß doch bei jedem der keine legale Waffe hat die Unterbringung mal überprüfen.

Man stelle sich das Geschrei mal vor.

Zu §13 kann ich nur sagen wer auf seine Grundrechte verzichtet: Am runden Rücken erkennt man den Untertan!!Gruß Fernando

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Dein Beispiel ist nicht völlig abwegig. Bei falschen Verdächtigungen ist das SEK schon mal schnell dabei- und 8 Jahre später kriegt man dann als traumatisiertes Opfer auch mal Schadenersatz

http://www.sueddeutsche.de/politik/281/316167/text/

Aber hier zu konstruieren, man setze sich dem Risiko eines solches Besuches aus, weil man den "netten" Sachbearbeiter nicht in die Wohnung lasse, weil irgendeiner Unsinn erzählt hat.....

Wie gesagt: wenn DU ihn ohne richterliche Anordnung einfach so reinbitten möchtest- ist das DEIN RECHT. Wenn andere das anders sehen, ist das (noch) ihr gutes Recht.

Und meine Sachbearbeiterin ist hübsch und nett- die kann gern privat zum Kaffee vorbeikommen, aber nicht zum Tresore gucken :wub:

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Aber hier zu konstruieren, man setze sich dem Risiko eines solches Besuches aus, weil man den "netten" Sachbearbeiter nicht in die Wohnung lasse, weil irgendeiner Unsinn erzählt hat.....

Ich konstriere gar nichts!

Ich habe nur Möglichkeiten dargelegt, wie ich sie selbst erlebt habe.

Jeder muß für sich selbst entscheiden was er tut, aber er muß sich eben im Klaren sein, dass sich aus seinem Handeln ev. Folgen ergeben können, nicht müssen.

Keiner muß "buckeln" wie Dietrich Häßling, aber jeder Legalwaffenbesitzer sollte sich schon im Klaren sein, dass er ein Privileg zum Waffenbesitz hat und dass sich daraus Rechte, aber auch Pflichten ergeben!

Wenn ich z. B. weiß, dass ich in naher Zukunft eine neue Waffe benötige, würde ich den Sachbearbeiter nicht unbedingt verärgern, denn er kann mir den Erwerb dann ganz schön erschweren.

Klar kann ich dann gerichtliche Schritte einleiten und mein Recht durchsetzen.

Ich finde aber dass man sich nicht alles so schwer machen sollte!

Recht haben und Recht bekommen waren schon immer 2 Seiten.

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Gast Nightingale
Nehmen wir mal einen hypothetischen Fall.

Herr Y. ist Legalwaffenbesitzer. Nachbar M. ist neidisch, oder verärgert über Herr Y. und meldet der Waffenbehörde anonym, dass Herr Y. nicht sorgasam mit seinen Waffen umgeht.

Das ist leider kein hypothetischer Fall, das hat es schon gegeben. Einem Stammuser eines anderen Waffenforums ist es so ergangen. Die Polizei steht dann mit einem Durchsuchungsbeschluss auf der Matte und dann ist man ganz gut beraten, wenn man seine Waffen vorschriftsmäßig gelagert hat.

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Das ist leider kein hypothetischer Fall, das hat es schon gegeben. Einem Stammuser eines anderen Waffenforums ist es so ergangen. Die Polizei steht dann mit einem Durchsuchungsbeschluss auf der Matte und dann ist man ganz gut beraten, wenn man seine Waffen vorschriftsmäßig gelagert hat.

Leider ja, aber ich kann doch hier keine echten Fälle darstellen! :victory:

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Gast Nightingale
Aber hier zu konstruieren, man setze sich dem Risiko eines solches Besuches aus, weil man den "netten" Sachbearbeiter nicht in die Wohnung lasse, weil irgendeiner Unsinn erzählt hat.....

Wer redet hier Unsinn? Wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss kommt muss man sie so oder so rein lassen. Wenn der Gerichtsbeschluss die Öffnung der Tresore vorsieht muss man sich ganz genau überlegen ob man wirklich alles richtig gemacht hat. Man muss nicht kooperieren, aber im Zweifelsfall steht man mit einem aufgeschnittenen Tresor da und bekommt nichts zurück.

Etwas anderes ist die verdachtsunabhängige Kontrolle der Lagerung der Waffen in der Wohnung. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, weder angemeldet noch unangemeldet. Und sollte der Gesetzgeber den Versuch unternehmen, solche verdachtsunabhängigen Hausdurchsuchungen ins Waffengesetz zu schreiben, dann werden wir hier alle gemeinsam ein Klage vor dem Verfassungsgericht einreichen.

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ich war grade bei meinem SB und habe mein V22 eintragen lassen.

dann haben wir noch etwas über dieses thema gesprochen und er sagt: " was will ich machen wenn ich auftauche und deine waffe liegt in der wohnung ? nichts ... in deinen 4 wänden kannst du sie ja auf den tisch legen wenn du da bist ... kontrolle ob der angegebene schrank vorhanden ist? ja ... wozu?

du bist doch für die richtige lagerung zuständig! du hast doch vor 10 jahren einen nachweis über deine tresore erbracht. bei jedem klingeln? dafür fehlt uns auch die zeit und das personal! was bringt es mir ohne anmeldung an deiner tür zu klingeln und keiner ist da! ... "

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Wenn laut Statistik die Zahl der illegalen Waffen wesentlich höher ist als die der legalen, sollte man im Umkehrschluß doch bei jedem der keine legale Waffe hat die Unterbringung mal überprüfen.

Man stelle sich das Geschrei mal vor.

Zu §13 kann ich nur sagen wer auf seine Grundrechte verzichtet: Am runden Rücken erkennt man den Untertan!!Gruß Fernando

Du hast vollkommen Recht. Im Grunde genommen ist jeder verdächtig oder zu verdächtigen, illegal Schußwaffen zu horten. Irgendwo müssen die 20 Mio. Dinger ja abgeblieben sein.

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ich war grade bei meinem SB und habe mein V22 eintragen lassen.

dann haben wir noch etwas über dieses thema gesprochen und er sagt: " was will ich machen wenn ich auftauche und deine waffe liegt in der wohnung ? nichts ... in deinen 4 wänden kannst du sie ja auf den tisch legen wenn du da bist ... kontrolle ob der angegebene schrank vorhanden ist? ja ... wozu?

du bist doch für die richtige lagerung zuständig! du hast doch vor 10 jahren einen nachweis über deine tresore erbracht. bei jedem klingeln? dafür fehlt uns auch die zeit und das personal! was bringt es mir ohne anmeldung an deiner tür zu klingeln und keiner ist da! ... "

Genau das ist der Knackpunkt!

Was will er denn kontrollieren, wenn ich zu Hause bin? Der tresor kannoffen stehen, der Schlüssel kann stecken. Ich kann die Waffe im Holster auf meinem befriedten Grundstück führen!

(das werde ich natürlich wegen der Nachbarn nicht tun)

Er kann nur überprüfen ob meine Waffen vollzählig sind, ich einen ordnungsgemäßen Waffenschrank habe, oder ob er auch tatsächlich verdübelt ist, wenn erforderlich!

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Du hast vollkommen Recht. Im Grunde genommen ist jeder verdächtig oder zu verdächtigen, illegal Schußwaffen zu horten. Irgendwo müssen die 20 Mio. Dinger ja abgeblieben sein.

Gibt es eigentlich eine Statistik über die (vermutete) Verteilung der illegalen Waffen? Laut Statista gab es in der Bundesrepublik 2008 39,722 Mio Privathaushalte. 20 Mio illegale Waffen darauf verteilt ergibt ja schon eine "interessante" Dichte.

Selbst wenn man unterstellt, dass es gewisse Hortungen gibt - gleichzeitig aber auch viele illegale Waffen einzeln irgendwo rumstehen (Opas alte 08, "vergessene" Teschings...) und annimmt, dass im Schnitt 2 illegale Waffen zusammen in einem Haushalt stehen würde das immer noch bedeuten, dass jeder vierte Haushalt in Deutschland über illegale Waffen verfügt!

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Gast Nightingale
Das ist bei mir in den E-Mail Eingang rein geflattert!

Das ist in weiten Teilen korrekt. Punkt 2.4 könnte dünn werden, wenn es vor Gericht geht, denn nicht jede Ordnungswidrigkeit rechtfertigt den sofortigen und bedingungslosen Widerruf der Erlaubnis. Noch gelten in diesem Land Gesetze.

Die Punkte 2.2 und 2.3 sind durch das Waffenrecht nicht gesichert und ein klarer Verstoß gegen die Grundrechte. Man sollte Herrn Regierungsdirektor Welsch höflich aber bestimmt auf die Prinzipien des Rechtsstaates hinweisen und ihm auch ggf. nahe legen sein, sein Amt aufzugeben.

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Die Punkte 2.2 und 2.3 sind durch das Waffenrecht nicht gesichert und ein klarer Verstoß gegen die Grundrechte. Man sollte Herrn Regierungsdirektor Welsch höflich aber bestimmt auf die Prinzipien des Rechtsstaates hinweisen und ihm auch ggf. nahe legen sein, sein Amt aufzugeben.

Es steht nirgends, dass sich die Ordnungbehörde vorher anmelden muß!

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Hingegen steht es explizit im GG, dass ich beispielsweise die Ordnungsbehörde nicht reinlassen muss :heuldoch:

Stehe ich jetz auf dem Schlauch?

Art 13 GG läßt Ausnahmen durch entsprechende Gesetze zu.

§36(3) WaffG erlaubt diese Hausbesuche der Behörde mit Zustimmung, "wenn begründete Zweifel" bestehen und ohne Zustimmung "nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit". Und dann steht da noch der Halbsatz "; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."

Gruß

Michael

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Gast Nightingale
Stehe ich jetz auf dem Schlauch?

Art 13 GG läßt Ausnahmen durch entsprechende Gesetze zu.

§36(3) WaffG erlaubt diese Hausbesuche der Behörde mit Zustimmung, "wenn begründete Zweifel" bestehen

Alles klar und richtig. Herr Regierungsdirektor Welsch fordert aber seine Angestellten dazu auf, ohne begründete Zweifel unangemeldete Kontrollen in den Wohnungen der Bürger durchzuführen und das ist durch nichts gedeckt.

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