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IGNORED

Waffenrecht..neues Urteil


golong

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Geschrieben
Anbei neues Urteil in Sachen waffenrechtliche Zuverlässigkeit ...

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_recht...pos=3&anz=5

Nach Verbüssung einer Vorstrafe soll man ab Verurteilung 10 Jahre unzuverlässig sein. Solch ein Gesetz verstösst gegen Treu und Glauben an den Gesetzgeber. Außerdem wirkt es diskriminierend auf viele Waffenbesitzer..Eure Meinung hierzu...

Das hat doch mit Treu und Glauben nichts zu tun. Etwas anderes wäre es, wenn man dir nach 10 Jahren sagt: "Nee, Sie müssen noch fünf Jahre länger warten"!

Geschrieben
Anbei neues Urteil in Sachen waffenrechtliche Zuverlässigkeit ...

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_recht...pos=3&anz=5

Nach Verbüssung einer Vorstrafe soll man ab Verurteilung 10 Jahre unzuverlässig sein. Solch ein Gesetz verstösst gegen Treu und Glauben an den Gesetzgeber. Außerdem wirkt es diskriminierend auf viele Waffenbesitzer..Eure Meinung hierzu...

Wer kennt anwälte..und wer hat ähnliche erfahrungen gemacht...Ich werde wohl zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Geschrieben
Das hat doch mit Treu und Glauben nichts zu tun. Etwas anderes wäre es, wenn man dir nach 10 Jahren sagt: "Nee, Sie müssen noch fünf Jahre länger warten"!

Ich meinte den Glauben an die Rechtsmässigkeit des Gesetzgebers. Denn im Jahre 2003 erhöht er plötzlich die Unzuverlässigkeit von 5 auf 10 Jahre..und bei der anmeldung der waffe, habe ich geglaubt, dass mir die anmeldung nicht zum Verhängnis wird. ..das meinte ich...oder nach rd.4 Jahren und nach verbüsssung der vorstrafe..kommen die und behaupten..man stelle eine gefahr für die Allgemeinheit dar..und das 10 Jahre lang...ab Urteil..und dann soll man die Waffe vernichten..oder unbrauchbar machen...sowas verstösst gegen einige Grundrechte...

Aber lies mal, das Urteil des VG sigmaringen durch..

Geschrieben
Aber lies mal, das Urteil des VG sigmaringen durch..

Ich darf mal daraus zitieren:

"Soweit der Antragsteller anführt, dass straffällige Waffenbesitzer „stigmatisiert“ würden und dabei insbesondere darauf abstellt, dass auch jeder Raucher - wohl aufgrund der mit dem Rauchen verbundenen Gefahren für Dritte - dann auch auf seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit hin überprüft werden müsse, kann dies ebenfalls keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG begründen. Wiederum handelt es sich schon nicht um ein geeignetes Vergleichspaar: Das Rauchen ist ungeachtet der anerkannten Gefahren nicht strafrechtlich sanktioniert und daher mit einer strafrechtlichen Verurteilung - insbesondere vorsätzlichen Taten nach § 5 Abs. 1 a) oder B ) WaffG - nicht zu vergleichen. Dieser Vergleich führt vielmehr zu erheblichen Zweifeln, ob der Antragsteller die Bedeutung von Strafgesetzen und anderen gesetzlichen Normen sowie deren Einhaltung einzuschätzen weiß.“ "

Der letzte Satz zeugt davon, daß es doch noch Gerichte gibt, die Zusammenhänge richtig einschätzen können.

Noch abwegigere Vergleiche als Raucher und Dart-Pfeile etc. sind dem Kläger wohl nicht eingefallen :peinlich:

Geschrieben
..und bei der anmeldung der waffe, habe ich geglaubt, dass mir die anmeldung nicht zum Verhängnis wird. ..

DU selbst bist das ?

Also ehrlich gesagt , mit dem Urteil des VG Sigmaringen habe ich nicht unbedingt ein Problem.

Es begründet sich auf bestehende Gesetze (deren Detailregelungen aber durchaus verbesserungswürdig sind) .

Geradezu unbändig komisch finde ich es jedoch ,

daß jemand vor dem Hintergrund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen

Betruges in 25 Fällen, vorsätzlichem Bankrott in vier Fällen sowie vorsätzlicher Konkursverschleppung

von TREU UND GLAUBEN redet :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Geschrieben
Anbei neues Urteil in Sachen waffenrechtliche Zuverlässigkeit ...

[url="http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?

Nach Verbüssung einer Vorstrafe soll man ab Verurteilung 10 Jahre unzuverlässig sein. Solch ein Gesetz verstösst gegen Treu und Glauben an den Gesetzgeber. Außerdem wirkt es diskriminierend auf viele Waffenbesitzer..Eure Meinung hierzu...

viele ??

Wohl kaum.

Weil, wie Du scheinbar schon bemerkt hast eine Verurteilung und Waffenbesitz nicht ganz so gut harmoniert in D.

Geschrieben

:rolleyes: mit einem derartigem Vorstrafen-Register braucht man sich nicht zu wundern wenn man als Ungeeignet zum Waffenbesitz eingestuft wird!

Eine Verurteilung wegen 25xBetrug, mehrfachen vorsätzlichem Bankrott usw. schreit doch geradezu nach "Unzuverlässigkeit" Mit 10 Jahren Sperre nach der Verurteilung kommt man da doch noch gut weg...... die Betrogenen werden ihre Schäden vermutlich ganz abschreiben können! Also, ich verstehe die Aufregung deswegen nicht! Gruß Hunter

Geschrieben
DU selbst bist das ?

Also ehrlich gesagt , mit dem Urteil des VG Sigmaringen habe ich nicht unbedingt ein Problem.

Es begründet sich auf bestehende Gesetze (deren Detailregelungen aber durchaus verbesserungswürdig sind) .

Geradezu unbändig komisch finde ich es jedoch ,

daß jemand vor dem Hintergrund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen

von TREU UND GLAUBEN redet :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

:appl::appl: Bravo, meine Meinung !!

Ich kann der Argumentation des Gerichtes voll und ganz folgen und finde sogar, dass sie sich eine Menge

Mühe gegeben haben um die an den Haaren herbeigezogenen Argumente des Klägers sachlich zu entkräften.

Geschrieben
Wer kennt anwälte..und wer hat ähnliche erfahrungen gemacht...Ich werde wohl zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Wie schon alle meine Vorredner, da wirste wohl kaum Chancen haben. Spar Dir das Geld für sinnvolle Sachen.

Geschrieben
Wer kennt anwälte..und wer hat ähnliche erfahrungen gemacht...Ich werde wohl zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Na dann scheint wohl bein den 25 Betrugsfällen, vorsätzlichem Bankrott in vier Fällen sowie vorsätzlicher Konkursverschleppung genug Kohle hängengeblieben zu sein um vor das BVG zu ziehen.....

Ts Ts.... Leute gibts....

Geschrieben
DU selbst bist das ?

Also ehrlich gesagt , mit dem Urteil des VG Sigmaringen habe ich nicht unbedingt ein Problem.

Es begründet sich auf bestehende Gesetze (deren Detailregelungen aber durchaus verbesserungswürdig sind) .

Geradezu unbändig komisch finde ich es jedoch ,

daß jemand vor dem Hintergrund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen

von TREU UND GLAUBEN redet :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Dto.! Mutet geradezu lächerlich an!!! :heuldoch: Egal, ob Du oder ein anderer davon betroffen bist: Du hast doch hoffentlich nicht ernsthaft moralische Unterstützung oder gar Zustimmung erwartet??? Absurd! Was für eine Unverfrorenheit... :nea:

Geschrieben
Betruges in 25 Fällen, vorsätzlichem Bankrott in vier Fällen sowie vorsätzlicher Konkursverschleppung

ihr wisst aber schon wie es normal üblich zu solcher Konstellation kommt?

Normal ein Geschäftsinhaber der nicht wahr haben will oder schlicht nicht bemerkt das er Pleite ist und versucht sein Unternehmen und seine Existenz wie er sie bis dato kannte zu retten - ob das hier vorliegend so ist weis ich nicht - hab aber einige solche Sachen schon auf dem Schreibtisch gehabt.

Nur als Nebenanmerkung - ohne Wertung der Umstände. (wobei mir der vorsätzliche Bankrott da komisch vorkommt -> die Akte tät' mich interessieren)

Geschrieben
ihr wisst aber schon wie es normal üblich zu solcher Konstellation kommt?

Normal ein Geschäftsinhaber der nicht wahr haben will oder schlicht nicht bemerkt das er Pleite ist und versucht sein Unternehmen und seine Existenz wie er sie bis dato kannte zu retten - ob das hier vorliegend so ist weis ich nicht - hab aber einige solche Sachen schon auf dem Schreibtisch gehabt.

Nur als Nebenanmerkung - ohne Wertung der Umstände. (wobei mir der vorsätzliche Bankrott da komisch vorkommt -> die Akte tät' mich interessieren)

Die Argumentation kann ich gut nachvollziehen. Selbst im Umfeld so in der Art schon gesehen. ABER dann wäre es

wohl "nur" vorsätzlicher Konkursverschleppung und NICHT noch Betruge in 25 Fällen, vorsätzlichem Bankrott in vier Fällen.

Allerdings kann wohl keiner hier die schwere der Taten mangels Infos einschätzen. Grundsätzlich auch egal, denn

das Urteil steht ja fest und tangiert eben die Zuverlässigkeit und fertig. Strafe ist Strafe und für die Zuverlässigkeit

ist wohl die reine Strafhöhe maßgebend und nicht welche Art des Vergehens. Zumindest kann ich den Gedankengang

nachvollziehen, in dem bei diesem Strafmaß eine gewisse Menge an potentieller krimineller Energie vorhanden sein

muss. Diese ist diesmal in Wirtschaftsdelikten geendet. Aber wer sagt, dass sie das nächste mal nicht in

einem Gewaltdelikt endet ?

Gast We are Borg
Geschrieben

Da war auch vorher schon mal was:

Obwohl eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister vom 10.10.1990 einen - inzwischen getilgten - Eintrag aufwies, wurde „trotz Bedenken“ weiter von seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ausgegangen.
Geschrieben
es soll froh sein das der Richter einem Menschen mit solch einem vermanschten Rechtsempfinden,

nicht das Recht auf Waffen auf Lebenszeit aberkannt hat.

Leute, macht doch mal langsam!

Ok, der Mann wurde wg. Betrug und anderem verurteilt, deshalb sprechen ihm hier manche Waffenbesitzer (!) das Recht auf Waffenbesitz ab. Hallo gehts noch?

Ja, ich weiß, das sind unsere Gesetze (oder "deren" Gesetze), um uns als Waffenbesitzer zu diskriminieren. Wäre es nicht besser für uns alle, wenn man waffenrechtliche Zuverlässigkeit ausschließlich nach Maßstäben beurteilen würde, die etwas damit zu tun haben?

Jeder sollte Waffen besitzen dürfen, solange er DADURCH keine Gefahr für andere darstellt!

Für die, die anderer Meinung sind, ein Beispiel: Warum ist der Mann bzgl. Waffenbesitz unzuverlässig, aber nicht in Sinne des Verkehrsrechtes?

Warum fordert Ihr nicht auch noch die Aberkennung des Führerscheins in diesem Fall?

Gruß Wenemar

Geschrieben

Naja, in Amiland nennt man sowas "a lack of attitude".

Gut deutsch formuliert:"Wenn einer in eklatanter Weise auf hiesige Gesetze scheißt, ist die Wahrscheinlichkeit, daß er das auch in anderen Lebensbereichen ehr etwas...lax handhabt halt doch deutlich größer als bei einem Unbescholtenen"

Aber jeder, der an das Gute im Menschen glaubt und gerade auf der Suche nach einem Prokuristen ist, kann sich ja nach Herzenslust gütlich tun - der Aspirant hätte bestimmt Zeit.

Es ist ja auch schön, daß es "üblicherweise" per Augenverschließen zu solchen Konstellationen kommt, aber auch hier fehlt mir der nötige Humor, denn es gibt auch jede Menge Fälle, da wird aus 70 und mehr Anklagepunkten, zig ruinierten Gläubigern, vernichteten Existenzen und beiseitegeschaffgten Millionen ein solch -vergleichsweise harmloses- Urteil weil die Gerichte überlastet sind und einen entsprechenden Deal mitmachen. Und bevor jemand fragt: Ja, auch schon Geld mit schwindligen "Geschäftsleuten" eingebüßt.

Die sitzen heute noch immer im feinen Zwirn im eigenem Haus mit dickem Auto und lassen sich den feinen Maxe raushängen. Privatinsolvenz sei Dank.

Geschrieben
Normal ein Geschäftsinhaber der nicht wahr haben will oder schlicht nicht bemerkt das er Pleite ist und versucht sein Unternehmen und seine Existenz wie er sie bis dato kannte zu retten - ob das hier vorliegend so ist weis ich nicht - hab aber einige solche Sachen schon auf dem Schreibtisch gehabt.

Nur als Nebenanmerkung - ohne Wertung der Umstände. (wobei mir der vorsätzliche Bankrott da komisch vorkommt -> die Akte tät' mich interessieren)

Das es einen Selbstständigen so treffen kann. solche Fälle kenne ich auch. Aber mit dem Unterschied, "vorsätzlicher Konkursverschleppung und noch Betrug in 25 Fällen, vorsätzlichem Bankrott in vier Fällen", das ist dann eher ein klein bisschen ein größeres Kaliber. Zudem sind die Leute, wo in so was sonst reinschlittern, mit anderen Dingen beschäftigt (Lebensunterhalt, usw.), als sich um eine WBK zu bemühen, denn denen fehlt dann auch schon die Kohle, um überhaupt den Sport weiterzubetreiben.

Und bei vorsätzlichen Konkurs denke ich an bestimmte Generalunternehmer in der Baubranche, welche andere kleine Firmen herunterreisen (ebenbfalls Pleite), und eine kurze Zeit Später gibt es die Konkursfirma wieder, dann halt unter der Führung von der Frau.

Nur die Gläubiger gehen dann leer aus, so wie es im Allgäu eine Schreinerei gabt, wo seine Aufträge von so einen vorsätzlichen Bankrotunternehmer bekam, er machte Konkurs, der Schreinereiinhaber brachte es nicht übers Herz (die Schreinerei hatte mal sein Großvater gegründet), Konkurs zu machen, er machte Selbstmord(Hinterlies Ehefrau mit 3 Kindern).

Ich kenne nicht die Einzelschicksale der Betroffenen, welche bei den vorsättzlichen Bankrotten zu Schaden kamen. Aber 10 Jahre sollten dann zu denken geben, und der TE sollte froh sein, das er noch seinen Führerschein behalten dürfte. Denn in keiner Form sehe hier das der TE unschuldig in das ganze gschlittert ist.

Ist nur mal so meine Meinung.

Geschrieben
...

Warum ist der Mann bzgl. Waffenbesitz unzuverlässig, aber nicht in Sinne des Verkehrsrechtes?

Warum fordert Ihr nicht auch noch die Aberkennung des Führerscheins in diesem Fall?

Gruß Wenemar

Schon klar,

Du hast grundsätzlich Recht, sind zwei absolut unabhängige Themen.

Trotzdem, und vielleicht bin ich da spießig oder konservativ, aber bei Jemand der in 30 Fällen (und Altlasten scheint´s noch mehr zu geben) wg. einer Straftat verurteilt wurde (Motiv imho persönliche Bereicherung) der ist wahrscheins nicht geheilt und wird dies wohl auch weiterhin versuchen.

Bei einem selbst zwei Mal würd ich dies nicht annehmen, aber so?!

Da meldet sich bei mir ein Stimmchen im Hinterkopf das fragt:

Was und mit welchen Mitteln wird er als Nächstes tun ?

Ich kann den Richter und dessen Urteil durchaus nachvollziehen.

Sorry.

Gast We are Borg
Geschrieben

Ganz so falsch ist der Ansatz nicht, auch andere Straftaten als Gewalttaten als Kriterium zur Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit heranzuziehen.

Wer andere Menschen vorsätzlich betrügt und sie somit finanziell schädigt, zeigt eine bedenkliche Tendenz auf den Rechten anderer skrupellos herumzutrampeln, sofern es ihm nützlich erscheint.

Wer weiß, ob beim nächsten Mal die geplante Entreicherung Dritter "nur" mittels Vorspiegelung falscher Tatsachen und nicht mit "härteren" Mitteln erfolgt?

Geschrieben
Wer andere Menschen vorsätzlich betrügt und sie somit finanziell schädigt, zeigt eine bedenkliche Tendenz auf den Rechten anderer skrupellos herumzutrampeln, sofern es ihm nützlich erscheint.

Vollkommen meine Meinung! :pro:

Geschrieben
Wer andere Menschen vorsätzlich betrügt und sie somit finanziell schädigt, zeigt eine bedenkliche Tendenz auf den Rechten anderer skrupellos herumzutrampeln, sofern es ihm nützlich erscheint.

Wer weiß, ob beim nächsten Mal die geplante Entreicherung Dritter "nur" mittels Vorspiegelung falscher Tatsachen und nicht mit "härteren" Mitteln erfolgt?

We are Borg,

wer weiß, wer weiß. Keine Missverständnisse: Ich finde Betrug/Konkursverschleppung abscheulich und "bestrafenswert", aber was hat das mit Waffenbesitz zu tun? Ehrlich, ich sehe einen GROSSEN Unterschied zw. "Eigentumsübertragung" durch Betrug und "Eigentumsübertragung" durch Waffengewalt.

Doch wer gibt hier die Maßstäbe vor? Heute sind es 60 TS für IRGEND ETWAS, die höchst wahrscheinlich zur Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen, morgen sind es vielleicht 20 TS oder 10 oder das Überfahren einer Kreuzung bei Rot. Wer weiß? Jemand, der bei Rot über die Kreuzung fährt, fährt wahrscheinlich auch unter Alkohol, vielleicht greift er morgen zu "härteren" Mitteln... Da sollte man doch umfassend (= inkl. Verbot Waffenbesitz) eingreifen!

Zu manchem, was ich hier so lese, kann ich nur sagen: Der Gesetzgeber ist stolz auf Euch!

Gruß Wenemar

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