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IGNORED

MP5-Klon als Kurzwaffe


zum_zweiten

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Werte Gemeinde,

was spricht in WaffG/AWaffV gegen eine Eintragung eines MP5-HA-Klons als Kurzwaffe? Nicht für Sportschützen, sondern Jäger/Sammler/Bewacher.

Hintergrund: Ich habe mir sagen lassen, es gäbe einen entsprechenden Bescheid des BKA, der eine Eintragung dieser Waffenart unmöglich macht.

Sollte also jemand sachdienliches beisteuern können, wäre ich dankbar.

Greetz

DZ

Geschrieben
was spricht in WaffG/AWaffV gegen eine Eintragung eines MP5-HA-Klons als Kurzwaffe? Nicht für Sportschützen, sondern Jäger/Sammler/Bewacher.

Nichts, es gibt (unter Beachtung von etwaigen Einschränkunegen in Bezug auf Regelkontingente/Bedürfnisnachweise/Sammelgebiete) keine diesbezüglichen Schwierigkeiten oder gar Hindernisse.

Hintergrund: Ich habe mir sagen lassen, es gäbe einen entsprechenden Bescheid des BKA, der eine Eintragung dieser Waffenart unmöglich macht.

Das ist Quatsch.

Geschrieben
Werte Gemeinde,

was spricht in WaffG/AWaffV gegen eine Eintragung eines MP5-HA-Klons als Kurzwaffe? Nicht für Sportschützen, sondern Jäger/Sammler/Bewacher.

Hintergrund: Ich habe mir sagen lassen, es gäbe einen entsprechenden Bescheid des BKA, der eine Eintragung dieser Waffenart unmöglich macht.

Sollte also jemand sachdienliches beisteuern können, wäre ich dankbar.

Greetz

DZ

Eigentlich "Nichts"..... wenn dann nur Dein SB. B)

Vom Gesetz her für Dich kein Problem....

Man kann dich diese als Fangschußwaffe eingetragen lassen.

Gruß

Geschrieben
Werte Gemeinde,

was spricht in WaffG/AWaffV gegen eine Eintragung eines MP5-HA-Klons als Kurzwaffe? Nicht für Sportschützen, sondern Jäger/Sammler/Bewacher.

Hintergrund: Ich habe mir sagen lassen, es gäbe einen entsprechenden Bescheid des BKA, der eine Eintragung dieser Waffenart unmöglich macht.

Sollte also jemand sachdienliches beisteuern können, wäre ich dankbar.

Greetz

DZ

Werde dir am Montag berichten können wie mein SB darauf reagiert hat. Habe nämlich meine MKE T94k seit Mittwoch und werde es mir am Montag absegnen lassen :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Werde dir am Montag berichten können wie mein SB darauf reagiert hat. Habe nämlich meine MKE T94k seit Mittwoch und werde es mir am Montag absegnen lassen :eclipsee_gold_cup:

Dazu viel Erfolg - und den anderen Kollegen besten Dank. Ich habe auch nichts gefunden, was dagegen spräche.

@zickzack: Teilst Du den Ausgang mit? Auch wenn es bei meiner Frage eher um die Ausrüstung einer MP5 mit einem Einschubschaft und damit die Umwandlung einer Lang- in eine Kurzwaffe ging, interessiert es mich.

greetz

DZ

Geschrieben
nur was soll das für ein erwerbsgrund "bewacher" sein?

§ 28 WaffG wäre eine Möglichkeit. Besser: Die Möglichkeit.

Im übrigen war das keine Antwort auf meine Frage ;-) Aber wie Edith mir gerade zuflüsterte, hattest Du ja auch gefragt.

Geschrieben
Dazu viel Erfolg - und den anderen Kollegen besten Dank. Ich habe auch nichts gefunden, was dagegen spräche.

@zickzack: Teilst Du den Ausgang mit? Auch wenn es bei meiner Frage eher um die Ausrüstung einer MP5 mit einem Einschubschaft und damit die Umwandlung einer Lang- in eine Kurzwaffe ging, interessiert es mich.

greetz

DZ

War natürlich kein Problem. Wieso auch? Dauerte ganze 2 Minuten und fertig :lol:

Übrigends kannst du eine KW nicht mittels Klappschaft in eine LW verwandeln. Die Waffe bleibt auch mit Klappschaft eine KW!

Geschrieben
... Übrigends kannst du eine KW nicht mittels Klappschaft in eine LW verwandeln. Die Waffe bleibt auch mit Klappschaft eine KW!...

zum_zweiten geht es nicht darum, aus einer KW eine LW zu machen, sondern um den umgekehrten Fall. Montiert man nämlich z.B. an die normale T94 den Einschubschaft, so mutiert diese zur KW (mit dem normalen Festschaft handelt es sich um eine LW), da die kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet! Dieses Konstrukt muss als KW eingetragen werden.

Geschrieben
zum_zweiten geht es nicht darum, aus einer KW eine LW zu machen, sondern um den umgekehrten Fall. Montiert man nämlich z.B. an die normale T94 den Einschubschaft, so mutiert diese zur KW (mit dem normalen Festschaft handelt es sich um eine LW), da die kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet! Dieses Konstrukt muss als KW eingetragen werden.

ja, ist dann auch bei Jägern beliebt...weil bei KW die 2 SchussMagazinGeschichte nicht zählt.............................

Geschrieben
ja, ist dann auch bei Jägern beliebt...weil bei KW die 2 SchussMagazinGeschichte nicht zählt.............................

Dafür aber ebenso sachliches Verbot nach BJagdG - §19 (1) 2. d) statt c): kein Schuss auf Wild mit KW außer Fangschuss bzw. bei Bau- oder Fallenjagd. Insofern ist da nur für Nachsuche etwas gewonnen, oder? Sowie vielleicht für die generelle Möglichkeit, eine T94 mit großem Magazin im Revier dabei zu haben, ohne sich in Richtung rechtliche Grauzone zu bewegen.

Geschrieben

Mahlzeit,

wenn sie als KW eingetragen wird, sollte es doch möglich sein sie auch sportlich verwenden zu können.

Beim BDMP gibt es doch die Disziplin DP3 welche KW mit Anschlagschaft beinhaltet...

Oder hab ich jetzt hiern einen Denkfehler drin??

Danke für eure Antworten.

MfG StB

Geschrieben
Mahlzeit,

wenn sie als KW eingetragen wird, sollte es doch möglich sein sie auch sportlich verwenden zu können.

Beim BDMP gibt es doch die Disziplin DP3 welche KW mit Anschlagschaft beinhaltet...

Oder hab ich jetzt hiern einen Denkfehler drin??

Danke für eure Antworten.

MfG StB

Nein, hast den §6 Vergessen....da gehts um Lang- und Kurzwaffen

Geschrieben
,

wenn sie als KW eingetragen wird, sollte es doch möglich sein sie auch sportlich verwenden zu können.

Beim BDMP gibt es doch die Disziplin DP3 welche KW mit Anschlagschaft beinhaltet...

.

MfG StB

wie es jetzt beim BDMP ist, kann ich Dir leider nicht sagen.

beim BDS ist es ab diesem Jahr verboten eine KW die denn Anschein einer Kriegswaffe hat, zu benutzen.:gaga:

MfG

Geschrieben

Besten Dank für den Moment - um die Frage der sportlichen Verwendung geht es mir gar nicht.

Fraglich war nur die grundsätzliche Unmöglichkeit, einen MP5-HA-Klon als Kurzwaffe zu besitzen. Und diese Frage wurde mir (ganz in meinem Sinne) beantwortet.

Geschrieben
Insofern ist da nur für Nachsuche etwas gewonnen, oder? Sowie vielleicht für die generelle Möglichkeit, eine T94 mit großem Magazin im Revier dabei zu haben, ohne sich in Richtung rechtliche Grauzone zu bewegen.

Genau darum geht's (Punkt 1). Eine "Kurzwaffe" im Kaliber 7,62x39 ist für Nachsuche/Fangschuss legal und wohl nicht das Dümmste bei der Nachsuche auf "wehrhaftes Wild"/Schwarzwild:

- man ist nicht an die 2-Schuss-Begrenzung gebunden

- man hat ein kräftiges Kaliber (> .44 Mag), das dennoch schnelle Folgeschüsse zulässt (man stelle sich Casull-Revolver vs. Kurzkaschi vor)

- dank ausziehbarem/klappbarem Schaft und beidhändigem Anschlag kann man die annehmende, angeschossene Sau definitiv besser/schneller/sicherer treffen als mit den üblichen Magnumrevolvern

- dazu kommt die längere Visierlinie oder das leichter montierbare Red Dot im Vergleich zum Revolver

- Zuverlässigkeit ist bei den Kurzkaschis kein Thema - da halten sie mit Revolvern sicher mit

- Mündungsfeuer etc. müssten sich durch entsprechende hocheffektive MFD/Komp.-Kombinationen wie Lutz Möllers "Dunkle Kraft" eigentlich auch in den Griff kriegen lassen

- Munition ist saubillig und gibt es auch als Teilmantel (vergleicht mal Munikosten .454 Casull vs. 7,62x39) - d.h. man kann mit der Waffe auch ÜBEN ohne arm zu werden

Eigentlich rein nüchtern betrachtet ideal für einen Jäger auf Nachsuche - wenn man vom Traditionsbruch mal absieht.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
beim BDS ist es ab diesem Jahr verboten eine KW die denn Anschein einer Kriegswaffe hat, zu benutzen.:gaga:

beim bds sitzen "experten" die versuchen das bereits bestehende gesetz noch etwas auszuformulieren. der §6vo ist aber eindeutig, dazu braucht es keiner weiteren bds-statuten. somit hat sich faktisch gegenüber den vorjahren nichts geändert.

man hat versucht die oa5-k einzufangen, aber vergessen dass diese waffe mit einem sp89 handschutz keinen anschein hat. somit ist dieser versuch des bds ein schlag ins wasser... :P sie bleibt nach dem gesetz weiterhin erwerbar für sportschützen. optisch identische waffen (bwt5k oder p, bt96-k, t94-k) dürften die gleiche beurteilung erfahren.

nach aussage des bds-vize in ba-wü hatte einer mit einem mit klappschaft ausgestattenen oa5-k versucht bei langwaffen disziplinen anzutreten. ist so oder so aber nicht möglich da kurzwaffe.

Geschrieben

dir ist aber schon bekannt, dass der bka-bescheid für das oa5"p" ohne dem mp5k-typischen vorderschaft nur vorläufig war und keinerlei gültigkeit mehr besitzt? wenn du informationen über einen gültigen bescheid über einen mp5k-clone ohne den üblichen vorderschaft hast - nur raus damit.

weder schumacher heute für gsg5k und t94k oder damals oberland für das oa5k geben oder gaben die an sportschützen ab ...

Geschrieben
Bei Verwendung des mitgelieferten Handschutzes mit vorderem Pistolengriff ist die Waffe NICHT zum sportlichen Schießen zugelssen. Erwerb ist gegen grüne WBK mit Voreintrag, für Jäger oder auf rote WBK möglich.

nur kann der ja schreiben was er lustig ist...

Geschrieben

mit verlaub: was in egun steht, hat keine bedeutung. dort gab es häufiger mal angebote von mp5-clones, die teilweise ausdrücklich für sportschützen beworben wurde - u.a. für mitglieder des bds, weil die ja eine entsprechende disziplin hätten. sobald dann beim nachfragen und erklären der inhalt des §6vo auf seiten des anbieters verstanden wurden, wurde das angebot wieder zurückgezogen.

deswegen nochmal: ich kenne keinen für sportschützen positiven bescheid für mp5k-clone und bin mir auch recht sicher, dass er nicht erteilt wird - jedenfalls nicht mit lediglich entfallenem vorderschaft. aber ich lass mich gern belehren und würde mich ehrlich freuen, wenn ich falsch liege.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Wie sieht es nun mit der KK Version GSG-5KP für Sportschützen aus?

Ist hier wieder der Anschein einer Kriegwaffe der ausschlaggebende Grund zum Verbot für das sportliche Schießen?

GunRack schreibt auf seiner Seite, dass die GSG-5 nur in der Standard- bzw. Carbinevariante nicht für Sportschützen erwerbbar sind. Was ist mit der GSG-5P und GSG-5KP?

Verwirrung auf meiner Seite. Bitte um Illumination.

Grüße

Alex

Geschrieben
Ist hier wieder der Anschein einer Kriegwaffe der ausschlaggebende Grund zum Verbot für das sportliche Schießen?

Ja. Der § 6 (1) Nr. 2 nimmt keine Differenzierung zwischen Kurz- und Langwaffen vor. Dort ist nur von Schusswaffen die Rede.

SMGs wie die MP5k sind übrigens stets Kriegswaffen, darum erwecken entsprechende Klone auch deren Anschein.

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