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IGNORED

Waffe beim Transport verschwunden


Michel1966

Empfohlene Beiträge

Die DHL kann man sowieso geplfegt in die Tonne treten. Ich bin damals auf einen Transportschaden von 400,00 sitzen geblieben.

Fazit: Meine Pakete gehen nie wieder per DHL raus.

Wenn der Händler die Waffe unzulässigerweise als normales Paket versandt hat, wird sich die DHL auf ihre AGB berufen und nicht zahlen.

Es wird langsam Zeit, daß der DHL mal ganz gewaltig (juristisch) in den Hintern tritt.

Waffenversand nur noch per Overnite

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@Michel1966: hast Du denn wenigstens Dein Geld vom Verkäufer zurückerhalten?

Fragende Grüße von Jake C.

Nein, noch nicht - aber ich bin guter Hoffnung.

Ich habe für die Waffe 1.711 Euro zzgl. Versandkosten bezahlt (UVP irgendwo um 2.400 Euro).

Im Schreiben von DHL an den Händler wurde eine Entschädigung von 500 Euro zugesichert.

Den Rest muss dann wohl der Händler bezahlen oder mit DHL verhandeln.

Des Weiteren will ich auch noch die Kosten für´s Ein- und Austragen erstattet haben, da es ja nicht mein Verschulden war.

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Wenn der Händler die Waffe unzulässigerweise als normales Paket versandt hat, wird sich die DHL auf ihre AGB berufen und nicht zahlen.

Es wird langsam Zeit, daß der DHL mal ganz gewaltig (juristisch) in den Hintern tritt.

Servus !

Ich verstehe das irgendwie nicht !

DHL hat doch ganz klare AGB´s ! Und wenn sich jemand nicht daran hält, wieso soll DHL dann bezahlen und wieso soll mal der DHL ganz gewaltig (juristisch) in den Ar*** treten ???

Erst "falsch" verschicken weil man ja Geld spart und wenn´s dann in die Hose geht, soll DHL trotzdem für den Schaden aufkommen ?

Die wären m. M. nach ganz schn blöd, wenn die für den Schaden bzw. für mehr als 500 Euronen aufkommen würden !

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Gast God of Hellfire
Erst "falsch" verschicken weil man ja Geld spart und wenn´s dann in die Hose geht, soll DHL trotzdem für den Schaden aufkommen ?

Die wären m. M. nach ganz schn blöd, wenn die für den Schaden bzw. für mehr als 500 Euronen aufkommen würden !

Ist doch überall so. Ob ebay oder egun. Um 1,- Eur Versand zu sparen wollen viele Leute Versand per Päckchen oder Maxibrief. Wenn die Lieferung dann nicht ankommt, weil bei diesen Versandarten kein Zustellbeleg existiert ist das Geschrei wieder groß. Auch als Käufer klammere ich mittlerweile Verkäufer aus, die nicht versichert versenden.

Genauso in diesem Fall der Händler verschickt per normalem Paket und wird sicherlich nicht mehr als die 500,- Deckungssumme bekommen. So ists nunmal.

Wenn ich Waren in diesen Preisdimensionen verschicke, sollte ich den Versand auch entsprechend versichert haben.

In diesem Fall wird doch jetzt sicher erstmal länger um den Differenzbetrag gestritten.

@TE

Wie hoch waren die Versandkosten und welche Versandart wurde vom Verkäufer angegeben?

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Wie hoch waren die Versandkosten und welche Versandart wurde vom Verkäufer angegeben?

Also erstmal mache ich mir keine Gedanken um die Versandart, wenn ich irgendo bei einem Händler eine Waffe kaufe (egal ob Internet, oder eG.n oder Katalog).

Ich gehe davon aus, dass der Händler das richtige tut.

Also erstmal den Wert der Sendung berücksichtigt und natürlich auch die Gesetze beachtet.

Wenn ein Händler nur ein Päckchen verschickt ist das nicht wirklich mein Problem, sondern das vom Händler.

Die Versandart war nicht angegeben.

Es gibt ja auch Auktionen, bei denen steht: kostenloser Versand

In dem Fall hat der Händler (so denke ich) die Versandkosten schon in den Preis reingerechnet.

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Gast God of Hellfire
Ich gehe davon aus, dass der Händler das richtige tut.

Ich sehe das anders. Ist wie im Straßenverkehr: Geh immer davon aus, daß die anderen Verkehrsteilnehmer extrem dumm und nachlässig sind.

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Auf jeden Fall solltest Du in engem Kontakt mit dem Verkäufer bleiben, rechtzeitig vom Vertrag zurücktreten und Dir dann alle Kosten rückerstatten lassen, auch Versand- und Behördenkosten.

Dann informierst Du auch Deine Behörde über die Umstände, vielleicht zeigt sich diese kulant, streicht die verlustige Waffe und gibt Dir einen Gratisvoreintrag aus.

IMI

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Wenn ein Händler nur ein Päckchen verschickt ist das nicht wirklich mein Problem, sondern das vom Händler.

Servus !

Wie kommst Du darauf ???

Wenn Du nicht explizit VERSICHERTEN VERSAND (gut, wenn ne Waffe drinnen ist, ist´s eh klar, dass der Händler normalerweise richtig versendet) verlangst und der Verkäufer (Händler) Dir ein Päckchen schickt (wen Du z. B. ein Visier bestellt hast) und das Päckhen abhanden kommt, dann ist der EMPFÄNGER dafür verantwortlich !

Ist doch logisch ! Zu viele "Spitzbuben" würden sich sonst was als Päckchen shcicken lassen (kein Empfangsnachweis möglich) und dann sagen: Ich habe die Ware nicht bekommen, also nochmal kostenlos schicken !

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Servus !

Wie kommst Du darauf ???

Wenn Du nicht explizit VERSICHERTEN VERSAND (gut, wenn ne Waffe drinnen ist, ist´s eh klar, dass der Händler normalerweise richtig versendet) verlangst und der Verkäufer (Händler) Dir ein Päckchen schickt (wen Du z. B. ein Visier bestellt hast) und das Päckhen abhanden kommt, dann ist der EMPFÄNGER dafür verantwortlich !

Ist doch logisch ! Zu viele "Spitzbuben" würden sich sonst was als Päckchen shcicken lassen (kein Empfangsnachweis möglich) und dann sagen: Ich habe die Ware nicht bekommen, also nochmal kostenlos schicken !

Hmmm - ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand (schon gar nicht ein Händler) eine Waffe als Päckchen verschickt. Unversichert und ohne Nachweis.

Für Päckchen gibt es ja auch keine PAKETnummer und eben auch keine PAKETverfolgung.

Also der Händler hat ein PAKET verschickt und hat auch im Adressfeld PERSÖNLICH stehen.

Welche Versandart das genau war, kann ich anhand des Einlieferungsbeleges nicht genau definieren.

Wenn ich irgendein Produkt dessen Wert über 1.500 Euro liegt (das keine Waffe ist) verschicke, dann sicherlich nicht unterversichert, denn bei einem PAKET haftet der VERSENDER bzw. das Transportunternehmen.

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Servus !

Wie kommst Du darauf ???

Wenn Du nicht explizit VERSICHERTEN VERSAND (gut, wenn ne Waffe drinnen ist, ist´s eh klar, dass der Händler normalerweise richtig versendet) verlangst und der Verkäufer (Händler) Dir ein Päckchen schickt (wen Du z. B. ein Visier bestellt hast) und das Päckhen abhanden kommt, dann ist der EMPFÄNGER dafür verantwortlich !

Ist doch logisch ! Zu viele "Spitzbuben" würden sich sonst was als Päckchen shcicken lassen (kein Empfangsnachweis möglich) und dann sagen: Ich habe die Ware nicht bekommen, also nochmal kostenlos schicken !

Hallo,

das stimmt nur bei Privatverkäufen.

Ein Händler haftet immer für den Versand zu Dir, egal wie er es versendet.

Gruß

voyager

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Ein Händler haftet immer für den Versand zu Dir, egal wie er es versendet.

zumindest in waffenrechtlicher hinsicht. ein überlasser hat sicherzustellen, dass die waffe nur in die hände eines berechtigten gelangt. das geht halt nur mit einem qualifizierten waffenversandunternehmen. oder glaubt jemand, wenn der käufer verweigert das porto zu zahlen, dürfe der verkäufer die waffe einfach vor seine tür stellen, damit der käufer sie irgendwann mal abholt?

zivilrechtlich dürfte das ganze anders aussehen, aber das ist ja hier nicht die frage...

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Hallo Leute

Ich habe als Privatmann versucht Munition zu verschicken. DHl,Hermes,FedEx,Go ,UPS,DPD verweigern in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen den Transport von Waffen und Munition. :traurig_16: Bei Verlust oder Beschädigung erfolgt auch keine Haftung da die Ware erst gar nicht mit einem dieser Unternehmen hätte versendet werden dürfen. :confused: In der Aussage waren sich die Mitarbeiter der unterschiedlichen Unternehmen einig.

Ich habe dann per Overniete versendet. Sehr schnelles unternehmen kann :icon14: ich nur Empfehlen wenn Mann aufder Sicheren Seite sein möchte.

Gruß

Festus-01

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Blödsinn!

DHL versendet Waffen.

Klar versendet DHL Waffen - aber waffengesetzkonform ist nur die DHL-Versendungsform "Express Ident" und die gibt es nur für Geschäftskunden! Bei "eigenhändig" könnte das Paket auch in die Hände eines anderen, zwar schriftlich Bevollmächtigten gelangen, der aber nicht unbedingt Berechtigter im Sinne WaffG sein muss. Ausserdem ist auch ein DHL Express Paket "Eigenhändig" mind. 31,90 EUR teuer - und dann nur bis 500 EUR versichert (bis 2500 = 3,50 EUR Aufpreis).

Ich weiß jetzt nicht, ob Deutsche Post "PostIdent" als Maxibrief auch Pistolen zulässt und ob Privatkunden da Versender spielen dürfen. Das wäre für Kurzwaffen (deutlich unter 2 kg schwer) dann u.U noch eine Alternative.

Grüße

Schwarzwälder

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Hallo,

meine Empfehlung: Geh zur Polizei (Wache), mach eine Anzeige, die Waffe steht bei Dir auf der WBK!

Hat mir vor Jahren geholfen, hatte ein Gewehr mit Schaftbruch zum Büchser geschickt, kam an, wurde repariert und an mich zurückgeschickt (nachweisbar).

Die Post stellte sich stur, faselte von Nachforschungsauftrag und drei Wochen Wartezeit, daraufhin ist mir der Kragen geplatzt, ich bin mit dem Papiergeraffel auf die nächste Wache (scharfe Waffe- Gefahr!!! :gutidee: ) und Du glaubst es kaum, drei Stunden! später konnte ich mein Tokarev abholen.

Auf meine Frage, wo die Waffe denn gewesen sei, antwortete mir der freundliche Polizist, dies dürfe er mir nicht sagen, es sei aber einfach und schnell gegangen, weil bei der Versandart ein Postler dem vorigen die Übernahme quittieren mußte, der letzte auf der Liste war also fällig.

Nur mein Tip bzgl. Nachforschung.

Gruß vom Rhein,

Rolf

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Hallo IMI

In den AGB's steht:

(2) Verbotsgüter sind:

1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder

Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen

oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung,

besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes

Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;

Hier kommt § 34 Abs. 1 Satz 5 WaffG zum Tragen. Dort heißt es: „Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr.1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.“ Damit wird deutlich, dass in diesem Fall der Versender (z. B. Hersteller oder Händler) für das Überlassen an den Berechtigten und somit für die Prüfung der ausreichenden Berechtigung des letztendlich empfangenden Dritten waffenrechtlich weiter verantwortlich ist, wobei eine Identitätsprüfung einen unverzichtbaren Bestandteil der Berechtigungsprüfung darstellt. Daraus ergibt sich, dass auch bei einer „Zwischenschaltung“ eines gewerblichen Transporteurs, die waffenrechtliche Verantwortung, dass die Waffen oder Munition nur an den Berechtigten übergeben werden, beim Versender (z.B. Hersteller oder Händler) bleibt. Das bedeutet: Übergibt der gewerbliche Transporteur Waffen oder Munition nicht an den Berechtigten, sondern an einen „Ersatzempfänger“ z.B. einen Nachbarn, stellt dies ein Überlassen an einen Nichtberechtigten und somit ein Verstoß gegen § 34 WaffG dar.

Das heißt wer nicht sicherstellt das die Waffe nicht abhandenkommt (zB. durch Vertragliche Zusicherung) haftet als Versender.

Grüße AS.H

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Hallo IMI

Ich kenne diesen Brief. Das ändert aber nichts an der Tatsache das die meisten eben nicht mit Express / Ident versenden, sondern als normales Paket. Und dies ist schlicht ein Verstoß gegen das WaffGes. Das uns dies irgendwann zum Verhängnis wird darauf könnte ich fast wetten.

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Man glaubt es nicht, wie leicht so eine Waffe in Deutschland verschwinden kann und wie wenig das irgendjemanden (außer mir) interessiert.

Also von Anfang an:

Ich habe über eG.n bei einem großen Händler eine neue SigSauer P226 X-Five zu einem sensationellen Preis ersteigert (ca. 800 Euro unter EVP).

Da ich die Waffennummer vom Händler erhalten habe, lies ich die Waffe komplett auf die grüne WBK eintragen. Die Kohle hatte ich überwiesen und freute mich letztes Jahr vor Weihnachten auf die neue Waffe. Der Händler hat mir die Paketnummer von DHL mitgeteilt - dort ist nur folgender Eintrag:

Status: Die Abholung der Sendung war erfolgreich.

Status von: 10.12.08 14:03

Nächster Schritt: Die Sendung wurde abgeholt.

Nachdem der Status sich 6 Tage nicht veränderte, habe ich den Verkäufer kontaktiert und ihn gebeten einen Nachforschungsantrag zu stellen.

Dies wurde auch gemacht.

DHL hat sich 6 Wochen Zeit gelassen um zu ermitteln. Und als Empfänger hat man keine Chance denen Dampf zu machen.

Der Händler bleibt cool.

Die Behörde reagiert auch sehr cool: "Die Waffe ist sicherlich weg, die taucht nicht mehr auf."

Der SB von der Behörde meinte, dass entweder DHL oder der Händler eine Anzeige über den Verlust der Waffe bei der Polizei machen soll / muß.

Mittlerweile glaube ich auch nicht mehr daran, dass die Waffe wieder auftaucht.

Was denkt Ihr ???

Da es sich hier um ein offenbar strafrechtlich relevantes Abhandenkommen von einer EWB-pflichtigen Waffe auf dem Postweg handelt, bei dem Du als Eigentümer der Waffe geschädigt wurdest, würde ich mich schleunigst zur Polizei begeben und Anzeige erstatten. Dann muss nämlich im Zuge der Ermittlungen der Händler und der Versender die Hosen runter lassen wo die Waffe abgeblieben ist. Ferner mus die Waffe mit Seriennummer zur Sachfahndung ausgeschrieben werden.

Für weitere Infos PM an mich!

Gruss

Kirrmeister

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