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IGNORED

Waffe beim Transport verschwunden


Michel1966

Empfohlene Beiträge

Hallo bullpup

Du kannst es drehen und wenden wie du willst, der Versand im DHL Standartpaket ohne Identitätprüfung ist nun mal nicht Gesetzeskonform und kostet die Waffenrechtlichegenehmigung wenn die Waffe abhanden kommt. Hier ist nicht für den Transport die Genehmigung erforderlich sondern für den Empfänger, und da steht nun mal im WaffGes. das diese zu prüfen ist.

Grüße AS.H

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Hallo bullpup

Du kannst es drehen und wenden wie du willst, der Versand im DHL Standartpaket ohne Identitätprüfung ist nun mal nicht Gesetzeskonform und kostet die Waffenrechtlichegenehmigung wenn die Waffe abhanden kommt. Hier ist nicht für den Transport die Genehmigung erforderlich sondern für den Empfänger, und da steht nun mal im WaffGes. das diese zu prüfen ist.

Grüße AS.H

Also kann ich logischerweise eine Waffe an eine Büchsenmacherei immer im Normalpaket senden ,

den dort ist keine Identprüfung nötig :gutidee:

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Also kann ich logischerweise eine Waffe an eine Büchsenmacherei immer im Normalpaket senden ,

den dort ist keine Identprüfung nötig :gutidee:

Hallo

Das ist nicht erlaubt, da DHL einen Ersatzempfänger ( Nachbar oder der gleichen ) nicht ausschließt und für die richtige Übergabe bist du als Versender laut WaffGes verantwortlich. Es stimmt das zwischen Gewerbetreibenden keine Identitätsprüfung notwendig ist.

Grüße aus dem Königreich Bayern :rolleyes:

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Also kann ich logischerweise eine Waffe an eine Büchsenmacherei immer im Normalpaket senden ,

den dort ist keine Identprüfung nötig :gutidee:

Das ist richtig. Bei einer Geschäftsadresse (Ladengeschäft, Lager) ist Ersatzzustellung nämlich nicht zu befürchten. Bei Privatleuten müßte dieses Risiko dagegen auf andere Art ausgeschlossen werden, wenn man sich das Ident-Verfahren sparen will.

Carcano

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Es ist manchmal - und in diesem Thread auf jeden Fall - sinnvoller, auf das einzugehen, was richtig war ("even a broken clock is right twice a day)", als auf die vielen Falschheiten Zeit zu verschwenden. Also tue ich mal das erstere.

Das heißt wer nicht sicherstellt das die Waffe nicht abhandenkommt (zB. durch vertragliche Zusicherung) haftet als Versender.

Genau das ist der Punkt.

1. Haftung ist hier gemeint im Sinne waffenrechtlicher Vorwerfbarkeit (Zuverlässigkeit). Strafurteile wegen fahrlässigen Überlassens an Nichtberechtigte hat's in dieser Konstellation noch nie gegeben und wird's auch nicht geben. Und Haftung heißt des weiteren in allen Rechtsgebieten: man ist (nur) dran, wenn's schief geht. Nicht wenn's gut geht. Das Risiko ist in der Praxis äußerst gering. Was "sicherstellen" hier bedeuten würde (nämlich zumutbare Vorsorge, keine 100%ige Sicherheit) hatte ich anderweitig schon mal erläutert.

2. Wer an Private ohne eine Identitätsprüfung bei der Auslieferung versendet, muß anderweitige Vorkehrungen treffen, um eine Übergabe nur an den oder die Berechtigte selbst nach Möglichkeit sicherzustellen. Die oben genannte vertragliche Zusicherung ist da ein durchaus gangbarer Weg.

Carcano

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Das ist richtig. Bei einer Geschäftsadresse (Ladengeschäft, Lager) ist Ersatzzustellung nämlich nicht zu befürchten. Bei Privatleuten müßte dieses Risiko dagegen auf andere Art ausgeschlossen werden, wenn man sich das Ident-Verfahren sparen will.

Carcano

Soso, das tägliche Leben beweist allerdings leider das Gegenteil!

Bei mir werden (Geschäftsadresse!) sogar recht oft Pakete einfach beim Nachbarn abgeliefert.

Das Beste waren mal 2 Kanonen, die, weil der Fahrer zu faul war, stattdessen einfach bei meinen Eltern mit einer völlig anderen Adresse, im Karton verpackt vor der Haustür an der Wand lehnten.

Waffenhändler oder BüMa bin ich allerdings net ... ob das aber ein' Unterschied ausmachen dürfte?

Grüße

Iggy

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Der Paketfahrer !?

http://nolp.dhl.de/nextt-online-public/set...dc=257577406520

So eine Sendungsvervolgung hatte ich bisher noch nie.

DHL hat jetzt ihre Nachforschung eingestellt. Der Händler hat anscheinend auch als normales Paket (versichert bis 500 Euro) verschickt.

Ich bin mal gespannt, wie es weiter geht.

Immernoch keine Statusänderung - wo ist denn nun die Waffe?

Halte uns bitte auf dem Laufenden; vielleicht fragst nochmal beim Büchser nach :rolleyes:

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Immernoch keine Statusänderung - wo ist denn nun die Waffe?

Halte uns bitte auf dem Laufenden; vielleicht fragst nochmal beim Büchser nach :rolleyes:

Nachdem ich am letzten Donnerstag das besagte Einschreiben gemacht habe, hat mir heute der Händler mitgeteilt, dass er (der Händler) nach Rücksprache mit seiner Behörde den Verlust per Einschreiben bei der Polizei gemacht hat.

Ich hätte sowas zwar persönlich gemacht, aber jedenfalls ist jetzt der Verlust bei der Polizei gemeldet.

Mal schauen wie es weiter geht.

Mein Sachbearbeiter von der Waffenbehörde hatte sofort nachdem ich ihm das gemeldet hatte gesagt:

Die Waffe ist weg - die taucht legal nicht mehr auf.

Aber ich bin doch eher optimistisch. Die liegt sicherlich beim DHL Fahrer unter´m Kopfkissen. ;-)

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  • 3 Monate später...
Demnach hat den schwarzen Peter und die Verantwortung über gesetzeskonformen Versand immer der Verkäufer/Versender?

Egal ob man von Privat, oder vom Händler kauft?

Ja wenn der Spediteur Vertraglich zusichert das er die Übergabe nur an die berechtigte Person sicherstellt. Dann hat der Spediteur den schwarzen Peter. Ob er dann an den berechtigten Übergibt oder nicht ist mir dann Wurst.

@ carcano

Du bist glaube ich Rechtsanwalt. Was währe gewesen wenn diese Waffe aus diesem Beitrag in Winnenden die Tatwaffe gewesen währe. Ich bezweifle das dies für den Versender ohne folgen geblieben währe. Die anderen folgen mal ganz abgesehen, Presse Stürzt sich auf unsicheren Versand, u.s.w.....

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