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IGNORED

Neue BKA-Ausnahmegenehmigung für umgebaute Reihenfeuerpistolen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Zumindest die alten M14 und FMP G3's hingegen sind mehr als nur problematisch.

m14 ja weil echter vollautomat - beim fmp g3 sehe ich kein problem - die waffe war ja nie vollautomat - jedenfalls in bezug auf die slg95, 97, etc., sondern wurde lediglich als halbautomatische kriegswaffe eingestuft, die dann wiederum demilitarisiert wurde....

Geschrieben

SLG44 wird, (wie die anderen Niedermeier Gerätschaften auch!) aus Dekos und DTS neu gefertigt. Und zwar mit BKA Segen und Bescheid zum sportl. Schießen.

Lauf neu, Verschluß geändert, Gehäuse geändert, Abzugsgruppe geändert.--->ergo Neukonstruktion .

Wer aus dem BWT Drama nix gelernt hat, und sich solche Errungenschaften wie die ach so tollen Bel..... Importe zugelegt hat, bei denen mal eben auf derartige Bescheide verzichtet wurde (ich zitiere den Importeur sinngemäß: "Meine Waffen brauchen sowas nicht!") darf jetzt womöglich allerdings die Hinterbacken zusammenzwicken.

Geschrieben
SLG44 wird, wie die anderen Niedermeier Gerätschaften auch aus Dekos und DTS neu gefertigt. Und zwar mit BKA Segen und Bescheid zum sportl. Schießen.

Lauf neu, Verschluß geändert, Gehäuse geändert, Abzugsgruppe geändert.--->ergo Neukonstruktion .

Und genau das ist ein Witz........... Aber die Zeit wird zeigen wer da Recht behalten wird. Ich erwarte eh dass einige bestehende Feststellungsbescheide nächstes Jahr auf Kat A geändert werden. Aber kommt Zeit, kommt rat. Mal abwarten.

Geschrieben

Wo genau ist der Witz?

Irgendwelche Weltmeister eifern dem Herrn B aus E. nach und die Allgemeinheit der HA-Besitzer mit BKA - Genehmigung soll für deren schnellen Euro büßen?

Bloß weil irgendwer meint, per Schweißklecks nen VA zum HA machen zu können?

Wahrscheinlich hab ich die Pointe verpennt, die Niedermeier- Umbauten sind diesbezüglich astrein .

Das BKA wird sich wohl kaum lächerlich machen , indem die vor 4 Jahren erteilten Bescheide zurückgepfiffen werden.

Hier wird imho die altbekannte Sau durchs Dorf getrieben und Äpfel mit Birnen zusammengeschmissen.

Geschrieben

Bezeichnend an dem Feststellungsbescheid ist ohnehin, das dort nur Waffen genannt werden, für die damals Umbaugenehmigungen und Ausnahmebescheide an die darin bezeichneten Firmen (Busch/CDS/Frankonia) erteilt wurden.

Nur diese (vorerst) sind von dem genehmigten Weiterbesitz verbotener Gegenstände betroffen und weiterhin freigestellt.

Was aber ist mit den von anderen Firmen vetriebenen (bereits im Ausland gemäß damaliger Politik geänderten) Waffen?

Auch z.B. TA Worms vertrieb C96 Reihenfeuer, ebenso wurden u.a. Stechkin-Pistolen so geändert eingeführt und vertrieben..

Da für diese KEIN Feststellungsbescheid vorliegt, wären diese dann folgerichtig jetzt (ohne Ausnahmebescheid) illegal, da verbotene Waffe...

Das kann wohl nicht sein, bzw. bin ich gerne mal gespannt auf eine rechtliche Bewertung dieser Angelegenheit vor den dafür zuständigen Gerichten (wenn sie dann mal nicht vor den "Weisungen" des IM etc. einknicken).

Eine "erhöhte" Bedrohungslage geht von diesen erfassten und in WBKs eingetragenen Waffen (ebenso wie von den umgebauten 4mmM20-Waffen) ja wohl kaum aus.

Was soll also solcher Schwachfug?

Meint

Muni

Geschrieben
Eine "erhöhte" Bedrohungslage geht von diesen erfassten und in WBKs eingetragenen Waffen (ebenso wie von den umgebauten 4mmM20-Waffen) ja wohl kaum aus.

Was soll also solcher Schwachfug?

Recht hast du natürlich, ich frage mich nur ob das irgendeinen auch nur annähhernd Interessiert....

Geschrieben

da fällt mir ein..

rein theoretisch fallen da jetzt ja auch alle ehemaligen "unter 95cm Pumpen" Besitzer drunter die sich einnfach einen längeren Lauf gekauft habe...... oder irre ich?

Geschrieben
Wer aus dem BWT Drama nix gelernt hat, und sich solche Errungenschaften wie die ach so tollen Bel..... Importe zugelegt hat, bei denen mal eben auf derartige Bescheide verzichtet wurde (ich zitiere den Importeur sinngemäß: "Meine Waffen brauchen sowas nicht!") darf jetzt womöglich allerdings die Hinterbacken zusammenzwicken.

Hoffentlich haben aus dem "BWT Drama" wie Du es bezeichnest, möglist viele Leute eines gelernt - nämlich der Behördenwillkür wo es nur geht mit aller Entschlossenheit zu begegnen und sich nicht kleinkriegen zu lassen !!!

Ich verstehe die BKA Ansichten auch nicht wirklich (bzw. habe es noch nie...) :confused:

Ein Springfield M1A National Match aus USA braucht ja nach deren Ansicht auch einen eigenen Feststellungsbescheid... :confused:

Ach übrigens, mal so am Rande: Selbstimporte von AR-15 Wechselsystemen sind neuerdings offensichtlich auch keine WS mehr, sondern ganze SL-Gewehre, bei denen nur das Griffstück nicht vorhanden ist...

Warum dieses so ist, weiß ich leider nicht, u.U. hat man keinen Bock mehr auf rechtswidrigen Umbau mittels VA-Teilen, bzw. mal schlechte Erfahrungen in diesem Bereich gemacht... ;)

Auf jeden Fall würde mich mal interessieren, falls sich ein evtl. Betroffener diese Willkür auch nicht bieten lässt, was ein Richter zu solchen Dingen sagt...

Geschrieben

Das Problem liegt womöglich an dreierlei Stellen:

- Dem sog. "politischen Willen", also der Initiative einiger Böswilliger

- Der Gleichgültigkeit all derer ,die solchen Blödsinn verhindern könnten

- Und den paar Idioten, denen es nie reicht, die jede verbleibende Möglichkeit nutzen um aus legalem HA nen VA zu machen.

Von der Sorte langt bereits einer, um die unter Stichpunkt 1 Genannten auf den Plan zu rufen.

So gesehen hat´s der Herr B. , den Einige schon für den Rest seines Lebens im Zuchthause wähnten, völlig richtig gemacht- er ist auf die Barrikaden gegangen. Und passiert ist ihm letztlich garnix, sogar im alten Gewerbe isser noch.

Wer, glaubt Ihr, wird diesmal auf die Barrikaden gehen, quasi für uns?

Das FWR?

Ich beginne den Witz zu erahnen, den M1Collector vorhin angesprochen hat....

Wär Zeit, daß einige Leute aufwachen. Aber die spielen lieber Sankt Florian.

Was wohl passieren würde, wenn man das Verbot von Drillingen und Radialbundverschlußrepetierbüchsen mit Holzschaft fordern würde? Oder eine Lodensteuer? Da wär das Geschrei nach Solidarität vermutlich groß....

Geschrieben
So gesehen hat´s der Herr B. , den Einige schon für den Rest seines Lebens im Zuchthause wähnten, völlig richtig gemacht- er ist auf die Barrikaden gegangen. Und passiert ist ihm letztlich garnix, sogar im alten Gewerbe isser noch.

... mein Reden ... B)

Geschrieben

Böse Zungen könnten allerdings zurecht behaupten, er hätte weiland die Not zur Tugend erhoben. Denn den Auslöser des Schlamassels hat er ja auch selbst gestrickt.

Bin ja allerdings auch mal gespannt, wann hier die erste Vermutung a la "Da fallen doch auch alle Glocks drunter, weil für die gabs ja auch mal so nen, naja, weißt schon, der Hebel dessen Namen man nicht aussprechen darf...."!

Geschrieben

Keine Ahnung warum jetzt alle aufheulen. Die Geschichte stand schon in den Entwürfen und alle haben abgewiegelt. Nach dem Gesetz, das seit dem 01.04.08 gültig ist, benötigt man auch z.B. für einen Geradezugrepetierer, der aus einem HA gebaut wurde, eine grüne WBK und keine gelbe. Steht halt nix im Gesetz, daß es nur für LEP etc gilt.

Andere Dinge sind noch Geschichte wie der Ermächtigungsparagraph, der es dem BMI mit Zustimmung des Bundesrates auf dem Verordnungsweg - unabhängig von genehmigten Sportordnungen - festzulegen, welche Waffen zum sportlichen Schießen geeignet sind. Von einem auf den anderen Tag kann damit alles außer KK und Trapflinte - im Extremfall auch diese - für Sportschützen verboten werden. Damit liegt kein Bedrüfnis mehr vor und ihr dürft das Zeugs für 3,50€ an nen Jäger etc. überlassen.

Geschrieben
.... und ihr dürft das Zeugs für 3,50€ an nen Jäger etc. überlassen.

Leute, Leute, was soll der Unsinn,

es gibt weder-den Jäger, noch-den Sportschützen, also laßt uns bitte sachlich bleiben!

Auch ich habe als Sportschütze angefangen und später den Jagdschein dazu gemacht, kenne also beide Seiten, Neidgedanken sind mir zum Glück noch nicht gekommen, mir ist es auch völlig gleich, wer sich welche Waffe legal kauft, ich gönne jedem die Waffen (mehrzahl) mit denen sie/er Spaß hat.

Wer meint vom Verbot betroffen zu sein, sollte sich beim BKA schlau machen und im Bedarfsfall anwaltliche Hilfe einholen, die Vorgehensweise wurde doch schon im PSM Tread erläutert.

Gruß aus Köln,

Rolf

Geschrieben
Keine Ahnung warum jetzt alle aufheulen. Die Geschichte stand schon in den Entwürfen und alle haben abgewiegelt. Nach dem Gesetz, das seit dem 01.04.08 gültig ist, benötigt man auch z.B. für einen Geradezugrepetierer, der aus einem HA gebaut wurde, eine grüne WBK und keine gelbe. Steht halt nix im Gesetz, daß es nur für LEP etc gilt.

@gebuesch1: völlig richtig! :icon14:

Ein paar Anmerkungen zu den vorangegangenen Postings:

1. BKA-Feststellungsbescheide können natürlich nach WaffG-Änderungen geändert oder zurückgezogen/aufgehoben werden. Ein Bescheid wurde übrigens schon seit WaffG neu 2008 zurückgezogen - wer sucht, wird auf der Homepage des BKA fündig. Frühere Bescheide

zu Umbauten/HA etc. vor April 2008 haben insofern keine Ewigkeitsgarantie.

2. Das o.g. Problem umgebauter HA/Repetierer auf EL/WBK gelb wird das BKA kaum jucken - dafür braucht es ja keine BKA-Ausnahmegenehmigung dafür - nur die passende WBK sollte man dazu in Zukunft schon haben, sonst wird es eng mit der Zuverlässigkeit. Was da bei egun so auf "WBK gelb" derzeit verkauft wird (z.B. Revolver, deren Trommeln zum Einzellader umgebaut wurden) dürfte mehr als kritisch sein.

3. Natürlich ist die Problematik auch selbst verschuldet. Zweck der best. Gesetzesänderung war das Verbot umgebauter LEP-Waffen. Wenn unsere Vertreter aufgepasst hätten, wäre auch so ein zielgenaues Verbot machbar gewesen. Stattdessen hat man geschlafen, hier im Forum wurde es den VISIER-Redakteuren ihre Warnung (auch Altumbauten wären betroffen etc.) sogar übel genommen, ich selber als gnadenloser Schwarzseher/Panikmacher verunglimpft.

4. Der Rettungsversuch "Neukonstruktion" wird eher nicht greifen - gerade die oben zitierte Beitler-Geschichte (dessen neu hergestelltes BWT3 eben auch nicht als Neukonstruktion, sondern als Umbau betrachtet wurde) wie auch die Zollgeschichte bestimmter AR15-Klone made in USA (die wirkliche zivile Neuprodukte waren, aber auch als Umbauten betrachtet und wegen zu leichter Rückbaubarkeit zu VA aus dem Verkehr gezogen wurden) sollte einen da vorsichtig werden lassen!

5. Wie geht es weiter: Die 12 Punkte-Aktion hat das nicht zielgenaue Verbot ja schon problematisiert. Von den Verbänden hieß es (soweit überhaupt Reaktionen kamen) sinngemäß: "kein Handlungsbedarf". Man schläft weiter und genau darauf baut die Sache auf: So kann man in der Zukunft nach und nach Altumbauten zu verbotenen Waffen erklären und wenn/da kein Gegenwind kommt, wird die Liste verbotener Waffen irgendwann eben immer länger...

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Leute, Leute, was soll der Unsinn,

es gibt weder-den Jäger, noch-den Sportschützen, also laßt uns bitte sachlich bleiben!

Das war sachlich gemeint. Hat überhaupt nichts mit Jägern oder Sportschützen zu tun. Ich wolle einfach nur aufzeigen, welche Möglichkeiten des Verkaufs und des damit erzielbaren Preises in einer solchen Situation noch möglich wären.

Ein Sportschütze, Jäger, Wiederlader und Paintballer.

Geschrieben
@gebuesch1: völlig richtig! :icon14:

Ein paar Anmerkungen zu den vorangegangenen Postings:

1. BKA-Feststellungsbescheide können natürlich nach WaffG-Änderungen geändert oder zurückgezogen/aufgehoben werden. Ein Bescheid wurde übrigens schon seit WaffG neu 2008 zurückgezogen - wer sucht, wird auf der Homepage des BKA fündig. Frühere Bescheide

zu Umbauten/HA etc. vor April 2008 haben insofern keine Ewigkeitsgarantie.

...

Welcher Bescheid fehlt denn?

Grüße

Iggy

Geschrieben
wie auch die Zollgeschichte bestimmter AR15-Klone made in USA (die wirkliche zivile Neuprodukte waren, aber auch als Umbauten betrachtet und wegen zu leichter Rückbaubarkeit zu VA aus dem Verkehr gezogen wurden)

na, das hat ja "leider" nicht ganz so einfach funktioniert, wie es sich die Damen und Herren gerne gewünscht hätten... ;)

Geschrieben

Nur in Kürze, da ich momentan echt keine Zeit habe .....

Die nun verbescheideten C96 haben immer noch:

a.) den unveränderten Lauf einer VA-Pistole

b.) den unveränderten Verschluß einer VA-Pistole

da die Änderungen nur im Schloß/Griffstück vorgenommen wurden.

Diese wesentlichen Teile stehen seit 1.4. der Ursprungswaffe "Verbotener Gegenstand (VG)" gleich.

So wird es sich z.B. auch bei Stechkin-Pistolen darstellen, also allen ehem. VAs, die zwar VG waren, aber nicht vom KWKG erfasst wurden (Pistolen),

da hier i.d.R. noch unveränderte wesentliche Teile (Lauf+Verschluß) vorhanden sind.

Die Rechtslage bei seit dem WaffG 2002 umgebauten Original-VAs, die seitdem kein KWKG mehr waren, ist etwas komplizierter (MPs bis 1945):

1. Bei technisch einwandfreier Änderung von Original-Lauf, -Verschluss, -Abzugsmechanismus: >>>>> mal sehen was kommt, evtl. Ausnahemegenehmigung oder aber Freistellung.

Es gibt z.B. für LuxDefTec Thompsons eine technische Begutachtung des BKA von 2006, daß diese in eine HA-Schusswaffe umgeändert wurden und somit KEINE VA-Schusswaffen mehr sind. Zitat: "...aus sachverständiger Sicht erscheint eine Rückänderung der geänderten halbautomatischen Waffe in eine verbotene Maschinenpistole mit Hilfe allgemein gebräuchlicher Werkzeuge nicht möglich."

2. Bei Neufertigung von Lauf, Verschluss und ggf. Griffstück oder technisch einwandfreier Änderung des Original-Abzugsmechanismus (Niedermeier u.Ä. >>>>>> keine Probleme, da diese als Neufertigung gelten und die Ursprungswaffeneigenschaft durch Unbrauchbarmachung verloren ging.

3. HA-Gewehre, die vor dem WaffG 2002 gem. KWKG geändert wurden, bleiben unberührt, sind jedoch seither nicht mehr importierbar, falls nach 1945 bei einer Streitkraft eingeführt. (Bestandsschutz, keine Mehrung).

Wenn ich Bescheide für meine Anträge habe (irgendwann 2010 ???), gibt's mehr Info.

Grüße aus Bananistan :gaga:

Geschrieben
Welcher Bescheid fehlt denn?

Es "fehlt" kein Bescheid, aber hier ein Widerruf eines Feststellungsbescheids aufgrund des neuen WaffG 2008

Natürlich hat dieser Bescheid/Widerruf nichts mit dem Threadthema zu tun - daher bitte jetzt keine Diskussionen darüber. Er soll nur verdeutlichen, dass das BKA - z.B. nach Gesetzesänderungen - eben auch BFeststellbescheide aufheben oder ändern kann.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

GENUG IST GENUG, JETZT MUSS EIN ANWALT HER

Ich bin betroffener Sammler, erst PSM (BKA-Ausnahmegenehmigung erhalten), jetzt "kastrierte" C96 & Stechkin.

Meine RF-Pistolen sind den damaligen Vorschriften entsprechend von kompetenten Büschenmachern umgebaut worden, seinerzeit rechtmäßgi gekauft und eingetragen worden.

Wenn ich nach vorn schaue, ist hier eine weitere BKA-Ausnahmegenehmigung = Einzelfall-Lösung nicht tolerierbar.

Denn jetzt soll mir der bis 31.03.08 schon durch das WaffG begrenzte "freie Waffenverkehr" weiter beschnitten werden. Und damit wird Kapital verbrannt, mein Kapital, außerdem Steuergelder.

Ich suche deshalb einen erfahrenen Anwalt, der mir hilft, dieses Thema durch die Instanzen zu boxen und bitte dazu um Empfehlungen.

Danke

Bootsie

Geschrieben
GENUG IST GENUG, JETZT MUSS EIN ANWALT HER

Ich bin betroffener Sammler, erst PSM (BKA-Ausnahmegenehmigung erhalten), jetzt "kastrierte" C96 & Stechkin.

Meine RF-Pistolen sind den damaligen Vorschriften entsprechend von kompetenten Büschenmachern umgebaut worden, seinerzeit rechtmäßgi gekauft und eingetragen worden.

Wenn ich nach vorn schaue, ist hier eine weitere BKA-Ausnahmegenehmigung = Einzelfall-Lösung nicht tolerierbar.

Denn jetzt soll mir der bis 31.03.08 schon durch das WaffG begrenzte "freie Waffenverkehr" weiter beschnitten werden. Und damit wird Kapital verbrannt, mein Kapital, außerdem Steuergelder.

Ich suche deshalb einen erfahrenen Anwalt, der mir hilft, dieses Thema durch die Instanzen zu boxen und bitte dazu um Empfehlungen.

Danke

Bootsie

Heute ist der BKA-Bescheid also auf Seite 4436 im Bundesanzeiger Nr. 189 veröffentlicht worden Link Bundesanzeiger

Was die Umbauten anbelangt: Dass seinerzeit erlaubt und korrekt umgebaut wurde ist nicht das Problem. Das neue WaffG setzt jetzt schlicht erlaubnisrechtlich die umgebaute Waffe mit dem Zustand vor Umbau gleich. DAS ist das Problem.

Die große Frage bleibt natürlich, was in Zukunft als umgebaute Waffe und was als Neukonstruktion gilt. Arsenal hat hier einige interessante Hinweise gegeben.

@Bootsie: Du hast natürlich Recht, dass so (durch die Auflagen in der BKA-Ausnahmegenehmigung) der "freie Waffenverkehr" erheblich behindert wird. Allerdings ist es immerhin ein Fortschritt zur Haltung des BKA noch im April. Damals war die Auffassung, dass nach dem neuen WaffG seit 01.04.2008 verbotene Waffen idR. gar keine Ausnahmegenehmigung bekommen und wenn, dann nur für spezielle Sammler mit hohen Auflagen und gegen teures Geld (hier in WO wurden über Gebühren zwischen 177 und 350 EUR berichtet). Diese nun allgemein gültige, für die Besitzer kostenfreie BKA-Ausnahmegenehmigung ermöglicht jetzt sogar eingeschränkt den jagdlichen und schießsportlichen Einsatz dieser verbotenen Waffen incl. genereller Umgangsgenehmigung für alle Bümas.

Anwaltstipps: Siehe in diesem Forum! Wäre natürlich schön, wenn Prozesswillige ähnlich wie bei den PSM-Pistolen von den Verbänden oder einer WO-Fördergruppe finanziell unterstützt würden.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Wäre natürlich schön, wenn Prozesswillige ähnlich wie bei den PSM-Pistolen von den Verbänden oder einer WO-Fördergruppe finanziell unterstützt würden.

Hab' ich da was verpasst? Von welchem Verband oder Fördergruppe sprichst Du denn da?

Mit fragendem Gruß

Michael

Geschrieben
da fällt mir ein..

rein theoretisch fallen da jetzt ja auch alle ehemaligen "unter 95cm Pumpen" Besitzer drunter die sich einnfach einen längeren Lauf gekauft habe...... oder irre ich?

Richtig, diese Pumpen waren ab 01.04.2008 verbotene Waffen. Man konnte sie aber bis 01.10.2008 straffrei besitzen und in dieser Zeit von einer verbotenen Waffe zu einer erlaubten Pumpe umbauen. Das war in d. dafür neu geschaffenen lex specialis (hat also Vorrang vor der generelleren Regelung in §40 WaffG) §58,11 WaffG eindeutig so geregelt:

§58 WaffG

(11) 1Hat jemand am 1. April 2008 eine bislang nicht nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.2 dieses Gesetzes verbotene Waffe besessen, so wird dieses Verbot nicht wirksam, wenn er bis zum 1. Oktober 2008 diese Waffe unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Abs. 4 dieses Gesetzes stellt. 2§ 46 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 findet entsprechend Anwendung.

Darin ist eindeutig der Umbau solcher verbotenen Flinten beschrieben und erlaubt! Und falls nicht: Pumpen stehen über dem Gesetz!

Es gibt übrigens einen netten Thread bei WO dazu:

Ende des Umbaus zu kurzer Flinten

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Hab' ich da was verpasst? Von welchem Verband oder Fördergruppe sprichst Du denn da?

Mit fragendem Gruß

Michael

Hallo GunTalker,

wende Dich entweder an die ELF oder den User We are Borg:

@ alle Betroffenen:

Wir treten jetzt in die nächste Phase des Kampfs gegen das aktuelle Waffenunrecht ein!

Sämtliche Betroffene vom Kurzpumpen/KW <6,3mm-Verbot MIT klagefähigen BKA-Ablehnungsbescheiden mögen sich MIT Klarnamen, Adresse, Telefonnummer und E-mail-Adresse bei ELF, bei mir per PN oder bei Doc Schiller melden.

Danach werden mit juristischer Hilfe aussichtsreiche Fälle herausgesucht und ggf. finanziell unterstützt, soweit keine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anstehenden Klagen übernimmt.

Siehe auch HIER:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=350006

Beitrag Nr. 16

Wenn diese Fälle feststehen und die Klagen dagegen auf den Weg gebracht werden, würden wir uns über großzügige finanzielle Unterstützung dieser Projekte sehr freuen!

Grüße,

Schwarzwälder

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