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IGNORED

umzug mit waffen


jimstacy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

ziehe in kürze von köln nach bonn und besitze auf wbk 2 kurzwaffen und zwei langwaffen.

kann ich die waffen ohne spezielle genehmigung am umzugstag im pkw nach bonn transportieren?

muss ich die waffen in bonn vorlegen oder nur die wbk?

gruss

jim

Geschrieben

Ich würde an Deiner Stelle jetzt schon Deine Kölner Behörde über den bevorstehenden Umzug informieren, am besten per email (schriftlich) mit der Bitte, Deine Akten schon nach Bonn zu schicken. Vielleicht kannst schon die für Dich zuständige Behörde ausfindíg machen und Dich dort ankündigen.

Zum Transport: Du hast dem Kind bereits einen Namen gegeben - alles weitere solltest Du eigentlich wissen <_<

Geschrieben

Kleiner Zusatz:

Ein ankündigendes Gespräch mit dem zuständigen Polizeirevier deines neuen Wohnortes kann nicht schaden; einfach Bescheid geben, daß Du an <NEUE ADRESSE> mit deinen legalen Waffen einziehst und die dort reinbringst - schützt gegebenenfalls vor gar zu vorsichtigen Nachbarn ("Da schleppt einer Knarren ins Haus/über die Treppe") und damit verbundenen Besuchen der Rambotiker.

Damit Du nicht versehentlich "verbeult" wirst.

Geschrieben

Ihr habt Sorgen.

Man nehme seine vorhandenen Rangebags mit Schloesschen, packe die Hardware rein und ziehe um. Die leeren Tresore kommen auf den Moebelwagen, die Wummen wuerde ich perseonlich selber im Auto (oder per Fahrrad, wie auch immer) am Mann im Rangebag transportieren.

Fertig.

Ganz sicher werde ich weder dem zustaendigen Pol-Revier noch dem SB irgendwas schreiben. Die haben anderes zu tun, als sowas. Ich schreib ja auch nicht an den Polizeipraesi, um ihm mitzuteilen, dass ich bei Gruen ueber die Ampel fahre.

Die Ummeldung der Waffen geht normalerweise automatisch, sprich SB Alt bekommt vom EMA Post, dass Herr Rambo, John J., wohnhaft bisher in Hessisch-Kongo nach Hintertupfing zieht. Dann wandern die Waffenakten ohne Zutun des Besitzers auch nach Hintertupfing und warten dort auf ihn, wenn er das naechste Mal nen Eintrag beantragen geht.

Rechtsgrundlage §12(3) und §44 WaffG

Geschrieben

Die Akten SOLLTEN automatisch an den neuen Wohnort weitergeleitet werden...

Ich zog bisher ca. 7 mal um und NIE wurden meine Akten weitergeleitet.

Klar, wenn mans nicht eilig hat, muss man der Waffenbehörde nichts mitteilen.

Wenn man aber plant in Bälde was zu beantragen, dann beschleunigt es die Sache, den Umzug der Behörde gleich mitzuteilen - dann machen sich die Akten nämlich schon etwas früher auf die Reise...

Geschrieben
Die Ummeldung der Waffen geht normalerweise automatisch, sprich SB Alt bekommt vom EMA Post, dass Herr Rambo, John J., wohnhaft bisher in Hessisch-Kongo nach Hintertupfing zieht. Dann wandern die Waffenakten ohne Zutun des Besitzers auch nach Hintertupfing und warten dort auf ihn, wenn er das naechste Mal nen Eintrag beantragen geht.

Rechtsgrundlage §12(3) und §44 WaffG

Das ist richtig. Eine Meldepflicht besteht für den WBK-Inhaber nicht. Nur bei Wegzug ins Ausland muss der bislang zuständigen Waffenbehörde seit dem 01.04.2008 die neue Adresse gemeldet werden (§ 37 Abs. 4 WaffG).

Adressänderungen sind in folgenden Dokumenten erforderlich:

1. "alte grüne" Waffenbesitzkarten mit Adressfeld (die gabs allerdings nur in den 70er-Jahren)

2. Waffenschein

3. Kleiner Waffenschein

4. Munitionserwerbsschein

5. Europäischer Feuerwaffenpass

6. Jagdschein

7. Erlaubnisse nach § 20 oder 27 SprengG (blauer Befähigungsschein bzw. Böller-, Vorderlader- oder Wiederladererlaubnis).

Macht immer einen guten Eindruck, wenn jemand selbst dran denkt und sich nicht erst auffordern lassen muss. Je nach Entfernung vom alten Wohnort wird die Behörde bei Sportschützen auch nach dem Bedürfnis fragen, evtl. auch nach der Waffenverwahrung.

Geschrieben
Ich zog bisher ca. 7 mal um und NIE wurden meine Akten weitergeleitet.

Das ist traurig. Und das alles im Musterland Bayern ? :huh:

Soweit ich gehört habe, kommen die Meldungen der Einwohnermeldeämter allerdings nicht immer so richtig zeitnah zur Waffenbehörde, zum Teil auch mal erst ein paar Wochen (oder Monate) später.

Ich trau diesem automatischen Verfahren sowieso nicht so hundertprozentig, auch wenn die Idee dazu sicherlich eine sehr gute war. Wenn der Vermerk im Meldesatz des Einwohnermeldeamtes bei einem Wegzug nicht erkannt wird, versandet eine Akte schnell (zumindest bis die Person irgendwann mal wieder angeschrieben wird und die Post dann unzustellbar zurückkommt). So ein Versäumnis wäre bei

Sterbefällen natürlich echt übel. Das kann dann richtig lange dauern, bis die Waffenbehörde zufällig rausbekommt, dass Waffenbesitzer A gar nicht mehr lebt.

Aber wahrscheinlich sind die Waffenbehörden so schlau und machen deshalb wie früher schon alle paar Jahre mal einen Abgleich mit ihrem Meldeamt, ob die Adressen alle noch so stimmen.

Vor dem Tag graut es mir in meinem Fall jetzt schon. :huh:

Am besten nicht innerhalb von NRW umziehen, sonst gibts bestimmt ganz tolle Rückfragen... :D

Geschrieben

Wie sieht das denn aus, wenn man neben dem Hauptwohnsitz noch nen Zweitwohnsitz anmeldet, kann man sich da raussuchen, wer zuständig ist, oder ist das immer der SB am Hauptwohnsitz?? Und an welchem Wohnsitz muß ich die Waffen aufbewahren?

Geschrieben

Klar kannst Du am Zweitwohnsitz Waffen aubewahren. Kannst ja theoretisch sogar bei irgendeinem Kumpel Deinen Tresor unterstellen, befüllt mit Waffeb - der Tresorschlüssel bleibt natürlich bei Dir.

Sachbearbeiter ist der SB Deines Hauptwohnsitzes.

IMI

Geschrieben
Wie sieht das denn aus, wenn man neben dem Hauptwohnsitz noch nen Zweitwohnsitz anmeldet, kann man sich da raussuchen, wer zuständig ist, oder ist das immer der SB am Hauptwohnsitz?? Und an welchem Wohnsitz muß ich die Waffen aufbewahren?

Zuständig ist immer die Behörde des Erstwohnsitzes. Aubewahren darfst Du die Waffen wo du willst.

Karl

Geschrieben

Bayern

hey , halt Bonn und Köln liegen nicht in Bayern, so groß ist Bayern nun auch nicht :-)

Geschrieben

@sachbearbeiter:

"Macht immer einen guten Eindruck, wenn jemand selbst dran denkt und sich nicht erst auffordern lassen muss. Je nach Entfernung vom alten Wohnort wird die Behörde bei Sportschützen auch nach dem Bedürfnis fragen, evtl. auch nach der Waffenverwahrung. "

wie sieht das aus wenn man ne Runde im Ausland arbeitet?

-In Deutschland gemeldet

-eine oder zwei der Waffen mit im Ausland(Norwegen) über EFP,Gastschütze bei Matches und Training im Norden bei ortsansässigem Schützenverein

-Aufbewahrung dort in zweiter Wohnung im 0-Schrank

sowie

-Vereinsmitglied weiterhin in Deutschland;Vereinsmeisterschaften,KM etc. auch weiterhin in DE nebst Training während der Aufenthalte in Deutschland

(is ja klar,muss ja weiterhin mit den Schützenleutchen "Draht halten" :friends:

gibt es da in DE evtl.Probleme seit 2008?

Geschrieben
Zuständig ist immer die Behörde des Erstwohnsitzes.

Das ist in der Regel so richtig. Die Zuständigkeit für Waffenbesitzer mit Wohnsitz in Deutschland ergibt sich aus § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz:

§ 3 Abs. 1: Örtlich zuständig ist

...

3. in anderen Angelegenheiten, die a) eine natürliche Person betreffen, die Behörde, in deren Bezirk die natürliche Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte,

...

Der gewöhnliche Aufenthalt kann im Einzelfall aber auch am Zweitwohnsitz sein (z.B. bei Studenten, die in einer anderen Stadt studieren und nur am Wochenende zur Mutti heimfahren).

Aufbewahren darfst Du die Waffen wo du willst.

Karl

Wenn die sichere Verwahrung gewährleistet ist, ja. Kritisch wirds in nicht ständig bewohnten Gebäuden oder evtl. auch, wenn an dem Zweitwohnsitz weitere Personen auf den Tresor Zugriff haben.

Geschrieben
Ihr habt Sorgen.

Man nehme seine vorhandenen Rangebags mit Schloesschen, packe die Hardware rein und ziehe um. Die leeren Tresore kommen auf den Moebelwagen, die Wummen wuerde ich perseonlich selber im Auto (oder per Fahrrad, wie auch immer) am Mann im Rangebag transportieren.

Fertig.

Ganz sicher werde ich weder dem zustaendigen Pol-Revier noch dem SB irgendwas schreiben. Die haben anderes zu tun, als sowas. Ich schreib ja auch nicht an den Polizeipraesi, um ihm mitzuteilen, dass ich bei Gruen ueber die Ampel fahre.

Die Ummeldung der Waffen geht normalerweise automatisch, sprich SB Alt bekommt vom EMA Post, dass Herr Rambo, John J., wohnhaft bisher in Hessisch-Kongo nach Hintertupfing zieht. Dann wandern die Waffenakten ohne Zutun des Besitzers auch nach Hintertupfing und warten dort auf ihn, wenn er das naechste Mal nen Eintrag beantragen geht.

Rechtsgrundlage §12(3) und §44 WaffG

:appl::appl::appl: genau so und nicht anders!!!!! Warum immer der vorauseilende Gehorsam????????????

Geschrieben
wie sieht das aus wenn man ne Runde im Ausland arbeitet?

-In Deutschland gemeldet

-eine oder zwei der Waffen mit im Ausland(Norwegen) über EFP,Gastschütze bei Matches und Training im Norden bei ortsansässigem Schützenverein

-Aufbewahrung dort in zweiter Wohnung im 0-Schrank

sowie

-Vereinsmitglied weiterhin in Deutschland;Vereinsmeisterschaften,KM etc. auch weiterhin in DE nebst Training während der Aufenthalte in Deutschland

Wie Du dort verwahrst, interresiert die deutsche Behörde nicht, aber wie die restlichen Waffen in Deutschland verwahrt werden, muss man sich natürlich vorher überlegen und wäre notfalls zu klären wegen dauerhaft bewohnt, Zugriff durch andere Personen etc.

Solange Du aber im Schützenverein Mitglied bleibst, bekommt die Waffenbehörde das gar nicht mit.

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