Zum Inhalt springen
IGNORED

Verbot von Leuchtmitteln/Dispens


JatiMatic

Empfohlene Beiträge

Hallo Forumsmitglieder,

ich bin Fotograf und Filmemacher; mein Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf uniformierte Frauen, die bewaffnet sind.

Für die Aufnahmen habe ich mir neben entsprechenden Uniformen auch Softair-Waffen angeschafft, die – wie ich finde – rechte gute Nachbildungen darstellen.

Zur artifiziellen Aufbereitung möchte ich diese Softair-Waffen mit Leuchtmitteln (z.B. Laser, Taschenlampe) ausstatten. Mit diesen „Gadgets“ lassen sich ästhetische Lichteffekte erzielen.

Wie allen sattsam bekannt ist, sind Leuchtmittel an Waffen in Deutschland verboten.

Ich bin mir äußerst unsicher, ob die entsprechende Vorschrift bzw. Norm vom Sinn und Zweck her auch für Softairs gilt. Meines Wissens soll das Verbot von Leuchtmitteln der Jagdwilderei bei Nacht entgegentreten. Auch dürfte der Gesichtspunkt eine Rolle spielen, dass es nicht als waidgerecht gilt Wildtiere erst zu blenden und dann zu erlegen. Da man mit Softairs Wildtiere wohl kaum erlegen kann, dürfte die Vorschrift von der Ratio legis her auf Softairs nicht anwendbar sein. Aber ich bin mir da wie gesagt unsicher.

Unsicher bin ich mir auch, ob mein Vorhaben von der Kunstfreiheit gedeckt wird.

Sicher bin ich mir nur in einem: Es muss Ausnahmeregeln geben, denn ich habe schon in einigen deutschen Filmen und Serien Filmwaffen gesehen, die mit Leuchtmitteln ausgestattet waren.

Meine Frage nun:

Welche Behörde ist für einen entsprechenden waffenrechtlichen Dispens zuständig?

Danke im Voraus.

Gruß

JatiMatic

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo JatiMatic,

Laser und Lampen, die an Waffen montiert werden, fallen unter den §40 WaffG ("Verbotene Waffen"), hierzu siehe das WaffG Anlage 2, Abschnitt 1:

Zitat:

1.2.4

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1

Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser oder Zielpunktprojektoren)

Gemäß WaffG §40 Absatz 4 kann das Bundeskriminalamt (BKA) eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen. Zuständig ist hier die Abteilung SO.11.

Leider solltest Du ausgehen, daß Du für Deine Tätigkeit wohl kaum eine Ausnahmegenehmigung erhalten wirst... Du kannst natürlich trotzdem einen Antrag stellen (Adresse des BKE im Internet verfügbar).

Dieses Verbot gilt übrigens unabhängig davon, ob die Lampe oder der Laser für Softair-Waffen oder für scharfe Waffen entwickelt wurde.

Gruß, glockero

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Ich bin mir äußerst unsicher, ob die entsprechende Vorschrift bzw. Norm vom Sinn und Zweck her auch für Softairs gilt...

Gilt auch für Airsofts. Sogar für solche, die vom WaffG aufgrund der Einhaltung der E0 von maximal 0,5J ansonsten ausgenommen sind.

Noch genauer: Das Verbot greift auch schon für die zweckbestimmten Montagen an sich.

Merksatz: Das Verbot greift bereits dann, wenn die Gegenstände zur Montage bestimmt sind.

Das gilt natürlich nicht für normale Montageringe, da deren Zweckbestimmung regelmäßig eine andere ist.

Alle speziellen Lampen- und Lasermontagen bzw. Licht- und Lasermodule (mit Montagevorrichtung) sind aber per se von dem Verbot erfasst, gleichgültig ob montiert oder nicht.

Wie allen sattsam bekannt ist, sind Leuchtmittel an Waffen in Deutschland verboten.

Eben nicht nur an Waffen, sondern die speziellen Vorrichtungen auch an sich, siehe oben. Es entscheidet, wie im WaffG üblich, die Zweckwidmung/Zweckbestimmung.

...Unsicher bin ich mir auch, ob mein Vorhaben von der Kunstfreiheit gedeckt wird...

Nein.

... Sicher bin ich mir nur in einem: Es muss Ausnahmeregeln geben, denn ich habe schon in einigen deutschen Filmen und Serien Filmwaffen gesehen, die mit Leuchtmitteln ausgestattet waren...

Richtig, die gibt es für Firmen, deren Geschäftstätigkeit primär darauf ausgerichtet ist, die von entsprechend qualifizierten Personen betrieben werden und die den Krempel den sie so vermieten auch in einem Sicherheitsraum unterbringen können. Es gibt diese Ausstatter auch nicht gerade wie Sand am Meer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die den Krempel den sie so vermieten auch in einem Sicherheitsraum unterbringen können.

Ist doch wohl nicht Dein Ernst, daß Taschenlampen und Lichtzeiger (oder wenn's hochkommt einmal Griffschalen) hinter Schloß und Riegel verwahrt werden müssen? Hat da am Schluß noch jemand eine Norm zur einbruchresistenten Lagerung von Photonenkanonen geschrieben?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Forumsmitglieder,

ich bin Fotograf und Filmemacher; mein Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf uniformierte Frauen, die bewaffnet sind.

Für die Aufnahmen habe ich mir neben entsprechenden Uniformen auch Softair-Waffen angeschafft, die – wie ich finde – rechte gute Nachbildungen darstellen.

Zur artifiziellen Aufbereitung möchte ich diese Softair-Waffen mit Leuchtmitteln (z.B. Laser, Taschenlampe) ausstatten. Mit diesen „Gadgets“ lassen sich ästhetische Lichteffekte erzielen.

Danke im Voraus.

Gruß

JatiMatic

Vorschlag, um Ärger und Aufwand zu vermeiden: Laß die Damen und Herren doch einfach die Waffe mit zwei Händen halten und mit der einen Hand, die die Waffe stützt, die Lampe. Damit wird nichts "montiert" und die liebe Seele hat Ruh'.

Und wie ein Vorschreiber schon hinterließ: Die Ergebnisse darfst Du gern posten ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist doch wohl nicht Dein Ernst, daß Taschenlampen und Lichtzeiger (oder wenn's hochkommt einmal Griffschalen) hinter Schloß und Riegel verwahrt werden müssen? Hat da am Schluß noch jemand eine Norm zur einbruchresistenten Lagerung von Photonenkanonen geschrieben?

Für verbotene Gegenstände gibt es entsprechende Aufbewahrungsvorschriften die i.d.R. behördenseitig auch weiter konkretisiert werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gehe mit deinen Modells und den Schießeisen samt montierter Leuchteinheit ins Ausland um deine Fotos zu machen.

Dort kennt man den deutschen Schwachfug nicht und lacht höchstens darüber.

---

Tom

P.S. Stelle doch bitte ein paar deiner Fotos hier ein! Die würden mich auch mal interessieren. Frauen mit oder Waffen haben mich schon immer fasziniert! :eclipsee_gold_cup:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Monate später...

Hallo Gemeinde,

mir drängt sich in letzter Zeit eine Frage auf, und ich hoffe das ihr mir Antwort darauf geben könnt.

an Schußwaffen montierte Lampen und Leuchtmittel (soweit mit bloßem Auge erkennbar) sind verboten - soweit klar.

Ich lese aber hier und da (auch im WO) immer wieder, das UNBRAUCHBAR gemachte Lampen erlaubt wären - eben weil man sie nicht mehr einsetzen kann, von daher also als Deko...

Stimmt das, oder ist das eher eine der üblichen Händler/Softair Latrinenparolen?

Entschuldigt die vielleicht dümmliche Frage...

Grüße

Gangleri

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

… Halterung nicht erlaubt…

Das ist nicht richtig.

Richtig ist, dass es auf die konkrete Zweckbestimmung der jeweiligen Halterung ankommt.

Das Verbot greift bereits in dem Moment, in dem die Gegenstände zur Montage [von Leuchtmitteln] bestimmt sind.

Ich lese aber hier und da (auch im WO) immer wieder, das UNBRAUCHBAR gemachte Lampen erlaubt wären - eben weil man sie nicht mehr einsetzen kann, von daher also als Deko...

Stimmt das, oder ist das eher eine der üblichen Händler/Softair Latrinenparolen?

Dem Airsoftler ist es im Zweifel einfach nicht so wichtig, wie man das waffenrechtlich werten will. Wer Sachkunde und WBK hat, sollte entsprechend vorsichtiger sein, um bei Ungemach aus der Nummer wieder herauszukommen.

Eine Tücke bei solchen Vorhaben ist oft auch der rechtlichen Status der Gegenstände vor Unbrauchbarmachung (irgendjemand muss diese ja erst durchführen).

Da eine unbrauchbar gemachte Funzel zu kaum noch etwas nütze ist, rate ich zur Vorsicht.

BTW: Bei einem Bekannten gab es neulich eine nette Hausdurchsuchung bzgl. Leuchtmittel bzw. entsprechender Montagen an Waffen.

Lief analog zum Feuerwahlhebel-Trallala. Zu Einzelheiten werde ich mich nicht äußern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nope. :P

Das BKA hatte bis zum 01.04.2008 z.B. auch ein entsprechendes Merkblatt online (dann verdrängten Inhalte wie der Messerquatsch in den aktuellen FAQs die Infos zu Leuchtmitteln).

Unabhängig von der beiliegenden Funzel wird die Beurteilung einer solchen Montage z.B. auch im folgenden FB ausgeführt:

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...b-lampenset.pdf

Dass es für eine Magazinhalterung einen dubiosen (weil inkonsistenten) anderslautenden FB gab, ist mir bekannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin

also ICH informiere erst über die Möglichkeiten und kaufe dann die Mittel dazu, nicht umgekehrt.

Und ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, das Tanten in Uniform mit Plastekanone so toll sind das sie ein Leben finanzieren können.

Falls doch: fahr ins Ausland und knips dort.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da man eine Softairwaffe essen kann, das auch mit Lampe, wäre mir das egal. Nachfragen würde ich beim Requisitör http://www.waffenmeister.tv/, dann

beim Ordnungsamt, die Abteilung Waffenangelegenheiten. Erst danach würde ich beim LKA oder dem BKA nachfragen. Jede grosse Institution hat ein offenes Ohr für die Medien. Nur kostet das ein bisschen, wenn die einen zum überwachen rausschicken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na das ist funktionsloses Spielzeug, ist doch egal wie das aussieht. Das Problem ist, dass man ausserhaus einen Rüffel von der Polizei bekommt, wenn die sowas sehen. Da man aber sowieso eine städtische Drehgenemigung ausserhalb des Hauses braucht, würde ich das dann mit einem Muster beim Polizeirevier abklären. Es ist immer die Frage wie offensichtlich das ist, dass man einen Film macht. Dreht man sowas mit Steadycam auf Rollschuhen, wird man dabei geschnappt, müsste man vermutlich den Polizeieinsatz bezahlen. Mit einer Waffenreplik, noch dazu einer verbotenen, kann es auf der Strasse teuer werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...gibt.

Lächerlich, einfach nur noch lächerlich.

Eine Velolampe an eine Glock gepfriemelt ist dann wohl auch verboten?

Meine linke Hand, die eine Lampe hält ist dann auch ein verbotenes Gerät wenn ich gleichzeitig mit der rechten Hand eine Waffe halte?

Hände muss man verbieten, das ist die Lösung allen Übels.

Oder besser noch das BKA, bzw. die Sachbearbeiter dort.

Unglaubliche Willkür.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...gibt.

"Gab" in dem Sinne, als dass der gegenwärtig wohl nicht mehr in dieser Form ausgefertigt werden würde. Denn der Bescheid ist erbärmlicher Unsinn, dahingehend, dass es legal sein soll, solange keine Funzel lose dabei liegt, es aber auf merkwürdige Weise zu einer illegalen Angelegenheit mutiert, sobald eine (selbständig verkehrsfähige) Lampe im Set - unmontiert, wohlgemerkt - enthalten ist. Man muss kein Philosoph sein, um zu bemerken, dass hier schon rein konzeptuell in dem Bescheid etwas verkehrt läuft. Man kann nämlich immer eine passende Funzel neben den Magazinadapter legen und gegebenenfalls auch wieder wegnehmen. Das ist schließlich kein qua Entropie für alle praktischen Belange unumkehrbarer Zustand, wie er z.B. gegeben wäre, wenn man ein Glas Limonade in den indischen Ozean kippt und sich anschließend fragt, wie man die Limo da wieder herausbekommt.

Das Problem schlägt zu, wenn man sich denn fragt, wann der Verbotstatbestand faktisch eintritt: Nur wenn das Set mit Lampe gekauft wurde? Sobald eine passende Lampe im Haushalt, im Freundeskreis oder wo auch immer zur Verfügung steht? Nur wenn eine entsprechende Lampe zeitgleich mit dem Set gekauft wurde? Sobald eine (zufällig passende) Funzel im gleichen Behältnis transportiert wird oder sich in unmittelbarer räumlicher Nähe einfindet?

Was besitzt derjenige, der den Adapter ursprünglich ohne die Lampe erworben hatte falls ihm jemand die Funzel des Lichtsets aufs Nachkästchen legt?

All das sind unbeantwortbare Fragen, die dieser komische FB aufwirft.

Sieht man mal von diesen etwas verwirrenden Fragestellungen ab, kommt es in waffenrechtlichen Belangen zunächst einmal auf die Frage der Zweckwidmung an.

Jetzt könnte man natürlich behaupten, eine (ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtmitteln bestimmte) Montage sei schließlich noch keine Vorrichtung, die ein Ziel faktisch beleuchtet.

Das ist aber insofern eine nicht besonders tragfähige Argumentation, als dass man mit dem gleichen Argument auch behaupten kann, dass ein nicht eingeschaltetes GTL (Glock tactical light) ja schließlich auch kein Ziel beleuchtet, folglich also vollkommen legal ist, solange man es eben nicht einschaltet. Der ganz Schlaue sagt dann unmittelbar, dass er keine Batterie eingelegt habe, und deshalb auch kein Ziel beleuchtet werden kann, wenn er (oder ein anderer) versehentlich an den Schalter kommt. Und schon steht der Nächste auf der Matte, der sein AN/PEQ immer verkehrt herum montiert und schon deswegen kein Ziel beleuchtet werden kann.

Das mag nun alles wenig ernsthaft und etwas abstrus wirken. Allerdings soll es nur verdeutlichen, dass die Verbotsabgrenzung darauf hinausläuft, zu eruieren, welche Vorrichtung der Beleuchtung und Markierung von Zielen dienen, schon deswegen weil es anderweitig gar nicht handhabbar ist.

Nun bin ich sicher nicht der Erbsenzähler aus Passion, sondern möchte nur darauf hinweisen, dass wegen solchen Pipifax-Gerätschaften die Behörden gerne ein Riesenfass aufmachen.

Wenn einem das die Sache wert ist, will ich nichts gesagt haben. Nur wer die Musik bestellt, zahlt sie halt in der Regel auch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Vorschlag:

Ich habe in Waffenzeitschriften schon an Waffen montierte Dummy-Lampen gesehen, die (vermutlich) funktionslos waren und den dicken Aufdruck "Dummy" (sinngemäß) trugen. Das scheint also legal zu sein, ich gehe nicht davon aus daß Visier und caliber ihre Photos im Ausland machen... selbst wenn, dann wäre wiederum der Aufdruck nicht nötig.

Also ruf doch einfach mal bei den Redaktionen an (oder schreib ihnen eine PN, sie sind teilweise auch hier im Forum zu finden) und frag dort nach. Die machen nämlich exakt das gleiche wie Du, nur lassen sie meist die Frauen weg :crying: .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.