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IGNORED

Ein kleiner Gedankengang...


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

„...Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können.“

Obiger Abschnitt aus dem WaffG sollte zumindest den Lesern des HA-Forum mehr als geläufig sein. In falscher Handhabung des Selbigen vertritt das BKA die Ansicht, daß nicht nur gebräuchliches Werkzeug sondern auch der Baugruppen- und Teilewechsel diese Eigenschaft erfüllt und somit durch Austausch von Teilen auch zivile HA, die niemals VA waren, die Verbotseigenschaft erfüllen.

Im gesamten WaffG findet sich der Begriff des gebräuchlichen Werkzeugs. Darunter auch in den Erläuterungen zu Spielzeugwaffen:

„Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre),die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können,denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.“

Wenn man nun der Rechtsauffassung des BKA auch bei der Betrachtung von Spielzeugwaffen (zum Großteil Softair) folgt, so würde gelten, daß entsprechende Softair, bei denen man eine andere Feder einbauen kann – eigentlich alle, den Regularien üblicher Druckluftwaffen unterliegen würden. Damit wären tausende von Bürgern im Besitz von Schußwaffen, für die sie keine Erwerbsberechtigung haben, da Druckluftwaffen ohne „F im Fünfeck“ nur mit WBK/JS zu erwerben sind.

Diese Auslegung würde jedoch den Richtlinien der EU bzgl. Spielzeugen widersprechen und tausende Bürger kriminalisieren. Allerdings sollte in einem Gesetz ein Begriff wie „gebräuchliche Werkzeuge“ nachvollziehbar definiert sein und im gesamten Gesetzesbereich gleich verwendet werden. Somit kann man eigentlich nur schlußfolgern, daß entweder das BKA von seiner Sicht bzgl. HA/VA abzurücken oder tausende von Kinderstuben auf der Suche nach illegalen Schußwaffen durchsuchen zu lassen hat.

Geschrieben

Das BKA aber auch andere verzapfen immermal wieder Blödsinn.

In Deinem ersten Zitat geht es eindeutig um HA, die mal VA waren, welche wieder zu VA gemacht werden. Es müssen also ursprünglich VA gewesen sein. Von HA, die immer schon HA waren und zu VA umgebaut werden, steht da mit kluger Intelligenz nichts, weil diese Auslegung nur "Anscheins-HA", die eigentlich immer noch VA sind und immer waren erfassen soll.

Besonders nett fand ich aber die Auslegung des damaligen BAK (Heute BAFin), das eine Teilzeitarbeitsstelle ein Ehrenamt sei. Justizia sei Dank, ließ sich die kleine betroffene Genossenschaftsbank nicht einschüchtern und hatte die Bankenaufseher bis zur Bundesinstanz gerichtlich abgewartscht. :gutidee::icon14::eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
In Deinem ersten Zitat geht es eindeutig um HA, die mal VA waren, welche wieder zu VA gemacht werden. Es müssen also ursprünglich VA gewesen sein. Von HA, die immer schon HA waren und zu VA umgebaut werden, steht da mit kluger Intelligenz nichts, weil diese Auslegung nur "Anscheins-HA", die eigentlich immer noch VA sind und immer waren erfassen soll.

Das mußt du mir nicht sagen. Sag´ das dem BKA und anderen Bütteln! Es wird durch das BKA jedenfalls auf die bekannten AR15 etc angewandt.

Geschrieben

Das BKA Gewusel verstehe ich zu der Thematik eh nicht.

Da wenden und drehen die ein zu importierendes Ding x mal und probieren und basteln und überlegen da rum, nur damit auch jaaaaa sicher ist, daß beim "hochgefährlichen" Sportschützen es nur bumm! anstatt bumm!bumm!bumm!bumm! macht...

Tja- armes Deutschland.

Geschrieben
daß beim "hochgefährlichen" Sportschützen es nur bumm! anstatt bumm!bumm!bumm!bumm! macht...

Tja- armes Deutschland.

Na ist doch klar, die wollen dass es in shtf eben keine Munitionsverschwendung gibt sondern jeder Schuß wohl gezielt sein Ziel findet.

Was ja auch der Grund für die US Army war Ihre M14 ohne Feuerwahlhebel auszugeben...... :00000733:

Geschrieben
Na ist doch klar, die wollen dass es in shtf eben keine Munitionsverschwendung gibt sondern jeder Schuß wohl gezielt sein Ziel findet.

Was ja auch der Grund für die US Army war Ihre M14 ohne Feuerwahlhebel auszugeben...... :00000733:

Hast du mal ein M14 im Dauerfeuer geschossen. Ich schon, der Feuerwahlhebl ist überflüssig.

Joker

Geschrieben
Hast du mal ein M14 im Dauerfeuer geschossen. Ich schon, der Feuerwahlhebl ist überflüssig.

Joker

Richtig!

Aber: Es ist ein himmelweiter unterschied, ob bei 0 Sicherheitsgewinn Steuergelder verpulvert werden oder nicht. Und die meisten Sportschützen, die ich kenne, würden eh nur zum Spaß mal ein paar Reste wegdonnern, aber ansonsten immer locker auf Halbauto schießen...

Siehe da: Auch Sportschützen sind keine Rambos- Geht doch mit dem selbsttätigen Denken...

Grüße :bb1:

-Matthias-

Geschrieben

Vorab, die RockRiverArms-AR15-Geschichte habe ich mit bekommen und halte es auch für Blödsinn.

Trotzdem, du darfst hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Softair und großkalibrige Selbstladebüchsen sind zwei grundverschiedene Dinge. Insofern ist ein Vergleich des Einsatzes von Teilesätzen bzw. gebräuchliches Werkzeug mit Hinblick auf Softairwaffen nicht geeignet die BKA-Interpretation zu kippen. Auch dürfte der Begriff "gebräuchliches Werkzeug" dehnbar sein. CNC-Maschinen finden sich heutzutage in fast jeden mittelständigen metallverabeitenden Betrieb. Eine privat Nutzung - nach Zustimmung des Chefs - nach Feierabend oder in der Mittagspause dürfte für Metallfacharbeiter kein Problem sein. Ein ehemaliges Vereinsmitglied hat z.B. früher für seine .44 AutoMag. ein Programm geschrieben und sich mal kurz 10 Patronenauszieher - nachdem die Orignial-Ersatzteile nicht hielten - aus beseren Material hergestellt.

Geschrieben
Vorab, die RockRiverArms-AR15-Geschichte habe ich mit bekommen und halte es auch für Blödsinn.

Trotzdem, du darfst hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Softair und großkalibrige Selbstladebüchsen sind zwei grundverschiedene Dinge.

Ich vergleiche nicht Softair und VA, sondern den Begriff "gebräuchliches Werkzeug". Und dieser muß in allen Teilen des Gesetzes die gleiche Anwendung finden.

Geschrieben
Ich vergleiche nicht Softair und VA, sondern den Begriff "gebräuchliches Werkzeug". Und dieser muß in allen Teilen des Gesetzes die gleiche Anwendung finden.

Richtig! Und genau hier passiert es leider nicht.

Man sagt ganz einfach:

So ein AR-15 Semi-Auto geht auf eine militärische Entwicklung (M16 Full Auto) zurück und kann durch den einfachen Umbau/Rückbau wieder in ein M16 "verwandelt" werden. :wacko: Ohne diesen Schachzug würde noch nicht einmal diese Rechtsnorm passen.

Komisch, genau dieses RRA war vorher aber nieeeeeeeee ein VA. Dazu gab es auch ein Schreiben von RRA.

Prüfungsgegenstand darf nur die vorliegende Waffe sein und nicht die Entwicklungsgeschichte einer Waffenfamilie. Soweit klar?!

Und genau diese Waffen (AR-15) lassen sich nicht mit allg. gebr. Werkzeug umbauen.

Schwups, es werden ein paar Teile getauscht (Wo steht im Gesetz was zum Teiletausch?) und man kann ganz stolz behaupten, daß der Umbau zum VA auch ganz ohne Werkzeug möglich ist.

Da hätte man die allg. gebr. Werkzeuge auch gleich ganz aus der Norm rauslassen können.

Man tauscht einfach so lange ohne Werkzeug bis es rockt oder wenn die "rockenden Teile" fehlen läßt man sich einfach welche für Geld anfertigen und kann später aufzeigen, daß diese bösen Teile sogar frei erwerbbar sind.

Werkzeug wird dann für den "rückbau/umbau" ja eh nicht mehr benötigt.

Geschrieben

Die Anwendung des Begriffes "gebräuchliches Werkzeug" vergleichsweise bei Softair und SLB zu definieren hilft hier nicht weiter. Es stellt sich hier eine ganz andere Frage. Handelt es sich beim werkzeuglosen Tausch von Teilen zu einem funktionsfähigen VA um ein erlaubnispflichtiges Herstellen? Wenn diese Frage mit ja zu beantworten ist, dann wäre zu prüfen, ob das BKA nicht - unzülässigerweise - die legalen Waffenbesitzer mit ihrer Auffassung unter Generalverdacht stellt. Allerdings dürfte klar sein, dass ein drehen an diesem Thema - für uns unerwünsche - politische Konsequenzen nach sich ziehen kann!

Geschrieben
Die Anwendung des Begriffes "gebräuchliches Werkzeug" vergleichsweise bei Softair und SLB zu definieren hilft hier nicht weiter. Es stellt sich hier eine ganz andere Frage. Handelt es sich beim werkzeuglosen Tausch von Teilen zu einem funktionsfähigen VA um ein erlaubnispflichtiges Herstellen? Wenn diese Frage mit ja zu beantworten ist, dann wäre zu prüfen, ob das BKA nicht - unzülässigerweise - die legalen Waffenbesitzer mit ihrer Auffassung unter Generalverdacht stellt. Allerdings dürfte klar sein, dass ein drehen an diesem Thema - für uns unerwünsche - politische Konsequenzen nach sich ziehen kann!

Imho ist dieses ganz klar eine (wenn auch illegale) Waffenherstellung und -bearbeitung !

Bearbeitung aus dem Grund, da die Waffe in ihrer Schußfolge verändert wird. Herstellung, weil man der Waffe eine neue Identität verpaßt.

Dieses wurde auch schon so in der Widerspruchsbegründung im RRA-Fall angeführt, eingegangen wurde hierauf jedoch an keiner Stelle mit keinem Wort. Warum wohl nicht...?

Was schießt denn in dem Fall eigentlich VA ? Die zu prüfende Waffe ja wohl kaum, von dieser ist ja auch nicht mehr wirklich viel übrig... (wurde auch vom Gericht so gesehen und ausdrücklich im Protokoll vermerkt).

Wenn man lange und ausgiebig genug Teile austauscht, schießt wahrscheinlich mein Staubsauger auch irgendwann Dauerfeuer...

Geschrieben

Egal welche Gedanken man anstellt, man kommt bei dem Anscheinsschwachsinn immer zu dem Ergebnis, dass - wenn in Politik und Behörden eine vorgefasste Meinung besteht - sachliche Argumente bzw. Fakten keine Beachtung finden. Dies muss man sich mühsam erwzingen oder akzeptieren.

Geschrieben
...Im gesamten WaffG findet sich der Begriff des gebräuchlichen Werkzeugs...

Sucht ihr das?

"Als allgemein gebräuchlich anzusehen sind z. B. Hammer, Schraubendreher, Zange,

Meißel, Durchschlag, Splinttreiber, Feile, Handbohrmaschine auch mit Ständer, biegsame

Welle und Schraubstock. Werkzeugmaschinen oder andere Geräte, die nur stationär

betrieben werden (z. B. Drehbänke, Fräsmaschinen, Elektroschweißgeräte), sind

keine allgemein gebräuchlichen Werkzeuge."

Zu finden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für das Waffengesetzt unter "Anl.I-A1-UA1-1.3"

Grüße

XM8

Geschrieben
Egal welche Gedanken man anstellt, man kommt bei dem Anscheinsschwachsinn immer zu dem Ergebnis, dass - wenn in Politik und Behörden eine vorgefasste Meinung besteht - sachliche Argumente bzw. Fakten keine Beachtung finden. Dies muss man sich mühsam erwzingen oder akzeptieren.

Also um eine Anscheinsproblematik geht es hier überhaupt nicht.

Es geht alleine darum, daß im gleichen Rechtsgebiet Begriffe vollkommen unterschiedlich angewandt und ausgelegt werden. Dies muß man immer bedenken und immer wieder - auch öffentlich - bekannt und klar machen. Gerade die Verbände müssen darauf pochen und ggf. Schützen wie wauwi unterstützen.

@xm8:

In einem pdf-Dokument suchen kann ich alleine. Außerdem geht es nicht um die Werkzeugdefinition. Der Punkt ist schon lange geklärt.

Geschrieben

Wie sieht es denn mit Halbautomaten, die vollautomatische Vorbilder haben/hatten, aus?

Früher hieß es ja nur , ...mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug... .

Wie sieht es eigentlich heute mit VA-Umbaumöglichkeit durch frei erhältliche Bauteile (Teiletausch) aus?

Wie sieht es mit dem anpassen mit allgemein erhältlichen Werkzeug von diesen frei erhältlichen Bauteilen aus?

Ich stelle diese Fragen hier nicht wirklich als Frage, mir geht es mehr um das darüber Nachdenken.

Über den Gedankenaustausch und über Gegenmaßnahmen. Nicht über die Suche und das Finden von Schuldigen!

Fragen über Fragen

BULLDOG

Geschrieben
Also um eine Anscheinsproblematik geht es hier überhaupt nicht. ...

Nicht, was war denn Anlass für die unterschiedliche Werkzeugdefinition?

Geschrieben

Die Verbotseigenschaft von ehemaligen VA, die zu HA umgebaut wurden, und das Werkzeug zum Rückbau, wobei das BKA diese Verbotseigenschaft eigenmächtig über den Gesetztestext hinaus auch auf zivile HA ausgeweitet hat, die niemals ein VA waren.

Das Aussehen spielt dabei keinerlei Rolle.

Geschrieben
:yes:......und den im Gesetz nicht verankerten Teiletausch.

Ja, wollte es aber nicht in jedem Beitrag erwähnen - schließlich habe ich ja zu der Problematik den Thread eröffnet, der aber scheinbar für viele Nutzer ein waffenrechtlich zu hohes Niveau aufweist.

Geschrieben
Es stellt sich hier eine ganz andere Frage. Handelt es sich beim werkzeuglosen Tausch von Teilen zu einem funktionsfähigen VA um ein erlaubnispflichtiges Herstellen? Wenn diese Frage mit ja zu beantworten ist, dann wäre zu prüfen, ob das BKA nicht - unzülässigerweise - die legalen Waffenbesitzer mit ihrer Auffassung unter Generalverdacht stellt.

Um Deine Frage (des Pudels Kern) zu beantworten:

Wenn ich Verschlussteile aus Kriegswaffen mit Verschlussteilen aus der Testwaffe kombiniere, dann stelle ich zumindest ein wesentliches verbotenes Teil (Verschluss einer vollautomatischen Waffe, mit einer verbotenene vollautomatischen Schusswaffe gleichgestellt) her. Ohne Ausnahmegenehmigung ist diese Herstellung nicht nur erlaubnispflichtig, sondern sogar verboten.

Grüße

Schwarzwälder

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Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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