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IGNORED

Transport von Waffen u. Munetion in RangeBag


shortyderechte

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wollen wir doch mal sehen, was passiert, wenn jemand "Regeln" aufstellt, die von keinem Gesetz gedeckt sind.

Wenn diese Regeln nicht vom SB selbst erfunden worden sind, sondern den Äußerungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Stellen aus einem Entwurfspapier dazu o.ä. entspringen, stehen die Chance für die Behörde recht gut. <_<

Geschrieben
Noch mehr Ideen :

Die Munition mit einem 2. Fahrzeug transportieren, natürlich über eine andere Straße oder mit mindestens 1 km Abstand folgen. :gutidee:

Und zur Sicherheit noch die Verschlüsse der Waffen in einem 3. Fahrzeug, dass in einem Abstand von weiteren 1km folgt, separat transportieren lassen,

Geschrieben
Wenn diese Regeln nicht vom SB selbst erfunden worden sind, sondern den Äußerungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Stellen aus einem Entwurfspapier dazu o.ä. entspringen, stehen die Chance für die Behörde recht gut. <_<

Gibt es da eine zugängliche Quelle außer der nicht in Kraft gesetzten AWAWFFV ?

Geschrieben

Verwaltungsvorschriften haben nur "indirekte Außenwirkung". Sie gelten nicht unmittelbar für bzw. gegen den Bürger.

Aber sie binden die Verwaltung in ihren Ermessensentscheidungen; d.h. sie schränken den Ermessensspielraum ein, den die Behörde für ihre Entscheidungen hat, und dies häufig auf "Null Ermessen".

Wenn die Behörden nun, da ihre Entscheidungsfreiheit in einer bestimmten Frage durch die VwV-Vorgaben "einzementiert" ist, immer in der gleichen (der VwV entsprechenden Weise) gegenüber dem Bürger Entscheidungen treffen/erlassen, ist der Bürger indirekt (inhaltlich) durch sie auch gebunden. Vor einem Verwaltungsgericht wird ein Richter im Zweifelsfall zur Rechtsinterpretation die Aussagen einer VwV (soweit sie denn im konkreten Fall helfen) heranziehen.

Nur: im Verhältnis Behörde-Bürger gilt nichts "aus dem Buchstaben der VwV heraus"; Inhalte und Vorgaben aus einer VwV müssen (ich denke, da verrate ich speziell S.P. und SB hier nichts neues) "durch Verwaltungsakt auf den Einzelfall konkretisiert werden".

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Wenn diese Regeln nicht vom SB selbst erfunden worden sind, sondern den Äußerungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Stellen aus einem Entwurfspapier dazu o.ä. entspringen, stehen die Chance für die Behörde recht gut. <_<

Ich denke dieses eine Mal hast Du Unrecht.

Das Gesetz und Verordnung über Euren VwV stehen brauch ich Dir ja nicht zu erklären.

In diesem Punkt geht die VwV aber über Gesetz und Verordnung hinaus.

Ist also nicht erklärend sondern verschärfend.

Ein Fehler nach meinem Verständniss und rechtlich nicht haltbar, da im Widerspruch zur klaren Definition der rechtsverbindlichen Vorschriften.

Geschrieben

Also, wenn ich die geladenen Magazine in der rechten Hosentasche habe

und die Desert in der linken, und beide Hosentaschen verschlossen sind,

sollte das OK sein, oder ?

Achja, ich habe starke hosenträger :s75:

also ich hab 2 Koffer einen für Mun und einen für die Knarren, im AUto geht das

aufm Moped wirds aber interessant mit der Trennung. Ich meine einfach warum Ärger riskieren

wenns so einfach ist ihn zu vermeiden

Grüße

Frank

Geschrieben
also ich hab 2 Koffer einen für Mun und einen für die Knarren, im AUto geht das

aufm Moped wirds aber interessant mit der Trennung. Ich meine einfach warum Ärger riskieren

wenns so einfach ist ihn zu vermeiden

Das mit den zwei Koffern versuche ich zu vermeiden, wo es geht.

Ich habe aus diversen Gründen immer gerne eine Hand frei. Und es soll auch schon Leute gegeben haben,

die ihr Mun-Behältnis aus Versehen mal stehen ließen... ein potenzieller "Verlieranlaß" mehr.

Zum rechtlichen Aspekt:

Mit der Mun in der Schachtel in einem Fach und der Waffe in einem anderen Fach des Rangebag/Koffers

ist die Trennung im waffenrechtlichen Sinne gegeben, und nichts ist mit "Ärger riskieren".

Zum "politischen" Aspekt:

Machen wir nur fleißig weiter so mit der vorauseilenden, 150%igen Übererfüllung von Vorgaben. Tragen wir z.B. schön freiwillig Waffe und Mun (auch wenn faktisch/praktisch nicht erforderlich) in getrennten Behältnissen. Aus bloßer Angst, es könnte ja irgendwer irgendwie beanstanden... Die Verschärfer schlafen nicht, und morgen oder übermorgen wird diese Verfahrensweise (da ja offenbar "sowieso der Praxis entsprechend") dann für ALLE zwingend. Phantastische Strategie...

Geschrieben
Zum "politischen" Aspekt:

Machen wir nur fleißig weiter so mit der vorauseilenden, 150%igen Übererfüllung von Vorgaben. Tragen wir z.B. schön freiwillig Waffe und Mun (auch wenn faktisch/praktisch nicht erforderlich) in getrennten Behältnissen. Aus bloßer Angst, es könnte ja irgendwer irgendwie beanstanden... Die Verschärfer schlafen nicht, und morgen oder übermorgen wird diese Verfahrensweise (da ja offenbar "sowieso der Praxis entsprechend") dann für ALLE zwingend. Phantastische Strategie...

:icon14:

Das schlimme ist nur, diejenigen die schon immer das Soll übererfüllt haben sagen dann: "Ich hab`s ja schon immer so gemacht...."

Geschrieben

OK, ich habs denn jetzt verstanden, ich geh dann demnächst mit der

voll geladenen Desert Eagle im Holster zum schießen, und sag den Bullen dann,

ich hatte keine Lust mich unterzuordnen :-)

Die Regeln sind da, die sind nicht toll, aber wenn sie da sind, haben wir sie zu befolgen.

Warum Ärger heraufbeschwören ?

Nicht den weg des geringsten Wiederstandes gehen, aber auch keinen Ärger riskieren.

Nicht bei meinen Waffen, möchte die nicht verlieren, das ist es nicht wert

und einen Gerichtsstreit auch nicht

Frank

Geschrieben
... die Desert in der linken, und beide Hosentaschen verschlossen sind, sollte das OK sein, oder ?...

:rolleyes: Hosentaschen sind genauso wie Papiertüten und Briefumschläge keine Behältnisse; sie können also erst recht keine verschlossenen Behältnisse sein.

Geschrieben

Ich habe speziell Dir das jetzt wie oft erklärt? Fünf mal, sechs mal?

Nicht alles was man verschließen kann, ist ein Behältnis - und nicht jedes Behältnis ist ein verschließbares.

Lies halt mal ein paar juristische Kommentare dazu. Das ist h.M. (herrschende Meinung).

Nochmal: Die Tatsache, dass man Briefumschläge selbstverständlich verschließen kann, bedeutet nicht, dass diese auch (im juristischen Sinne) ein Behältnis darstellen.

Deinen PKW kannst Du auch verschließen, trotzdem wird deswegen daraus nie und nimmer ein Behältnis.

Meinetwegen kann wer will, nochmals hier im Forum nachlesen:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...69#entry1046469

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...647#entry943647

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...979#entry932979

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...414#entry926414

Seit April könntest Du Dir das schon verinnerlicht haben - wenn Du wolltest.

Oder ist der Spruch mit den "mentalen Kapazitäten" doch am Ende gar nicht so abwegig?

€: Dein lustiges Witzle mit den Briefwahlen hat übrigens schon seit dem 29.04.2008 einen Bart:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=926319

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=926324

Geschrieben
Ich habe speziell Dir das jetzt wie oft erklärt? Fünf mal, sechs mal?

Nicht alles was man verschließen kann, ist ein Behältnis - und nicht jedes Behältnis ist ein verschließbares.

...

Da möchte ich Dir aber widersprechen:

Wenn Du Deine Waffe in Deiner eigenen Garage (im eigenen Haus) in den Kofferraum legst, ohne irgendein weiteres Behältnis und dann damit auf den Schießstand fährst und erst auf dem Schießstandgelände die Waffe wieder rausnimmst, läufst Du absolut gesetzeskonform. Und das ganze ohne Futteral, oder Waffenkoffer.

IMI

Geschrieben
Ich habe speziell Dir das jetzt wie oft erklärt? Fünf mal, sechs mal?

Nicht alles was man verschließen kann, ist ein Behältnis - und nicht jedes Behältnis ist ein verschließbares.

...

Da möchte ich Dir aber widersprechen:

Wenn Du Deine Waffe in Deiner eigenen Garage (im eigenen Haus) in den Kofferraum legst, ohne irgendein weiteres Behältnis und dann damit auf den Schießstand fährst und erst auf dem Schießstandgelände die Waffe wieder rausnimmst, läufst Du absolut gesetzeskonform. Und das ganze ohne Futteral, oder Waffenkoffer.

IMI

Geschrieben
Da möchte ich Dir aber widersprechen:

... Kofferraum ...

Da darfst Du mir auch widersprechen, denn der (räumlich vom Fahrgastraum getrennte) Kofferaum ist freilich ein Behältnis.

Ich bezog mich auf den Fahrzeug-/Fahrgastinnenraum.

Das Handschuhfach ist übrigens auch ein Behältnis.

Geschrieben
Da darfst Du mir auch widersprechen, denn der (räumlich vom Fahrgastraum getrennte) Kofferaum ist freilich ein Behältnis.

Ich bezog mich auf den Fahrzeug-/Fahrgastinnenraum.

Das Handschuhfach ist übrigens auch ein Behältnis.

Schön, dass Du das nun einsiehst :rolleyes:

Denn hier schriebst Du noch was anderes:

...

Deinen PKW kannst Du auch verschließen, trotzdem wird deswegen daraus nie und nimmer ein Behältnis.

...

Aber schön, dass Du es nun einsiehst <_<

Geschrieben
Da möchte ich Dir aber widersprechen:

Wenn Du Deine Waffe in Deiner eigenen Garage (im eigenen Haus) in den Kofferraum legst, ohne irgendein weiteres Behältnis und dann damit auf den Schießstand fährst und erst auf dem Schießstandgelände die Waffe wieder rausnimmst, läufst Du absolut gesetzeskonform. Und das ganze ohne Futteral, oder Waffenkoffer.

IMI

Nur wenn der Kofferraum verschlossen ist, oder du mit der Garage zum Schießstand fährst...

Geschrieben

Was macht es für einen Unterschied, ob Du das verschlossene Behältnis auf dem Buckel oder vor dem Bauch trägst? Das Ding muss verschlossen sein, wo Du es zu tragen hast steht nirgends........

Geschrieben
OK, ich habs denn jetzt verstanden, ich geh dann demnächst mit der

voll geladenen Desert Eagle im Holster zum schießen, und sag den Bullen dann,

ich hatte keine Lust mich unterzuordnen :-)

Die Regeln sind da,

Das hast Du ja jetzt wohl falsch verstanden. Es ist gesetzlich geregelt, dass Du das eben nicht darfst, auch wenn Du keine Lust zur Unterodnung hast. Dafür gibt es dann ja auch von der Obrigkeit eins auf den Deckel.

Transport von Waffe und Munition zusammen in dem gleichen (verschlossenen) Koffer ist im Gegensatz dazu nicht gesetzlich untersagt.

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