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IGNORED

Waffe unter dem Kopfkissen


Glock19

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Geschrieben
Völlig unabhängig der rechtlichen Lage.

Es ist das Dümmste mit einer Waffe mal schauen zu gehen. Genau genommen entspricht das SEK im alleingang spielen zu wollen und dies auch noch ohne die leiseste Ausblidung in SV.

Man sollte die Waffe dafür behalten wofür sie da ist, nämlich als Notwehr Instrument, und dies auch so organiseren das man Möglichst im Vorteil ist.

Praktisch, Telefon holen und Polizei anrufen. Wenn das Etwas sich deiner Richtung bewegt, sich in einem Zimmer verschanzen und unmissverständlich erklären, dass man bewaffnet ist und schiessen wird und ausserdem die Polizei benachrichtigt hat.

Für die 0.0001% der Fälle die übrig bleiben wo jemanden dein Zimmer trotzdem stürmt, wirst du aus der stärke heraus agieren, anstatt im Halbdunkeln im Keller mit Schatten kämpfen zu müssen.

Joker

Die Frage ist dann aber was mache ich stattdessen ?

Nichts und hoffe nur streunende Katzen gehört zu haben ? Oder den Alki der gegen unsern Kellerfenster gefallen ist ?

Da kann ich die ganze Nacht nicht schlafen weil ich ständig lausche ob nicht doch einer durch den Hausflur schleicht oder an unserer (irgendeiner) Tür fummelt.

Ohne Waffe nachschauen ? Ganz doof wenn mich am nächsten morgen die Nachbarn mit Schraubendreher in der Brust im Keller finden.

Direkt die Polizei rufen ?

Die werden sich freuen wenn jeder der einmal ein Fenster rappelt hört direkt die anruft.

Also da wähle ich doch die Möglichkeit mal eben mit meiner 600 Lumen Lampe den Keller auszuleuchten.

Und auch wenn man aus DLand kommt kann man hier und da mal ein wenig SV mit Waffe lernen.

Ich hab leider nur zu lange überlegt ob ich mein AR , meine Remi 870 oder doch nur die Glock nehm..... :rolleyes:

Die Frage ist natürlich auch wie sieht es rechtlich aus ?

Normalerweise darf ich nicht damit in die Gemeischaftsräume.

Vorgarten gehört uns und da darf ich eigentlich rein.

Aber fällt sowas nicht dann schon unter ....... ???

Klar wenn einer da wäre ruft man sofort die Polizei, ich wollte nicht cool tun und denen ein verschnürtes Bündel abgeben.

Aber ich würde sicherlich auch nicht in Unterhose mit Funzel mal eben in den Keller zum schauen.....

Geschrieben
Die Frage ist dann aber was mache ich stattdessen ?

Nichts und hoffe nur streunende Katzen gehört zu haben ? Oder den Alki der gegen unsern Kellerfenster gefallen ist ?

Da kann ich die ganze Nacht nicht schlafen weil ich ständig lausche ob nicht doch einer durch den Hausflur schleicht oder an unserer (irgendeiner) Tür fummelt.

Ohne Waffe nachschauen ? Ganz doof wenn mich am nächsten morgen die Nachbarn mit Schraubendreher in der Brust im Keller finden.

Direkt die Polizei rufen ?

Die werden sich freuen wenn jeder der einmal ein Fenster rappelt hört direkt die anruft.

Also da wähle ich doch die Möglichkeit mal eben mit meiner 600 Lumen Lampe den Keller auszuleuchten.

Und auch wenn man aus DLand kommt kann man hier und da mal ein wenig SV mit Waffe lernen.

Ich hab leider nur zu lange überlegt ob ich mein AR , meine Remi 870 oder doch nur die Glock nehm..... :rolleyes:

Tut mir leid, dich ALLEINE mit einer Schusswaffe (egal welche) durch Flure, Ecken, Türen usw.. bewegen ist Selbstmord wenn auf der anderen Seite man auf dich wartet.

Deswegen, wenn du meinst es ist jemand da, rufe einfach die Polizei an, die werden dich nicht zum Teufel schicken, selbst wenn es nur eine Katze war.

Natürlich wenn du zum 10 mal die Katze vom Nachbarn mit einer Räuberbande verwechselst. :peinlich:

Ich habe bis jetzt nur einmal bei meinem Haus so eine Situation gehabt. Da hab ich leicht die Haustür geöffnet und unser Hundi rausgelassen.......

img2313ii0.jpg

Der Fuchs hat beinah einen Herzinfarkt gemacht :00000733:

Und ich besitzte wirklich alles was man sich vorstellen kann als Waffen die ganz böse zur Heimverteidigung geignet wären und habe ausserdem noch das Training.

Natürlich von weitem mal beleuchten geht natürlich, aber man muss wissen was machen wenn plötzlich 2-3 Leute auf einen zugestürtzt kommen.

Ich halte es so, mich nicht in eine Situation reinzumanövrieren wo ich reagieren muss. Lieber die Situation so aufbauen das ich das Vorteil habe.

Joker

Geschrieben

Was die Sache angeht habe ich doch mal was bei der LUNA (Wars glaube ich) gelesen:

1. Man hat keine Ahnung wie viele und wie ausgestattet die Jungs sind. Alleine auf die Pisrsch gehen kann also u.U. schwer werden, da man auch nicht weiß, WO die Kerle schon sind. Man wacht ja auch nicht immer planmäßig auf.

2. Wenn man sich im Haus bewegt, dann um die Familie leise in einem Zimmer zusammenzuholen um sich da zu verbarrikadieren.

3. Polizei rufen (Mobilfunke ist nicht schlecht, denn wenn die Leuts unten den Postverteiler entdecken wirds u.U. doof mit dem Schnur-Tele)

4. Sollte jemand in den EINEN Raum eindringen wollen-> Klarmachen was Sache ist. Bei einem Angriff-> Notwehr.

5. Ganz gute Idee von ner Ami-Seite-> Blinklich am Schlüsselbund haben und wenn die Polizei in Sprechreichweite zu einem eventuell vorhandenen Fenster ist denen erklären, daß man den Schlüssel runterwirft, damit die nicht die Tür eintreten müssen und die Verbrecherbande gleich weiß was Sache ist. (Ich denke man den Einbrechern "hinterher" durchs Fenster zu gehen ist auch taktisch nicht sooo gut).

Soviel dazu.

Klar denkt man dann "Mann könnte, sollte, müsste". Tatsache ist: Sobald man selbst "im Arsch" ist ist niemandem geholfen und die Irren um eine Kanone reicher...

Von daher-> Cool down.

Grüße

-Matthias-

EDIT sagt: Eine nette Tactical-Lampe ist auch nicht schlecht. Dann sieht der Schatten der Schwiegermutter auf der Treppe gleich weniger bedrohlich aus...

Geschrieben

Hallo.

Das Waffenrecht enthält was das Führen in Wohnungen angeht einen IMO entscheidenden Wortlaut:

"§12 ...

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt"

Das verstehe ich so, daß nicht so ohne weiteres eine Waffe am Mann getragen werden kann, schon gar nicht geladen, sondern das das Führen im Zusammenhang mit dem Bedürfniss stehen muß, also Waffen reinigen, Ersatzteile tauschen (Korn etc), Waffen ein und auspacken, Trockenübungen (??) etc. Für eine geladene Waffe gibt es IMO keinen von Bedürfniss umfassten Zweck in der eigenen oder befreundeten Wohnung.

Meine Interpretation, jeder soll selber wissen was er macht. Vermutlich legt es auch jeder Richter oder SB unterschiedlich aus.

Grüße zausel

Geschrieben

Lies mal, was Du da zitiert hast:

...(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt"

Das gilt für die Räumlichkeiten DRITTER. Und der vom Bedürfnis umfasste Zweck steht dort drin, damit Sportschützen & Jäger nicht einfach so den Gebäudebewacher oder Türsteher geben können...

Für die eigenen Räumlichkeiten gibt es kein Führen!

Im Sinne dieses Gesetzes... führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt

(Anlage 1, Abschnitt 2 WaffG)

Geschrieben
Wie ich es verstanden ist doch jederzeit die tatsächliche Gewalt über die Waffe vorhanden und es

ist zudem in seinem "befriedeten Besitztum". Wo soll es dann ein Problem geben.... Wenn er

natürlich eines Tages mit der Wumme einen ehemals abgewiesenen Discobesucher umnietet muss

die passende Erklärung parat sein.... Aber das ist ja wieder ein anderer Fall.....

Wobei sich DIES alles innerhalb der Wohnung abspielt. Ich für meinen Teil habe ein ziemlich großes

Gelände um mein Haus... Also MEIN eigenes befriedetes Besitztum. Wenn ich also nun mein 98er

Schätzchen mit Murmeln fülle und jeden Abend vorm schlafen gehen meine Grenzen abschreite,

was ist dann ? Ein auf dem Gehweg laufender Passant meldet das der Polizei... die kommt und

stellt mir Fragen....Nimmt mir womöglich die Wumme weg und meldet es dem Amt. Die denken

der hat einen an der Waffel und entzieht mir die Zuverlässigkeit.... Ich gehe nun natürlich den

Klageweg und berufe mich darauf, dass ich für das führen auf meinem befriedeten Besitztum

KEINE Genehmigung brauche. Abgesehen davon, dass es unüblich ist sowas zu machen, können

die mir doch nix? ODER seht Ihr das anders....

Überdies mach ich so einen Unsinn ja nicht. Und wenn ich draussen im Garten sitze und Waffenreinige

kommen höchstens die Nachbarn um mal zu staunen und mal halten zu dürfen..... so gesehen hab

ich also keine Probleme....

Grüße.

ToBo

Nein, Du hast keine Probleme! Überhaubt keine! Zumindest keine echten Probleme und so gesehen gehts Dir doch ganz gut, oder? Oder hast du schon so ein leichtes Kribbeln im Fuss, evtl verbunden mit Kopfzucken und Speichelfluss? Wenn nicht, dann kannst Du abends mit deinem 98-Schätzchen mit Murmeln drin die Grenzen deines Grundstücks ablaufen. Wenns dann an der Haustür klingelt - keine Angst - das ist nicht die Polizei, auch wenn sie mit einem grünen Wägelchen kommen und dich abholen wollen ... :traurig_16:

Geschrieben
hallo jungs,

p.s. das ist erst meien 2 frage hier , also bitte nur fachliche und ernst gemeite antworten. leute die dan ganzen tag nichts anderes zu tun haben als sich über fragen anderer lustig zu machen verschonen mich bitte mit ihrem kommentar ... DANKE

Geh zu einem Rechtsanwalt, stelle die Anfrage ans BKA, an das Innenministerium oder in einer Night-Light-Talkshow, wenn Du keine lustigen Antworten ertragen kannst, von Leuten, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun haben, als sich hier im Forum WO rumzutreiben. Vielleicht sind aber auch Leute dabei, die dieses Forum versuchen am Leben zu halten; teils mit lustigen, teils mit fundierten oder pointierten Beiträgen aus Wissen, Halbwissen und Gehörtem. Wenn Du das alles nicht willst, dann ruf an: 0190-90909090 (Hotline für Spezialfragen zum Waffenrecht - Montag-Freitag) oder geh auf folgenden Website: http://www.wolfgang-schaeuble.de und frage dort nach.

Zu der Türsteher-Vor der-Disko-Frage:

Einfache Antwort:

1. Lass alle in die Disko rein, dann brauchst Du nachts auch keine Knarre unterm Kopfkissen. Übrigens, Leute die du um 23 Uhr nicht in Disko gelassen hast und deswegen sauer sind, stehen am nächsten Tag auch nicht bei dir im Haus und versuchen dich umzulegen - das gibts nur in schlechten Filmen. Die brennen dir im Wiederholungsfall vielleicht den Mülleimer an, dann solltest du einen Feuerlöscher haben, eine 44. ist hier nicht sehr effekiv.

2. Wegen genau diese Frage wurde u.a. die letzte Waffenrechtsänderung angestossen - toll!

3. Ich weiss nicht, aufgrund welchen Bedürfnisses Du eine waffenrechtliche Genehmigung (WBK) erhalten hast, ob als Sportschütze, Jäger oder Sammler, aber ich kann Dir empfehlen, deine ursprüngliche Frage mit dem dich betreuenden Sachbearbeiter zu erörtern, da wird dir geholfen!

Gruss

SWJ

Geschrieben
Zu der Türsteher-Vor der-Disko-Frage:

.....

2. Wegen genau diese Frage wurde u.a. die letzte Waffenrechtsänderung angestossen - toll!

......

Die Tätigkeit ist zumindest erwähnt:

".....Aus Gründen der Rechtsklarheit hat es der Gesetzgeber als erforderlich angesehen in den Regelungen des § 12 - wie hier in Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a - ausdrücklich auch den Umgang "im Zusammenhang" mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck zu gestatten. Damit sollen Tätigkeiten gestattet werden, die zur Nutzung der Waffe gehören und auf die sich daher auch das Bedürfnis erstreckt. ...... Nicht gestattet ist jedoch der bedürfnisfremde (im Sinne von das Bedürfnis wechselnde oder verändernde) Umgang (etwa die Tätigkeit als "Türsteher" in einer Diskothek durch einen Sportschützen mit seiner Sportwaffe). ......"

.......................

was mache ich wenn die polizei routinehalber bei mir klingelt ?

........................

ich arbeite jedes wochenende als einlass-selektuer in einer hamburger disco.

:00000733:

Routine, wenn Du in unmittelbarer Nähe Deiner Arbeitsstelle oder in den mit gelben Hinweisschildern gekennzeichneten Bezirken Hamburgs für die Trageverbote wohnst?

PolG Durchsuchung von Sachen und Durchsuchung von Personen

Die Polizei kann eine Sache/Person durchsuchen, wenn

......

4. sie sich an einem der in §26 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte befindet/aufhält oder

5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß Straftaten in oder an Objekten dieser Art begangen werden sollen, oder

......

§26

2. wenn sie sich an einem Ort aufhält, an dem erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen,

3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen,

In Hamburg gibt es noch die Ergänzung für die lageabhängige Kontrolle von Personen bei bestimmten Lageerkenntnissen (Häufung von Einbrüchen in einem bestimmten Gebiet, Häufung von Gewaltdelikten in einem Stadtteil, Revierstreitigkeiten von Jugendgruppen u.ä.).

Geschrieben
...2. Wenn man sich im Haus bewegt, dann um die Familie leise in einem Zimmer zusammenzuholen um sich da zu verbarrikadieren.

....3. Polizei rufen (Mobilfunke ist nicht schlecht, denn wenn die Leuts unten den Postverteiler entdecken wirds u.U. doof mit dem Schnur-Tele)

....4. Sollte jemand in den EINEN Raum eindringen wollen-> Klarmachen was Sache ist. Bei einem Angriff-> Notwehr.

Richtig. Ich denke, das ist in den meisten Szenarien die intelligente Vorgehensweise.

Wobei ich mir nicht so sicher bin, ob man sich auch selbst (also wie der Rest der lieben Familie) in dem Fall unbedingt HINTER der besagten Tür verschanzen sollte, oder besser direkt davor (in einer "verteidigungsfähigen" Position, von der aus man aber - anders als hinter der Tür - den Überblick behält). Aber da kommen wir schon wieder zu Detailfragen...

Cool down.

Auch richtig.

Geschrieben
Geh zu einem Rechtsanwalt, stelle die Anfrage ans BKA, an das Innenministerium oder in einer Night-Light-Talkshow, wenn Du keine lustigen Antworten ertragen kannst, von Leuten, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun haben, als sich hier im Forum WO rumzutreiben. Vielleicht sind aber auch Leute dabei, die dieses Forum versuchen am Leben zu halten; teils mit lustigen, teils mit fundierten oder pointierten Beiträgen aus Wissen, Halbwissen und Gehörtem. Wenn Du das alles nicht willst, dann ruf an: 0190-90909090 (Hotline für Spezialfragen zum Waffenrecht - Montag-Freitag) oder geh auf folgenden Website: http://www.wolfgang-schaeuble.de und frage dort nach.

Zu der Türsteher-Vor der-Disko-Frage:

Einfache Antwort:

1. Lass alle in die Disko rein, dann brauchst Du nachts auch keine Knarre unterm Kopfkissen. Übrigens, Leute die du um 23 Uhr nicht in Disko gelassen hast und deswegen sauer sind, stehen am nächsten Tag auch nicht bei dir im Haus und versuchen dich umzulegen - das gibts nur in schlechten Filmen. Die brennen dir im Wiederholungsfall vielleicht den Mülleimer an, dann solltest du einen Feuerlöscher haben, eine 44. ist hier nicht sehr effekiv.

2. Wegen genau diese Frage wurde u.a. die letzte Waffenrechtsänderung angestossen - toll!

3. Ich weiss nicht, aufgrund welchen Bedürfnisses Du eine waffenrechtliche Genehmigung (WBK) erhalten hast, ob als Sportschütze, Jäger oder Sammler, aber ich kann Dir empfehlen, deine ursprüngliche Frage mit dem dich betreuenden Sachbearbeiter zu erörtern, da wird dir geholfen!

Gruss

SWJ

@Schwarzwildjäger

Gute Antwort, klare Worte!

ich habe auch mal ein paar Jahre nebenbei in einer Großraumdisco Türsteher gemacht.

Unter Alkohol werden viele Drohungen ausgesprochen, die aber größtenteils nicht eingehalten werden. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, mir deswegen, nach Wildwestmanier, eine Kurzwaffe zuzulegen(was in Deutschland leider kein Problem darstellt und unsere Justiz, trotz dieses Wissens, ohnmächtig ist, wie mein damaliger SB in Münster mir sagte).

Wer sich als Türsteher in einer Disco oder ähnlichem nicht ohne Waffen durchsetzen kann, sollte auch kein Türsteher werden, obwohl ich weiß, das viele Gäste bewaffnet in die Disco kommen - war zumindestens früher so -.

Profilieren, wenn man denn sowas braucht, kann man sich auch anders;-)) Wo kommen wir denn hin, wenn bei jeder Eskalation gleich zur Knarre gegriffen wird!? Umsonst wurde der weiter oben zitierte Gesetztestext nicht existieren.

cu websaugerwildschwein

Geschrieben
...

Ich wäre nie auf die Idee gekommen, mir deswegen, nach Wildwestmanier, eine Kurzwaffe zuzulegen(was in Deutschland leider kein Problem darstellt und unsere Justiz, trotz dieses Wissens, ohnmächtig ist, wie mein damaliger SB in Münster mir sagte).

...

Hääähhh?? In welchem D lebst Du denn???

...

Profilieren, wenn man denn sowas braucht, kann man sich auch anders;-)) Wo kommen wir denn hin, wenn bei jeder Eskalation gleich zur Knarre gegriffen wird!?

...

?? Hat keiner von gesprochen- Oder siehst Du hier jemanden, der sofort zur Waffe greifen würde??

Mannomann- Das war wohl wieder negativ-Wunschdenken, was??

Geschrieben
Lies mal, was Du da zitiert hast:

Das gilt für die Räumlichkeiten DRITTER. Und der vom Bedürfnis umfasste Zweck steht dort drin, damit Sportschützen & Jäger nicht einfach so den Gebäudebewacher oder Türsteher geben können...

Für die eigenen Räumlichkeiten gibt es kein Führen!

(Anlage 1, Abschnitt 2 WaffG)

Hallo.

Danke Du hast Recht. Mein Mißverständnis. Werde das Ding jetzt auch etwas beruhigter "bewegen".

Grüße

zausel

Geschrieben
Hääähhh?? In welchem D lebst Du denn???

?? Hat keiner von gesprochen- Oder siehst Du hier jemanden, der sofort zur Waffe greifen würde??

Mannomann- Das war wohl wieder negativ-Wunschdenken, was??

Sorry,

ich habe wohl etwas falsch interpretiert. Bleiben wa beim Kopfkissen. :peinlich:

Geschrieben
Quark, ...Dass Du bei Blödsinn für den leichtfertig bzw. (grob) fahrlässig angerichteten Schaden geradestehen musst, steht auf einem anderen Blatt und versteht sich wohl von selbst. ...

Das war genau der Punkt. Vom Quark wurde er freigesprochen. Es wurde als Unfall eingestuft. Trotzdem Konsequenzen aus UVV hergeleitet.

Anderenfalls hätte ich das hier garnicht gepostet. Das nur als kleiner Hinweis für die unfehlbaren Weisen hier im Thread...

edit->

Noch einmal deutlich.

Nix aufgrund von Waffengesetz. Die UVV wurde herangezogen.

Hier soll's angeblich drinstehen.

http://www.drsp.net/index/Volltext/2008/00...008_002630.html

Und sogar ein kostenfreier link.

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entschei...020060000508+ME

Und nun hol ich mir 'ne Tüte Chips und harre der Dinge die da kommen mögen...

Geschrieben

Hallo, es sollte mich nicht wundern, wenn plötzlich und unerwartet die entsprechende Behörde bei dem einen und andern vor der Tür steht. Dann können die Fachleute ja hier nochmal schreiben, was dann "wirklich" passiert ist.

Das hier ist ein öffentliches Forum, vergesst das bitte nicht und schreibt euch nicht um Kopf und Kragen. Mehr kann man dazu wohl wirklich nicht sagen.

Ich bitte um Entschuldigung,ich wollte eigentlich nichts dazu von mir geben.

Zerreißt mich einfach in der Luft.

Geschrieben

danke an alle die ihre meinung zu dem thema geäusset haben.

danke auch an die, die einen lustigen kommentar geschrieben haben ... habe ein wenig geschmunzelt.

an alle die meinen : von einem freund´s freund bzw deren schwesters schwager gehört zu haben wie gefählich es auf dem hambuger kiez an der tür ist denen sei gesagt ... träumt weiter !

für alle aushilfs-möchtegern türsteher die vom campingzelt ihres nachbarn stehen und der auffassung sind

es gibt niemanden der sich für eine derart lächerliche aktion wie " nicht in die disco reinkommen " rächen würde, denen sei gesagt ...

im fernsehen gibt es auch nachrichten ... ich empfehle n 24 ... schaut mal rein.

hallo !!! heutzutage stechen sich nachbarn gegenseitig ab, weil die blume auf die andere zaunseite gewachsen ist.

oder leute schlagen einen wehrlosen rentner fast tot weil er sie gebeten hat die zigarette in der u-bahn auszumachen !!

da ist es wohl nicht äbwägig damit zu rechnen das 1000 jahre knast-zuhälter auf der reeperbahn sich einmal für das verlieren ihres gesichts rächen !

es mag auch leute geben, die sich keine sorgen machen ... weil sie stets jeder konfrontation aus angst aus dem weg gehen ...

die, die den freundlichen GEZ-man reinlassen, weil sich sich nicht trauen nein zu sagen.

und wenn sie dann doch mal zum opfer werden, froh sind das sie ja eine lebensversicherung haben.

ich hingegen möchte noch ein bisschen mit meiner familie erleben.

und daran ändert mein job auch nichts ... ich glaub das kann ich ganz gut :-)

egal, hin oder her ...

ich weiß eure antworten zu schätzen

und sage herzlichen dank :-)

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