sts_diskus Posted September 9, 2008 Posted September 9, 2008 Hallo zusammen, ist es rechtlich möglich, wenn man einen Kundentresor in der Bank hat, in diesem eine oder mehrere Kurzwaffen zu lagern? In den AGB´s der Bank steht nur, dass es nicht zulässig ist, leicht brenn- bzw. entflammbare Mittel zu lagern... Danke schon jetzt für die antworten. gruß sts
Guest Harlekin Posted September 9, 2008 Posted September 9, 2008 ja! Hat gerade ein Vereinskamerad von mir gemacht. Da er keine Möglichkeit hat, einen 0-Schrank oder mehrere B-Schränke zu stellen, hat er einen Teil seiner Waffen im Bankfach verwahrt. Der SB muckte zwar zunächst auf, von wegen er kann ja nicht am Wochenende die Waffen zum Training oder Wettkampf herausholen. Aber mein Kamerad hat das dann so begründet, dass er die jeweils benötigten Waffen zeitgerecht nach Hause holt und dafür die nicht benötigten einschließt. Harlekin
XP-100 Posted September 9, 2008 Posted September 9, 2008 Selbstverständlich ist die Unterbringung in einem Bankschließfach zulässig. Warum ein SB deswegen dicke Backen machen will, erschließt sich mir nicht. Die Aufbewahrung ist nicht auf das direkte räumliche Umfeld begrenzt und auch sicher nicht davon abhängig, ob ich dauernden Zugriff darauf haben kann oder nicht.
IMI Posted September 9, 2008 Posted September 9, 2008 Schließlich kann ich täglich in meine Bank gehen (ausser Samstg/Sonntag) und meine Waffen zum Schießen holen. 5 Termine die Woche sollten eigentlich auch dem piefigsten SB reichen. IMI
PSO Posted September 9, 2008 Posted September 9, 2008 Sehr interessant. In den USA ist eine Aufbewahrung in einem Bank Schliessfach nicht möglich (wenn man die Vertragsklauseln beachtet). Was man letztendlich zur Verwahrung aufgibt, ist ja Privatsache, da man dabei (dem einlagern) alleine gelassen wird. Aber wieder mal etwas, dass in D liberaler gehandhabt wird, als über'm Teich.
Duncan Posted September 9, 2008 Posted September 9, 2008 @PSO: wobei dies die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Banken sind und keine gesetzlichen Regelungen die erlauben dir in vielen Bundesstaaten auch das herumliegen lassen im Handschuhfach bzw. der Nachttischschublade. (aber beachten da hat jedes Dorf seine eigene Regelung!)
LuisLage Posted September 9, 2008 Posted September 9, 2008 Ich war jetzt 4 Tage nicht mehr Online und schon Sammeln sich die Beiträge in denen ich mich wegschmeissen könnte vor Lachen Der eine (Soldat) will eine 9mm zur Selbstverteidigung, der andere will seine zuvielen Waffen in einem Banktresor lagern. So langsam wundere ich mich nicht mehr über unsere Waffengesetze oder manchen SB, sondern über einige unserer Mitbürger. Ich holl schon mal Chips und Cola. Grüsse Luis
300RUM Posted September 9, 2008 Posted September 9, 2008 Kann Luis nur zustimmen. Wenn ihr alle soviel Sorgen habt was wollt Ihr denn dann mit einer Waffe??? Und bitte fragt nicht wieder in einer Bank nach ob man das tatsächlich darf!!! Dann sagt womöglich noch jemand nein und das geht dann zu Lasten aller Waffenbesitzer bloß weil jemand wieder ein Fleißkärtchen will. Hatten wir schon beim Bahnfahren mit Waffen, Waffenversand, gerade mit Rock River Arms etc. Wie gesagt: wer viel frägt kriegt viele Antworten. Also sich einfach mal was trauen. Im übrigen: ich kenne Behörden die Erbwaffen im Banktresor bis zur Eigentümerklärung lagern lassen. Alles klar?
Sachbearbeiter Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Die Verwahrung von Kurzwaffen in einem Banktresor ist in aller Regel zulässig. Es muss (seit dem 01.04.2003) lediglich gewährleistet sein, dass die Bank keine eigenen Zugriffsmöglichkeiten auf die Waffe hat, da Fremdverwahrer im Besitz einer WBK sein müssen. Zumeist ist es aber so geregelt, dass entweder nur der Kunde einen Schlüssel hat oder - das gibt es seltener - der Tresor nur im Beisein eines Bankangestellten erfolgen kann, der zugleich seinen Schlüssel in ein Zusatzschloss stecken muss. Wer zuhause keine Aufbewahrungsmöglichkeiten hat, für den kann so ein Bankschließfach sogar eine ganz hervorragende Alternative sein. Insbesondere dann, wenn man das Fach ohnehin für andere Zwecke (Schmuck, Wertpapiere, Juwelen, eigenhändiges Testament o.ä.) angemietet hat. In puncto Sicherheit zudem wohl nicht zu überbieten.
joker_ch Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Die Verwahrung von Kurzwaffen in einem Banktresor ist in aller Regel zulässig. Es muss (seit dem 01.04.2003) lediglich gewährleistet sein, dass die Bank keine eigenen Zugriffsmöglichkeiten auf die Waffe hat, da Fremdverwahrer im Besitz einer WBK sein müssen. Zumeist ist es aber so geregelt, dass entweder nur der Kunde einen Schlüssel hat oder - das gibt es seltener - der Tresor nur im Beisein eines Bankangestellten erfolgen kann, der zugleich seinen Schlüssel in ein Zusatzschloss stecken muss.Wer zuhause keine Aufbewahrungsmöglichkeiten hat, für den kann so ein Bankschließfach sogar eine ganz hervorragende Alternative sein. Insbesondere dann, wenn man das Fach ohnehin für andere Zwecke (Schmuck, Wertpapiere, Juwelen, eigenhändiges Testament o.ä.) angemietet hat. In puncto Sicherheit zudem wohl nicht zu überbieten. Auf Mann/Frau tragen ist auch sicher, mal gewisse vergessliche Polizisten ausgenommen. Joker
Sachbearbeiter Posted September 11, 2008 Posted September 11, 2008 Im Schlaf oder bei Berufsausübung ist diese Methode aber wohl eher weniger zur sicheren Aufbewahrung geeignet.
heiev Posted September 11, 2008 Posted September 11, 2008 Die Verwahrung von Kurzwaffen in einem Banktresor ist in aller Regel zulässig. Es muss (seit dem 01.04.2003) lediglich gewährleistet sein, dass die Bank keine eigenen Zugriffsmöglichkeiten auf die Waffe hat, da Fremdverwahrer im Besitz einer WBK sein müssen. Zumeist ist es aber so geregelt, dass entweder nur der Kunde einen Schlüssel hat oder - das gibt es seltener - der Tresor nur im Beisein eines Bankangestellten erfolgen kann, der zugleich seinen Schlüssel in ein Zusatzschloss stecken muss.Wer zuhause keine Aufbewahrungsmöglichkeiten hat, für den kann so ein Bankschließfach sogar eine ganz hervorragende Alternative sein. Insbesondere dann, wenn man das Fach ohnehin für andere Zwecke (Schmuck, Wertpapiere, Juwelen, eigenhändiges Testament o.ä.) angemietet hat. In puncto Sicherheit zudem wohl nicht zu überbieten. ich hatte auch mal ein bankschließfach angemietet und dort einen teil meiner sammerlwaffen untergebracht. und dann passiert das, woran man nicht mal ansatzmäßig denkt; die bank brennt ab. das feuer war noch nicht mal das problem, da sich die schließfächer im keller befanden, aber das löschwasser der feuerwehr. ich bekam zwar von der versicherung geld, aber die waffen waren trotzdem hin. zugegeben, dass so etwas zu erwarten ist, kann man von der warscheinlchkeit mit einem 6 èr mit superzahl gleichsetzen.
Murat Posted September 11, 2008 Posted September 11, 2008 die bank brennt ab. das feuer war noch nicht mal das problem, da sich die schließfächer im keller befanden, aber das löschwasser der feuerwehr. Was war das denn für ein Billigtresorraum? Also zumindest nach Angaben meiner Bank ist deren Tresorraum mit den Schließfächern (Der Hauptraum hat VDS Sicherheitstuffe 10) bei Hochwasser bis zu einer Überflutungshöhe von 25 Metern noch garantierte 3 Wochen Wasserfrei. Gut, ausprobiert haben die das zum Glück noch nicht, aber die üblichen Löschwassermengen dürfte die Keller auch nicht annähern 25 Meter überfluten.
heiev Posted September 11, 2008 Posted September 11, 2008 Was war das denn für ein Billigtresorraum? Also zumindest nach Angaben meiner Bank ist deren Tresorraum mit den Schließfächern (Der Hauptraum hat VDS Sicherheitstuffe 10) bei Hochwasser bis zu einer Überflutungshöhe von 25 Metern noch garantierte 3 Wochen Wasserfrei.Gut, ausprobiert haben die das zum Glück noch nicht, aber die üblichen Löschwassermengen dürfte die Keller auch nicht annähern 25 Meter überfluten. hallo, heute kann sein, aber dieses ereignis ist schon ne weile her.
Thorsten Posted September 12, 2008 Posted September 12, 2008 (...)zu Lasten aller Waffenbesitzer bloß weil jemand wieder ein Fleißkärtchen will. Hatten wir schon beim Bahnfahren mit Waffen(...) Nur, daß das explizite Waffenverbot in Zügen der DB schon Ewigkeiten in den Beförderungsbedingungen steht, nicht erst als jemand nachgefragt hat. Und von wegen "sich einfach was trauen": Was bitte soll denn der Satz? Hier geht es nicht darum, was sich irgendwer außerhalb der Legalität traut (auch vergraben oder in der Nachttischschublade lagern ginge dann), sondern die Frage war ganz eindeutig ob es zulässig ist oder nicht. Und das interessiert auch mich, zumal ich keine Ahnung habe, ob die Sicherheit der einzelnen Schließfächer im tagsüber für Schließfachinhaber (bei uns jeweils nur einzeln) zugänglichen Tresorraum als ausreichend betrachtet wird. Andererseits ist ja durch den Ort (in der Bank eben) eine gewisse zusätzliche Sicherheit gegeben. Ob das gemäß Gesetz reicht?
Dynamite Harry Posted September 12, 2008 Posted September 12, 2008 ...Und von wegen "sich einfach was trauen"... Man sollte aber sicherheitshalber VORHER bei seiner Bank nachfragen, was die vom Betreten des Bankhauses mit Schußwaffen halten, es soll Gerüchten zufolge schon bei einigen Banken Metalldetektoren im Eingangsbereich geben ... Könnte peinlich enden, und ob dann die Ausrede zieht: "Die wollte ich hier nur lagern", ist sehr fraglich mfg Ralf
Loch Posted September 12, 2008 Posted September 12, 2008 ..., es soll Gerüchten zufolge schon bei einigen Banken Metalldetektoren im Eingangsbereich geben ... Könnte peinlich enden, und ob dann die Ausrede zieht: "Die wollte ich hier nur lagern", ist sehr fraglich mfg Ralf Da gibt's dann immer stillen Alarm, wenn man mit etwas Kleingeld die Bank betritt???? Gruß vom Loch
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