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IGNORED

Tips zum verkürzen der Wartezeit für Voreintrag


Solo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Achtung, die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zum 1. sehr teuer (wobei warum willst Du nicht? Selberstopfen macht Spaß und spart Geld), zum 2. ist es das gleiche Amt????? Könnte passieren das Du viel Geld für nix ausm Fenster schmeißt. Bei uns in RLP z.B. sinds 2 verschiedene Ämter. Beantrage lieber den kleinen Waffenschein, ist deutlich billiger und garantiert der gleiche SB. Desweiteren sollte es 1. funktionieren jetzt schon zu beantragen mit dem Vermerk, Bedürfnisnachweis des Verbands wird nachgereicht, zum 2. je nach Wunschwaffe ist die Lieferzeit manchmal ja auch nicht gerade kurz, so daß bei Bestellung der Waffe zeitgleich mit Antrag, die WBK früher da sein wird.

Um Ehrlich zu sein hab ich schon seit 4 Jahren den "kleinen Waffenschein". Nochmal beantragen geht nicht... :contra:

Wie teuer kommt denn so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Bekomme ich die dann ausgehändigt? Dann könnte ich sie ja beim richtigen Amt abgeben. :gutidee:

Oder krieg ich die garnicht in die Finger? :angry2:

Ist das eigentlich das gleiche wie ein "Führungszeugnis"?

Das hab ich vor einiger Zeit erst bekommen....

Wars für die Sachkunde..? Oder für den Vereinseintritt vor 1 Jahr...?

Ich weiß es nicht mehr... :peinlich:

Geschrieben

Hau mal "Unbedenklichkeitsbescheinigung" in die Suchfunktion. Da kommt irgendetwas zwischen 40,-€ und unendlich dabei raus. Bei uns war das nicht so teuer..... Hab`s aber vergessen. Wenn`s teuer gewesen wäre, hätte ich`s aber nicht vergessen :rolleyes:

Geschrieben
Hau mal "Unbedenklichkeitsbescheinigung" in die Suchfunktion.

....

Bei uns war das nicht so teuer..... Hab`s aber vergessen. Wenn`s teuer gewesen wäre, hätte ich`s aber nicht vergessen :rolleyes:

Habs gefunden!

Das ist ja ne Angelegenheit des Finanzamtes, also daß man keine Steuerschulden hat und sowas. :gaga:

Hat garnchts mit der Bullilei zu tun....

Kostet bei uns 5 Euro :00000733:

Geschrieben
Das ist ja ne Angelegenheit des Finanzamtes, also daß man keine Steuerschulden hat und sowas. :gaga:

Hat garnchts mit der Bullilei zu tun....

:00000733: Das hat nichts mit der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" im waffenrechtlichen Sinne zu tun.

Geschrieben
:00000733: Das hat nichts mit der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" im waffenrechtlichen Sinne zu tun.

Echt? :peinlich:

Aber wenn ich "Unbedenklichkeitsbescheinigung" google dann kommt nur sowas vom Finanzamt....

Gaaanz ganz viel und immer das gleiche. Und immer Finanzamt.... :confused:

Ach verdammt....

Warum kann man nicht einfach zu WalMart gehen und sagen:

Ich hätte gern ein Päckchen Kaugumi, ne Tüte Milch und die 9mm.... :pro:

Manno.... :angry2:

Geschrieben
Hau mal "Unbedenklichkeitsbescheinigung" in die Suchfunktion.

Suchefungzione isse gnopp obbe rechte inn Forumsmachina. Nixä inne Gugel suchä. Makkst du drugg, schraibbst du "Unbedenklichkeitsbescheinigung", nimmst du haken aus "in diesem Forum" und druggst auffe "Suchen".

Dannguggstdu, kriegsddu waffenrächtlichä "Unbedenklichkeitsbescheinigung" oone ändä.

Lies das und du wirst weise werden :eclipsee_gold_cup:

Hab jetzt Feierabend und keine Zeit mehr für Internet :00000733:

Geschrieben
Dem ist gottlob nicht so, nach einem Jahr läuft halt ein Voreintrag aus

Meinte ich doch. :peinlich: , daß ich mich so falsch ausgedrückt habe.

Gruß,

Grayson

Dessen LRA sich gottlob nicht Wege sucht, "die Keiner sonst fand"...

Geschrieben
Wie teuer kommt denn so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Bekomme ich die dann ausgehändigt? Dann könnte ich sie ja beim richtigen Amt abgeben. :gutidee:

Oder krieg ich die garnicht in die Finger? :angry2:

Doch die bekommst Du. Nur ob der SB von der für die WBK zuständige Stelle die anerkennt wage ich sehr zu bezweifeln. Ich nehme mal stark an er möchte in Deiner Akte die diversen Original-Aktenauszüge der einzelnen Strafverfolgungsbehörden haben, die bei einer solchen Zuverlässigkeitsabfrage erstellt werden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der 1. SprengV kostet zwischen 70 und 400 DM (Quelle: Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz)

Da war meine mit umgerechnet ca. 130 DM ja noch im niedrigen Bereich angesetzt. Und ich dachte die war teuer.

Geschrieben

Hallo Solo,

als ich vor etlichen Jahren meine erste "Grüne" beantragt habe, bin ich vorher zu unserer Gemeindeverwaltung gegangen und habe ein Führungszeugnis beantragt. Auf die Nachfrage der Gemeinde-Dienerin, wofür das gedacht ist, habe ich ihr gesagt: Für eine WBK. Aha, alles klar, nach ca. 6 Wochen hatte ich das Führungszeugnis, habe ich dann beim Antrag auf der Waffenbehörde mit abgegeben und nach nochmal zwei Wochen die Postkarten aus dem Briefkasten gefischt: WBK sind fertig, bitte abholen.

mfg

Ralf

Geschrieben

@Dynamite Harry

Ein Führungszeugnis allein reicht nicht für die Ausstellung einer WBK. Wenn`s bei dir so gut gefunzt hat, hat die Dame bei der Du das Führungszeugnis beantragt hast gleich im "Hintergrund" die Abfragen für die "Unbedenklichkeit" gestartet.

Guter Service - muss aber nicht so sein.

Geschrieben

:huh: hola amigos,

der Schrieb heisst: "Erweitertes Führungszeugniss", und es wird dabei nicht nur das Bundeszentralregister angefragt sondern auch die Örtliche Polizei und das zuständige Landratsamt/Bürgermeister usw., es könnte ja noch eine Strafsache in Bearbeitung sein...

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

Geld kann man sparen, wenn man sich erst die Waffe kauft, dann das Bedürfnis beim Ordungsamt inkl. Kaufvertrag einreicht. Die stellen dann keine Blanko Karte aus, vielmehr die WBK für die erste Waffe. Da man aber seinen Wettkampfpass eh zeitig bestellen muss, klappt das mit den Terminen im Normalfall.

Geschrieben
@Dynamite Harry

Ein Führungszeugnis allein reicht nicht für die Ausstellung einer WBK. Wenn`s bei dir so gut gefunzt hat, hat die Dame bei der Du das Führungszeugnis beantragt hast gleich im "Hintergrund" die Abfragen für die "Unbedenklichkeit" gestartet.

Guter Service - muss aber nicht so sein.

Eben. Das Geld für ein FZ kannst Du Dir sparen, weil die Behörde eine unbeschränkte Auskunft (sogenannte "T"-Auskunft incl. Auskunft aus dem Erziehungsregister) benötigt. Eine beschränkte Auskunft ist deshalb gleich reif für die Tonne oder Du kriegst sie zurück, um Dich damit z.B. wo zu bewerben.

Geschrieben
:chrisgrinst:

...und ne MEB bastelst Du Ihm dann auch noch?

der ganze papierkram zeitgleich einläuft und die wbk erteilt werden kann ...

:icon14:

Sparte mir 4 Wochen.

damit z.B. wo zu bewerben.

Ach... müssen die WO-Sponsoren bei Tom sogar ein Führungszeugnis abgeben?! :unsure:

Gruß Gromit

Geschrieben
§ 18 WaffG

Mhmm... o.k. Ich nehm dann bitte zwei, brauchst'e nicht einpacken; nehm ich gleich so auf die Hand. :rolleyes:

Gruß Gromit

PS: mit extra Vollautostreusel bitte!

Geschrieben

Eine T Auskunft ??? das geht echt ein bischen zu weit. Es gibt in der BRD das Behördenführungszeugnis, das mittels dem BZR erstellt wird. Im Behördenführungszeugnis werden zusätzlich Ablehnungen usw. vermerkt. Im BZR selber können sogar heftige Strafzettel eingetragen sein.... Meine Meinung dazu ist relativ einfach. Die Waffenbehörde hat garkeinen Ermessenspielraum. Liegt etwas vor, auch wenn es tatsächlich ein Strafzettel ist, dann verneinen die alle Waffenangelegenheiten bzw. ziehen die Waffen wieder ein. Es gibt noch weitere waffenrechtliche Informationen, wie z.b. die Datei vom Amtsarzt, dem kann der Hausarzt was gesteckt haben (ist dazu verpflichtet). Oder das Ordungsamt selber, Mahnfälle, nicht Zahlung von Strafzetteln oder sonstigen Forderungen. Ein Verstoss, dann kommt vermutlich der Zettel mit der Aufforderung zur Abgabe der Schusswaffen. Unsere Waffenlädenbesitzer können Horrorstories davon erzählen....Meiner Meinung nach geht es ziemlich gesittet zu, die Probleme, von denen ich gehört habe, waren nachvollziehbar. Die Ämter reagieren mit lokalen Anweisungen auf Problematiken, die nicht so schnell von den Prozessen aufgefangen werden. Mehr Willkür ist das aber nicht. Auf jedenfall keine Situation, um eine Waffenspecies in die Welt zu rufen, die immer Arbeit hat, zuverlässig ist, aber nicht zuviel einkauft *g*

Geschrieben
Selber Hola Amigo :)

Nene, bei uns heisst das Ding "Unbedenklichkeitsbescheinigung" :s75:

Edit: Und kostet 40,-€

:peinlich: hola amigo Tauschi,

wir reden hier von der WBK, und nicht von"Ubedenklichkeitsbescheinigung" die erforderlich ist um an einen staatlich anerkannten Fachlehrgang teilnehmen zu dürfen zwecks erlangung des Sprengstoffscheines § 27 SprgG. Solo hat in seinen Beitrag Nr. 1 es richtig genannt!

Wir haben beide (bezüglich der WBK) unrecht: das Ding heisst: §5 (WaffG) Zuverlässigkeit, (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässikeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;

2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;...

3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind , die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen;...

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
wir reden hier von der WBK, und nicht von"Ubedenklichkeitsbescheinigung" die erforderlich ist um an einen staatlich anerkannten Fachlehrgang teilnehmen zu dürfen zwecks erlangung des Sprengstoffscheines § 27 SprgG.

Hossa Pancho,

doch doch, ich habe die ganze Zeit die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" zur Erlangung einer Genehmigung nach §27SprgG. gemeint. Das schrub ich aber schon ganz am Anfang. Wenn er die vorab beantragt, liegen garantiert alle notwendigen Daten bei der Beantragung seiner WBK schon vor. Ob er dann tatsächlich einen Wiederladeschein macht, oder nicht, interessiert keinen Schwanz.

Das Ding kostet (bei uns) weniger als so`n Mikrowaffenschein oder sonstiger Quatsch und kann immer wieder beantragt werden........

Gruß Tauschi

Geschrieben
Eben. Das Geld für ein FZ kannst Du Dir sparen, weil die Behörde eine unbeschränkte Auskunft (sogenannte "T"-Auskunft incl. Auskunft aus dem Erziehungsregister) benötigt. Eine beschränkte Auskunft ist deshalb gleich reif für die Tonne oder Du kriegst sie zurück, um Dich damit z.B. wo zu bewerben.

Und warum wurde dann

Erstens: hinterfragt, was ich mit dem Ding will

und Zweitens: die WBK (gelb und grün) dann so schnell und problemlos ausgestellt?

Hier tendiere ich dazu, einigen anderen Beitragsschreibern eher Recht zu geben.

mfg

Ralf

Geschrieben

Oh oh....

jetzt wirds spannend.... :00000733:

Zumindest für mich... Ihr kennt das ja alles schon...

Für mich ist das neu.

Hab heute Post vonne Polizei bekommen.

"In waffenrechtlicher Angelegenheit wird um Rücksprache per Tel. gebeten...."

Und...

"Ich bitte Sie den beigefügten Antrag auszufüllen und zuzusenden...."

Da ist ein Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis...blablabla. Ihr kennt das.

Da ist jetzt folgendes gelaufen:

Ich hab alles für die Befürwortung beim Verband eingereicht inkl. allen Belegen und dem Wisch für die Bullizei.

Der Verband hats wohl befürwortet und alles an die Grünen weitergeleitet.

Jetzt wundert mich nur daß die Pol Ente nochmal das Formular haben will.... :confused:

Naja... ich werd morgen mal da anrufen.

Was können die von mir wollen?

Verhaften? B)

Archiviert

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