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IGNORED

Tips zum verkürzen der Wartezeit für Voreintrag


Solo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

hat jemand vielleicht einen Tip wie man die Wartezei beim SB

verkürzen kann?

Ich habe gehört man kann die Zuverlässigkeit pro forma schon

vorab prüfen lassen damit es dann nicht mehr so lange dauert?

Mein PP ist in Wuppertal und da hab ich nicht viel Gutes

bzgl. der Bearbeitungsdauer gehört....

Ist meine 1. WBK. 2 Befürwortungen vom Verband bekomme ich

die nächsten Tage. (9mm und .22)

Wäre für jeden Tip dankbar...! :eclipsee_gold_cup:

Ich will shoppen...!!!!!!! :00000733:

:bb1:

Wäre für jeden Tip dankbar!! :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Ich habe gehört man kann die Zuverlässigkeit pro forma schon

vorab prüfen lassen damit es dann nicht mehr so lange dauert?

Pro forma geht nichts. Du musst immer einen Verwaltungsakt auslösen. Beantrage vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen Wiederladekurs. Dann läuft die ganze Abfragerei unter den Behörden schon im Vorfeld ab. Wenn du dann deine WBK beantragst, liegt alles schon beim Sachbearbeiter vor und alles geht relativ hurtig.

Auch dies kann/wird aber von Bundesland zu Bundesland und von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein

Geschrieben
Hallo zusammen,

hat jemand vielleicht einen Tip wie man die Wartezei beim SB

verkürzen kann?

Hallo Solo,

ich hab bei meinem SB einfach angerufen, dem die Sache erzählt,

vonwegen will mit eigener Waffe für den RWK trainieren und warte aufs

Bedürfnis.

Der hat die Zuverlässigkeitsprüfung gestartet, nachdem ich meine Daten durchgegeben hab.

Bei der Gelegenheit gleich meine Munitionsaufbewahrung abgesprochen und gut is.

Ich soll mich melden wenn ich die Papiere vom Verband hab, die stellen mir die WBK dann

direkt aus wenn ich vorbeikomme. :eclipsee_gold_cup:

Wenn nur endlich das Bedürfnis da wär..... :traurig_16:

Gruß

Stephan

Geschrieben
Hallo Solo,

ich hab bei meinem SB einfach angerufen, dem die Sache erzählt,

vonwegen will mit eigener Waffe für den RWK trainieren und warte aufs

Bedürfnis.

Der hat die Zuverlässigkeitsprüfung gestartet, nachdem ich meine Daten durchgegeben hab.

Bei der Gelegenheit gleich meine Munitionsaufbewahrung abgesprochen und gut is.

Ich soll mich melden wenn ich die Papiere vom Verband hab, die stellen mir die WBK dann

direkt aus wenn ich vorbeikomme. :eclipsee_gold_cup:

Wenn nur endlich das Bedürfnis da wär..... :traurig_16:

Gruß

Stephan

So wars bei mir auch :00000733:

Geschrieben
...hingehen, rote WBK beantragen, Verbandsbescheinigung nachreichen und Wartezeit vergessen.

:chrisgrinst:

(ja, ich weiß, das wirft den TE jetzt um Lichjahre nach vorn.)

Ehrlich gesagt, bin ich mir gearde nicht sicher, ob das mit dem Ausstellen der leeren WBK, wie von Gromit vorgeschlagen, (immer) klappt.

Grundsätzlich (Rotes ausgenommen) wird solch ein Lappen nur aus gegebenen Anlass ausgestellt, d.h. wenn es auch etwas einzutragen (zumindest die Erwerbserlaubnis, d.h. einen Voreintrag) gibt. Der bedürfnisfreie Erwerb einer 4 mm M20 (allerdings kein Umbau mehr seit 01.04., sondern nur noch original als 4 mm M20 hergestellte Teile), bzw. der Voreintrag hierfür, wäre noch ein Weg.

Das mit einer leeren WBK ist so eine Sache, ich weiß auch davon, dass manche Behörden sich weigern, leere Gelbe auszustellen (obwohl die Bescheinigung vom Verband bereits vorlag), wenn es noch an einer auch einzutragenden Waffe fehlt.

Geschrieben
:chrisgrinst:

(ja, ich weiß, das wirft den TE jetzt um Lichjahre nach vorn.)

Ehrlich gesagt, bin ich mir gearde nicht sicher, ob das mit dem Ausstellen der leeren WBK, wie von Gromit vorgeschlagen,

ich denke so meinte er das nicht.

ich hab verstanden, dass er mit der antragstellung den verwaltungsakt starten will -> wg. der zuverlässigkeitsprüfung.

natürlich sagt der sb, dass noch die bescheinigung vom verband fehlt, aber das könnte dann ja theoretisch parallel laufen, so dass zum schluss der ganze papierkram zeitgleich einläuft und die wbk erteilt werden kann ...

Geschrieben
Danke für die Tips! :eclipsee_gold_cup:

Wie bekomme ich raus wer für mich der zuständige SB ist?

Einfach beim PP anrufen?? :confused:

Hallo Solo.

schau mal auf die Webseite Deiner Stadt unter Ämter,

da solltest Du den Zuständigen für Waffenrecht finden :-)

Gruß

Stephan

Geschrieben
Hallo Solo.

schau mal auf die Webseite Deiner Stadt unter Ämter,

da solltest Du den Zuständigen für Waffenrecht finden :-)

Gruß

Stephan

Hallo,

hab grade wie wild die Internetseite vom PP durchforstet. :bud:

Hab die Behörde gefunden, leider keine Ansprechpartner...

Ich hab denen aber eine Email geschrieben und nach

einem Ansprechpartner für WBK usw. gefragt. :gutidee:

Mal sehen ob die reagieren... :pro:

Geschrieben
Hallo,

hab grade wie wild die Internetseite vom PP durchforstet. :bud:

Hab die Behörde gefunden, leider keine Ansprechpartner...

Ich hab denen aber eine Email geschrieben und nach

einem Ansprechpartner für WBK usw. gefragt. :gutidee:

Mal sehen ob die reagieren... :pro:

Hallo Solo,

PP = Polizeipresidium ??

Dafür ist das Landratsamt zuständig....

Beispiel München: Klick mich

Gruß

Stephan

Geschrieben

Hallo!

Du kannst auch einen kleinen WS beantragen (50 Euro). Die Abfragen sind dann gleich mit

der für die WBK. Wenn nur kurze Zeit zwischen kleinem WS und WBk fällt, verzichten häufig

die SBs auf die erneute Abfrage.

Gruß,

Thomas

Geschrieben
PP = Polizeipresidium ??

Dafür ist das Landratsamt zuständig....

Hossa Stephan,

in den verschiedenen Bundesländern sind die Zuständigkeiten verschieden geregelt. Was in München das KVR ist, ist in München Land das Landratsamt, kann in (wasweissich) z.B. Düsseldorf evtl. das Polizeipräsidium sein.

Er wird schon wissen, wo er hin muss.....

Edit: Solo war schneller

Geschrieben
(...) ich weiß auch davon, dass manche Behörden sich weigern, leere Gelbe auszustellen (obwohl die Bescheinigung vom Verband bereits vorlag), wenn es noch an einer auch einzutragenden Waffe fehlt.

Hä? Seit wann ist was auf eine Gelbe einzutragen (Abgesehen von den gekauften Waffen natürlich)?

Die wird m.E. nur "leer" ausgestellt. Oder spielen da wieder mal ein paar Behörden nach eigenen Regeln und vergeben einen Voreintrag auf "gelb"?

Gruß,

Grayson

Geschrieben
Hossa Stephan,

in den verschiedenen Bundesländern sind die Zuständigkeiten verschieden geregelt. Was in München das KVR ist, ist in München Land das Landratsamt, kann in (wasweissich) z.B. Düsseldorf evtl. das Polizeipräsidium sein.

Er wird schon wissen, wo er hin muss.....

Edit: Solo war schneller

:peinlich:

Dachte, das sind immer die normalen Verwaltungsämter....

KVR und LRA weis ich schon ,ist hald Stadt oder Land...... Nur die Polizei direkt.....

Stephan, der sich nu zum schämen in die Ecke verkrümelt.....

Geschrieben
Hä? Seit wann ist was auf eine Gelbe einzutragen (Abgesehen von den gekauften Waffen natürlich)?

Die wird m.E. nur "leer" ausgestellt. Oder spielen da wieder mal ein paar Behörden nach eigenen Regeln und vergeben einen Voreintrag auf "gelb"?

Gruß,

Grayson

und erlischt eine gelbe irgendwann, wenn man, sagen wir mal, 5 jahre lang nichts darauf einträgt, die gelbe sozusagen leer, ohne irgendeinen eintrag bleibt?

Geschrieben

@Stephan

Kein Grund zum Schämen. Bei uns kocht nunmal jeder Landesfürst/Landrat/Bürgermeister sein eigenes Süppchen......

@IMI

Nur wenn Du keine "Grüne" hast und die Sportschützeneigenschaft verlierst.

Geschrieben

@ Stephan-Muc:

Ich hab mal auf deinen Link geklickt.... WOW... :00000733:

Das ist ja toll gemacht. Sogar mit Tel.Nummern.

Bei uns suchst du vergeblich nach irgendeinem Ansprechpartner oder Tel.Nummer oder so.... :peinlich:

Sonst könnte ja jemand dort anrufen... :gaga:

:rotfl2:

Geschrieben
und erlischt eine gelbe irgendwann, wenn man, sagen wir mal, 5 jahre lang nichts darauf einträgt, die gelbe sozusagen leer, ohne irgendeinen eintrag bleibt?

[Zitierwahn]

Die Grüne erlischt ja bekanntlich nach einem Jahr, da § 10 Abs. 1 S. 3 WaffG sagt: "Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt."

Die Gelbe hingegen gilt unbefristet, da § 14 Abs. 4 WaffG sagt:

"Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt."

(Hervorhebungen durch mich)

[/Zitierwahn]

Natürlich kann sich die Behörde durchaus fragen, ob das Bedürfnis weiter besteht, wenn 5 Jahre lang nix gekauft wurde. Wenn allerdings die Sportschützeneigenschaft weiter besteht, wird ein Widerrufen der Erlaubnis nicht ganz einfach durchzzusetzen sein. (Anders entscheidende Gerichte mögen mich eines Besseren (?) belehren)

Gruß,

Grayson

Geschrieben
Das mit einer leeren WBK ist so eine Sache, ich weiß auch davon, dass manche Behörden sich weigern, leere Gelbe auszustellen (obwohl die Bescheinigung vom Verband bereits vorlag), wenn es noch an einer auch einzutragenden Waffe fehlt.

Starkes Stück. War doch schon bei der alten gelben WBK so ! Ist im Prinzip doch nichts anderes, wie wenn jemand mit einer grünen WBK auf Voreintrag eine noch offene Erwerbserlaubnis hat.

:gaga:

Geschrieben
Hä? Seit wann ist was auf eine Gelbe einzutragen (Abgesehen von den gekauften Waffen natürlich)?

Die wird m.E. nur "leer" ausgestellt. Oder spielen da wieder mal ein paar Behörden nach eigenen Regeln und vergeben einen Voreintrag auf "gelb"?

Dass es Blödsinn ist, die Gelbe nicht leer ausstellen zu wollen, ist klar (da sie sich ja auf ein allgemeines Bedürfnis und nicht auf ein faktisch und konkret eintragsbezogenes/waffenbezogenes welches bezieht).

Es ging um die Suppe, die manche Behörden zu kochen gedenken. Auf die Idee eines Voreintrages kam in dem Fall natürlich auch niemand. Die Behörde wollte in dem besagten Fall einfach den Kaufvertrag (einer noch beim Händler oder sonstigem Berechtigten eingelagerten) Waffe sehen. Wohl aus dem Grund, dass der Verband ein Bedürfnis zwar befürwortet, die Behörde dieses (bzw. dessen Ausfüllung) aber trotzdem natürlich prüft.

... Die Grüne erlischt ja bekanntlich nach einem Jahr...

Dem ist gottlob nicht so, nach einem Jahr läuft halt ein Voreintrag aus (wie Du weiterführend ja dann richtig schreibst), der lässt sich ggfs. aber durchaus verlängern.

Bei meinem Beitrag weiter oben ging es darum (hinsichtlich der grünen WBK), dass es kein Bedürfnis (Erlaubnisvoraussetzung nach § 4 WaffG) auf eine Grüne ohne Voreintrag (konkrete Erwebserlaubnis) für einen Sportschützen gibt.

Die Ausstellung einer leeren grünen WBK dürfte eben deshalb grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

Wie Ralf F. oben schreibt, ging es darum aber u.U. überhaupt nicht.

Geschrieben

Hallo zusammen,

so ich habe mir den "Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung" bzgl. Wiederladen besorgt.

Hab auch rausbekommen wo ich das hinschicken muß. :icon14:

Jetzt aber nochmal zu Sicherheit eine Frage...

Handel ich mir damit keinen Ärger ein?

Ich beantrage ja jetzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung bzgl. Wiederladen obwohl ich garnicht wiederladen will.

Und geht es dann wirklich bei der WBK schneller wenn ich die Unbedenklichkeitsbescheinugung schon habe...? :confused:

Möchte nix falsches machen.... :peinlich:

Geschrieben
Hallo zusammen,

so ich habe mir den "Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung" bzgl. Wiederladen besorgt.

Hab auch rausbekommen wo ich das hinschicken muß. :icon14:

Jetzt aber nochmal zu Sicherheit eine Frage...

Handel ich mir damit keinen Ärger ein?

Ich beantrage ja jetzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung bzgl. Wiederladen obwohl ich garnicht wiederladen will.

Und geht es dann wirklich bei der WBK schneller wenn ich die Unbedenklichkeitsbescheinugung schon habe...? :confused:

Möchte nix falsches machen.... :peinlich:

Achtung, die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zum 1. sehr teuer (wobei warum willst Du nicht? Selberstopfen macht Spaß und spart Geld), zum 2. ist es das gleiche Amt????? Könnte passieren das Du viel Geld für nix ausm Fenster schmeißt. Bei uns in RLP z.B. sinds 2 verschiedene Ämter. Beantrage lieber den kleinen Waffenschein, ist deutlich billiger und garantiert der gleiche SB. Desweiteren sollte es 1. funktionieren jetzt schon zu beantragen mit dem Vermerk, Bedürfnisnachweis des Verbands wird nachgereicht, zum 2. je nach Wunschwaffe ist die Lieferzeit manchmal ja auch nicht gerade kurz, so daß bei Bestellung der Waffe zeitgleich mit Antrag, die WBK früher da sein wird.

Geschrieben
Jetzt aber nochmal zu Sicherheit eine Frage...

Handel ich mir damit keinen Ärger ein?

Nein. Aber melde dich doch trotzdem zu einem entsprechenden Kurs an. Interessant ist es auf jeden Fall und du kannst ein bisschen mitquaken.

@Rene

Wie teuer ist denn diese Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt?

edit: Rechtsschreibung

Archiviert

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