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IGNORED

Waffen erwerben, die für die sportliche Disziplin nicht zugelassen sind


GERMAN SNIPER

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ebenso deutlich: Für ein Sportgewehr - und für ein KK-Gewehr zum Spaßschießen - benötigst du kein "selbes Bedürfnis".

Dabei spielt es keine Rolle ob es ein Mehrlader auf Einzellader umgebaut, ein Mehrlader, der nicht umgebaut wurde oder ein Einzellader ist.

Dafür hast du die Gelbe WBK (die nur einmal beantragen musst). Du kannst dir dann im halben Jahr 2 Stück kaufen - auch wenn du nur mit einem im Wettkampf schießt und die anderen zum Training benutzt.

Ich kann nur die Waffenart kaufen und auch eintragen lassen, für die ich ein Bedürfnis nachweisen kann. Das ich mit der gelben WBK auch andere Waffen kaufen kann ist mir klar nur eintragen lassen kann ich diese dann nicht! Ich habe nur ein Bedürfnis für Einzellader Langwaffen im Kaliber .22 lr. Ich möchte ja nur wissen, ob ich jetzt auch KK-Einzellader Langwaffen kaufen darf mit denen ich nicht auf Wettkämpfen schießen darf.

So etwas hier als Beispiel. Damit kann ich dann aber nicht zum Dreistellungskampf gehen. Erwerb und Eintragung in die WBK wäre ohne Probleme möglich, nur wäre das dann auch rechtlich ok?

Geschrieben

Generell ist es meines Wissens doch mti dem neuen Waffengesetz so, daß die Waffe nur bei IRGENDEINEM Verband zum schießen zugelassen sein muß. Dementsprechend müsste ein Schütze, der nur im DSB ist, sehrwohl auch einen 12" 357er Revolver erwerben können.

Und eine zweite Pistole in 9mm sollte doch auch so kein Problem sein? Sogar der RSB (DSB) erlaubt hier in NRW quasi immer eine zweite Waffe im selben Kaliber!

Geschrieben
Das ich mit der gelben WBK auch andere Waffen kaufen kann ist mir klar nur eintragen lassen kann ich diese dann nicht!

:help:

Du hast mich geschafft - ich gebe auf!

Geschrieben

@holzy: DAS gilt m.W. nur für die Sportschützen-WBK und die darauf zugelassenen Waffen.

Kurzwaffen, die vom Verband befürwortet werden, müssen logischerweise zur Sportordnung des befürwortenden Verbandes passen.

Jake C.

Geschrieben
hi ! darf ich mal dazwischen funken das thema paßt gut für eine meiner nächsten geplanten anschaffungen !

weiß jemand ob ich im BDS "100 m Zeitserie Sportgewehr SL bis 6,4mm-Nr 3312" auch mit "DIESEM" (link unten- Arsenal M1 F) Gewehr schiessen darf ? wäre halt doof, wenn ich da was beantrage, was ich dann GAR NICHT sportlich nutzen könnte... http://triebel-shop.com/product_info.php?c...oducts_id=18047 würde das gewehr halt auch hauptsächlich gern so zum "spaß" schiessen haben wollen ODER irgendwann VIELLEICHT für IPSC Rifle nutzen falls das geht (aber das is n anderes Thema-in dem Bereich kenn ich mich NOCH NICHT aus

Theoretisch ja, aber in der Praxis habe ich nicht nur einmal erlebt, dass, wenn der erste Schuss beim Probeschießen nicht auf der Scheibe war, der Schütze einpacken konnte! Insofern stellt sich nicht nur die Frage, ob man für die Waffe alibimäßig eine passende Disziplin findet sondern auch - wenn man sie nicht nur in den Schrank stellen will - eine Möglichkeit zun Schießen damit hat!

Geschrieben
Theoretisch ja, aber in der Praxis habe ich nicht nur einmal erlebt, dass, wenn der erste Schuss beim Probeschießen nicht auf der Scheibe war, der Schütze einpacken konnte! Insofern stellt sich nicht nur die Frage, ob man für die Waffe alibimäßig eine passende Disziplin findet sondern auch - wenn man sie nicht nur in den Schrank stellen will - eine Möglichkeit zun Schießen damit hat!

was meinst du damit " das man beim ersten schuss NICHT auf der scheibe landet man einpacken kann !" :confused: meinst du beim probeschiessen VOR enm wettkampf ??? ich meine beim "einschiessen" kann es ja wohl mal vorkommen das man die neue waffe noch nicht so beherst...wenn man aber (NEBEN DEM SPASS SCHIESSEN !!) sehr wohl auch noch seine disziplin trainiert, dann sollte es doch kein problem sein, wenigstens die scheibe zu treffen oder :rolleyes:

also, versteh mich nicht falsch: KOMPLETT alibimässig (hört sich irgendwie so halb illegal an :gutidee: ) will ich mir KEINE waffe kaufen, nur wie oben schon gesagt: wenn ich damit nicht erster werde bei ner bezirksmeisterschft, dann renne ich nicht heulend aus dem saal !

... wie gesagt: bin da auch grad am ausklamüsern, ob das mit IPSC läuft.

bis dahin !

Geschrieben
Ich kann nur die Waffenart kaufen und auch eintragen lassen, für die ich ein Bedürfnis nachweisen kann. Das ich mit der gelben WBK auch andere Waffen kaufen kann ist mir klar nur eintragen lassen kann ich diese dann nicht! Ich habe nur ein Bedürfnis für Einzellader Langwaffen im Kaliber .22 lr. Ich möchte ja nur wissen, ob ich jetzt auch KK-Einzellader Langwaffen kaufen darf mit denen ich nicht auf Wettkämpfen schießen darf.

So etwas hier als Beispiel. Damit kann ich dann aber nicht zum Dreistellungskampf gehen. Erwerb und Eintragung in die WBK wäre ohne Probleme möglich, nur wäre das dann auch rechtlich ok?

Mach es doch nicht so schwer!!!!!!!!!! :peinlich::17:

Kauf dir Deine WAFFE wenn sie nach §14 ABS.4 Waffengesetz zugelassen

ist und sie wird anstandslos eingetragen.

So steht es im Gesetz.

mfg Kellerassel

Geschrieben

"Und was passiert wenn ich den Diopter von meinem Matchgewehr geschraubt habe........dan hat es ja gar keine Visierung mehr???!??!?!....uiuiuiuiui Pfui böse......... :lol::rotfl2:"

Nun, etwas ernster.....

Erst mal eine direkte Antwort auf deine Frage:

In der Sportordnung steht zu Visierung beim DSB-Gewehr sinngemäss: Jede Visierung ohne Linse oder Linsensystem.

Ob du über den nackten Lauf zielst, durch ein Nadelöhr, einen Doppelkeks mit Loch in der Mitte( :00000733: ) oder doch lieber

einen Diopter : Es bleibt dir überlassen und nur dir. Damit kannst du auch bei der Deutschen Meisterschaft erscheinen.

Ich selber schiesse meinen Freizeit-Sommerbiathlon mit einer CZ 452 über offene Visierung........ nicht gerade ein Matchgewehr........ :eclipsee_gold_cup:

Zumal dir das Waffenrecht mit Ausnahme der verbotenen Gegenstände(Laserpointer, Tactical light o.ä.) nicht vorschreiben darf und es auch nicht tut, was du an deinen Waffen anbringst. Ein Matchgewehr(DSB) wird nicht illegal nur weil du einen Schaft montierst der zu schwer für die Sportordnung ist oder ein Fernrohr anbringst.

Ferner ist die Rechtslage jetzt(2008) so, dass die Waffen, die auf Neugelb erworben werden in irgendeinem

anerkannten Schiesssport-Verband zugelassen sein müssen und es wir sehr,sehr schwer sein, selbst für Opas Doppelbüchse nicht doch irgendwo etwas zu finden.

Ganz abgesehen davon, daß mutmaßlich nur wenige SB den ganzen Schiessport überblicken und es ihnen gelegentlich ganz einfach Wurst ist, was einer auf seine "Gelbe" kauft, solange es nicht vom Erlaubnistext abweicht.

Knackpunkte können nur Waffen erzeugen, die vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen sind.

Mit einer grünen WBK mit Eintrag für einen Revolver kann sich jeder einen "Snubby"-Revolver unter 3"-Lauflänge holen, der Waffenhändler sieht es nicht, ob man Jäger, Sportschütze oder sonst was ist.

Nur wenn er bei der Meldung die Lauflänge an die Behörde mitteilt und der Sachbearbeiter nicht pennt, dann kann er dich zwingen sie wieder zu veräußern, da du kein Bedürfnis für den Erwerb/Besitz nachgewiesen hattest.

Aber, es steht nirgendwo, das der Erwerb illegal gewesen wäre: WBK mit Voreintrag bleibt WBK mit Voreintrag. Sonst müsste dort stehen "Revolver nicht unter 3"-Lauflänge".

Mit anderen Worten, wenn du dir auch mal ein Spassgewehrle holen magst, tu es und geniesse es!

Schiessport ist auch Breitensport!

:eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

@ASE

Vielen Dank für die Antwort auf die ich so lange gewartet habe! :00000733:

Also kann ich jetzt z.B. einen Perkussionsrevolver kaufen, ohne Nachzuweisen, dass ich den auch wirklich sportlich schieße??

Geschrieben

Wenn du die neue Gelbe WBK hast und noch nicht die "Bedürfniswiederholungsprüfung"(nach 3 Jahren) hinter dir hast, musst du natürlich ordentlich Schießbuch führen, um deine sportliche Aktivtät noch einmal nachzuweisen. Dann kräht kein Hahn mehr danach :s3:. Da ich selber um diese Nachweise herumgekommen bin( Ersterwerb lange vor Waffg 2003), kann ich dir nur aus der Theorie heraus sagen, dass du nicht für alle Waffen Schießtermine nachweisen musst, sondern nur wiederum die sog. "Sportschützeneigenschaft", ergo regelmäßiges Traning mit 12-18 Terminen in jedem dieser 3 Jahr nachweisen musst.

Und ja, du kannst dir einen Perkussionsrevolver kaufen..........die machen nämlich Spass...... :yahoo::tease:

Das WAffg selber besagt ja(§15), das nur Verbände anerkannt werden, die nicht nur Leistungssport sondern auch den Breitensport fördern, will heissen das nicht nur Olympioniten sondern auch Feierabendschützen ihre WBK haben sollen.

Geschrieben
Für Einzellader nach WBK gelb alt(!) braucht keine jeweilige Disziplin nachgewiesen werden. Diese kann man z.B. zum Training erwerben.

Für Einzellader nach WBK gelb neu muss hingegen eine Disziplin nachgewiesen werden. Gibt es die nicht, hast Du kein Bedürfnis nachgewiesen und könntest m.E. Probleme bekommen.

Grüße

Schwarzwälder

War da nicht mal was im Sinne von "Bedürfnisfreier Erwerb von Einzellader- und Repetierlangwaffen mit glattem und gezogenem Lauf auf SpoSchü-WBK"? Ich meine, mich zu erinnern.

Geschrieben

Hallo

hier sind ja einige bürokratischer wie die schlimmsten Bürokraten. Wo soll das Problem für die öffentliche Sicherheit liegen, wenn ich mir nach dem 10 Matchgewehr in .22 auch noch eine Büchse nur zum spaß kaufe? Z. B. weil ein Bekannter nur einen alten EL hat und den mangels Tresor schreddern möchte? Ich habe so einigen alten Teilen Asyl gewährt und kein schlechtes Gewissen dabei. Und nur wenn die öffentliche Sicherheit tangiert wird, sollte eine gesetzliche Einschränkung erfolgen. Die Politiker wollen doch die Gesetzestreuen Legalwaffenbesitzer nicht grundlos gängeln.

Steven

Geschrieben
War da nicht mal was im Sinne von "Bedürfnisfreier Erwerb von Einzellader- und Repetierlangwaffen mit glattem und gezogenem Lauf auf SpoSchü-WBK"? Ich meine, mich zu erinnern.

Du hast vollkommen Recht! Aber in der Praxis verlangen wohl einige SB die Angabe der Disziplin bei WBK gelb neu... Wenn die Waffe dann dafür nicht geeignet ist, hätte man gelogen...

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
kann ich dir nur aus der Theorie heraus sagen, dass du nicht für alle Waffen Schießtermine nachweisen musst, sondern nur wiederum die sog. "Sportschützeneigenschaft", ergo regelmäßiges Traning mit 12-18 Terminen in jedem dieser 3 Jahr nachweisen musst.

Sicher? Ich war bis jetzt immer der Meinung, und bin es immer noch, daß bei dieser Regelprüfung überhaupt geguckt wird ob man schießt. Nicht diesen Terz mit "Einmal-jeden-Monat-oder-18x-im-Jahr"

Geschrieben
Sicher? Ich war bis jetzt immer der Meinung, und bin es immer noch, daß bei dieser Regelprüfung überhaupt geguckt wird ob man schießt. Nicht diesen Terz mit "Einmal-jeden-Monat-oder-18x-im-Jahr"

So hab ich das auch gehört

Geschrieben
Dieses 18x im Jahr haben die Verbände so definiert, nicht die Behörden! Außerdem bezieht sich das auf den Ersterwerb.

Hallo MarlboroMan,

die 18 x kommen nicht von den Verbänden;

sie haben ihren Ursprung in den BR- und BT-Drucksachen.

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Die Zahl 18 taucht in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) auf:

14.2.1 § 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder

angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer

1);

Ich vermute, sie errechnet sich aus:

Alle 14 Tage Training = 26, minus zugebilligter Ausfall durch Jahresurlaub und Krankheit.

Geschrieben
War da nicht mal was im Sinne von "Bedürfnisfreier Erwerb von Einzellader- und Repetierlangwaffen mit glattem und gezogenem Lauf auf SpoSchü-WBK"? Ich meine, mich zu erinnern.

Warum liest du nicht alles??????

Lies Beitrag Nr. 32 und nimm dir das Waffengesetz zur Hand :heuldoch:

mfg Kellerassel

P.S. Es geht mir auf`s "Tier" wenn Leute nur die letzten 2 Beiträge lesen :ninja::bud:

Geschrieben
Warum liest du nicht alles??????...

Du kennst mich noch nicht genug, um zu wissen, wie ich die Frage gemeint hatte. Ich hätte es auch so kurz und knapp schreiben können, wie du. Also nix für ungut :s75:

  • 1 Monat später...
Gast lady-shooter
Geschrieben

Habe mal zu diesem Thema eine Frage:

Ein Erstwaffenerwerber möchte einen SA-Revolver mit LL 3" + verst. Visierung erwerben.

Mitglied im BDS. Da gibt es eine Mehrdistanzdisziplin 1205 für Revolver mit einer LL von 3-3,5".

Der SA-Revolver ist aber nicht für die Disziplin geeignet....

(wer kann schon die 20 Schuß, laden, Hülsen einzeln rauspopeln, neue Patronen rein, auf den Entfernungen 20-5 Metern in unterschiedlichen Anschlägen die Schüsschen abgeben, und dies innerhalb von 180 Sekunden)

.... und es gibt auch keine weitere sportliche Disziplin, in der diese Waffe eingesetzt werden darf.

Darf der Aspirant die Waffe trotzdem als Sportschütze kaufen

- Erstwaffe, also keine Bescheinigung vom Verband mit entsprechender Disziplinnennung von nöten?

Darf er die Waffe dann als BDS-ler schießen, oder ist es nicht so, dass man als BDS-ler nur die Disziplinen des BDS im BDS-Training schießen darf?

Oder neutraler, wenn man womöglich die Erstwaffe ohne eine direkte Anlehnung an eine Disziplin erwerben darf, darf man sie dann auch schießen?

lady-shooter

Geschrieben

Worin soll denn der Unterschied zwischen erster und den weiteren Waffen liegen? Ich muss für jede Waffe (auf grüne WBK) ein Bedürfnis nachweisen. Dazu brauche ich eine Disziplin, die ich in den Antrag für den Verband reinschreibe.

Es interessiert niemanden ob eine Waffe für eine Disziplin geeignet ist, sie muss nur zulässig sein. Niemand wird mit dem SA-Revolver bei der geannten Disziplin einen Blumentopf gewinnen. Aber schießen darf man die Disziplin mit ihm.

Gast lady-shooter
Geschrieben
Es interessiert niemanden ob eine Waffe für eine Disziplin geeignet ist, sie muss nur zulässig sein. Niemand wird mit dem SA-Revolver bei der geannten Disziplin einen Blumentopf gewinnen. Aber schießen darf man die Disziplin mit ihm.

Doch, den Gesetzgeber, indem er in WaffG § 8 (1) 2.: fordert, dass die Geeignetheit für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht ist.

Dann meinst Du, dass der Bestand keine Rolle spielt (1, 2, oder 3, 4, ... Waffe). Hierbei denke ich an 1+2 KW WaffG § 14 (2) nach der Sportordnung zugelassen und bei 3+ KW WaffG § 14 (3) zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich. Ich sehe da schon qualitative Unterschiede. Daher habe ich auch Erstwaffe betont.

Um aber weiterzukommen:

Darf man auch andere Disziplinen mit dieser Waffe schießen - nicht offizielle Wettkämpfe? Um beim Beispiel zu bleiben:

nehmen wir an, dieser SA-Revolver 3 Zoll wird für die Disziplin BDS Mehrdistanz 1205 erworben. Darf man dann damit auf 25 Meter die Scheibe belöchern, obwohl es keine 25 Meter Disziplin für diese Waffe gibt? Ich denke hierbei an das SHB A11.02 : Ein gewohnheitsmäßiger Schießbetrieb neben der Schießsportordnung ist ausdrücklich nicht zulässig.

Gast lady-shooter
Geschrieben

Damit es nicht so theoretisch bleibt. Hier das Teil der Begierde:

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